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für Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Jnseratenannalnne Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erschein wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag. Abonncmentspreis vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden sür die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Einu «-vierzigster Kahrgang. 1881 Nr. 32. Freitag, den 22. April Unserm allverehrten König Aköert von Sachsen, am 53. Geburtstage gewidmet. Es grüßt heut wiederum mit lauten Preisen, j Und wenn die lauten Jubellieder schweigen, Dein treues Volt, o König, diesen Tag! > Dann rühmt Dich Heller noch des Volkes Dank. Hell jubelt es die alten frohen Weisen Die Freudenthränen, die zum Himmel steigen, Der Sachsenlieder zu des Herzens Schlag! § Sie sind, o König, für Dich Lobgesang! Und auf zum Himmel tont das schöne Wort: l Wer Liebe sä't, wie Du, mit That und Wort, Gott schütze Albert, Sachsens Stolz und Hort! - Der erntet reiche Lieb' auch fort und fort. Stets mahnt der Frühling Deiner zn gedenken; s Wie ein Gestirn, das glänzend unsern Wegen Denn all der Bäume hoffnungsvolles Blühn, In Hellem, reinem Lichte zieht voran, Es will den Blick der Sachsenherzen lenken So strahlst Du Lieb' und Milde uns entgegen, Auf unsre Landesfarben: Weiß und grün. Beglückend stets auf Deiner hoher Bahn. Es mahnt der Fluren freud'ges Auferstehn, l Carola, Albert, diese Namen stehn Mit Saug und Klang Dein Wieg'fest zu begehn. l In reinstem Glanz an unsers Himmels Hohn, Stets warst Du uns der edelste Berather, r Der Jubel tönt, die Freudenlieder dringen Dein treues Wirken galt nur uns allein! Durchs Sachsenland heut laut und ungezählt! Drum wollen heut wir Dir, dem Landesvater, l Doch, ob sie auch viel tausendfach erklingen, Die herzlichsten der Segenswünsche weihn. s Ein Drang, ein Geist hat Alle sie beseelt! Und auf zum Himmel steige ein Gebet, i Sie Alle flehn znm Sternenthrone hin: Das Glück für unser Königshaus erfleht. j Schirm Gott den «König! Schütz das Haus Wettin! Bekanntmachung. Sonnabend, den M. April^dss. Js, BormittagS S Uhr, findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, den 20. April 1881. Königliche Amtsbanptmannschast. v. Bosse. Bekanntmachung. Die Königliche Amtshauptmannschaft sieht sich veranlaßt, zu Verhütung von Waldbränden folgende Anordnung zu erlassen, bez. zu erneuern: In Wäldern und auf den durch solche führenden Wegen ist bei trockener Witterung das Anzünden von Streichhölzchen, das Rauchen von Cigarren, das Rauchen aus offenen Tabakpfeifen sowie das Ausklopfen von Tabakpfeifen verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Meißen, am 19. April 1881. Königliche A mts ha nptm annsch ast. - v. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht sollen die znm Nachlasse der verstorbenen Gutsbesitzerin Laura Auguste Antonie verw. geb. Riedrich in Helbigsdorf gehörigen Grundstücke Fol. 8 und 25 für Helbigsdorf vormals Rothschönberger Antheils, welche ortsgerichtlich auf 48MZ MzrI-U gewürdert worden sind, im Einverständniß mit dem Altersvormund der minorennen Erbin freiwillig an hiesiger Amtsstelle unter den an hiesigem Amtsbrete und in dem Lohse'schen Gasthofe zu Helbigsdorf einzusehenden Bedingungen versteigert werden. Solche, die diese Grundstücke zn erstehen gesonnen sind, werden daher hiermit geladen, Donnerstag, den 28. April d. I., WormittagS ö« Uhr, an hiesiger Amtsstellc sich einzufinden und des Weiteren gewärtig zu sein. Weiter soll am Tage nach der Subhastation LI 1881 von Vormittags 9 Uhr ab in dem Nachlaßgrundstück Biand-Kataster Nr. 22 für Helbigsdorf das gestimmte lebende und todte Wirth- schaslsinventar als insbesondere 3 Pferde, 17 Stück Rindvieh, 2 Kälber, 5 Schweine, diverse Getreidevorräthe, Möbeln, Wäsche, Betten PP. meistbietend gegen baare Zahlung versteigert werden, was ebenfalls andurch Erstehungslustigen bekannt gegeben wird. Wilsdruff, am 9. April 1881. Königliches Amtsgericht. — Ur. Gangloff. Friedrich. Bekanntmachung. Die feierliche Aufnahme der angemeldeten fchulpflichtigen Kinder erfolgt Montag, den 23. April, Nachmittag 1 Uhr im Schulzimmer No. 6, während der Unterricht für diese Kinder erst am darauffolgenden Dienstag beginnt, weshalb Weder Bücher noch Geschenke bei der Aufnahme mitzubringen sind. Etwaige Gesuche um Versetzung solcher Kinder, welche bereits die Schule besuchen, aus einer Bürgerschule in die andere sind Sonntag, den 24. Alpril, Vormittags von 10—11 Uhr bei dem Unterzeichneten von den Eltern anzubringen. Später eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Mirgerjchule Wilsdruff, den 20. AM 1881. Die Direktion.