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Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). AbonncmentSpre'S vierteljährlich I Mark- Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstag- bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Stoffen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zn Wilsdruff. Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nr. SO. Uchtund-reiHigster Jahrgang. Dienstag, den 12. Kovemlier 1878- Zufolge anher erstatteter Anzeige sind in der Nacht zum 25. October d. I. aus einer Parterrestube in Unkersdorf mittelst Auf sprengens eines Fensterladens, Eindrückens einer Fensterscheibe und Einsteigens in die Stube folgende Gegenstände, als: ein Paar fast noch ganz neue halblange rindslederne Stiefeln, ein Paar besetzte und besohlte alte rindslederne halblange Stiefeln, ein Paar fast noch neue Lederne Frauenhausschuhe und ans einem in derselben Stube befindlichen Wandschranke ca. 24 M. -- Silbergeld, bestehend in Ein- und Zweimarkstücken, spur, und verdachtlos entwendet worden, was behufs Ermittelung des Thaters und Wiedererlangung des Gestohlenen hier- durch bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, «m 7. November 1878. vr, Gangloff. . Erledigt hat sich die unter'm l8. Juli d. I. an den Handarbeiter Friedrich August Kretzschmar aus Blankenstein erlassene, am 3. September d. I. erneuerte öffentliche Vorladung durch die Gestellung Kretzschmars. Wilsdruff, am 9. November 1878. Königliches Gerichts-Amt. Dr Gangloff. Zweiter Bezirkstag der Königlichen Amtshflupt- manuschast Meißen, am S» Detober 1858. Nach einleitenden Worten Seiten des Vorsitzenden an die voll zählig erschienenen Bezirksvertreter wird zur Tagesordnung über gegangen, aus welcher wir die für unsern Leserkreis wichtigsten Punkte nachstehend zum Abdruck bringen: Die Frage über Organisirung der Armen- und Krankenpflege im hiesigen Bezirke, welche bereits auf den vorhergegangenen Bezirks tagen Gegenstand längerer Verhandlung war, nahm auch die Thätigkeit dieser Versammlung ganz besonders in Anspruch. Zunächst erstattete der Referent Bericht über die Thätigkeit der seiner Zeit gewählten Commission unter Bezugnahme auf den von derselben ausgearbeiteten '' und den Bezirksvertretern mitgethcilten Statutenentwurf, sowie auf die vom Abg. OeeonomieM Steiger gemachten, insbesondere die Ausschließung des Armenverforgungsvercins im Meißner Gerichts- amtsbezirke von der beabsichtigten Organisirung bezweckenden Gegen vorschläge und empfiehlt schließlich die Annahme des vorgclcgten Statutcncntwurfs. Im Laufe der hierauf stattgefundenen Debatte stellte zunächst der Abgeordnete Steiger den Antrag: a. „Der Bezirkstag erklärt die Armcnversorgungsfrage und die Frage über Unterbringung von Arbeitsscheuen (Correctionären) in dem Bezirke der Amtshauptmannschaft Meißen und Zugrundelegung der vorliegenden Vorschläge regeln zu wollen. d. Die Einleitung der Ausführung in jedem der zu bildenden Vereinskreise geschieht "durch die Königl. Amtshauptmannschaft unter Assistenz der Bezirkstagsmitglicder aus dem betreffenden Kreise (Ge- richtsamtsbezirke). a. Die in den Vorschlägen erwähnten Generalkosten bewilligt die Bezirks-Versammlung." Bürgermeister Hirschberg hatte an dem von der Commission vorgetcgtcn Statutenentwurf aüszustcllen, daß darin die Stadt Meißen keine Berücksichtigung gefunden habe. D t^^b"" beantragte der Abg. Rittergutsbesitzer Lcutritz auf „Die Bezirksversammlung wolle beschließen: zunächst eine Anstalt für den amtshauptmannschaftlichen Bezirk Meißen zu errichten, welche n. zur Corrcctiou arbeitsscheuer, aber arbeitsfähiger Personen- b. zur Versorgung für gebrechliche, der Pflege und Abwartung bedürftige Personen; c. zur Erziehung von Kindern, die in Gefahr sind, zn ver wahrlosen, zu dienen geeignet ist, bez. ein Abkommen mit dem Meißner Armenvereine zum Zwecke der Zulassung in dessen Anstalt in den be zeichneten Richtungen zu treffen." Der Abgeordnete Gutsbesitzer Zschoche aus Mögen dagegen beantragte: . „Die Bezirksversammlung wolle beschließen, die Beschlußfassung über den Statutenentwurf so lange nicht vorznnehmen, als nicht ent schieden ist, ob der Armenversorgungsverein des Gerichtsamtsbezirks Meißen und die Stadt, Meißen in ihrer jetzigen Verfassung hinsichtlich der Armen-- und Krankenpflege fortbestehen dürfen." Die fämmtlichen Anträge werden von der Versammlung aus reichend unterstützt. Nach längerer Debatte wurde der Steiger'sche Antrag mit 24 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Sodann wurde Z 1 der Statuten in folgender Fassung: Um alten, sowie anderen arbeitsunfähigen armen Personen den nöthigsten Lebensunterhalt zu gewähren, desgl. Kranken, welche der allgemeinen Armenpflege bedürfen, die erforderliche Wartung und Pflege an gedeihen zu lassen, nicht minder aber jungen, arbeitsfähigen, jedoch arbeitsscheuen Subjsctcn unter Aufsicht Arbeit zu verschaffen, wird in dem Bezirke der Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen eine einheitliche Armenpflege durch die Bezirksvertretung eingeführt. Zur Erreichung dieses Zweckes werden neben dem im Meißner Gerichtsamtsbezirke bereits bestehenden Versvrgungs- und Kranken Hause in den jetzigen Bezirken der Gerichtsämter Lommatzsch, Nossen und Wilsdruff je ein Krankenhaus und nach Befinden ein kleines Versorgungshaus, für sämmtliche der vier genannten Bezirke aber ein allgemeines CorrectionS- und Versorgunzshaus gegründet. Diese beiden Letztem sind mit einer der ersten beiden Anstalten zu ver einigen, um dadurch billigere Verwaltung zu erzielen mit 25 gegen 8 Stimmen angenommen. Hierdurch erledigten sich die Anträge der Abg. Leutritz und Zschoche. Die Weiterberathung des Statuts wurde dem nächsten Bezirks tage Vorbehalten und hierauf zu dem letzten Gegenstände der Tages ordnung, die Herstellung von Straßen aus Bezirksmitteln betr., übcrgcgangen. In dem hierüber von dem Vorsitzenden erstatteten und gedruckt Vorliegenden Berichte heißt es unter Anderem: „Wenn sich der Bezirk am Wegebau betheiligt, so bewegt er sich innerhalb der ihm durch Z 21 des Gesetzes vom 23. April 1873 gezogenen Grenzen. Bei einer solchen Betheilignng wird es nur darauf ankommen, daß alle Theile des Bezirks möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden. Es konnte deshalb in Frage kommen, ob nicht vor Allem ein auf alle Theile des Bezirks sich erstreckendes Straßennetz auszuarbeiten sei. Abgesehen von dem hierdurch entstehenden Zeit- und Kostcnaufwande hält der Bezirksausschuß dies nicht für nöthig. Es sind vielmehr die Richtungen, nach welchen hin der Bezirk feine Thätigkeit zu entfalten haben wird, durch die schon vorhandenen und demnächst noch ent stehenden H a u p t v e r k e h r s st e l l e n bereits gegeben. Solche Hanptverkehrsstellen sind die schon existirenden und die noch anzu legenden Bahnhöfe und Haltestellen. Ueber den hiesigen Bezirk ver breitet sich erfreulicher Weise ein Eisenbahnnetz, welches gestattet, daß bei Festhaltung des nur gedachten Grundsatzes die verschiedenen Theile des Bezirks beim Ausbau von Zugangsstraßen zu den Bahnhöfen und Haltestellen fast gleichmäßig bedacht werden können. Was die weitere Frage anlangt, ob der Bezirk selbst bauen oder den Bau durch die Gemeinden unter Gewährung von Beihilfen aus führen lassen soll, so ist der Bezirksausschuß der Ansicht, daß im Interesse einer durchgängig gleich guten Ausführung der Bezirk in der Regel selbst zu bauen haben wird, wobei jedoch nicht ausge schlossen ist, daß je nach Beschaffenheit des einzelnen Falles die un entgeltliche Arealbeschasiung, bez. die Gewährung von Beiträgen Seiten der betheiligten Gemeinden und industrieller Etablissements zur Be dingung gemacht werden kann. Einer anderen Beurtheilung dagegen unterliegt die Frage der Unterhaltung der ans Bezirksmitteln heegestcllten Straßen. Nach Ansicht des Bezirksausschusses soll hier durch an der gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinden, innerhalb ihrer Flur die Wege zu unterhalten, Etwas nicht geändert werden. Zu erwähnen bleibt hier noch, daß für den Bau einer Straße im oberen Triebischthale Seiten der Gemeinden Helbigsdorf, Herzogs walde, Mohorn, Blankenstein, Tanneberg, Weitzschen, Munzig Roth- fchönberg, Burkhardtswalde und Schmiedewalde, sowie Seiten einzelner Industrieller und Rittergutsbesitzer freiwillige Beiträge zusammen im Betrage von 1453 M. gezeichnet worben sind. Nach Vorausschickung dieser allgemeinen Gesichtspunkte hat der Bezirksausschuß als eine solche Hauptverkehrsstelle, welche mit den umgrenzenden Ortschaften in bessere Verbindung zu fetzen sei, zunächst den Bahnhof Miltitz ins Auge gefaßt. Maßgebend hierfür sind folgende Erwägungen gewesen: Nach dem Bahnhof Miltitz ist eine bedeutende Zahl von Ortschaften mit ihrem Verkehr gewiesen. Die westliche Grenze bilden etwa die Orte Leutcwitz, Schänitz, Barnitz und Krögis, die östliche und südliche dagegen die Orte Pegenau, Naustadt, Ullendorf, Taubenheim, Seeligstadt, Burkhardtswalde und Schmiedewalde. Aus diesen sowie aus den dazwischen gelegenen Ort schaften bewegt sich ein reger Verkehr nach Bahnhof Miltitz und vor aussichtlich wird dieser Verkehr sich noch wesentlich steigern, wenn dem jetzt lebhaft empfundenen Bedürfmß nach Herstellung besserer Zugangswege abgeholfen sein wird. Hierzu kommt weiter,'daß nach