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Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden Erscheint »ichentllch 2 «al (Dienstag und Freitag). AbonnementSpreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer tostet 10 Ps. Jüseratenannahme Montags u.DonnerStagß bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (DienStag und Freitag). Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. WgchcMM für Wilsdruff, Tharandt, für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!» Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Atchtunddreitzigster Jahrgang. Nr. 83. Ireitag, den 18. Hctober 1878. Bekanntmachung, die Belastung der Wagen betreffend. Auf Grund der Bestimmung in 8 2 der Verordnung vom 9. Juli 1872, den Verkehr auf den öffentlichen Wegen betr., (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1872, Seite 349) wird nach Gehör des Bezirksausschusses hinsichtlich derjenigen öffentlichen Communications- Wege des hiesigen Verwaltungsbezirks, welche nicht wenigstens in einem halbchausseemäßigen Zustande hergestellt sind, hiermit angcordnet, daß die auf solchen Wegen verkehrenden Wagen mit höchstens 50 Centnern beladen werden dürfen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Meißen, am 12. Octbr. 1878. Königliche Amtshauptmannschast. von B»sse. Bekanntmachuug. Nachdem die Recrntirungsstammrollen für die Ortschaften des hiesigen Verwaltungsbezirks berichtigt worden sind, werden die Herren Gemeindevorstände hiermit veranlaßt, dieselben baldthunlichst hierselbst wieder abzuholen. Meißen, am 12. October 1878. Königliche Amtshauptmannschast. - von Bosse - Verfügung an sämmtliche Gemeindevorstände des Gerichtsamtsbezirks Wilsdruff. Nach 14- September 1868 sind die von den Gemeindevorständen zu haltenden Urlisten der zum Amte eines Geschworenen Befähigten alljährlich bis zur vollständigen Erneuerung zu revidiren und zu ergänzen, nach tz 10 des angezogenen Gesetzes auch un Monat October jeden wahres während 14 Tagen zu Jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen, nachdem vorher öffentlich bekannt gemacht worden »ft, daß und wenn dies geschehen werde und daß Diejenigen, welche nach 8 6 von dem Geschworenen-Amte befreit zu weiden wünschen, ihre Gesuche bei deren Verlust schriftlich in der angegebenen Frist einreichen sollen. cn -c» e sammtlichen Gemeindevorstände des hiesigen Amtsbezirks werden daher mit der Anweisung hierauf aufmerksam gemacht, diesen Vorschriften allenthalben genau nachzugehen, im Ücbriaen auch auf den Listen zu bemerken, an welchem und bis zu welchem Tage sie aus gelegt worden sind und diese Listen bis « zum 12. November 1878 hier einzureichen. Köttigl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 14. October 1878. vr. Gangloff. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll Donnerstag, den 21. November d, I., das dem Restaurateur Gustav Bachman» zugehörige Restaurationsgrundstück, sog. „Lindenschlößchen", Nr. 294 des Katasters und Nr. 357 des Grund- und Hypothekenbilches für Wilsdruff, welches Grundstück am 6 September 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf I48SS Mark -- ... aewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstellc aushängenden An schlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 10. September 1878. Königl. Gerichtsamt daselbst. -— vr. Gangross. Friedrich. Am Nachmittage des 8. dieses Monats sind aus einem Hause in Neukirchen mittels Einsteigens ein Paar ziemlich neue braun- und schwarzgestreifte Beinkleider, sowie 24 Mark Geld in 6 Stück 3-Markstücken und 6 Markstücken spurlos entwendet worden. Dies Wird behufs Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung der Diebstahlsobjecte hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am Ig. O-wb-r LS7S. . vr. Gangloff. Control - Versammlungen. Die diesjährigen Herbst-Coutrol-Versammlungen in dem Gerichtsamts, und Stadtbezirk Wilsdruff finden vor dem Gasthofe zum goldenen «öwen daselbst wie folgt statt. Donnerstag, den 7. November dieses Jahres, Nachmittags ^2 Uhr sämmtliche Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes a»S dem Stadtbezirke Wilsdruff, sowie aus den Ortschaften: Kaufbach, Unkersdorf, Roitzsch, Steinbach bei Kesselsdorf, Kesselsdorf, Hühndorf, Kleinschönberg, Wcistropp, Niederwartha und Wildberg. Donnerstag, den 7. November dieses Jahres, Nachmittags Uhr sämmtliche Unterosfiziere und Mannschaften des BcurlaubtenstandeS aus den Ortschaften: . Sachsdorf Klipphausen Kneipe, Sora, Röhrsdorf, Grumbach, Herzogswalde, Sternbach bei Mohorn, Helbigsdorf, Birkenhain, Limbach, Blankenstein, Neukirchen, Lampersdorf, Lotzen, Schmiedewalde, Burkhardtswalde, Munzig, Neutanneberg, Alttanneberg, Rothschönberg, Perne "A^MAA'i-papiere sind mit zur Stelle zu bringen, Orden, Ehrenzeichen, Kriegsdenkmünzen rc. sind anzulegen. IVrdreS werde» nicht erlassen und ergeht demzufolge an die Herren Gemeinde - Vorstände das Ersuchen, die in ihren resp. Ortickasten ausbältlichen Mannschaften des Beurlaubtenstandes, zu welchen auch die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen gehören, Zum pünktlichen Erscheinen bei den vorgedachten Controlen, durch Anschläge m öffentlichen Localen zu veranlassen. " Meiken. am 1. October 1878. Königliches Landwehr-Bezirks-Cymmando. MvNdelhfvh, Oberst.