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für für für die Königl. AmtshauptmannschasL zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Mchtunddveißigftev Jahrgang. Nr. ZG. 1878. Dienstag, den 16. Zuli Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint. wöchentlich L Mal (Dienstag und Freitag). AbonnementSpreiS vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden Amtsblatt Forwerg. Za Commissaren für die Wahlen zum deut chen Reichstag sind ernannt worden für den ? 2. von Vormittags IQ bis Nachmittags Q Uhr stattfindet. der Amtshauptmann von Thielau in Löbau, Regierungsrath von Zezschwitz in Bautzen, Regierungsrath von Criegerm hier, Bürgermeister Kürsten hier, Amtshauptmann Berndt hier, Amtshauptmann von Bosse in Meißen, Regierungsrath Lingke hier, Amtshauptmann Le Maister in Freiberg, Amtshauptmann vr. Schmidt in Döbeln, Amtshauptmann von Gottschaldt in Grimma, Bürgermeister, Justizrath l)r. Tröndlin in Leipzig, Verordnung, die Ernennung der Wahlcommissare zu den bevorstehenden Neichstngsumhlen betr. Nachdem durch Verordnung vom 13. Juni dieses Jahres die auf den 30. Juli 1878 festgesetzte Wahl für den deutschen Reichstag zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden ist, hat das Ministerium des Innern für die Wahlkreise des Landes die nachstehend unter <Z namhaft gemachten Wahlcommissare ernannt. Zugleich wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß auch für die bevorstehende Reichstagswahl die Wahlkreise durchgängig in ihrer bisherigen Zusammensetzung verbleiben, so daß bei der bevorstehenden Wahl namentlich diejenigen Ortschaften, welche zu den fett dem Erlaß des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 (Reichsgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275) aufgehobenen Gerichtsämtern gehört haben, sowie diejenigen Ortschaften, welche seit dem gedachten Zeitpunkte aus sonstigen Gründen einem anderen Gerichtsamtsbezirke zuge- wiesen worden sind, in und mit demjenigen Wahlkreise zu wählen haben, dessen Bestandtheil das betreffende aufgehobene Gerichtsamt nach Inhalt der Anlage 0 zu dem angezogenen Wahlreglement vor seiner Aufhebung gewesen ist, oder welchem das Gerichtsamt angehört, in das sie zur Zeit des Erlasses des gedachten Wahlreglements einbezirkt waren. Dresden, den 8. Juli 1878. Ministerium des Innern, von Nostitz-Wallwitz. O 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. Bekanntmachung, ReichtagsVahl betreffend. Unter Hinweis auf die von unterzeichneter Königlichen Amtshauptmannfchaft in Betreff der aus den ländlichen Ortschaften des Ge- richtsamtsbezirks Wilsdruff wegen der bevorstehenden Reichstagswahl gebildeten Wahlbezirke rc. unter'm 17. vorigen Monats in diesem Blatte erlassene Bekanntmachung wird hierdurch noch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nurgedachte Wahl den M. dieses Monats, Die Herren Gemeindevorstände haben dies, sowie die Abgrenzung der Wahlbezirke, die ernannten Wahlvorsteher und deren Stell vertreter, ingleichen die bestimmten Wahllvcale mindestens 8 Tage vor obigem Wahltermine in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Im Uebrigen wird wegen der von den Herren Gemeindevorstünden und Wahlvorstehern bei der obengedachten Wahl zu beobachtenden gesetzlichen Vorschriften auf die von hier aus unter'm 25. vorigen Monats in diesem Blatte erlassene besondere Bekanntmachung verwiesen und hat man die Herren Wahlvorsteher nnr noch darauf aufmerksam zu machen, daß die Wahlprotocvlle mit sämmtlichen zugehörigen Schrift stücken spätestens am 2. August dieses ^Jahres in den Händen des betreffenden Wahlcommissars sein müssen. Königliche Amtshauptmannschast. von Bosse. 1. Wahlkreis der Regierungsassessor Schnorr von Carolsseld in Zittau, 13. Wahlkreis der Geheime Regierungsrath, Amtshauptmann vr. Platzmann in Leipzig, der Amtshanptmann Or. Spann in Leipzig, der Amtshauptmann Schwedler in Chemnitz, der Oberbürgermeister vr. AndrLin Chemnitz, der Regierungsrath Grünler in Glauchau, der Amtshauptmann Vodel in Zwickau, der Regierungsrath Ficker in Zwickau, der Amtshauptmann von Kirchbach in Marienberg, der Amtshauptmann, Freiherr von Wirsing m Schwarzenberg, der Amtshauptmann von Polenz in Auerbach, der Amtshauptmann Schmiedel in Plauen. 3. - der 4. - der 5. r- der 6. -- der 7. der 8. der 9. der 10. s der 11. s der 12. - der A u e t i o n. Vom unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen Montag, Len 12. August d. Js., von Vormittags 1« Uhr an und nach Befinden den darauf folgenden Tag, in der Reffauration zum KindenfchlöHchen allhier verschiedene Gegenstände, als: 1 Billard, 1 Kronleuchter, 1 Schreibsecretär, Tische, Stühle, Gläser, 1 Sopha, Spiegel und andere Geräthschasten gegen sofortige Baar zahlung öffentlich versteigert werden, was hiermit bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 12. Juli 1878. Das Kömgliche Gerichts-Amt. Or^Gangloff. —— Bekanntmachung, Reichstags Wahl betr. Nachdem durch allerhöchste Verordnung als Tag der Reichstagswahl der 30. Juli 1878 festgesetzt worden ist, .so wird nach Z 8 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hierdnrch bekannt gemacht, daß bei der bevorstehenden Wahl die hiesige Stadt einen Wahlbezirk bildet und daß für denselben der Unterzeichnete zum Wahlvorsteher und Herr Stadtrath Funke als Stellvertreter desselben Seiten des Stadtgemeinderaths hier ernannt worden ist. Die Wähler des hiesigen Wahlbezirks werden nun hierdurch geladen, dcn 3tt. Jnli 1878 in der Zeit von IQ Uhv Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags in dem zum Wahllocal bestimmten Rathssessionszimmer hier per sönlich zu erscheinen und die Stimmabgabe zu bewirken. Hiernächst werden noch die Wähler mir dem Bemerken, daß die Ausgabe von Stimmzetteln hierseits unterbleibt, auf § 19 des Wahlreglements aufmerksam gemacht, welcher bestimmt: Ungiltig sind: 1. Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußerlichen Kennzeichen versehen sind,