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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zn Meißen, das König!. Gerichtsamt nnd den Stadtrath zn Wilsdruff. Achtunddreißiqfter Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal (Dienstag u. Freitag) und kostet vierteljährlich 1 Mark. — Annoncen-Annahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 12 Uh». 31. Dienstag, den 16. Uprit 1818. Bekanntmachung, den Brodverkauf betreffend. Vielfach laut gewordene Klagen über zu hohe, zu dem gegenwärtigen Preise des Roggens in keinem richtigen Verhältnisse stehende Brodpreise veranlassen die Königl. Amtshauptmannschaft nach Gehör des Bezirksausschusses zu folgender Anordnung: Alle Brodverkäufer in den Landgemeinden des hiesigen Bezirks haben von jetzt au bis auf Weiteres die Preise und das Gewicht des Brodes durch einen von außen sichtbaren Anschlag am Verkaufslocale zur Kenntniß des Publikums zu bringen. Wird der Brodverkauf vom Wagen aus betrieben, so ist der Anschlag an letzterem zu befestigen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 M. bestraft. Meißen, am 11. April 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. Bekanntmachung. Die Lieferung des für das unterzeichnete Gerichtsamt auf das Winterhalbjahr 1878/79 erforderlichen Heitzungsmaterial an circa 180 Hectoliter Steinkohle (weiche Schieferkohle), 180 Hcctoliter gute böhmische Braunkohle (Stückkohle), sowie 50 Raummeter gutes weiches Scheitholz, sowie 15 Raummeter Stockholz soll im Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche diese Lieferung übernehmen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Offerten unter Preisangabe d(s zu liefernden Heitzungsmaterial bis zum 29. dieses Monats schriftlich anher abzugeben. Die Lieferungen haben frei bis ins hiesige Gerichtsamtsgrundstück auf jedesmalige vorherige Bestellung in der gewünschten Quan tität zu erfolgen. Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt dem unterzeichneten Gerichtsamt Vorbehalten. Königl. Gerichtsamt Wilsdruff, de» n. Apni 1878. Vr. Gangloss. Bekanntmachung. Bezugnehmend auf unsere Bekanntmachung vom 28. März ds. Js. sind nunmehr 1 ., die Gewerbe- nnd Mersonolsseuerbeiträge auf den 1. Termin 1878 bis spätestens den 20. vieseS Monats und 2 ., die Brandkassenbeiträge und Rentengelder (Ablösungs- und Landescnlturrente) auf den 1. Termin 1878 sofort bei Ver meidung der executivischen Beitreibung au die hiesige Stadtkämmerei zu bezahlen. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß das l. Quartal Schulgeld bis zum 20. April 1878 bei Vermeidung von Weiter ungen ebenfalls an die hiesige Stadtkümmerei abzuführen ist. Wilsdruff, am 15. April 1878. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Conservative Anträge zur Gewerbeordnung. Bekanntlich war es in der vorigen Session des deutschen Reichs tages die Fraction der deutschen Conservativen, speciell der Abg. Ackermann, welche durchdrungen von der Unhaltbarkeit der jetzigen Lage des Handwerks, durch einen selbstständigen Antrag die Frage einer Revision der bestehenden Gewerbeordnung anregte. Die Folge dieses Vorgehens, das im ganzen Lande ja freudig begrüßt wurde, ist gewesen, daß die Negierung jetzt dem Reichstage zwei Vorlagen über Gewerbegerichte und die Lehrlings- und Arbeitsbücher frage rc. gemacht hat. Leider gehen die Vorschläge der Reichsre gierung nicht weit genug, um von ihnen eine gründliche Besserung der Verhältnisse zu erwarten und so haben sich denn die in der vor- berathenden Commission befindlichen Mitglieder der deutsch-con servativen Fraction, Abg. Ackermann und v. Heldorf, ver anlaßt gesehen, weitergehende Anträge zu stellen, bez. für die Berathung im Plenum in Aussicht zu nehmen. So fordern sie vor Allem die Einführung von Arbeitsbüchern, nicht nur für Arbeiter unter 18 Jahre, sondern obligatorisch für alle Lehrlinge, Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter. Sie fordern für Lehrlinge unter allen Umständen die schriftliche Abfassung des Lehr- Vertrages und wollen, daß der Wechsel des Berufes, der so oft als Vorwand dient, die Vertrüge zu brechen, an die Zustimmung einer zur Prüfung des Falles befähigten Instanz geknüpft wird. Als Schutz gegen den Bruch des Lehrvertrages wollen sie nicht nur eine vielfach praktisch nicht durchzuführende Entschädigung-Forderung, sondern angemessene Strafen statuiren. Die Ertheilung eines Lehr- zeugnisses soll nicht in das Belieben gestellt, sondern vorgeschrieben und in dem Arbeitsbuch eingetragen werden. Vor allein aber ver langen sie, daß wenigstens einige Gewähr dafür gegeben wird, daß der Lehrherr, der für die Ausbildung des Lehrlings einstehe, der über ihn die väterliche Zucht üben soll, eine dazu geeignete Person sei. Sie fordern daher eine Bestimmung, nach welcher nur derjenige Lehrlinge halten undausbilden darf, der in seinem oder einen: ver wandten Gewerbe mindestens 3 Jahre als Geselle oder Gehülfe ge arbeitet hat. Die Bestimmungen, welche die Vorlage der Regierung zum Schutzeder Sonntagsruhe vorschlägt, erscheinen nicht als genügend. Die Regierung will nur, daß zu Arbeiten an Sonn- und Festtagen die Gewerbtreibenden die Arbeiter — vorbehältlich der naturgemäßen Ausnahme — nicht verpflichten können, was im Wesentlichen schon in der geltenden Gewerbeordnung ausgesprochen ist. — Von conser- vativer Seite glaubt man, in Nebereinstimmung mit vielen Stimmen aus andern Parteien, fordern zu müssen — daß im öffentlichen In teresse, ein Interesse des ganzen Gewerbe- und des Arbeiterstandes, die gewerbliche Arbeit an Sonn- und Festtagen in Fabriken, gewerb lichen Anlagen und Arbeitsplätzen so weit zu untersagen ist — als nicht die Natur des Gewerbsbetriebes und die Forderung des Ver kehrs Ausnahme erheischen. Zum Schutz der jugendlichen Arbeiter in Fabriken end lich, glaubt man daran festhalien zu müssen, daß die ausnahmsweise Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren für jeden Tag denZeit- raum von 6 Stunden nicht übersteigt. Taaesgeschichte. Das achte Verzeichniß der beim deutschen Reichstage ein gegangenen Petitionen führt folgende Petenten aus dem Königreich Sachsen auf: Eine große Menge sächsischer landwirthschaftlicher Vereine bittet zu beschließen, daß das Reich auf eigene Einnahme durch indirekte Steuern gestellt werde, wozu sich in erster Linie Ab gaben auf jeglichen Import, sei derselbe Industrie- oder Landwirth- schaftserzeugniß, empfehlen: der Rath der Stadt Zwickau, Direktor Gilbert in Annaberg, Direktor und Lehrer der Realschule 1. Ordnung in Zittau erklären ihren Anschluß an die Petition wegen Zulassung der Realschulabiturienten zum Studium der Medizin; die Gewerbe vereine in Schneeberg, Rochlitz, Meißen, Riesa, Großröhrsdorf, Hohenstein, Aue, Waldheim und Ebersbach wünschen die obligatorische Einführung von Arbeitsbüchern für alle gewerblichen Arbeiter. In Berlin ist Borsig, der Besitzer des großen Maschinenbau etablissements, gestorben. Seit etwa sechs Wochen an einem inneren Leiden erkrankt, dessen Heilung sich der ärztlichen Kunst entzog, wurde der Verstorbene wiederholt todt gesagt. Der Tod hat den großen Industriellen aus einer gleich segensreichen nud mühevollen Thätig- keit gerissen, in der er verstanden hatte, sich die Achtung und Liebe vieler Tausende zu erwerben. Der junge Borsig galt für sehr tüchtig in seinem Geschäft, überdies für human gegen seine Arbeiter. Die umfangreichen Werke in Berlin, Moabit und Oberschlesien werden, wie man hört, sortgeführt werden, so daß der hiesigen Industrie nicht