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jür die König!. AmishauPtmamschast zu Meißen, das König!. Gcrichtsamt nnd den Stadtrach zn Wilsdruff. « 27. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal (Dienstag u. Freitag) und kostet vierteljährlich 1 Mark. — Annoncen-Annahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 12 Uhr. Dienstag, den 2. April 1878. Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt Bekanntmachung, das Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Rossen betreffend. In Bezug auf das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen wird nach Maaßgabe von § 61„ der Wehrordnung Folgender bekannt gemacht: Es kommen zur Musterung den 13. April dieses Jahres, von Vormittags ^9 Uhr an, die Gestellpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch, sowie aus sämmtlichen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Lommatzsch im Rathhause zu Lommatzsch; den 15. April dieses Jahres, von Vormittags ^9 Uhr an, die Gestellpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff und aus sämmtlichen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Wilsdruff im Gasthofe zum Adler in Wilsdruff; den 16 April dieses Jahres, von Vormittags 9 Uhr an, die Gestellpflichtigen aus de« Städte« Nossen und Siebenlehn, sowie aus nachstehenden Ortschaften des Gerichtsamisbezirks Nosten: August«sberg, Abend, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren-Toppschädel, Deutschenbora und Dittmannsdorf im Gasthofe zum deutschen Hause in Nossen und den 17. April dieses Jahres, von Vormittags 9 Uhr an, ans nachstehenden Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Nossen: Elgersdorf, Göltzjcha, Gohla, Gotthelfsriedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfchen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreisa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obcreula, Obergrnna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Wolfsgrün und Drehfeld, Rhäsa, Rüssema, Saultitz, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz ebenfalls im Gasthofe zum deutschen Hause in Nossen. Die sämmtlichen zur Gestellung verpflichteten Mannschaften, ingleichen diejenigen Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Nossen, welche noch keine endgiltige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, werden hiermit zum pünktlichen Erscheinen in den vor gedachten Musterungsterminen zu Vermeidung der in 8 24,7 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile aufaefvrdert. Militärpflichtige, welche durch Krankheit an der Gestellung behindert sind, haben bis zum Musterungstermine ärztliche Zeugnisse über ihren Gesundheitszustand beizubringen. Diese sind von der Polizeiobrigkeit zu beglaubigen, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Die Stadträthe, Stadtgemeinderäthe, sowie Gemeindevorstände haben die bei denselben zur Stammrolle angemeldeten und in ihrem Orte gestellpflichtigen Mannschaften zu den Musterungstcrminen gemäß Z 61,der Wehr-Ordnung rechtzeitig vorzuladen und für deren pünktliche Gestellung Sorge zu tragen. Auch haben sich die Herren Gemeindevorstände behufs etwaiger Auskunftsertheilungen mit einzufinden. Zum Loosungstermin für die Militärpflichtigen aus dem Geburtsjahre 1858, ingleichen für diejenigen Mannschaften früherer Jahrgänge, welche ohne ihr Ver schulde« noch nicht gelooft haben, ist der 18. April diejes Jahres, Nachmittags ^3 Uhr, im Gasthofe zum deutschen Hause in Nossen bestimmt worden und wird den Militärpflichtigen das persönliche Erscheinen dazu überlassen. Für die Mannschaften, welche bei der Auf rufung im Loosungslocale nicht anwesend sind, wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos gezogen. Gesuche um Zurückstellung oder andere Vergünstigungen sind einige Zeit vor Beginn der Musterung spätestens aber im Mustcrnngs- termine selbst in der gehörigen Form anzubringen und durch obrigkeitliche Zeugnisse zu bescheinigen. Reclamationsanträge, welche der Er satz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, werden von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission in der Regel zurückgemiesen, wenn nicht etwa die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Ersatz-Geschäfte entstanden ist. Wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer erwerbsunfähiger Angehöriger angebracht werden, so haben sich die Letzteren in der Regel und soweit möglich vor der Ersatz-Commission mit einzufinden. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf angebrachte Reklamationen werden den dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr als be kannt gemacht angesehen, auch wenn die Reklamanten sich zur Arhörung derselben nicht eingefunden haben. Rekurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission an die Ober-Ersatz-Commission müssen bei Verlust derselben binnen Iv Lagen, von dem Tage ungerechnet, wo die Entscheidung der Ersatz-Commission für publicirt anzusehen ist, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des 10. Tages bei der Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat ans eigne Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen. Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersklasse kann sich im Musterungstermiue freiwillig zum Diensteintritte melden. Militärpflichtige, welche fich freiwillig zu einer 4jährigen aktiven Dienstzeit bei der CavaLcrie ver pflichten, erlangen nach 8 >2 der Wehrordnung die Vergünstigung, -aß fle anstatt 5 Kahre nur 3 Kahre in der Landwehr zu dienen haben. Wer als 4jährig Freiwilliger bei der Cavallerie einzutreten beabsichtigt, hat aber die Einwilligung des Vaters bezichendlich Vor mundes beizubrigeu. Meißen, am 18. März 1878. Der Cwilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Commission des Aushebnngsbezirks Nossen. - von Bosse. Control - BmmNWlmU. Die diesjährige Frühjahrs - Control - Versammlung für den Gerichtsamts- und Stadtbezirk Wilsdruff findet Sonnabend den 13. April d. I. Nachmittags ^2 Uhr statt und haben sich am genannten Tage sämmtliche Dispofitionsurlauber und Reservisten des Bezirks vor dem Gasthofe zum goldne« Löwen in Wilsdruff Pünktlich einzufinden. Ordres werden nicht ausgegeben. Meißen, am 22. März 1878. Königl. Landwehr - Bezirks - Kommando. vou Mandelsloh, Oberstlieutenant.