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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen Siebenleyn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Königs. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal (Dienstag u. Freitag) und kostet vierteljährlich 1 Mark. — Annoncen-Annahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 12 Uhr. 25. Dienstag, den 26. März 1878. Bekanntmachung, das Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen betreffend. In Bezug auf das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen wird nach Maaßgabe von 8 61,2 der Wehrordnung Folgendes bekannt gemacht: Es kommen zur Musterung den 13. April dieses Jabres, von Vormittags ^9 Uhr an, die Gestellpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch, sowie aus fämmtlichen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Lommatzsch im Nathhause zu Lommatzsch; den 15. April dieses Jahres, von Vormittags Uhr an, die Gestellpflichtigen aus der Stadt WilS-vuff und aus sämmtlichen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks WilH-ruff im Gasthose zum Adler in Wilsdruff; den 16. April dieses Jahres, von Vormittags 9 Uhr an, die Gestellpflichtigeu aus den Städten Nostcn und Eiebenlehn, sowie aus nachstehenden Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Nossen: Augustusberg, Abend, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren-Toppschädel, Deutschenbora und Dittmannsdorf im Gasthose zum deutschen Hause in Nossen und den 17. April dieses Jahres, von Vormittags 9 Uhr an, aus nachstehenden Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Nossen: Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfchen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreisa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Wolfsgrün und Drehfeld, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, L>tahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz ebenfalls im Gasthofe zum deutschen Hause in Nossen. Die sämmtlichen zur Gestellung verpflichteten Mannschaften, ingleichen diejenigen Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Nossen, welche noch keine endgiltige Entscheidung über ihr Militärvcrhältniß erhalten haben, werden hiermit zum pünktlichen Erscheinen in den vor gedachten Musterungsterminen zu Vermeidung der in tz 24,7 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile aufgefordert. Militärpflichtige, welche durch Krankheit an der Gestellung behindert sind, haben bis zum Musterungstermine ärztliche Zeugnisse über ihren Gesundheitszustand beizubringen. Diese sind von der Polizeiobrigkeit zu beglaubigen, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Die Stadträthe, Stadtgemeinderäthe, sowie Gemeindcvorstände haben die bei denselben zur Stammrolle angemeldeten und in ihrem Orte gestellpflichtigen Mannschaften !zu den Musterungsterminen gemäß § 61,der Wehr-Ordnung rechtzeitig vorzuladen und für deren pünktliche Gestellung Sorge zu tragen. Auch haben sich die Herren Gemeiu-evorstände behufs etwaiger Auskunftsertheilungen mit einzufinden. Zum Loosungstmnin für die Militärpflichtigen aus dem Geburtsjahre 1858, ingleichen für diejenigen Mannschaften früherer Jahrgänge, welche ohne ihr Ver schulden noch nicht geloost haben, ist der 18. April tiefes Jahres, Nachmittags ^3 Uhr, im Gasthofe zum deutschen Hause in Nossen bestimmt worden und wird den Militärpflichtigen das persönliche Erscheinen dazu überlassen. Für die Mannschaften, welche bei der Auf rufung im Loosungslocale nicht anwesend sind, wird durch eiu Mitglied der Ersatz-Commission das Loos gezogen. Gesuche um Zurückstellung oder andere Vergünstigungen sind einige Zeit vor Beginn der Musterung spätestens aber im Musterungs- tcrmine selbst in der gehörigen Form anzubringen und durch obrigkeitliche Zeugnisse zu bescheinigen. Reclamationsanträge, welche der Er satz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, werden von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission in der Regel zurückgewiesen, wenn nicht etwa die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Ersatz-Geschäfte entstanden ist. Wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer erwerbsunfähiger Angehöriger angebracht werden, fo haben sich die Letzteren in der Regel und soweit möglich vor der Ersatz-Commission mit einzufinden. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf angebrachte Reclamationen werden den dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr als be kannt gemacht angesehen, auch wenn die Reclamanten sich zur Arhörung derselben nicht eingefunden haben. Recurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission an die Ober-Ersatz-Commission müssen bei Verlust derselben binnen 1V Zlagsrr, von dem Tage angerechnet, wo die Entscheidung der Ersatz-Commission für publicirt anzusehen ist, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des 10. Tages bei der Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigne Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen. Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersklasse kann sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden. Militärpflichtige, Welchs fich freiwillig zu einer 4jährigen activen Dienstzeit bei der Cavasterie ver- pstichten, erlangen nach 8 SS -er Wehrordnung -ie Vergünstigung, -aß ste anstatt 5 Jahre nur S Jahre i« -er Lan-Wehr zu -ienen haben. Wer als 4jährig Freiwilliger bei der Cavallerie einzutretcn beabsichtigt, hat aber die Einwilligung des Vaters beziehendlich Vor mundes beizubrigen. Meißen, am 18. März 1878. Der Mvilvorsitzendc der Königlichen Ersatz-Comission des Anshebungsbezirks Nossen. von Bosts. ' — Bekanntmachung, die Zurückstellung von Mannschaften der Reserve, Landwehr, Seewehr und Ersatz-Reserve I Classe wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse betreffend. Die Ersatz - Commission des Aushebungsbezirks Nossen wird im Anschluß an das diesjährige Ersatzgeschüft über etwaige Anträge von Reservisten, Landwehr- und Seewehrlenten, sowie Ersatz-Reservisten 1. Classe auf Zurückstellung wegen ihrer häuslichen, gewerblichen und Familienverhältnisse Donnerstag, den 18. April dieses Jahres, Nachmittags 4 Uhr, im Gasthofe zum deutschen Hause in Nossen Entschließung fassen.