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Wochenblatt —für Wrlsdruff, Tharandt, Stoffen, Siebenlehn und die Umgegenden. „ , ,, Amtsblatt siir die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Dir^z Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark.— Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittags 12 Uhr. 23. Dienstag, den 20, März 1877. Bekanntmachung, das Musterungsgeschäft im Aushedungsdezirke Nossen betreffend. In Bezug auf das diesjährige Musterungsgefchäft in dem aus den Städten Nossen, Lommatzsch, Wilsdruff und Siebenlehn, sowie aus den Ortfchaften der Gerichtsamtsbezirke Nossen, Lommatzsch und Wilsdruff bestehenden Aushebungsbezirke Nossen, wird nach Maaßgabe Z 61,- der Wehrordnung Folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht: Es kommen zur Musterung am 25. April ds. Js. von früh I28 Uhr an Gestellpflichtige aus der Stadt Lommatzsch, sowie aus fämmtlichen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirkes Lommatzsch im Nathhause daselbst; am 26. April ds. Js. von früh ^28 Uhr an Gestellpflichtige aus der Stadt Wilsdruff, sowie aus fämmtlichen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirkes Wilsdruff im Gasthofe zum Adler in Wilsdruff; am 27. April ds. Js. von früh ^28 Uhr an Gestellpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlehn, sowie aus nachstehenden Ortschaften des Gerichtsamtsbezirkes Nossen: Augustusberg, Abend, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren-Toppschädel, Deutschenbora und Dittmannsdorf im Gasthofe zum deutschen Hause in Noffen und am 28. April ds. Js. von früh I28 Uhr an Gestellpflichtige aus nachstehenden Ortschaften des Gerichtsamtsbezirkes Nossen: Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Löschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markig Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Ober- cula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Wolfsgrün und Drehfeld, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz, ebenfalls im Gasthofe zum deutschen Hause in Noffen. Die sämmtlichen zur Gestellung verpflichteten Mannschaften, ingleichen diejenigen Militärpflichtigen des Aushebungsbezirkes Nossen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, werden hiermit züm pünctlichen Erscheinen in den vorgedachten Musterungstcrminen zu Vermeidung der in Z 24/ der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile aufgefordert. Militärpflichtige, welche durch Krankheit an der Gestellung behindert sind, haben bis zum Musterungstermine ärztliche Zeugnisse über ihren Gesundheitszustand beizubringen. Diese sind von der Polizeiobrigkeit zu beglaubigen, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Zum LoosungsLermine für die Milttärpflichtigen aus dem Geburtsjahre 1857 ingleichen für'diejenigen Mannschaften früherer Jahrgänge, welche ohne ihr Verschulden noch nicht gcloost haben, ist der 30 April ds. Js. Vormittags 8 Uhr im Gasthofe zum deutschen Hause in Noffen bestimmt worden und wird den Militärpflichtigen das persönliche Erscheinen dazu überlassen. Für die Mannschaften, welche bei Aufrufung im Loofungslocale nicht anwesend sind, wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos gezogen. Gesuche um Zurückstellung oder andere Vergünstigungen sind einige Zeit vor Beginn der Musterung spätestens aber im Musterungs termine selbst in der gehörigen Form anzubringen und durch obrigkeitliche Zeugnisse zu bescheinigen. Reclamationsanträge, welche der Ersatz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, werden von der Kö niglichen Ober - Ersatz - Commission in der Regel zurückgewiesen, wenn nicht etwa die Veranlassung zur Reclamation erst nach beendigtem Ersatz-Geschäft entstanden ist. Wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer erwerbsunfähiger Angehöriger angebracht werden, fo haben sich die Letzteren in der Regel und soweit möglich, vor der Ersatz-Commission mit einzufinden. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf angebrachte Reclamationen werden den dritten Tag darauf, Mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen, auch wenn die Reclamanten sich zur Anhörung derselben nicht eingefunden haben. Recurfe gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission an die Ober-Ersatz-Commission müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen von dem Tage an gerechnet, wo die Entscheidung der Ersatz-Commission für publicirt anzusehen ist, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des 10. Tages bei der Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen. Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersclasse kann sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritt melden. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Cavaüerie verpflichten, erlangen nach Z 12 der Wehrordnung die Vergünstigung, daß sie anstatt 5 Jahre nur 3 Jahre in der Landwehr zu dienen haben. Zum Eintritt als 4jährig Freiwilliger bei der Cavallerie ist aber die Einwilligung des Vaters bez. Vormundes beizubringen. Meißen, am 13. Mürz 1877. Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Commission des Anshebungbezirkes Noffen. von Bosse.