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187« Diejenigen Mi enthalt haben, zeitig abwesend sind ihm im Tode vorangegangene Abg. Karl Twesten, welchem die nationallieberale Partei als einem ihrer Begründer und Führer ein pietätvolles Andenken bewahrt. Essen, 4. Januar. In der Krupp'schen Fabrik ist ein Anschlag zu lesen, in welchem es heißt: Die ungünstigen Zeitverhältnisse, welche ebenso nothwendig für den Arbeitgeber große Verluste, wie für den Arbeiter Schmälerung der Einnahme herbeiführen, veranlassen die Firma, um diesen Uebelständen im beiderseitigen Interesse entgegen- zuarbeiten, folgende Regel aufzustellen: Es soll die Arbeit in Zukunft außer an den Sonntagen nur an den gesetzlichen Feiertagen ruhen, nämlich am Neujahrstag, Charsreitag, Ostermontag, Bettäg, Christi Himmelfahrtstag, Allerheiligcutag, Pfingstmontag, Weihnachtsfest. An allen anderen Tagen, an denen bisher nicht gearbeitet worden, (folgt die Aufzählung der katholischen Feiertage) soll in Zukunft ge arbeitet werden. In München lassen sich in nächster Zeit zwei Juden mit zwei Christeumädchen vom Standesbeamten zusammcngebcn. Am Vorabend der Einführung der neuen Neichswährung bringen die klerikalen Blätter folgende Anekdote: „Ein Bayer äußerte jüngst: Von jeder Sorte bayrischer Münzen werde ich mir ein Stück auf die Seite thun und die gesammelten Münzen einst in meine Todtenladß legen lassen, damit mich unser Herrgott nicht mit einem Preußen ver wechselt." Aus Moskau, 8. Januar, wird gemeldet: vr. Strousberg ist unter Auferlegung der Verpflichtung, vor Ausgayg seines ProcesseS die Stadt nicht zu verlassen, gestern aus der Haft entlassen und nach einem Hotel übergcsiedelt. Dem Vernehmen nach erwartet er dort in den nächsten Tagen die Ankunft seiner Gemahlin. Bekanntlich hat die türkische Negierung zur Niederhaltung der christlichen Bevölkerung in Bulgarien die dort angesiedelten Tscherkesscn Tagesgeschichte. Es soll jetzt beschlossene Sache sein, daß zu dem einen großen Militäretablissement, welches im Anschluß an das Cassernement des neuen Eisenbahnregiments in Berlin zwischen der Berlin-Anhalter, der Berlin-Potsdam-Magdebeburger und der Berliner CcMralbahn, wie in unmittelbarer Verbindung mit dem Bahnhof der neuen Mili- tärbahn bereits in Ausführung begriffen ist, noch ein zweites der artiges Etablissement im Nordwesten der Stadt erbaut werden wird, Den Kernpunkt desselben werden Casserncn des 1. und 2. Gardefeld artillerieregiments, wie die Unterkunftsräume für die der Artillerie prüfungscommission zugetheilte Artillerieversuchscompagnie bilden, als Baugrund für diese neuen Bauten ist das weit ausgedehnte fis- calische Terrain hinter der Ulanencasserne bei Moabit ausersehen, das von den Bahnlinien der Berlin-Hamburger und der Lehrter Bahn umfaßt, resp. durchschnitten wird. Beide Etablissements werden zu den großartigsten gehören, welche bisher in irgend einem Staate ausgeführt worden sind. Thatsächlich waltet bei denselben wohl die Absicht ob, in ihnen Centralpunkte für das gesammte Genie- und Artilleriewesen der deutschen Armee hinzustellcn, wobei für das neue Artilleriecassernement noch die unmittelbare Verbindung mit der nahen Festung Spandau hinzutritt, welche bekanntlich beinahe fämmlliche Centralwerkstätten der preußischen Artillerie enthält. Die Ausdehnung, welche von vornherein diesen Milüärctablissements gegeben worden ist oder gegeben werden soll, und die noch jede beliebige Erweiterung gestatten würde, muß für dieselben deshalb auch als unbedingt zweck mäßig anerkannt werden. Aur 8. d. M. ist derOberconfistorialrath Professor vr. Twesten, der würdige Nestor der Berliner Theologen, im 87. Lebensjahre „ach langen Leiden sanft entschlafen. Der Sohn Twesten's war der HeksMimachrmg. Betreffs des mit dem 1. Januar dieses Jahres in Wirksamkeit getretenen Stan-eSamteS wird Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1., die Geschäftsstelle befindet sich im Hause des unterzeichneten Standesbeamten; 2., die Geschäftszeit ist täglich von Mittags 12 bis 1 Uhr; 3., Eheschließungen werden nur Donnerstags vorgenommen. Weistropp, am 11. Januar 1876. Der Standesbeamte. Ernst Gießmann. Auf Grund der Bestimmung in § 23 der Deutschen Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 fordern wir alle am hiesigen Orte aufhältlichen männlichen Personen, welche im Jahre 1856 innerhalb des Deutschen Reichsgebiets geboren sind, oder deren Eltern oder Familienhäupter an irgend einem Orte desselben ihren Wohnsitz haben, sowie alle Diejenigen, welche bei früheren Gestellungen vom Militärdienste zurückgestellt worden sind, oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung von Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder von Haft bis zn drei Tagen andurch aus, in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1876 unter Abgabe ihrer Geburts oder KoosungSfcheine sich Persönlich zur Aufnahme in die Recrutirungsstammrolle in der hiesigen Raths-Expedition anzumelden. Militärpflichtigen, welche keinen dauernden Aufenthalt haben oder von hier als dem Orte, wo sie ihren dauernden Auf- . „ .. ' - d, — wie auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf der See befindliche Seeleute, rc — sind von ihren Eltern, Vormündern, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren, bei Vermeidung der angedrohten Strafen, während des oben festgesetzten Zeit- Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Giebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche GerichtsamL Wilsdruff und den Stadtrath daselbst Wilsdrusf, am 13. Januar 1876. Der Stadtgemeinderath Ficker, Brgmstr.