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für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Giebenlehn und die Umgegenden. Mmtsölatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. -t? 11. Dienstag den 7. Februar 1871. Verfügung an sämmtlrche Gemeindevorstände im Amtsbezirk Wilsdruff. Unter Bezugnahme darauf, daß nach den reglementarischen Bestimmungen über die Geldverpflegung der Armen im Kriege nicht allein den hinterlassenen Wittwen, sowie den leiblichen Kindern und Enkeln der im Kriege verstorbenen Unter offiziere und Soldaten, sondern auch zum Theil den übrigen Hinterlassenen derselben, z. B. Eltern, Geschwistern, Geschwister- Kindern oder Pflegekindern, wenn dieselben der Unterstützung bedürftig sind und in dem Verstorbenen ihren Ernährer oder Versorger verloren haben, eine einmalige Gnademmtcrstützung zu gewähren ist, werden die Gemeindevorstände des hie sigen Amtsbezirks hiermit angewiesen, diejenigen, welche auf die Gnadenunterstützung Anspruch zu machen gedenken, auf obige Bestimmungen sowie darauf aufmerksam zu machen, das; sie ihren diesfallsigen > Antrag hier einzureichen und demselben den Todtenschein, eine ortsgerichtliche Bescheinigung über den Verwandtschaftsgrad oder über das Verhältniß zu dem Verstorbenen, sowie ein Bedürftigkeitszeugniß beizufügen haben. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, dm 3. Februar 1371. In Stellvertretung: Dürisch, Assessor. Verfügung an sämmtlrche Gememdevorstände im Amtsbezirke Wilsdruff. Infolge eines vom Commando des Königl. Sachs. Landwehr-Reserve-Bataillons No. 108 anher gelangten Erlasses werden die Gemeindevorstünde andurch veranlaßt, die in ihren Orten sich aufhaltenden Beurlaubten, sie mögen krank, Ver wundet oder wieder beurlaubt sein, dahin mit Anweisung zu versehen, daß dieselben sich, soweit es noch nicht geschehen, so fort bei dem betreffenden Bezirksfeldwebel anzumelden haben. Königliches Genchtsamt Wilsdruff, am o. Februar 1371. In Stellvertretung: Dürisch, Assessor. StadistelleremMhlne zu Wilsdruff. Die Grundsteuer xr. 1. Termin soll Mittwoch und Donnerstag, als den 8. und 9. ds. Mts. mit 3 Pfennigen pro Steuereinheit vereinnahmt werden. Neueste Nachrichten. Berlin, 4. Febr. Offizielle militärische Nachrichten melden: I. Pontarlier, 2. Fcbr. Die französische Armee wurde am 30., 31. Jan. und 1. Febr. in mitunter hartnäckigen Arriergardengc- fechteu besonders bei La Cluse zwischen Pontarlier an der Grenze vollständig ins Grenz-Gebirge zurückaedrängt. Es« fielen in die Hände der Südarmee 2 Adler, 19 Geschütze Mitraillensen, 2 Generale, gegen 15,000 Gefangene, viele hundert Proviantwagen und zahlreiches Material an Waffen. Eigener Ver lust etwa 600 Mann todt und verwundet. General Hann von Wey hern hat gestern nach leichtem Gefechte Dijon genommen. Graf Wartensleben. 2. Garibaldi, welcher sich gleichzeitig in Dijon in der Gefahr befand, umzingelt zu werden, ist diesem Schicksale nur durch eiligen Rückzug entgangen, nachdem auch er versucht hatte, unsere Operationen durch Berufung auf die Convention zu hemmen. Dijon wurde am 1. Febr. .nach leichtem Gefechte von unseren Truppen genommen. von PvdbiclSki. Genua, 3. Febr. Garibaldi schickt sich zur möglichst baldigen Rückkehr nach Caprera an. London, 3. Fcbr. Hier cingetroffencnMeldungen zufolge, soll Graf Bismarck die Einstellung der Feindseligkeiten in den drei Süd- ostdcpartemcntS und Herstellung der Demarkationslinie bis zur Schwei zer Grenze von der Uebergabe Belforts unter freiem Abzug der Be satzung abhängig gemacht haben. London, 4. Febr. Ans Versailles vom 3. Febr. wird gemeldet: Die Rcgierungsdelcgation in Bordeaux hat in ihrem Wahlausfchreiben vom 31. Jan. zahlreiche Classen der französischen Bevölkerung, dar unter alle ehemaligen Minister, Staatsräthe, Senatoren, Präfecten und alle früheren offiziellen Candidaten von der Wählbarkeit ausge schlossen. Zn den Verhandlungen jedoch zwischen dem Grafen Bis marck und Jules Favre wurde der Freiheit der Wahlen ganz beson dere Bedeutung bcigclcgt und hat in dem Artikel 2 der Convention formellen Ausdruck gefunden. Die willkürlich von der Regierung in Bordeaux ausgestellten Beschränkungen der Wahlfreiheit werden des halb von deutscher Seite als vertragswidrig nicht anerkannt werden können. Das Decret über die Wahlen der Pariser Regierung vom 28. Jan. wird als das den stattgehabten Unterhandlungen allein ent sprechende Decret anznsehcn sein. Versailles, 5. Februar. (Officiell.) Der Kaiserin und Kö nigin in Berlin. Wegen der letzten entscheidenden Kämpfe des er zwungenen Uebcrtrittes der 80,000 Mann starken feindlichen Corps ans Schweizer Gebiet, sowie für die vollzogene Besetzung aller Forts um Paris soll Victoria geschossen werden. Wilhelm. Am Sonntag Nachmittag nach 5 Uhr verkündeten in Dresden 101 Kanonenschüsse der Bewohnerschaft diese Botschaft.