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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Liebenlehn und die Umgcgciidcn. Umlsölsll für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 83. Ireitag, den 29. HcLoöer 186K. Ueber die Lebensgefahr In jedem Winter kominen Betäubungsfälle, nicht selten mit tödtlichem Ausgange vor, welche durch gehörige Vorsicht bei der Be handlung der Stuben- und Backöfen hätten verhütet werden können und allein dadurch herbeigeführt werden, daß die bei dem Verglim men der Kohlen entstehenden schädlichen Dämpfe sich in die bewohn ten Räume verbreiten. Diese Dämpfe, Kohlendunst oder Koh- leu dampf genannt, sind unsichtbar und meistens auch für den Ge ruch nickt bemerklich, aber eben deshalb um so gefährlicher, während der gewöhnliche Rauch sehr bald durch den Geruch und durch die beißende Empfindung in den Augen bemerkt wird. Der Kohlendunst oder Kohlendampf ist ein Gemenge sehr ver schiedener Luflarten und entsteht, wo Brennmaterialien unvollständig verbrennen (glimmen, schwülen), daher bei ungenügendem Luft zuge und bei zu geringer Erhitzung der Brennstoffe. Dies geschieht 1) bei Kohlenbecken, weil durch den langsamen Abzug des Rauches und durch die über den glimmenden Kohlen sich bildende Aschendecke der Zutritt von frischer Luft sehr behindert wird; 2) in Stuben- und Backöfen, wenn durch das Schließen der Klappen oder durch Verstopfung der Züge mit Ruß daß Abziehen der schädlichen Luft verhindert, oder durch festes Schließen der Einfeuer- ungsthüren und der Thüren des Aschenfalles der Zutritt kalter Luft während des Brennens abgchalten wird; 3) bei Anwendung von Brennmaterial, welches feucht ist oder zu viel Asche hinterläßt, wie nasses Holz, Abgänge von Flachs, feuchte oder erdige Steinkohlen, wie Staubkohlen, Sandkohlen, Koh lengruß oder dergleichen; 4) im Anfänge des Einfeuerns oder bei neuem Aufschüt ten der Brennstoffe, indem in beiden Fällen letztere noch nicht die erforderliche Hitze erlangt haben. Die von innen geheizten Stubenöfen, die eine Klappe im Rauchrohre haben, sind am sorgfältigsten zu überwachen, weil die Kohlendämpfe, welche sich nach dem Schließen der Kmppe noch er zeugen, nicht abziehcn können und so durch die Eiufeuerungs- und Aschcnfallöffnung in die Stube treten. Aber auch die von außen geheizten Stubenöfen bringen Gefahr, wenn alle Oeffnungen gut geschloffen werden, während noch Kohlen darin glimmen, die einge- fperrten Kohlendämpfe treten dann durch die Fugen des Ofens in die I Tag eögeschich te. Wilsdruff, am 28. Octobcr 1869. Wie wir aus einem Inserat in heutiger Nummer unseres Blattes ersehen, beabsichtigt unser Herr Stadtmusikdirector Günther nächste Woche zum Besten der armen Abgebrannten in Zschopau, Frauen stein und Lichtenstein im Schießhaussaale ein Eoncert zu geben. Wünschen wir schon im Voraus unserm zu Opfern stets bereiten Mu sikdirector für seine vielen Mühen und Opfer, die ihm auch diesmal nicht ausblciben werden, ein recht zahlreiches und anerkennendes Concertpublikum. Limbach bei Wilsdruff, 24 October. Der Erklärung des Kir chenvorstandes zu St. Thomä in Leipzig, das in Rom zusammcn- tretende ökumenische Concil betreffend, hat sich auch der hiesige Kir- chenvorstand angeschlossen. — — Ferner sind dieser Erklärung beigetreten die Kirchenvorstände zu Lommatzsch, zu Oberwiesenthal und zu Großhermsdorf. Nächsten Sonntag, als am Reformationstage, wird in den Kir chen Sachsens die 200jährige Feier der Einführung des Neformati- onsfestes begangen werden. Es war im Jahre 1667, als zur fest lichen Verherrlichung jenes kühnen Auftretens Luthers vor damals 150 Jahren, in allen Kirchen Dresdens eine kirchliche Feier veran staltet wurde. Aus Anlaß dessen fand sich der damalige Kurfürst Johann Georg II. (1656—1680), der mit seiner Familie schon seit Jahren dieses Fest in seiner Hauscapclle begangen hatte, bewogen, durch landesherrliche Verfügung vom 19. October 1668 die Feier dieses Tages für die sächsischen Lande anzuordnen. Man möchte, durch Kohlendämpfe. Stube, wie namentlich bei sogenannten Berliner Oefen. Dasselbe findet bei den in bewohnte Räume eingebauten Backöfen Statt. Man wird daher am Besten sich schützen, wenn man den Abzug aus dem Ofen nach außen so lange nicht hindert, als noch etwas im Ofen glimmt; daher schließe man die Klappe im Rauchrohre gar nicht und verhüte das Zufallen derselben. Die Wärme, die oadurch verloren gehen könnte, ist namentlich bei eisernen Oefen nicht so be trächtlich, als man zu glauben Pflegt. Da übcrdieß ein guter Schluß der Eiufeuerungs- und Aschenfallsthüren ebenso die Wärme in der Stube erhält, als die geschlossene Klappe des Rauchrohrs, so sorge man für ersteren und lasse letztere, die so gefährliche Klappe, ganz weg. Kohlenbecken sind in geschlossenen Räumen immer schädlich, da sich alle von ihnen aufsteigcndcu Dämpfe in die Stube oder Kammer selbst verbreiten müssen; man vermeide sie daher gänzlich. Während der Rauch Husten und Augcnbrennen erzeugt und den Athcm beengt, bringt das Einathmen einer Luft, welche Kohlendunst oder Kohlendampf enthält, Eingenommenheit des Kopfes, Schwindel, Kopfweh, Umnebelung der Augen, Schlafsucht, ein Gefühl von Be ängstigung und allgemeinen Unwohlsein, wohl auch Uebelkeit und Erbrechen hervor. Bei längerem Verweilen in solcher Luft tritt Be täubung, Ohnmacht, Scheintod, auch der Tod selbst ein. Besonders gefährlich wird eine solche Luft dem Schlafenden. Fühlt man sich ohne sonstige Krankheit in einem geheizten Zim mer unwohl, so verlasse man cs sogleich oder öffne die Fenster, un tersuche den Ofen, ob die Klappe geschlossen ist, ob noch glimmende Kohlen unter der Asche sind u. ff. w. Erkrankte oder Schcintodte bringe man sogleich in die freie Luft oder wenigstens in ein anderes Zimmer, oder öffne, wenn dies nicht schnell genug geschehe» kann, Fenster und Thüren, um einen Luftzug zu erzeugen ; lüfte Halsbinde, Gürtel, Mieder und alle fest anliegende Kleidungsstücke, bringe den Körper wo möglich in eine sitzende Stellung mit herabhängeuden Beinen, spritze kaltes Wasser auf Gesicht und Brust, bürste oder reibe Füße und Hände und rufe schleunigst einen Arzt herbei. Bis dieser ankommt, trinke der Erkrankte etwas starken schwarzen Kaffee; dem Ohnmächtigen oder Scheintvdten lasse man den Dunst oder Vrodem ! von heißem starken Kaffeeanfguß einathmen. hieß es in der genannten Verordnung, die große Wohlthat Gottes nie vergessen und dieses Fest nie vom 31. October auf einen andern Tag verlegen. In wie weit diese kurfürstliche Verordnung Ausfluß protestantischen Glaubenseifers war oder doch theilweise auf politi scher Berechnung basirte, muß dahin gestellt bleiben. Kurfürst Ge org II., ein in kirchlicher Hinsicht sehr toleranter Herr, hatte den Ständen gegenüber, die ihm bei seinem Regierungsantritte die strengste Aufrechterhaltung der lutherischen Lehre zur Pflicht gemacht hatten (Landtagsrevers vom 15. Januar 1657), gewiß seine triftigen Gründe, wenn er nicht blos alles fern hielt, was nur irgend als eine Be günstigung eines andern Glaubensbekenntnisses hätte gedeutet werden können, sondern auch seinen lutherischen Glaubenseifer mit einer ge wissen Ostentation zur Schau trug, wie er denn auch eine Jubelfeier in Bezug auf die Concordienformel verordnete und auch sonst noch mehrere Acte streng kirchlicher Gesinnung vornahm. Dem sei, wie ihm wolle, so viel steht fest, daß im Jahre 1669 zum ersten Male in allen Kirchen Sachsens das Reformationsfcst begangen wurde und zwar zunächst nur als halber Feiertag. Dresden, 25. Oct. Ans der sehr zahlreichen Registrande der zweiten Kammer befand sich heute unter anderen: der bereits von anderer Seite signalisirte Antrag des Abg. Wigardt und Genossen: Die Kammer wollte beschließen: in: Einverstündniß mit der ersten Kammer oder, wenn solches nicht erlangt wird, nach 131 der Verfassungsurkundc für sich bei der obersten Staatsbehörde darauf I anzutragen: I) daß an Stelle des gegenwärtigen Landtags ei» nach ! dem verfassungsmäßig erlassenen Gesetze vom 15. Nov. 1848 ge- l wählter uud zusammengesetzter Landtag innerhalb der nächsten 6