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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, Noffen, Giebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königl. Verichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Freitag, den t4. Februar l868. 7. Verantwortlicher Redaeteur und Verleger: A. Lore uz. Bon dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Pret» für den Bierteljahrgang beträgt 10 Ngr. und ist jedesmal vorauszubezahlen. Sämmtliche Königl. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. Anzeigen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl (in der Redaction). al« auch in der Druckerei d. Bl. in Meißen bis längstens Donnerstag Vormittags 8 Uhr erbeten, Inserate nur gegen sofortige Bezahlung besorgt, etwaige Beiträge, welche der Tendenz de» Blatte» entsprechen, mit großem Dank« angenommen, nach Befinden honortrt. ^te Redaction. Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährigen Freiwilligendienste betr. Ergangener Verordnung d-S Königlichen KriegSministeriums zu Folge soll für die Zukunft zweimal im Jahre Gelegenheit zur Anmeldung und Prüfung für den einjährigen Freiwilligendienft gegeben werden, und zwar dergestalt, daß die bei dem erstmaligen Termine fich anmeldenden und zum Eintritte als einjährige Freiwillige berechtigt befundenen jungen Männer noch vor Ablauf deS Monats März jeden Jahres in den Besitz des Berechtigungsscheines gelangen, beziehentlich schon am 1. April bei der Armee eingestellt werden können. Als Termin, bis zu welchem diese Anmeldung stattfinden darf, ist für diese- Jahr der LI. Februar festgesetzt worden und werden daher diejenigen, dem Dresdner Regierungsbezirke durch Geburt oder Aufenthalt angehörigen jungen Leute der Altersklasse 1848 aus den zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten, welche nach den Vorschriften des Gesetzes über Erfüllung der Militärpflicht vom 24. Dec. 1866 §. 36 flg., beziehentlich tz. 17 flg. der Allerhöchsten Verordnung, einige Abänderungen und Zusätze zu diesem Gesetze betr. vom 2. Jan. 1868, auf die Vergünstigung zum Dienste als einjährige Freiwillige Anspruch zu machen gedenken, sowie solche, welche beim freiwilligen Eintritt wenigstens das 17. Lebensjahr vollendet haben, davon in Kenntniß gesetzt, daß es ihnen freisteht, ihre Anmeldung be reits jetzt und bis mit dem 21. Februar d. I. zu bewirken. Die Anmeldung hat schriftlich zu geschehen und cs find derselben glaubhafte Nachweise 1) über da- Lebensalter (Geburtsscheine), 2) über die Eigenschaft als Norddeutscher, 3) über die Zustimmung des Vaters oder bei Bevormundeten des Altersvormundes, 4) über Unbescholtenheit, 5) über die bisher erlangte wissenschaftliche Ausbildung (Schul-, Lehr- und EonditionSzeugniffe), sowie 6) in den unter tz. 43 des obengedachten Gesetzes gehörig n Fällen obrigkeitliche Zeugnisse über die darnach in Betracht kom menden Verhältnisse beizusügen. Auch ist 7) die Waffengattung zu bezeichnen, zu welcher der Angemel dete für den Fall seiner Zulassung eingestellt zu werden wünscht. Dresden, den 16. Januar 1868. Königs. Kttisprüfllvgs-Lommifsloo für einjährige Freiwillige im Dresdner Regierungsbezirke. 4. K. Pr. C. von Könneritz. Umschau. Bis jetzt war das Haus der Abgeordneten in Berlin gewöhnt, nur die liberalen Parteien vom Ministertische abkanzeln zu hören. Diesmal hat die Junkerpartei einen gehörigen Rüffel vom Grafen Bismarck erhalten, weil sie in einer nicht gerade wichtigen Frage gegen die Minister auftrat. Man glaubt allgemein, daß nicht die Sache selbst die Partei so in Harnisch gebracht hat, sondern die Furcht, Bismarck möge weiter gehen, als die Her ren wünschen. Besonders mißfällig war ihnen die Nachricht, daß eine neue Kreisordnung vorgelegt werden solle, denn jetzt, wo sämmtliche Ritterguts-