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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königl. Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. -freitag, den 2. September 1864. 35. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: A. Lorenz. Von Neitsrbrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Vierteljahrgang beträgt 10 No^und Sämmtl.che Königl. Postämter nehmen B-'tellungen darauf an AnrUaen welche im nächsten Liück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl i»n ^ Oiedaclion), als auch in der Druckerei d. Ll. in Meißen bis längstens Donnerstag Vormittags 8 Uhr erbeten, Inserate nur gegen sofortige Bezahlung besorgt, etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, mit großem Dankt angenommen, nach Befinden honorirt. Die Redaktion. u m schau. Die Ordnung der Verhältnisse in Schleswig- Holstein rückt um keinen Schritt vorwärts. In den Herzogthümern selbst stehen sich Ritterschaft und Städle schroff gegenüber, erstere wünscht An schluß an Preußen, weil ihr das Regiment Bis marcks ausnehmend zusagt; die Städte halten an ihrem Herzog fest. Oesterreich und Preußen fahren fort, in Eintracht zu handeln, nur will man hie und da ein Wölkchen zwischen beiden entdeckt haben. Dieses Wölkchen ist der Zoll- und Handelsvertrag mit Frankreich. Oesterreich, sagt man, besteht auf sosorügen Zugeständnissen für sein Interesse, es will sich nicht mit einem Wechsel auf die Zukunft d. h. mit der Zusage abspeisen lassen, daß Preußen ihm helfen wolle, wenn's in Italien oder Ungarn losgche, Baar Geld lacht! betheuert der öster reichische Handels- und Finanz-Minister. Als frei lich der König von Preußen von dem Kaiser in Wien Abschied nahm, bemerkten die Zuschauer nichts von einem Wölkchen; die Souveräne küßten ein ander dreimal, schüttelten sich die Hande und riefen sich zu: auf baldiges Wiedersehen! Baldiges? Damit sind die Hcrbstmanöver in Berlin gemeint, zu denen der Kaiser kommen will. — Dänischer Charakterzug. Aus Hobro in Jütland schrieb man der ,,Schlesischen Zeitung" am 16, August: Am letzten Sonntage ereignete sich hier folgender Unglücksfall. Die Füsiliere M. und K. gingen früh 9 Ühr nach dem hiesigen Hafen, um eine Kahnfahrt zu unternehmen. Nachdem sie einige Zeit am Ufer entlang gefahren, fuhren sie an das im Hafen ankernde Wrack eines abgebrann ten Schiffes, um dasselbe zu ersteigen und zu be sehen. Während nun der Füsilier M. in Begriff ist, hinauf zu klettern, stößt der Kahn vom Wrack ab und M. bleibt mit beiden Händen am Bord hängen, ohne daß es ihm möglich ist, sich hinauf zu schwingen. Wahrend dieser Zeit bemüht sich K., wiewohl vergeblich, den Kahn wieder heranzubringen. M. bleibt in dieser üage fast eine Viertelstunde hängen, dann verließen ihn seine Kräfte und er siel in die See, in welcher er nach mehrmaligem Auftauchen ertrank. Charakteristisch war hierbei daS Benehmen der hiesigen Einwohner. Gegen 20 Schif fer und Fischer standen am User uno sahen dem Geschehenen zu, ohne daß es Einem eingefallen wäre, rettend aufzutreten, obgleich das Unglück kaum 30 Schritt vom Ufer vor sich ging. — Am 24. Aug. brach in dem alten herzoglichen Schlosse zu Altenburg Feuer aus, das nur mit großer Mühe gelöscht werden konnte. Sogar die Leipziger Feuerwehr war aufgeboten worden. Das Schloß erhebt sich auf einem mächtigen, zum Theil senkrecht aus dem Thal aufsteigenden Porphyrfelsen und stammt in seinen Grundmauern aus dem II. Jahrhundert, hat im 16. Jahrhun dert, namentlich durch Friedrich den Weisen, Luthers Beschützer, Verschönerungen und im 17. seine neuere Gestalt erbalten und zählte zu den schönsten Resi denzen Deutschlands. Im Jahre 1455 vollfübrte der trotzige Kunz von Kauffungen (mit Hülfe Hans Schwalbe's, des Küchenjungen) den berühmt ge wordenen Prinzenraub, indem er in Abwesenheit des Kurfürsten Friedrich des Sanflmüthigcn die beiden Söhne desselben, Ernst und Albert, die nach herigen Stammväter der jetzt noch regierenden zwei Hauptlinien des Hauses Sachsen, bei Nacht und Nebel aus dem Schloß Altenburg stahl, um seine Rache an des Kurfürsten „eignen Leib und Blut" zu kühlen. — Die Gothaer Feuerversicherungs-