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»olizc» Bezirk ldaO mdoii de ge hrus! e vor n us> örunt Thld > dar» c hiel^ chänk >'sch. d nel nsdot ngunj bzulid Stadl ibrei» sicher» (endet euauk 'mm»» r he»' siageOl rdurlt 3) Da der mit der Neuaufnahme der Flur beauftragte Geometer mit den nöthlg Gränzregulirungen sich nicht befassen kann, so ist auzurathen, daß die betbeiligten Grundstücksbesitzer deßhalb sich bei Zeiten an den Herrn Stadtkämmerer und geprüften Geometer Fischer hier wenden. Wilsdruff, am 29. April 1863. Der Stadtrat h. Otto, Bürgermstr. kekanntmaeliunA. Das Gesetz« und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen enthält im 4. Stück vom Jahre 1863, (letzte Absendung am 11. April 1863): No. 25. Decret wegen Bestätigung der Statuten der Oschatzer Actienspinnerei; vom 28. Febr. 1863. No. 26. Decret wegen Bestätigung der Brauordnung für Zöblitz; vom 3. März 1863. No. 27, Verordnung, die Freigebung der Jagd auf Schwarzwild während der geschloffenen Zeit in gewissen Landcstheilen betreffend; vom 5. März 1863. No. 28. Bekanntmachung, den Bezirksarmenverein im Amtsbezirke Meißen betreffend; vom 1V. März 1863. No. 29. Regulativ, die Vorbildung und Qualisication für den höheren Verwaltungsdienst im Ressort des Ministeriums des Innern betreffend; vom 12. März 1863. No. 30. Bekanntmachung, die der Spar- und Leihcaffe zu Colbitz bewilligte Stempelbefreiung und die Verlängerung der im ß. 6 der Verordnung vom 4. November 1862 bestimmten Anmeldungsfrist betreffend; vom 17. März 1863. No. 31. Bekanntmachung, den Bezirksarmenhausverein in der Amtshauptmannschaft Döbeln betreffend; vom 18. Marz 1863. No. 32. Bekanntmachung, die Einfuhr von Schweinen aus Böhmen betreffend; vom 19. Marz 1863. No. 33. Bekanntmachung, den ersten Nachtrag zu der thierärztlichen Arzneientaxe betreffend; vom 30. März 1863. Ferner im 5. Stück vom Jabre 1863 letzte Absendung am 20. April 1863): Nr. 34. Verordnung, einige Bestimmungen des Vl. Abschnitts des Gesetzes über das Jmmobiliar- Brandversicherungswesen vom 23. August 1862 und der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 20. October desselben Jahres betreffend; vom 28. März 1863. Nr. 35. Verordnung, den Bau der Chemnitz-Annaberger Staatseisenbahn betr.; vom 8. April 1863. Nr. 36. Verordnung, die Prüfungen im Hufbeschlage betr.; vom 15. April 1863. Von beiden Stücken liegt ein Exemplar vierzehn Tage lang in hiesiger Rathsexpeditionsstclle jur Einsicht aus. Wilsdruff, am 29. April 1863. Der S t a d t r a t h. Otto, Bürgermstr. Die Leipziger Kranken.Jnvaliden^unb Lebens- Versicherungs - Gesellschaft „ Gegenseitigkeit" Li» LvipLiA schließt Versicherungen, sowohl von dem Leben einer als auch zweier Personen abhängig, unter den liberalsten Bedingungen und möglichst billigen Pr<vnien. Die Versicherung kann geschehen, daß die Zahlung des versicherten Capitols entweder nur nach dem Tode dec versicherten Person, oder auch schon bei Lebzeiten derselben, nach Vollendung eines Un Voraus bestimmten Lebensalters, als das 50n, 55te. gg:e u. s. w. erfolgt. Die Prämienzahlung kann mit einem Male, als auch in jährlichen, halbjährlichen, viertel- iäbrüchen, selbst monatlichen Terminen geschehen, entweder bis zum Tode oder bis zur Vollendung eines bestimmten Lebensjahres des Versicherten, als das 50te, 55te, 60te u. s. w. Die Gesellschaft übernimmt ferner Versicherungen bis zu 100 Thlr. (Begräbnißvcrsicherungen) Legen monatliche Prämien. Zur Vermittelung der bemerkten Versicherungen c»psi-'dlt sich — -LrSSNN in Wilsdruff. Von Z-,. Ziss. sen. in Dresden ist erschienen und bei Buchbinder zu haben: DrrA Weht AeA MLSgeS Rathgeber für Prustlei-en-e und dessenPflege «.Erhaltung, und Alle, die dies nicht werden wollen. 2. Aufl. - 9 Bgn. — Preis 10 Ngr. 10 Bogen. - Preis 10 Ngr.