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319 Bekanntmachung. Da wahrzuuehmen gewesen ist, daß Privatpersonen hin und wieder sich Beeinträchtigungen des Communeigenthums erlaubt haben, indem sie eigenmächtig von communlichen Grundstücken Boden, Sand, Lehm und dergleichen abgegraben und hinweggenommen, oder auf communlichen Grundstücken Erde, Schutt, Steine u. s. w. qbgeladen und aufgehänft, Brenn- oder Bauholz aufgestellt, ferner auch Gänse und anderes Vieh gehütet haben oder haben laufen lassen, so sehen wir uns veranlaßt, vor solchen und ähnlichen Verletzungen des städtischen Eigenthums öffentlich zu warnen, indem Hinfort in vorkommenden Fällen nicht nur von den zuständigen civilrechtlichen Schutzmitteln unverzüglich Gebrauch gemacht, sondern auch nach Befinden die criminelle Bestrafung der Zuwiderhandelnden in Gemäßheit des Gesetzes, die Forst-, Feld«, Garten-, Wild- und Fischdiebstähle, sowie einige damit zusammenhängende Vergehen betr.; vom 11. August 1855, Art. 2, 9 und 10, und der sonstigen einschlagenden strafgesetzlichen Be stimmungen unnachsichtlich beantragt werden wird. Zugleich wird Jedermann ersucht, wahrgenommene Ordnungswidrigkeiten und Uebertretungen der angedeuteten Art sofort bei uns zur Anzeige zu bringen. Wilsdruff, am 3. October 1860. Der 8 1 a d 1 r a t h. Otto, Biirgermstr. Bekanntmachung. Aus der Königlichen Waldung sind für hiesige Stadt beiläufig 50 Klaftern weiches Scheitholz, 6 Klaftern buchenes Scheitholz, 18 weiche Rollklaftern, 31 weiche gute Stockklaftern und 50 Schock weiches Abraumrcißig zur Verfügung gestellt worden. Diejenigen, welche hiervon Etwas zu erkaufen gemeint sind, haben sich deshalb Montag, den 8. d. Mts. in der Stadtkämmerei zu melden und dabei den Preis des Holzes sofort zu bezahlen. Wilsdruff, am 2. October 1860. Der Stadtrat h. Bekanntmachung. Das Stück des an der Nossener Chaussee zwischen dieser und dem Udolph'schen Felde lie genden Communlandes (der sogenannten Triebe), welches von den Scheunen bis zu den Ruhebänken an der Chaussee sich erstreckt, soll in zwei Parzellen, von denen die erste vom 1. Rainstaine am Udolph'schen Felde zunächst den Scheunen bis zum 4. Rainsteine an nurgedachtem Felde, die zweite von letzterem an bis zu dem Querwege bei den Ruhebänken reicht, an Unternehmer mit der Bedingung, daß dieselben den Boden gehörig planiren, gegen einen jährlichen Pachtzins resp. mit Gewährung einer Accordsumme auf drei Jahre zur Benutzung gegeben werden. Unternehmer werben aufgesordert, Sonnabend, den dreizehnten tVctober d. I., Nachmittags 2 Uhr, an Rathhausstelle hier sich einzufinden, und nach Vorlegung der näheren Pacht- resp. Accordbedingungen ihre Gebote zu thun resp. ihre Forderungen zu stellen, und sich sodann der weiteren Entschließung des Stadtraths zu gewärtigen. Wilsdruff, am 3. October 1860. Der Stadtrat h. O t t o. Hierdurch die ergebenste Anzeige, daß ich, Unterzeichneter, Sonntag, als den 30. d. M., mit 30 bis 40 Stück schönen dänischen 11- Jahr alten Fohlen zu Hause komme. XrtlkülllbAöl, Pferdehändler in Nossen. /Niue freundliche Stube mit zwei Kammern ist 5V)am Dato an ist ein Keller in dem Hause zu vermlethen und kann sogleich oder zum Nr. 102 in Wilsdruff zu vermiethen. Das neuen Jahre bezogen werden bei Nähere zu erfahren beim Gutsbesitzer G. Ohmann August Kleist in Wilsdruff, in Niedergrumbach.