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Extrabeilage zu Nr. IL des Wilsdrufer rc. Wochenblattes. Freitag, den 17. März 1848. (Eingesendct.) Ihr Bürger und Ihr Bauern seid mach und nehmt Euern Verstand zusammen, wenn Adressen kommen, die Ihr unterschreiben sollt. In dem Augenblicke, wo unser König die Minister entlassen hat, verbreitet man noch Adressen, die den Zweck zu haben scheinen, die Minister zu halten. Ist das zeitgemäß? Zn diesen Adressen versichert man dem König seine Treue und Ergebenheit, an, der Er sicher noch nicht gezweifelt hat. Ist das nothwcndig? Die solche Adressen machen und ver breiten lassen, machen dem Bauer weiß, der König sei beleidigt, die Stadter wollten Revolution; und den Stadlern sagen sie, die Bauern möchten keinen Fortschritt und lieber mit Dreschflegeln drcinfchla- gcn. Sogar die Gensdarmen müssen helfen, und das Alles nur, damit es hübsch beim Alten bleibe und sa nicht besser werde. Wir kennen die Herren sehr wohl, und Ihr werdet sie noch kennen lernen. Wenn Andre, die vorwärts wollen, Adressen machen, so schreien sie: die Leute würden beredet und wüß ten nicht, was sie unterschrieben. Um aber ihre Adressen zu unterschreiben, da seid Ihr ihnen ge« scheidt genug. Wenn so, ein Adreffenhausirer kommt, so wendet Euch mit Abscheu auf die Seite und sprecht: „Hebe Dich weg von mir!" Die Minister, dir den König übel berathen haben, sind fort, und sollen auch nicht wiederkommcn. Bessere ersetzen ihre Stelle, und dann wird von selbst Ruhe in das Land und Vertrauen in die Herzen des Volks zurückkehren, das nie und nirgends aufgchört hat, dec Person unsers Königs treu ergeben zu sein. Wozu also noch dergleichen Adressen? Beschlüsse der Stadtverordneten zu Wilsdruf. (Sitzung am 6. Marz 1848.) Mit dein Kostenanschläge für die Plastcrung des Theils der grünen Gaffe von der Dresdner Straße an bis an die Badcrgaffe, im Betrage von 231 Thlrn. 7 Ngr., sind die Stadtverordneten unter der Bemerkung einverstanden, daß der Stadtrath für eine angemessene Herabsetzung der Arbeitslöhne Sorge trage. In Absicht auf die Hcrbciziehung des hiesigen Rittergutes zu den Parochiallastcn und die Er klärung des Stadtraths, daß diese Angelegenheit in die Hände des hiesigen Gerichts gelegt worden sei, finden sich die Stadtverordneten zu der Bemerkung veranlaßt, daß der Stadtrath energischere Schritte thun möge, da der angedeutetc Weg sich bisher als ein erfolgloser gezeigt habe. Was die Schuldfodcrung der Commun an die verehelichte Hennig hier anlangt, so ersucht man den Stadtrath um eine specificirterc Rechnung über die in Rede stehende Federung, da ans Len vorliegen den Rechnungen eine höhere Summe als die vom Stadtrath angegebene sich crgicbt. Uebcrhaupt sind die Stadtverordneten für die Einklagung der Foderung auf executorischcm Wege und ersuchen Len Stadtrath, die deshalb crfodcrlichcn Schritte zu thun. Die vorgelegtcn Rechnungen für das Jahr 1846 werden bis auf einige gemachte Erinnerungen, deren nachträglichen Verbesserung man entgegcnsicht, als richtig anerkannt. Mit dem vom hiesigen Rathskellerpachter gewünschten Ausbrechcn eines Fensters in der sehr dun keln Küche erklärt man sich einverstanden. In Betreff der aufzubringcnden Kosten für das Abputzen des Thurms und der Kirche sind die Stadtverordneten gemeint, unter der Voraussetzung, daß ihnen zuvor der betreffende Kostenanschlag vorge legt werde, daß zunächst die sämmtlichen Rückstände der Beitragspflichtigen in Grumbach in die Commun- kaffe zu diesem Zwecke zu verwenden seien und daß der Rest der Kosten durch Anlagen aufgebracht werde. Ferner zeigt man dem Stadtrath an, daß man für das laufende Jahr für sämmtliche von der Commun auszuführendc Bauten eine Baudeputation, bestehend ans den Stadtverordneten Jüchtziger, Bretschneider und Major, gewählt habe. Mit der vom Stadtrath beantragten neuen Pflasterung der Hausflur des Rathhauses erklärt man sich nicht einverstanden. In Absicht auf die beantragte Reparatur mehrer Schleußt» und Gräben behält man sich eine Entschließung bis nach einer genommenen Beaugenscheinigung vor. Mit der Belegung des vom Drcchslermeister Franke erbauten Hauses mit 15 Ngr. Geschoß er klärt man sich einverstanden. Die Rüge des Stadtraths, daß der Herr Vorsteher der Stadtverordneten „Bürger zu sich berufen und denselben Vorhalt über nicht geleistete Zahlungen gethan," muffen die Stadtverordneten aus dem Grunde zurückweisen, als, auf die Versicherung des Herrn Vorstehers hin, die freundliche Erinnerung desselben eine wohlgemeinte und begründete gewesen, da der fragliche Bürger als mit einer Zahlung im Rückstand ver zeichnet erschienen, die sich doch später in seinem Buche als qnittirt vorgefunden. Uebrigens sei der in Red« stehende Bürger nicht zu dem Herrn Vorsteher geladen worden, sondern znfällig bei demselben erschienen, wo er im Laufe des Gesprächs der oben gedachten Angelegenheit Erwähnung gethan.