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Oeffentlicher Aufruf. Nachdem die von dem früher erlassenen, das Grund- und Hypvlhekenbuch der Stadt Nossen betreffenden öffentlichen Aufrufe ausgeschlossenen GrundstücksfoUcn für das Haus Karl Gottfried Sckncckes sul, Nr. 78, die Scheune Johann Christian Leberecht Lauen steins soll Nr. 90, die Scheune Ludwig Wilhelm Winklers und Cons. «ul, Nr. 9l, die Scheune Karl Gotthelf Uhlmanns suU Nr. 92, die Scheune Johann Traugott Leberecht Nagels «ul, Nr. 93, die Scheune Friedrich Wilhelm Schlitterlaus sul» Nr. 134, den Bauplatz Johannen Christianen oerwittw. Klemm Nr. 139, nunmehr ebenfalls zur Einschreibung in das Grund- lind Hypvlhekenbuch vorbereitet sind, so wird solches und daß die Entwürfe obgcdachler Grundstücks folien für die, welche daran ein Interesse haben, jur Einsicht an hiesiger Amtsstelle bereit liegen, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und wer- den dabei Alic, welche gegen den Inhalt der ge dachten Folien-Entwürfe wegen ihnen an den be treffenden Grundstücken zustehender dinglicher Rechte etwas einzuwenden haben, aufaesordeir, ihre Ein wendungen binnen einer Frist von sechs Monaten, spätestens bis zum 2 9. Juni 18 48 bei hiesigem Amte anzuzeigen, unter der Verwar nung, daß sie derselben außerdem dergestalt verlu stig gehen werden, daß ihnen gegen dritte Besitzer und andere Realberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypvlhekenbuch werden eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist. Justizamt Nossen, am 6. Dec. 1847. . Canzler. Göhler. Oeffentlicher Aufruf. Nachdem sammttzche Folien des Grund- und Hypothekenbuchs für ^eliAltüt't/ Rothschünberger Gerichtsanthcils, inglcichen das über die Besitzungen der Oberge- meinde zu Neukirchen nachträglich angelegte Folium 96 zur Eintragung in die betreffenden Grund- und Hypothekenbücher den gesetzlichen Bestimmungen gemäß vorbereitet worden, so wird dies und daß diese Folien für diejenigen, welche ein Interesse daran haben, in der Expedition des unterzeichneten, in Wilsdruf wohnhaften Justitiars im Entwürfe zur Einsicht bereit liegen, hierdurch bekannt gemacht. Zugleich werden diejenigen, welche gegen den Inhalt dieser Folien wegen ihnen an den darin bemerkten Grundstücken zustehender dinglicher Rechte etwas einzuwenden haben sollten, hierdurch aufge 69 fordert- ihre Einwendungen binnen 6 Monaten und spätestens bis ZUM 6. April 1848 unter der Verwarnung hier anzuzeigen, daß sie außerdem solcher Einwendungen dergestalt verlu stig gehen werden, daß denselben gegen dritte Be sitzer und andere Rcalberechtigte, welche als solche in die obgcdachten Folien des Seligstadter und resp. Neukirchner Grund- und Hypothekenbuchs eingetragen worden, keinerlei Wirkung beizulegen sei. Gerichte zu Rothschönberg und Neukirchen, den 17. September,1847. Gustav Leonhardi, Ger.-Dir. Bekanntmachung. Unter den Mittheilungen der Jahr- und Vieh» Märkte sind in einigen diesjährigen Kalendern die hier abzuhaltendcn Noßmarktc unrichtig angegeben worden. Deshalb bringen wir hierdurch, unter Bezug nahme auf die bereits im vorigen Jahre unlerm 4. August erlassene Bekanntmachung, wiederholt zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Genehmigung der Königli hohen Regierungsbehörde im heurigen Jahre die drei hiesigen Roßmarkte an den drei Donners tagen nach den Sonntagen Reminiscere, Oculi und Latare, mithin der erste Roßmarkt den 23. Marz, - zweite - . 30. - und - dritte - - 6. April abgehalten werden sollen. Döbeln, den 18. Januar 1848- DeHStadtrath. Bekanntmachung. Von der König!. Sachs. Porzellain-Manufactur zu Meißen soll eine Auction von Porzellainen ver schiedener Art, als: weißen, blauen, bunten Kaffee-, Tafel- und anderen Geschirren vom 17. bis mit 23. Marz dieses Jahres, Nachmittags von 2 Uhr an, auf hiesigem Ralhhause abgehetzten werden. Die jeden Tag zu versteigernden Geschirre sind des Vormittags von lO bis 12 Uhr im Aucnons« lokale zum Ansehen bereit, und werden die Ver zeichnisse unentgcldlich ausgegeben. Wilsdruf, den 29. Februar 1848- Der Rath daselbst. Auctionsbekanntmachung. Den 10. Marz 1848 (Freitags) von Vor mittag 8 Uhr an, sollen in dem Güntherschcn Hause «uh Nr. 34 auf hiesiger Endgasse unterschiedliche Nachlaßgegenstände an Wäsche, Betten, Kleidungs- stücken, hölzernen und eisernen Gcrathschasten, eine Wanduhr und dergleichen, gegen Daarzahlung stadt- gerichtlich versteigert werden und werden Erstehungs« lustige hierzu ringelnden. Siebenlehn, am 1. Marz 1848. Das Stadtgericht. Liebich.