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daß das Pulver nicht knallen möchte, scheint so nach ziemlich in Erfüllung gehen zu wollen. Daß endlich durch die wenig knallende Eigen schaft der Baumwolle die Jagd an Poesie ge waltig zu verlieren droht, ist gewiß. Wenn die Büchse oder die Flinte fröhlich im Walde knallt, da durchdringt die Brust des Waidmanns frisches Leden und neue Lust; wenn aber künftig Freund Lampe, oder welches andere jagdbare Thier eS auch sein mag, so gänzlich in der Stille aus der Welt spedirt wird, daß Niemand, 50 oder 100 Schritte vom Schützen entfernt, eine Ahnung davon hat, dann schwindet unverkennbar ein Theil des Zau bers, der seit der Erfindung des Schießpulvers aus der Waidmannslust geruht bis auf die heu tige Stunde. Da nun aber unsere Bemerkungen den Gang der Ereignisse in Kunst uud Wissenschaft nicht hemmen werden, sie auch nur unmaßgebliche sein sollen, so sind wir jetzt zu Ende. Nachschrift. Eben kommt uns die Beilage zu Nr. 256 der Leipz. Zeit, vom 26. d. M. zu Gesicht, der wir die nachstehenden Zeilen aus Lom matzsch entnehmen. „Zur Warnung für alle Schicß- lustige, welche etwa ebenfalls Versuche mit der neu erfundenen Schießwolle anstelle» möchten, berich ten wir kürzlich folgenden Vorfall. Ein hiesiger, mit dem Schießgewehr wohlvertrautcr Bürger batte aus der Apotheke zu Meißen derartige Baumwolle zu 6 Schuß sich kommen lassen, welche er auch schon in 6 Patronen abgetheilt erhielt. Man la- dcte eine Doppcl-(Jagd-)Flinte, und die beiden ersten Schüsse, welche die Schrotkörner allerdings weiter forttrugcn, als dies mit demselben Gewehr früher beim Schießpulver gewöhnlich war, gingen glücklich von Statten. Beim dritten Schuß je doch, wozu die Ladung von derselben Person mit der möglichsten Sorgfalt und Kraft aufgesetzt wor den war, zersprang das Doppelgewehr in mehrere Stücke mit der grüßten Gewalt, so daß man mehrere Theile desselben, namentlich ein Schloß, trotz des eifrigsten Suchens nicht wieder fand, die übrigen aber in bedeutender Entfernung. Der Schütze verdankte seine Rettung nur dem Umstand, daß er das Gewehr auffallend kurz hielt." Möchten die obigen Zeilen allen Unberu fenen zur Warnung dienen und sie veranlassen, von ähnlichen Versuchen sich gänzlich fern zu hal ten. Daß aber die Erfindung selbst durch der gleichen Vorkommnisse in ihrem ferner» Verlaufe nicht werde aufgchalte» werden, brauchen wir wohl kaum zu erwähne». Hat doch die Entdeckung des weiland Schwartz unzählichcn Menschen das Leben gekostet und trotzdem die Reise durch die ganze Welt gemacht. Vermischtes. In Preußen sollen, dem Vernehmen nach, ju gendliche, »och im schulpflichtigen Alter stehende Verbrecher nur körperliche Züch tigungen empfangen, während die Strafen bis her meist in Arrest bestanden. Man hält näm lich die Einsperrung als verderblich für die Sitt lichkeit und das Ehrgefühl der Kinder, weshalb man sich ausschließlich für die körperliche Züchti gung entschieden hat. Auch sollen die vom Ge richte oder der Polizei rechtskräftig erkannten Ruthen- hicbe dem Delinquenten nicht mehr von den Die nern der öffentlichen Gerechtigkeit, sondern von den Lehrern vor der versammelten Jugend zuertheilt wer den und zwar in Gegenwart der Pfarrer, unter deren Mitwirkung der Strafakt alles Gehässige verlieren werde. — Man scheint sonach in Preu ßen von der seltsamen Voraussetzung auszugehen, daß daS öffentliche legale Prügeln mit dem Stock oder der Ruthe de» Gezüchtigten weniger entehre als die Einsperrung, während doch gerade in der neuesten Zeit alle gebildeten Völker es sich ange legen sein lassen, die Prügelstrafe abzuschaffen und selbst England, das prügel- und raufsüchtige Eng land in der jüngsten Vergangenheit selbst bei seinem stehenden Heere, das nur aus geworbenen Söld lingen besteht, die meist der Hefe des Volks ent nommen sind, den Stock, wenn auch nicht gänz lich verbannt, doch möglichst beseitigt hat. Wenn auch in unsern deutschen Volksschulen die Ruthe oder das Lineal noch eine gewisse Nolle spielt und wohl auch spielen muß, um dem Lehrer den unum gänglich nöthigen Respect zu verschaffen und die Gesetze der Disciplin aufrecht zu erhalten, so ver ändert im vorliegenden Falle ein vom Gericht oder der Polizei rechtskräftig erkannter Strafakt doch die Sachlage gänzlich, indem der Lehrer nicht mehr als solcher, sondern als Zuchtmeister straft. Wir meinen, daß der hochachtbare Lehrcrstand weder in den Augen der Schüler, noch in denen des Volks gewinnen kann, wenn er den Diener der öffent lichen Gerechtigkeit ersetzt, zumal da eine solche Handlung ganz den Charakter einer öffentlichen Execution annehmen muß. Selbst die Anwe senheit des betreffenden Pfarrers vermag nach un serm Dafürhalten, der Handlung den gehässigen Anstrich nicht zu nehmen und den Stock oder die Ruthe, sowie die Hand Dessen, der daS Werkzeug der Strafe führt, zu heiligen, so sehr wir auch geneigt sind, unter vielen andern Vorkommnissen der Anwesenheit eines Geistlichen eine mildernde Macht und einen die Gemüther versöhnenden An strich zuzuerkennen. Am allerwenigsten aber kön nen wir glauben, daß durch dergleichen Strafakte die Sittlichkeit und das Ehrgefühl der Gezüch tigten werde gehoben werden,