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Fünfter Jahrgang Sonnabend, den 27. December 1845. Wochenblatt für Wkw-nif, Lhamnd, Ntoffm, TieveMeh» «n- -ie Umgegenden. Mit König!. Sachs. Concesswn. Dcraulwortlicher Redactcur und Vcrlcgcri Albcrt Reinholt. di<ftr Zeitschrift erscheint all« zreliag« ein, Nummer. Der Preis sür bk» Bteiteiinhrgnn, beträgt ie> «gr. eä«»n,lich- .«önigl. Psstümlrr dk« Inlandes nehme» Bestellungen daraus an. iN-kanntmachungen. weiche im nächsten Stück erscheinen sollen wer« »en in Wilsdrus di« Montag Abends 7 Uhr, in Lharand bis Montag Nachmittags 5 Uhr und in Rossen bis Mittwoch Bormittags 1t Uhr ««genommen. Auch tonne» bis Mittwoch Wittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch die Post IN den Druckort befördert werden, sodaß sie in der nächsten Nummer erscheinen. Wir erbitten unö dieselben unter den Adressen: an die ReLaction deS Wochenblattes in Wilsdrus," „an Lie Agentur Les Wochenblattes in LharanL," und an die Wo chenblatts-Erpedition in Nossen." In Meißen nimmt Herr Buchdruckcreibesitzcr Kim kickt jun. Auftrage und Be stellungen an. «Iwaigr Beiträge , wrich, dcr Truden, des Biattes entsprechen, sollen stets ms, großem Dante angrnomme» >^"Len. Die R e d a c l i s I!. ' Verhandlungen der Stadtverordneten zu Tharaud. (Beschluß.) Siebenzehnte (öffentliche) Sitzung, am 6. December. 1) Der Stadtrath zeigt an, dass die Wahl deS diesseitige!', Vorstandes des Herrn Gruners als Siadtrath auf Zeit von der Hohen Kreisdircctivn bestätigt worden und demnach seine Einweisung hier deS nächsten erfolgen solle. 2) Auf das vom Stadtrath anher nütgcthciltc Gesuch des Herrn Frauenstein, um seine vorzeitige Entlassung als Rathmann wegen Kränklichkeit, wird beschlossen, zunächst die Krankheitsbescheinigunz Herrn Frauensteins durch ärztliches Zeugniß abzuwarten. 3) Dcr vom Amtsmusikpachter Herrn Heinrich noch einmal beantragte Neujabrsumgang wird abgelchnt, dagegen beschlossen, demselben für seine ofsicieUeu Leistungen, wie sie zeitber üblich gewesen, eine angemessene Vergütung zu gewahren. A!S solche schon jetzt eins feste Summe zu bestimmen, trägt man, ohne Unterlagen und ohne die dießfallsigen Ansprüche Herrn Heinrichs zu kennen, Beden ken, und will den Stadtrath ersuchen, zunächst mit Herrn Heinrich wegen deS zu treffenden Abkom mens in Unterhandlung zu treten und künftig das vorläufige Resultat derselben anher mitzutheilcn. 4) Die zur Begutachtung vom Stadtrathc anher mitgetheiltc Instruction für den Rüthsdiener wird einer zu erwählenden Deputation zur Prüfung überwiesen. Zu dieser Deputation werden schließ lich dü Stadtverordneten Adv. Fritzsche und Donath erwählt. ü) Wegen der cinzuführcnden "Hundesteuer, will man auf die Aufforderung des Stadtralhcs zu einer gemeinschaftlichen Berathung, unter der Voraussetzung und beziehendlich mit dem Anträge ein--