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Wochenblatt für WilS-ruf, Lharan-, Stoffe«, Sievenleh« ««- -re Umgege«-e«. Fünfter Jahrgang. Freitag, den 14. November 1845. 46. Mit König!. Sachs- Eoncession. Verantwortlicher Redakteur und Verleger: Albert Reinhold. Bsn dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Blerlelsahrgang beträgt 1tt Ngr. Lämmtkich-, Mnigl. Postämter -rs Inl«ndes nehmen Bestellungen Sarans «n. Bekanntmachungen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, wer* »»» in Wilsdruf bi» Montag Abends 7 Uhr, in Lbarand bis Montag Nachmittags 5 llhr und in Nossen bi« Mittwoch Vormittags l t llhr «ng-„°mm,n. Auch !»nn-n bis Mittwoch Mittag king-b-ndr Zus-ndungrn auf Verlangen durch »>« ipsft «n den Druckort befördert werden, sodaß sie in der nächsten Nummer erscheinen Wir erbitten uns dieselben unter den Adressen: ,,an die Redaktion des Wochenblattes in Wilsdruf," ,,an die Agentur des Wochenblattes in LharanL," und „an die Wo chenblatts-Expedition in Nossen." In Meißen nimmt Herr BuchLruckercibesitzer Klinkicht jun. Auftrage und Be stellungen an. iklwgig, Ktttriig, , welch, der Tendenz de« Blatte« entjxrechen, i«»«n stets mit großem Dante angenommen »Verden. Die Redaktion. Auszug aus dem Protocolle über die Verhandlungen der Stadtverordneten zu Nossen. Sitzung am 13. September 1845. 1) Die zur Reinschrift gebrachte Sparkasscn-Ordnung ist von den anwesenden acht Mitgliedern des Stadtverordncten-Collegii vcllzogcn worden. 2) Das Anerbieten des Stadtraths, einen nochmaligen Versuch zu machen, nm die Bertha Bör ner gegen Erlegung des ihr aus dem Ltarkesschen Nachlasse zugcfallencn Legats von 300 Thlr. in einer Landesversorgungsanstalt aus immer unterjubringen ist einstimmig angenommen worden. — 3) In Folge des von der Gemeinde Breitenbach auf Entlassung aus dem hiesigen Parochialver- bande gestellten Antrags hat man die wesentlichen Grundsätze festc/stellt, welche der aus der Mitte der Stadtverordneten in der Person des Vorstands Höffner erwählte Deputirtc in dem von der Kirchcn- Jnspection anberaumten Verhörs-Termine zu befolgen hat. 4) Eine Verordnung der König!. Hohen Kreis-Directivn zu Leipzig, die Instruction für die kirch liche Deputation betreffend ist nebst einer hierauf bezüglichen Verfügung der König!. Kirchcn-Jnspcc- tion vorgetragen worden. Bei dem Beschlusse der König!. Hohen Kreis-Dircction hat man allenthal ben, bis auf eine die Remuneration des Bauvorstchers betreffende Bestimmung, Beruhigung gefaßt, und dann aus der Mitte der Stadtverordneten drei Mitglicoer Mann, Bautzmann, Junghanns für die kirchliche Deputation erwählt. 5) Die vom Rathe und der Rechnungs-Deputation monirten Stadtcassenrechnungen . ao. 1844 sind einer außerordentlichen Deputation zur nachträglichen Prüfung übergeben worden. 6) Mittheilung einer Kreisdirectorialverordnung, wonach die Verwaltung des Hospitalvermögcns