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Wochenblatt für Wils-rnf, Lharan-, Nossen, Liebenlehn nn- die Umgegenden. Fünfter Jahrgang. Freitag, den 8. August 1845. Z2. Mit König!. Sachs. Eoncession. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. ».-I« Z.U,che.,I -etch.ta, z.m-,. .m. «UMM--. P»>- für e.n ... ttini,!. -x.ftum'tt d-e Znlaa»,« nehmen ibeste-nngen d-r.u, an. »ekannlmachung.n, we,lh, im nü^n.n e-mmellch. ..n ,n Wilsdruf d.. Montag Abende 7 .ihr, in Lharand bis Montag Na-bm"^ 7^ ?°7' Vormittage I I Ilhr ang.n-mme». Auch kännen dir Mittwoch Mittag «m-.h.ndk Zustnbuno.n m .n »en D.u«°e. »elö.d.e. w„.en, „daß f.e in der nächsten Rammer ..scheinen Wir Verlangen durch d.e Po, Siedaction des Wochenblattes in WilSdruf," an die Agentur des Wocbenlttnre.- ^'^'7,'" ""'"7" „an die ch-nblatts- Erpedition in Nossen." In A- st-,WNgen an. «.^.,w..ch. der 2.ud.n. d.e battet -n.ipr-ch.n, L^mN^ Die Redactio». Aus;uq aus dem Protocolle über die Verhandlungen der Stadtverordneten zu Nossen- Sitzung der Stadtverordneten zu Nossen am 3. Mai 1845. I) Die vom Vorsitzenden vorgctragcne Schrift über den Entwurf einer Instruction für die kirch liche Verwaltungs-Deputation wurde mit der Bestimmung genehmigt, daß diese Schrift unverändert zum Abgänge zu bringen ist. ... 2) Auf die von Johann Gottlieb Spitznern unternommene Bescheinigung seines Vermögens zum Behufe seiner Aufnahme in hiesige Stadtgcmeinde wurde beschlossen, Spitznern zur eidlichen Bestärkung seiner Angaben über den Erwerb und Umfang seines Vermögens zu lassen. 3) Des Schleifers und Siebmachers Karl August Heync's Gesuch um Aufnahme in hiesiger Stadt- gemeinde wird sofort genehmigt, in Betracht daß Heyne bereits seit 1842 Bürger in Siebenlehn, mithin nicht mehr Ausländer, sondern bereits Sächsischer Staatsbürger ist, weshalb man dießscits von einem Vermögcnsnachwcise abzusehen sich veranlaßt gefunden hat. 4) Auf Antrag des Bürgcrvereins, eine besondere Krankenanstalt für erkrankende Handwerksge sellen allhier aus städtischen Mitteln zu errichten, wird abfällige Entschließung gefaßt, da die Innun gen gesetzlich verpflichtet sind, für ihre erkrankten Handwcrksgchülfcn aus ihren Mitteln entsprechend zu sorgen. Jedoch will man den Stadtrath ersuchen, er möge durch Unterhandlung mit dem hiesigen Innungen und resp. Jnnungsglicdern dahin wirken, das sämmtlichc Innungen eine gemeinschaft liche Gcsellenkrankencasse und unter Autorität des Stadtraths eine gemeinschaftliche Gescllen- Krankenverpflegungsanstalt errichten. Da aber auch für alle übrige hilfsbedürftige Kranke eine Ver- pflegungsanstalt hier Orts höchst wünschenswert!) erscheint, so würde mit dieser aus communlichen Mitteln zu errichtenden Anstalt die Gcsellenkrankenanstalt zweckmäßig verbunden werden können. Einer durch den Vorsitzenden vorgetragcncn, in Bezug auf Lie künftige Sparkasse erlassene