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Wochen-latt für Wils-ruf, -Lharan-, Stoffe«, Sievenleh« ««d -ie Umgegenden. Fünfter Jahrgang. Freitag, den 25. Juli 1845. 30. Mil König!. Sachs. Eonccssion. VeranlworUicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. Bon di<,,r Z-ltschrtsl -Uch-im alle Fr-Ua,- cm- Skumm-r. D-r Pr,i« für o-n Vi-rl-Iiahrgonz b-Nög! tv «gr. S-mmilich- «ö„i,I. P°siän"-r d-s 2»!and-s n-hm-u B-st-llunzc» dor.uf an. B-kanntmachung-n w-lch- im nächst-» Sluck -rfch-in-n soll-n, n>-,. d-n >» Wilsdruf di« Montag Abends 7 Uhr, in Tharaud bis Montag Nachmittags 5 Uhr und in Noffen bi« Mittwoch Vormittags II Uhr °ng,n°mm-n. Auch könn-n di« Minwoch Miila, -j,„-h-nd- gus-ndung-n auf Verlangen durch di- Post an d-n Drustorl b-s°rd-rt w-rd-n, sodaß fir in d-r nächst-n Rumm-r -rsch-in-n Wir -rdill-n uns di-s-lv-n u»I-r d-n Adr-ff-n: „an die Redaction des Wochenblattes in Wilsdruf," „an die Agentur des Wochenblattes in Tharaud," und an Lie Wo chenblatts - Expedition in Noffen." Zn Meißen nimmt Herr Buchdruckereibesitzer Klinkicht jun. Aufträge und Be stellungen an. Etwaig- Beiträge , welche dec Tendenz de« Blattes entsprechen, sollen stets mit großem Danke angenomme» w-rd,« Die Redaction. Das Ergebniß der seit Anfang des Jahres 1845 stattgcfundenen Berathun- gen der Stadtverordneten zu Nossen wird nachträglich hiermit zur öffentlichen Kenntmß gebracht. Gemeinschaftllichc Sitzung des StadtratHS und der Stadtverordneten zu Nossen, am 14. Februar 1845. I) Der von der Schuldcputation bcralhcne Plan zu Errichtung einer Mittelklasse bei hiesiger Stadtschule ohne Anstellung eines Hilfslehrers wird angenommen. 2) Die Schulgelderbciträge sollen nach folgenden Sätzen erhoben werden: — Thlr 1 Ngr. 5 Pst Pro Kind wöchentlich in der Oberclasse, — Thlr. I Ngr. 2 Pf. in der Mittelklasse, und — Thlr. ' 1 Ngr. — Pf. in der Unterklasse. — Das von wirklich armen Eltern nicht zu erlangende Schulgeld wird an die Armencasse verwiesen. Eine besonders erwählte Deputation, bestehend aus einem Rath- manne und zwei Stadtverordneten, soll eine Liste derjenigen Schulkinder anfertigen, für welche das Schulgeld ganz, oder theilweisc aus der Armencasse zu übertragen ist. 3) In Betracht der von dem Oberlehrer Herrn Just und vom Organist Herrn Messerschmidt bei Bildung einer Mittelklasse übernommenen vermehrten Arbeit hat man der Billigkeit gemäß und in Anerkennung des verdienstlichen Wirkens beider Lehrer auf die Dauer der jetzigen Einrichtung und mit Vorbehalt des Widerrufs bei jeder etwanigen Veränderung dem Ersteren eine jährliche Gehalts zulage von 40 Thlr. — Ngr. — Pf., dem Letzteren aber schon jetzt den vollen, ursprünglich nur für den Fall des Ablebens des pensionirten Herrn Organist Köhler zugcsicherten Gehalt, jedoch mit Weg lassung der Zulage für Miethzins, bewilligt.