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Wochenvlatt für WilSdruf, Lharand, soffen, Sievenlehn un- die Umgegenden. Fünfter Jahrgang. Freitag, den 7. Marz 1845. KO. Mil König!. Stichs. Eoncesswn. Vocankwortticher Rcdacreur und Verleger: Albert Reinhold. r>cn di-l-r ^«ttschrifl rrfchrm! all« Irma,« «IN« Rummk«. D-r Prtis für s-n Bi'rlkljabrgang d-lrägt In Rgr. Sämmilichc - Königl. Postümttr 0-s Jnlandrs nrhmrn Best«llungen darauf an. Brlannlmachungkn. wclch« im nächst,n Sliilk -rsch-in-n follrn, wk>» d>» >» Wllsorui di« Montag Abends 7 ukr, >n Lharand bis Montag Nachmittags 5 Uhr nnd in Nohen dis Mittwoch Vormittags 1 1 Itt)r angenomn'.s»:. Auch kömrrn bis Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch die Post an den Druckort befördert werden, sodaß sie in der nächste,» Nummer erscheinen. Wir erbitten uns dieselben unter den Adressen: ,,ÜN die SieLaclion LeS Wochenblattes in WilSLruf," ,,an Lie Agentur Les Wochenblattes in Lharand," »nd „an Lie Wo chenblatts-Expedition in Nossen." Ln Meisen nimmt Herr BuchLruckereibeswer Klintiebt jun. Aufträge und Be stellungen an. SIwaigk Bcilragc , welch« der T-nden; des Blattes enliprcchen, sollen stets mit großem Danke angenommen werden. i e Rebaetio n. Verhandlungen der Stadt-Verordneten zu Wilsdruf. Sitzung um IN. Februar 1845. I) Wurde beschlossen, an den Stadtrath den Antrag zu stellen, daß rücksichtlich der zekthcr zur Ermittelung des alljährlich nöthigcn Holzbedarfs der hiesigen Bürger bestandenen Einrichtung des so genannten Holzschrcibens, nach welcher die betreffenden, bcnöthigten Einwohner bei der Anmeldung ihres Bedarfs ein bestimmtes Schreivegcld nach Höhe des von ihnen angcmelbcten Bedarfs zur Eommuncgsse zu entrichten hatten, eine angemessene Acnderung vorgenommen werde, indem die ihren Holzbcdarf Anmeldenden niemals das volle angemcldetc Quantum erhalten können, daher aber stets dav nach Höhe des weniger erhaltenen, als angemcldcicn Quantums bezahlte iLchrcibegeld von ihnen zum Ueberfluß und widerrechtlich bezahlt worden ist, hierbei auch zugleich dem Stadtrathc vorzuschla gen, zur Bermeidung des durch den Wegfall dieses Schreibegcldes der Communcassc etwa erwachsen den Rachthciles dasselbe auf den nach einem angemestcnen mehrjährigen Durchschnittsquanto zu be rechnenden Holzbcdarf gleichmäßig zu rcpartiren und den Empfängern der Hölzer verhält,u'ßmäßig nach dem, was sie erhalten, zur Berichtigung mit anzurechnen. . -) beschloß man, mehrere Rechnungen, welche dem Stadt-Nerordncten-Collegiv zur Monirung bereits einmal Vorgelegen, deren Defcctur jedoch durch Zurückforderung zu einem andern Bchufc un terbrochen worden, zur weitern Defcctur vom Stadtrathc zurück zu erbitten, auch 3) denselben wiederholt zu ersuchen, den Ncdactcur dcr hiesigen Wochenschrift, Herrn Rcinhold, nunmehr ernstlich anzuhalten, das hiesige Bürgerrecht zu erwerben, und 4) bei dem Stadtrathc die baldigste Miltheilung des HauShaltplans auf das Jahr I845 in An regung zu bringen,