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. Wochenblatt / für WW-Mf, Thar«»»-, Atoffm, SieSenleh» rrnd die Umgegenden. Vierter Jahrgang. Freitag, den 23. August 1844. 34. Mil König!. Sachs. Concesston. Verantwortlicher Redaetcur und Verleger: Albert Reinhold. Don di«s«r Zeltschrlft erscheint all! Ireliage «ine Nummer. Der Preis für den Dierleljahrgang beträgt Iti Ngr. Sämmtliche ^onigl. Postämter des Inlandes nehmen Bestellungen darauf an. Bekanntmachungen welche t>n nächsten Stück erscheinen sollen, wer. »'N in Wilsdruf dis Montag Abends 7 Ilhr, in Tharand bis Montag Nachmittags 5 llhr und in Nossen bis Mittwoch Vormittags It Uhr angenommen. Auch tönneu Vie Minwcch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch die Post Redactton dcS Wochenblattes in Wilsdruf," ,,an die Agentur Les Wochenblattes in Tharand," und ,,an Lie Wo chenblatts-Expedition in Nossen." Zn Meißen nimmt Herr Buchdruckereibesitzer Klinkichl jun. Aufträge und Be- sttlltMgen an. Slwaige Beiträge, welche der Tendenz des BlatteS entsprechen, sollen stets mit grobem Danko angenommen werden. Dst e Redaktion. Verhandlungen der Stadt-Verordncttn zu Tharand. Achte Sitzung am 13. August 1844. t) Der Stadtrath soll um ungesäumte AuSkunftsertheilung darüber ersucht werden, was Seiten desselben nun- rnehr auf Len, zuerst untcrm 28. Juli 1841 gestellten und umcr dem 18. December 1848 wiederholten Antrag, auf angemessene Herstellung und Instandhaltung Les, vom Badelhal nach Lem tiefen Grund und Dorfhayn führenden Eommunicationswegs beschlossen und verfügt worden sei. 2) Der bedauerlich« Zustand LeS hiesigen Wochcnmarktes veranlaßt Len Beschluß, den Stadtrath zu ersuchen, die geeignetsten Maßregeln zu ergreifen, um Ler jetzigen schwankenden Existenz desselben eine festere Grundlage zu geben. 3) In Folge Ler vom Stadtrath anher gemachten Miltheilung, Lie Erbauung eines neuen Schulhauses betref fend , erwartet man die vom Stadtrath verheißenen Risse und Anschläge und behält sich hiernach weitere Erklärung b»r. — 4) Die vom Stadtrath vorgcschlagcnc Reparatur Ler Kirchcnuhr und deren Zifferblätter, überlaßt man ganz der Einsicht des StadtrathcS, erwartet jedoch, daß man hierbei Lie Mittellosigkeit der hiesigen Stadt- und Kixcheugcmcind« Und die von derselben bereits der allgemeinen Wohlfahrt gebrachten und noch zu bringende» Opfer fest im Auge be halten werde. , ... 5) Zuverlässigem Vernehmen nach ist Seiten der König!. Hohen Kreis-Direction in Dresden in Folge eines vom König! Justizamte hicrselbst dahm erstatteten Berichts, Lem hiesigen Stadtrath« Las Befugniß abgesprochcn worden, lvncessionirten Schauspielertruppcn die Erlaubnis! zu crthcilen, Vorstellungen in hiesiger Stadt zu geben. Wenn nun aber Lurch LaS kiesige, hohen OxlS bestätigte Localstalut 14. in Verbindung mit der hierauf bezüg lichen Instruction i-vg. 27. Lie Erlaubnißcrtheilung zu Schaustellungen und öffentlichen Lustbarkeiten Lem Stadtratkc ausdrücklich zugesprochen ist und somit zusteht, so kann man nicht umhin, dem hiesigen Stadlrathc die Erwartung aus zusprechen und beziehendlich denselben anzugchen, er werde zur Wahrnehmung Ler dem hiesigen Stadtrath« und Ler EtaLtgcmeinde zustchcnLen Rechte, gegen Liese, durch Len Ausspruch Ler König!. Hohen KrciSLirection erlittenen Be einträchtigung, höheren OrtS, und nöthigen Falls bis zur letzten Instanz unverzüglich den Weg der BeschwerLcführung «inschlagen. , It) Einstimmig beschließt man vom Jahre 1845 an die Sitzungen Ler Stadtverordneten öffentlich zu halten und Behuf« der Ausführung dieses Beschlusses, schon jetzt die geeigneten Schritte zu thun. - 7) Endlich will man sich eine kurze Anfrage bei dem Etadtrathe erlauben, wie weit bis jetzt die resolvirte Jn- struirung und Uniformirung Le« hiesigen Stadtdieners gediehen sei !