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Woche N-latt für Wilsdruf, Tharaud, Nossen, SieSeuLehn und Vie Umgegenden. Vierter Jahrgang. Freitag, den 28. Juni 1844. 26. Mit König!. Sachs. Concession. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. Ven dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Pierteljahrgang beträgt 10 Ngr. Sämmtllch» ^aigl. Postämter des Inlandes nehmen Bestehungen darauf an. Bekanntniachungen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, wer« *ra in Wilsdruf bis Montag Abends 7 ukr, in Tlmrand bis Montag Nachmittags 5 Uhr Nttd IN Nossen bis Mittwoch vormittags 11 Uhr ang,nomnl«n. Auch können bis Mittwoch Mittag eingeyrnde Zusendungen auf Verlangen durch die Poft «u den Druckort befördert werden, sodaß sie in der nächsten Nummer erscheinen Wir erbitten unö dieselben unter den Adressen: ,,an die edaction des Wochenblattes in Wilsdruf," ,,an die Agentur des Wochenblattes in Tharaud," und (,an die Wo- u'enblatrs-(Lrpcdilion in Nossen." In Meißen nimmt Herr Buchdruckereibesitzer Klinkicht jun. Auftrage und Be- > ellUNgen an. Etwaige Beitrag« , welche der Tendenz des Plattes entsprechen, sollen ftetS mit großem Danke angenowme» -erssrn. Die Red actio». Verhandlungen der Stadt-Verordneten zu Nossen. Siebente Sitzung am 15. Mai 1844. (Beschluß.) 5) Der Böttcher-meister Borsdorf hatte beim Stadtrathe um Verlängerung seines Contracts über das Aufbauen dcr Jahrmarktsbuden bis mit Ende LcS Jahres 1848 g-betcn, und der Stadtrath thciltc solches den 6>7. Mai !. I. mit. Man vermisste auch hier die erforderliche Begutachtung der Marktdcputatio», erklärte sich aber der Kurze halber mit Bewilligung des BorSLorfschen Gesuchs cinvcrstankcn. 6) Der Stadtrath übersendete Lie von de» Erben des verstorbenen Stadtcassirer Forwerg abgelegten Rechnun gen und ein damit verbundenes Gesuch dieser Erben zur Einsicht, und diesseits war man damit einverstanden, Laß tiefe Schriften an die Cassendcputation abzugebcn seien. 7) Der Stadtrath zeigte untcrm 13. Mai den Erfolg der wegen Einziehung der städtischen Abgabenreste von !>'M getroffenen Maßregeln unter Beilegung Les von Len Forwcrg'schen Erben übergebenen Restvcrzeichnisses und mit Lem Bemerken an, daß er den Restanten eine neue Zahlungsfrist vermittelst Bekanntmachung im Wochenblatte bestellt habe, nach Verfluß derselben aber Lie inexigiblen Reste nach Lem Gutachten der Cassendcputation wegzustrei- Mcn, die cxigtblen hingegen dem König!. Justizamte Stoffen zur crecutivihhen Einbringung zu übergeben sein würden. Man erkannte jedoch Lie vom Stadtrathe getroffenen Massregeln nicht für ausreichend an. Man beschloß, der Stadtrath habe nach §. 2. des Gesetzes vom 28. Januar <835 an die einzelnen Restanten crecutivische Zahlungs» auflagc selbst zu erlasst», und nur, wenn die Sache zur Auspfändung komme, Las Amt zu requiriren. Der Siadt- rarh sei verpflichtet, Lie Cassendeputation zur Begutachtung Ler exigibeln und inerigibcln Reste ohne vorherige An frage bei den Stadtverordneten zusammen zu berufen, und Lie Sacke nicht langer hinaus zu schieben. Die Stadt verordneten wären auch veranlaßt, über den Stadtrath bei Ler hohen KreiSdircction Beschwerde zu fuhren, wenn dicht binnen 14 Lagen vom Eingänge dieses Beschlusses an die ZahlungSauflagen an Lie Restanten erlagen worden waren, lle'brigcns bleibe dasjenige, was an den 1240 Thlr. 7 Ngr. 7 1,2 Pf. entweder Lurch-Schuld Les verstor benen Cassirers oder durch des StadtrathS verloren gehen werde, zur Vertretung Ler Horwcrg sihen Erben und resp. Les StadtrathS selbst auSgesetzt. 8) Zu einem vom Stadtrathe unterm 30. April und 2. Mai mitgcthclltcn Gesuche Les Buchdruckers und Schriftsetzers Wolf in Frankenberg um Erlaubnist zu Anlegung einer Druckerei und einer Buchhandlung zu Nüssen, sowie zu Herausgabe eines Localblatts fanden die Stadtverordneten nichts zu erinnern, und überließen den Beschluß bei» Stadtrathe.