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Reilkenbmnd. Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. ^ Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Neooigtsttaße 11). sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein lund Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ifpaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Arruahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. vereknslnserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. 31 Sonnabend, den 5. August 1816 Die Gemelndevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Nabenstein und Rottluff, am 3. August 1916. Abänderung der Höchstpreise für Butter im Kleinhandel. Der Höchstpreis für im Bezirk erzeugte Butter (Landbutter) wird auf 2,55 M. für das Pfund festgesetzt. 8 1 der Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft vom 11. November 1915 — Ehemnitzer Tage blatt vom 12. November 1915, Nr. 314 — wird wie folgend abgeändert: 8 1. Der Höchstpreis für Butter im Kleinhandel wird sowohl für den Erzeuger wie für den Händler ->°s 2,SS M. für das Pfund Die Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft vom 25. Mai 1916 — Ehemnitzer Tageblatt vom 26. Mat 1916, Nr. 146 — wird hiermit aufgehoben. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. 2345b. X. k'.U. Chemnitz, am 21. Juli 1916. Die Königliche Amtshauptmannschast. Erntearbeiten im Bezirk der Amtshauptmannschast Chemnitz. 1. Brot- und Blitterkartellllusgllbe in Neustadt. Die Ausgabe der Brot- 2c. Karten auf die Zeit vom 14.August bis 9. September 1916 an die Haus haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte und Butterkartenabschnitte Sonnabend, den 12. August 1916, im hiesigen Rathause Brotkartenheste Nr. 1—10V vormittags von Vs9— ^/«9 Uhr. „ .. 101—200 .. , °/<9—V«10 . , ., .. 201—300 « .. V«1V—3/<10 „ . „ 301—400 .. „ s/ilO-'/ill „ , „ 401—520 „ .. r/«11—a/ill „ . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in BehinderungsfäUen (als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelassen. Die obengenannten Zeiten sind streng einzuhalten, außerhalb derselben werden Brotkarten nicht ausgegeben. ^ Es wstd mich ^ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die zu beachten ist. Neustadt, am 3. August 1916. Der Gemeindevorstand. Dringende Erntearbeiten sind auch an Sonn- und Feiertagen gestattet. 2. Es wird erwartet, daß jede Person, die dazu fähig ist und nicht mit anderer Arbeit beschäftigt ist, bei den Erntearbeiten hilft. Auf Verlangen der Gemeindebehörden ist sie dazu verpflichtet. 3. Die Bezieher von (Unfall-, Alters- usw.) Renten werden besonders darauf hingewiesen, daß cs auch für sic Ehrenpflicht ist, soviel für die Ernte zu leisten, als in ihren Kräften steht. Die Mithilfe bei Erntearbeiten wird keineswegs Anlaß zur Nachprüfung oder Kürzung des Renlenbezugs geben. Chemnitz, am 29. Juli 1916. 27. VII. 16. Die Königlich« Amtshauptmannschast. Brot- und Butterkartenausgabe in Reichenbrand. Die Ausgabe der Brot- und Butterkarten auf die Zeit vom 14. August bis 9. September 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte 2n hiesiget Gemeinde, t den b Ä^^^i l nd h n , F.u°,ch»tz abrikbesitzer Bruno Barthel, Ökonom Robert Hell, ohlenhändler Otto Berthold, Gutsbesitzer Otto Morgenstern, Fabrikbesitzer Alwin Drechsler, Friedensrichter Uhllch, Fürbereibesitzer Karl Eidner, Ökonom Albin Wend, Gutsbesitzer Otto Eidner, die von letzt ad. neben dem Pfadfinderkorps, den Flurschutz ausüben und soweit sie im Besitz einer Jagdkarte sind, auch Gewehr tragen werden. Das Publikum wird ersucht. Felder und Feldwege nur zu betteten, wenn dies im eigenen Interesse notwendig ist. sonst aber nur öffentliche Wege zu benutzen. Der Gemekndeoorstand zu Rabenstein und dke Gutsvorsteher zu Nieder- und Oberrabenstein, am 4. August 1916. Sonnabend, den 12. August 1916, im hiesigen Rathause I. Bezirks Brotkartenheft Nr 1—100 mittags von 12—1 Uhr ) im Meldeamt 101—200 1—2 201—300 2—3 H. Bezirks 301—400 12—1 ) im Meldeamt 401—500 1—2 501—600 2-3 m. Bezirks - " 601—700 701—800 n°chm° » 12—1 1—2 " s im «en. 801—900 2-3 IV. Bezirks 901—1000 mittags 12-1 1001—1200 nachm. 1—2 ) zimmer Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs- Vorstände ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brot- und Butterkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot- und Butterkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Butterkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 3. August 1916. Der Gemeindevorstand. amts müssen wegen Reinigung Freitag und Sonnabend, den II. und 12. August d. I. für den öffentlichen Verkehr geschlossen bleiben. Jedoch werden Sonnabend in der Zeit von I I bis 12 Uhr vormitt, dringliche Angelegenheiten erledigt, wie auch standesamtliche Anzeigen entgegengenommen. Der Gemeindevorftand zu Rabenstein, am 3. August 1916. I ÄLUlklllöb hat bei dem Postscheckamt Leipzig Konto 21861 und die Sparkrasse Km»o 2is«2. Der Gemeindevorftand zu Rabenstein, am 3. August 1916. Brot- und Butterkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brot- und Butterkarten auf die Zeit vom 14. August bis mit 9. September 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonnabend, den 12. August 1916, nachmittags zu den nachstehenden Zeiten» in Zimmer Nr. 1 der hiesigen Schule, und zwar an die Haushaltungen der Brotkartenhefte Nr. 1 bis mit 125, nachmittags 1 Uhr, . . 126 „ . 256. . V-2 . , , . 251 . „ 375, . 2 . . „ „ 376 und mehr. „ Vs3 » - Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe- stauen) pünktlich zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungsfällen und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausge- stellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden Brot- und Butterkarten nicht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelaufenen Brotkarten find mitzubringen. Den Haushaltungsvorständen liegt die Verpflichtung ob. einttetende Veränderungen im Personenbestande oder in den sonst in Frage kommenden Verhältnissen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamte — Meldeamts-Zimmer — unter Vorlegung der Brothefte sowie der Brots und Butterkarten zu melden. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungs- Vorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Butterkarten zu erinnern. , Mit Rücksicht auf die wahrzunehmen gewesene Unpünktlichkeit ist angeordnet worden, daß unpünktliche Einwohner erst an einem späteren Zeitpunkte abgefertigt werden. Rottluff, am 3. August 1916. Der Gemeindevorstand. Sitzung des Gemeinderats zu Rabenstein am 26. Juli 1916. Anwesend: Der Gemeindevorstand und 17 Mitglieder. 1. gedenkt der Vorsitzende des Heimgegangenen Gemeinde ratsmitgliedes Herrn Hermann Gerstenberger und widmet ihm einen warmen Nachruf. Als letzte Ehre erhebt man sich von den Plätzen. 2. wird der als Ersatzmann in den Gemeinderat einberufene Hausbesitzer Herr Carl Otto Weiß besonders bewillkommnet und unter Aushändigung einer Geschäftsordnung durch Handschlag verpflichtet. 3. wird Kenntnis genommen: a) von einem Geschenk von 500,— Mark einer nichtgcnanntseinwollenden Familie hiesigen Ortes; b) von einer Verfügung, die Buttererzeugung und Abgabe: c) von einem Aufruf, Kriegspatenschaft; 6) von einer Anzahl Eingänge und Verfügungen. 4. werden einige Unterstützungssachen zur Beratung gestellt und entsprechende Entschließungen gefaßt. 5. Die vom Ausschuß gemachten Vorschläge, Errichtung einer Kriegsküche und Erweiterung des Kriegshilfsausschusses, werden zum Beschluß erhoben. 8. Für die Gemeinde und die Sparkasse sollen je ein Post scheckkonto errichtet werden. 7. Mit der Vernichtung alter Akte» und Rechnungs belegbände wird Einverständnis erklärt. 8. Bon dem Abschluß einer Unfallversicherung bei dem Gemeindeversicherungsverband wird Abstand genommen. 9. Ein Gesuch um Rückzahlung von Lustbarkeitsabgabcii wird abgelehnt. 10. In Wasserleitungssachen ist entsprechender Bericht der Amtshauptmannschafl zu erstatten. 11. Wegen Abtretung von Areal am Hochbehälter erhält der Bau- und Wasserleitungsausschuß Auftrag, das Er forderliche in die Wege zu leiten und seinerzeit Bericht zu erstatten. KttegLXskkss-^kclHung ^ klükeksks lloedktzlll Im kvsvkmsok aus ävr SodlossdrLuvrvI 6kvn '/, reiner Lolmeirsiakiee, QetreiäelcLÜee. Drögens Aegmsr kriek Lckuke. »US ävr SodlossdrLuorvi kkvillllltL in kaclciiNAeii LI. 5,00, 2,75, i,8o.