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er ist zur MWisbildW bereHligl? Ler Präsident der Reichsmusikkamuier hat von seinem ibm nach dem NcichSkulturkummergesetz znstehenden stecht Gebrauch gemacht und gemäß ZK 9 und 25 der ersten Durchführungsverordnung vom l. November 1933 eine am 1. März 1935 in Kraft getretene dritte Anordnung zur Befriedung der wirtschaftlichen Per st ältnisse im deutschen Musikleben erlas sen. Tiefe Anordnung stellt sich, soweit sie objektive Rcchls- fätze enthält, als bindendes Reichsrecht dar; sie enthält nunmehr eine genaue Definition des Berufsmusikcr- standes. B c r n fs m u s i k c r ist also nur der, der a) die fachliche Eignung (durch Ablegen einer Prüfung bei der zuständigen Landcsleituug der Reichsmusikkammrr oder durch den Nachweis einer einwandfreien musikali schen Ausbildung), b) die berufliche Zuverlässigkeit (dazu gehört nicht nur die politische und moralische Zu verlässigkeit, sondern auch die Feststellung, daß sich der be treffende Volksgenosse als Mitglied seiner Staudcs- gemeinschaft würdig erweist), c) die ständige Aus übung des Berufes als Musiker nachweist. Voraussetzung für das Recht der Bernfsausübung ist die Erwerbung dcr Mitgliedschaft bei der „Reichsmusikerschaft" in der Reichs musikkammer. Der Nachweis der Mitgliedschaft wird durch den vom Landesleiter der Reichsmusikkammcr ausgestellten Mit gliedsausweis (Buch oder vorläufige Ausweiskaute) er bracht, der die Angabe enthält, zu welcher musikalischen Betätigung der Inhaber berechtigt ist. Der Musiker ikt verpflichtet, bei jeder öffentlichen musikalischen Betätigung diesen Ausweis bei sich zn führen und auf Verlangen jedem Polizeibeamten oder den vom Präsidenten der Reichsmusikkammcr zur Kontrolle bestell ten Personen vorzuzeigen. Personen, welche Musik gegen Entgelt nur neben beruflich ausüben, oder Dilettanten, sind verpflichtet, sich bei ihrer zuständigen Ortsmusikerschaft zwecks Eintragung in eine Liste für nebenberuflich musikausübende Personen zu melden. Nebenberufliche Musikausübung ist jedoch nur gestattet, wenn die betreffende Person im Besitz eines Tagesspielausweises ist, der gegen eine Verwaltungs- gebühr von 50 Pfg. bei der zuständigen Ortsmusikerschaft zu lösen ist. Ein rechtlicher Anspruch auf Anstellung des Tagesspielausweises besteht nicht. Grundsätzlich dürfen Tagesspielausweise erst dann — und zwar unter Wahrung des Leistungsprinzips — ausgegeben werden, wenn ein wandfrei feststeht, daß Berufsmusiker im zuständigen Ar beitsamtsbezirk dadurch nicht geschädigt werden. Auch Musiklehrlinge oder Musikstudicrcndc müssen im Besitz eines Ausweises sein. Lehrlinge im ersten Lehrjahr dürfen überhaupt nicht öffentlich musizieren, vom zweiten Jahr ab erst dann, wenn die Betreffenden die von der Reichsmusikkammer vorgeschriebenen Prüfungsbedingun- geu erfüllen. Wer, ohne selbst den Beruf des Musikers ausznüben, Personen zum Zweck der Musikausübung verpflichtet und diese einem Dritten zur Ausübi-ng einer musikalischen Tätigkeit zumeist, ohne daß der Dritte Arbeitgeber des Zugewiesenen wird, muß Mitglied der Reichsmusikkammer feilt. - Im Interesse einer nachhaltigen Säuberung des Mu- sikerstandes ist eine einheitliche Regelung der Vermittler- tätigkcit erforderlich. Da dies für die übrigen Berufe gleichfalls zutrifft, hat das Gesetz über Arbeitsvermitt lung nnd Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 die gewerbsmäßige Stellenvermittlung Verbote». In der Draxis ist dieses Verbot durch das Gebaren als Unter nehmer umgangen worden. Der Unternehmer vermit- stelt nicht im echten Sinne, sondern er engagiert die Musi ker selbst, weist sie aber den Gastwirten zur Ausübung einer musikalischen Tätigkeit zu. Dabei handelt es sich im allgemeinen nicht um langfristige Verträge, die zwischen dem Musiker und dem Unternehmer abgeschlossen werden, sondern meistens um die Verpflichtung zu einer einmali gen Veranstaltung bei dem Gastwirt. In der Welt der äußeren Erscheinungen geschieht meistens nur zu oft, daß der Gastwirt den Lohn nicht an den Musiker selbst, sondern an den Unternehmer zahlt. Aber auch dieses Merkmal kann noch dadurch verwischt werden, daß dem Musiker „das Geld für den Unterneh mer mitgegeben wird". Durch die Erfassung dieser Per sonen in die Reichsmusikkammcr ist cs möglich, beson dere Ueberprüfnng hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der Eignung vorzunehmcm Insbesondere werde» Richtlinien die zukünftige Arbeit dieser Personen regeln. 8 18 hat zur Voraussetzung, daß die Verpflichtung mit einer ge wissen Regelmäßigkeit vorgcnommcn wird. Eine einmalige Tätigkeit im Sinne des 8 18 begründet keine Einglicdc- rungspflicht. Gastwirte, die in ihren Räumen Musikdarbie tungen veranstalten und hierfür wiederholt Nebenberuf ler verpflichten, die den Voraussetzungen dieser Anord nung nicht genügen, können gemäß 8 20 nicht nur mit einer Ordnungsstrafe bis zu 1000 Mark für jeden Fall belegt, sondern auch ausgeschlossen werden. Damit ver liert der Gastwirt für immer das Recht zur Veranstal tung musikalischer Darbietungen. Es ist zu hoffen, daß die Gastwirte nunmehr ein besonderes Augenmerk auf die Verpflichtung lediglich solcher Musiker richten, die den Vor schriften genügt haben. Es ist nicht anzunchmen, daß ein Gastwirt derartige Folgen wünschen wird, lediglich um eine Gesetzesübertretung zu veranlassen. Wer entgegen diesen Bestimmungen bei der Aus übung einer musikalischen Tätigkeit ohne Ausweis au- getroffen wird, wird aus der Liste für nebenberuflich musikausübeude Personen gestrichen. (Er kann außerdem durch Sicherstellung der Jnstrnmcute bzw. Sistierung zur Polizeiwache an der weiteren Musikausübung verhindert werden.) Jede Ausübung einer gemeinnützigen musikalischen Tätigkeit bedarf der Genehmigung des Laudesleiters der Reichsmnsikkammer; Anträge ans die Genehmigung sind mindestens zehn Tage vorher zu stelle». Personc», gleich ob Veranstalter oder Musikansübende, die den Bestim mungen der Anordmlngen der Reichsmusikkammcr zu widerhandeln, können gemäß § 28 der 1. Durchführungs verordnung zum Neichskulturkammergesetz mit einer Ord nungsstrafe bis zu 1000 Mark belegt werden. AbschLedSgruß Görings an Sie preußische Justiz. Der preußische Ministerpräsident Göring hat an die bisherige preußische Justiz einige Abschieds worte gerichtet, in denen er ihr für die Preußen geleisteten Dienste dankt und die Erwartung nusspricht, daß sie weiterhin alles daransetze» werde, daß die Rechts pflege ein unerschütterlicher Pfeiler des nationalsozia listischen Reiches wird. Ferner hat Ministerpräsident Göring in einen. Schreiben an Rcichsjustizminister Dr. Gürtner seinen Dank für die Führung der Geschäfte des preußischen Justizministeriums ausgesprochen. Ein ähnliches Schreiben richtete er an den bisherigen Staats sekretär im preußischen Justizministerium, Dr.Freisl er. Reichsjustizminister Dr. Gürtner und Staatssekretär Dr. Freisler haben in ihren, Dankschreiben an Ministerpräsident Göring zum Ausdruck gebracht, daß sie selbstverständlich auch weiterhin in den preußischen An gelegenheiten wie bisher mitzuwirken bereit sind. , Neues Ms Mee Welt. Bauernfängerbandc gefaßt. Rach langwierigen Nach forschungen ist es der Berliner Kriminalpolizei gelungen, eine vielköpfige Bande von Bauernfängern unschädlich zu machen, die lange Zeit in der Neichshauptstadt und zahlreichen anderen deutschen Städten, wie Dortmund, Magdeburg und Hannover, ihr Unwesen ge trieben hatte. Der von den Betrügern angewandte Trick bestand darin, ihren Opfern wertlose Glassteine ass echte Brillanten aufzureden. Sie haben dabei in einer großen Zahl von Fällen Beträge erbeutet, die zwischen 60 und 400 Mark schwanken. Die vier Gauner haben bereits ein langes Vorstrafenregister auf ihrem Sündenkonto. Auf dem Grabe seiner Geliebten die Pulsadern geöffnet. Auf dem Friedhof in Heddernheim, einem Vor ort von Frankfurt a. M., fand man einen Mann auf dem Grab eines Mädchens, in einer Blutlache liegend, be wußtlos auf. Der Mann hatte sich beide Pulsadern geöffnet und wurde in das Krankenhaus gebracht, wo er schwerverletzt danicderliegt. Es bandelt sich um den 36jährigen früheren Schupowachtmeister Alfred Seitz, der vor vier Jahren seine Geliebte erschossen hatte, weil sie das Verhältnis mit ihm löste. Das Gericht verurteilte ihn damals zu vier Jahren Gefängnis. Dieser Tage wurde Seitz nun aus der Haft entlassen, und beging auf dem Grabe seiner Geliebte» den Selbstmordversuch. Goldfiugzrug in Belgien verunglückt. Ein franzö sisches Touristcnflugzcug, das sich von Le Bourget nach Brüssel bcgcbcu wollte, mußte i», heftigen Sturm bei Tcrmondc in Belgien cine Notlandung vornehmen, wobei cs stark beschädigt wurde. Die Gendarmerie stellte später fest, daß das Flugzcng sechs Kisten mit je 60 Kilo gramm Gold beförderte, also eins Ladung im Werte von über l2 Millionen belgischer Francs. Der Flieger erklärte, das Gold sei für die Bank von Belgien bestimmt. Der Direktor dieser Bank, der sofort benachrichtigt wurde, bestritt jedoch diese Aussage, so daß der Flieger in Hast genommen und das Gold beschlagnahmt wurde. Knabenmör-erSeefM leugnet hartMig Des Mordes an dem neunjährigen Schüler Thomas bereits überführt. Der Knabcnmörder und Tittlichkeitsvcrbrechcr Adolf Seefeldt, der am 3. April im Verlauf einer groß zügigen Fahndungsaktion bei Wuhiu bei Neuruppin festgenommcn und nach Schwerin gebracht worden war, wurde im Beisein des ObcrstcmtSauwaltS mehrere Stunden hindurch verhört. Obwohl er über f ü h r t ist, den vor zwei Wochen ,» einer Schonung bei Wittenberge tot aufgcfundcncn ncuntährigeli Schüler Thomas verschleppt und ermordet zu haben, be streitet er hartnäckig jcvc Schuld cm diesem Kapital verbrechen. Auch für die zahlreichen übrigen Fälle, wo Knaben in Mecklenburg und Brandenburg spurlos ver- schwanden, stellt er die Täterschaft in Abrede. Seine stereotype Antwort anf alle Fragen während der nächtlichen Vernehmung war stets: „Ich habe mit allen diesen Dingen nicht das geringste zu tun." Angesichts dieser Haltung des Verbrechers dürste cs Wochen in Anspruch nehmen, bevor das Geheimnis um Tod und Verschwinden der ver- fchoücncn Kinder restlos geklärt ist. Der Mörder der Oberschwester verhaftet. Bek einer Fremdcnkontrolle in Berchtesgaden erkannt. Der Raubmörder Jesko von Scpingier, der die 52 Jahre alte Oberschwester Katharina Peters aus Berlin in einer Garmischer Pension er mordet hat, wurde jetzt in B e r ch t c s g a d e n durch einen Beamten der dortige» Polizei anläßlich einer Fremden kontrolle in einem Gasthaus erkannt und festge- nommen. Scpingier hatte sich dort unter falschem Namen eingemietet. Der Beamte sand den Raubmörder in seinem Zimmer im Bett liegend vor und sagte ihm die Tat auf den Kopf zu. Darauf legte der Bursche nach kurzem Zögern ein Geständnis ab. Bei ihm wurden noch die goldene Damcnuhr und die Lorgnette, die er geraubt hatte, gesunden. Die anderen Gegenstände will Scpingier in München verkauft haben. Der Täter wurde nach M ünche » gebracht. Ter Mörder, der erst 16 Jahre alt ist und bis vor kurzem als Färberlehrliug in Krefeld arbeitete, war aus der Lehre ausgerissen und hatte sich ungefähr 14 Tage in Garmisch aufgehalten. Er lebte von dem Erlös seines verkauften Motorrades und wohnte in derselbe» Pension wie die Oberschwester, die er dort kenncnlernte. Als ihm die Mittel ausgegangen waren, bat cr die Oberschwester um Geld. Als er nichts erhielt, erwürgte er sie und raubte Schmucksachen und Geld. Um seine Spuren zu verwischen, hatte Scpingier dem Verwalter der Pension mitgcteilt, daß die Oberschwester auf den Wank gefahren sei. Als sie am Abend noch nicht zurückgekehrt war, erstattete der Verwalter Vermißtenmeldung bei der Bergwacht. Erst einen Tag später, nachdem der Mörder schon das Weite gesucht hatte, sah man von einem Balkonfenster aus, daß die Vermißte in ihrem Zimmer tot am Bode» lag. Der Bursche, der in Kiel geboren ist, ist angeblich der Sohn eines polnischen Staatsangehörigen. Er war nach Ver üben der Tat am nächsten Tage im Anto nach München gefahren und dann weiter nach Berchlcs- g adelt. Seht - so war Kneipp! Ein Paar Feldblumen galten ihm mehr als fremder Blüten Pracht... ihm, der die Heimat so liebte. Wie glücklich war er, daß sein RLlLreLNsr, der gute „Kneipp-Malzkaffee" aus deutschem Malz gemacht wird, aus deutscher Bauern Ernte. Damals verstanden ihn wenige. Heute fühlen wir alle es ihm nach: der LLÜLrelnsr schmeckt uns grad noch mal so gut, wenn wir daran denken, daß er aus unserm heimischen Boden stammt. Kneipps Bild auf jedem Kathreinerpaket - es ehrt das Andenken dieses deutschen Mannes.