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- Erscheinungsdatum
- 1929-10-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-192910095
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19291009
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19291009
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wilsdruffer Tageblatt
-
Jahr
1929
-
Monat
1929-10
- Tag 1929-10-09
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Monat
1929-10
-
Jahr
1929
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Wie Augenzeugen berichten, haben sich bei dem Un glück schreckliche Szenen abgespielt. Einer der Schiff brüchigen, ein Geschäftsmann aus Bergen, rettete sich im letzten Augenblick, indem er sich am Wrack festklammerte und mehrere Stunden in dieser Lage zubrachte. Mehrere Passagiere waren einige Stunden in der im Bug ge legenen Deckplatzkajüte eingeschlossen. Sie wurden eben falls von dem Dampfer „San Lucar" befreit. Unter den Passagieren befanden sich zahlreiche Teilnehmer einer Tagung der Tranhändler, die in Aalesund stattgefunden hatte. In dem gleichen Fahrwasser, in dem der „Ha kon VII." unterging, geriet bald darauf ein zweiter Küsten dampfer auf Grund. Hier kamen die Passagiere jedoch mit dem Schrecken davon. Die Unglücksstelle (X). Auf eigener Scholle. Jubiläumsausstellung für Obst- und Gartenbau. Der Bezirksobstbauvereiu Pirna blickt in diesem Jahre aus ein SOjähriges, die Bezirksgruppe Oberes Elbtal des Reichsverbandes des Deutschen Gartenbaues, Sitz Pirna, auf ein 40jähriges Bestehen zurück. Dieses Doppeljubiläum haben beide Organisationen zum Anlaß genommen, auf der Elbwiese im Schützensalon eine Jubiläumsausstellung für Obst- und Gartenbau zu veranstalten. Die Ausstellung gibt allen Obstzüchtern Gelegenheit, die verschiedenen Obstsorten, auf eigenem Grund und Boden gezüchtet, zur Schau zu stellen; mitberücksichtigt ist auch dabei das Gebiet der Obstverpak- kung und des Ob ft Versands, d. h. die bestmögliche und zeitgemäße Ausnutzung der Früchte, Beeren und Trauben hat die sächsische Landeshauptstelle gegen den Alkoholismus in einer Sonderschau, die namentlich die Hausfrau interessieren dürfte, behandelt. In der Abteilung Gartenbau ist den Gärtnern Gelegenheit gegeben, ihre Gartenbaukunst und ihre Leistungsfähigkeit im Garten- und Gemüsebau sowie in der Blumenzucht und der Bindekunst zu beweisen; die Gärtner sind es auch, die die ganze Ausstellung dekorativ ausgestaltet haben. Nicht zuletzt kommen auch die Schrebergärtner zum Wort und bringen damit zum Ausdruck, daß ihre Bewegung als wirtschaftlicher Faktor angesehen und geschätzt sein will. Diese Sonderschau zeigt, wie fest in weiten Kreisen der Gedanke wurzelt, auf eigener Scholle zu leben und zu wirken. Die Ausstellung technischer Hilfsmittel gibt ein Bild, wie auch die Industrie bemüht ist, den deutschen Obst- und Gartenbau zu fördern und ihm Hilfsmittel zu geben, ihn so zu gestalten, daß er konkurrenzlos dastcht. Der Schädlingsbekämpfung ist ebenfalls eine Abteilung eingeräumt. n EeineNa chricdten 8eue Miel für die produttive GlwerbSlosensmsorae. Berlin. Eine der demnächst zu lösenden Hauptaufgaben des Reichstages wird es sein, sür den bevorstehenden Winter Mittel sür die Aufrechterhaltung der produktiven Erwerbs- loscnsürforge zu schaffen. Der zuletzt bereitgcstellte Betrag von rund 77 Millionen ist völlig erschöpft. Da mit einem Steigen der Erwerbslosigkeit in der üblichen Art sür den Winter zu rechnen ist, wird die Schaffung eines neuen Fonds als eilige Aufgabe betrachtet. Die Verhandlungen darüber schweben denn auch schon seit einiger Zeit. Da ledoch die bis her gepflogenen interfraktionellen Verhandlungen im Reichs tag eine Einigung über den bereitzustcllenden Betrag nicht ermöglichten, ist ihre Fortsetzung, die für Mittwoch nachmittag geplant war, zunächst ohne Angabe eines Termins, verschoben worden. Es wird sich einmal darum handeln, rund 30 Mil lionen durch einen Nachtraaseta, für das laufende Geschäftsjahr frei .zu machen und darüber hinaus im Wege des Vorgriffs auf das Etatsjahr 1930/31 andere Beträge zu erhallen. Vor allem denkt man auch an den Bau von Landarbeiter- Wohnungen durch die produktive Erwerbsloscnsürsorge. Beleidigungsklage des Prinzen August Wilhelm von Preußen. Magdeburg. Vor dem Magdeburger Amtsgericht fand die Verhandlung über die Beleidigungsklage des Prinzen August Wilhelm von Preußen gegen den verantwortlichen Redakteur der Reichsbannerzeitung, Diefendahl, statt. Das „Reichs banner" batte die in der Presse gebrachte Behauptung, Prinz August Wilhelm habe, in einer geschlossenen Stahlhelmver sammlung in Ulm erklärt, man wisse von den Vorfahren des verstorbenen Reichspräsidenten Ebert nicht genau, ob sie nicht im Zuchthaus gesessen hätten, ebenfalls veröffentlich! und diese Notiz niit der Überschrift versehen: Ein prinzlicher Flegel. Das Amtsgericht verurteilte Redakteur Diefendahl wegen übler Nachrede m Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 300 Mark, im Nichtbeitreibunqssalle zu 15 Tagen Gefäng nis. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Privät- kläger erwachsenen Kosten fallen dem Beklagten zur Last. Aeun Personen durch eine Granate getötet. Kattowitz. In dem Dorfe Komare in den Pinsker wumpfen fanden Kinder eine Handgranate, die sie einem Knecht zeigten. Der Knecht versuchte, die Granate auSeinander- ztz«ehm,en. Es erfolgte eine Explosion, die den Knecht und fünf Kmdcr sofort tötete und drei weitere Kinder so schwer verletzte, daß sie unmittelbar darauf ihren Verletzungen er lagen. Neue Liquidationen deutschen Grundbesitzes in Polen. Warschau. Der Polnische Slaatsanzeiger veröffentlicht in ,einen beiden letzten Ausgaben fünf neue Liuidationsbeschlüsse aber deutsches Eigentum. Es handelt sich um Kleinbesitz von 1,25 bis 5,50 Hektar, der in den »reisen Dirschau, Schweb Lissa, Zempelburg und Neutomischel gelegen ist. Die Entschädigung beträgt in jedem Falle nach Abzug der Unkosten und Gebühren Nwa 2000 bis 6000 Zloty. Großbankenfusion und Bankangestellte. Bern». Im ReichsarbeUsministerium sand Dienstag unter Vorsitz des Ministerialrats Dr. Beisiegel eine Verhand lung der Angestelltenvertreter über die Folgen der Banken fusion statt. Dabei wurde Übereinstimmung erzielt über die Forderungen der Angestellten, über die nunmehr Verhand lungen mit den Bankleitungen eingeleitel werden. Verschiebung des Zeppelinstarts zur Schlesienfahrt. Friedrichshafen. Da nach den Wetterberichten eine Ver schlechterung der Wetterlage befürchtet wird, ist der Start zur Schlesienfahrt des „Gras Zeppelin" in der Nacht zum Mitt woch abgesagt worden. Man nimmt an, daß die Schlecht wetterzone innerhalb 24 Stunden vorüberziehen wird, und der Start am Mittwoch abend erfolgen kann. Explosion aus einem Schifssponton. Bremen. Eine heftige Explosion erfolgte Dienstag abend gegen 6 Uhr in unmittelbarer Nähe der Kaiserbrücke. Einer von den dort liegenden Schisfsanlegern war in die Luft ge flogen. Er wurde mehrere Meter weit geschleudert und schlug dabei aus das Motorschiss „Stadt Bremen", das zum Teil zertrümmert wurde. Mehrere hundert Meter weit im Umkreise wurden fast sämtliche Fensterscheiben zertrümmert, wobei auch einige Personen verletzt wurden. Alsbald wurde ein Toter und ein Verletzter festgestellt, es wird aber mit noch mehr Opfern gerechnet. Großer Seidenschmuggel in Gdingen. Danzig. Aus Gdingen wird die Aufdeckung einer weit verzweigten Schmugglerorganisation gemeldet, die im Laufe einer kurzen Zeit 25 Kisten mit Seidenwaren über die Zoll grenze geschmuggelt hatte. Die Bande hatte angeblich ihre Zentrale in Gdingen und ihre Filialen in Danzig und Zoppot. Rus unserer Keimst Wilsdruff, am 9. Oktober 1929. Merkblatt für den 10. Oktober. Sonnenaufgang 6" !! Mondaufgang 14°° Sonnenuntergang 17" ü Monduntergang 21°° 1861 Der Nordpolarforscher Frithjof Nansen geb. Wenn Jugend strauchelt. Verzweiflungsakte und Straftaten von Jugendlichen sind. in unseren Tagen leider nichts Seltenes: Schüler, die nicht ver setzt werden, greifen zum Revolver oder gehen ins Wasser, Halbwüchsige, die in schlechte Gesellschaft geraten sind, beteiligen sich an Verbrechen minderer oder schwererer Art und auch Knaben und Mädchen, die kaum flügge geworden sind, weichen ab von dem ihnen durch Elternhaus und Schule gewiesenen geraden Weg und geraten aus die schiefe Bahn Jeden Tag fast kann man solches hören und lesen, und die vielen Sensations prozesse, in welchen Jugendliche eine Rolle spielen, tun ein übriges, um uns zu offenbaren, wohin der Weg verwahrloster Jugend führt. Nun ist die Frage: soll man solche Dinge in breitester Öffentlichkeit erörtern und Namen, Anschriften, Bilder der gestrauchelten Jugendlichen aller Welt preisgeben und „anprangern"? Wie oft ist das alles nicht schon erörtert worden! Aber es scheint noch lange nicht genug erörtert worden zu sein, denn sonst brauchte nicht jetzt wieder von behördlicher Stelle darauf hingewiesen zu werden, daß man wirklich nicht auttul, wenn nian Straftaten Jugendlicher mit allen Einzel heiten ins hellste Licht des Tages stellt. Durch solche Erörte rungen mit Namensnennung der Gestrauchelten werden vielfach die Erfolge moderner Verfahren in der erziehlichen oder straf rechtlichen Behandlung der Jugendlichen bedroht. Für die be troffenen Jugendlichen und ihre Familien bedeutet die laute Erörterung osi eine weitere schwere Erschütterung zu dem Tchicksalsschlag, den sie erlitten haben; es kommt dann nicht selten so weil, daß man dem mit bestem Willen in die Er scheinung tretenden Fürsorger, der sich des sündigen Jugend lichen annehmen will, aus Angst vor der Öffentlichkeit in der Familie das größte Mißtrauen entgegenbringt und ihm viel leicht den Eintritt in das Haus verwehrt. Die Jugendgerichte und die Jugendgerichtshilfen nehmen klugerweise darauf Bedacht, dauernde Schädigung und Brandmarkung des Jugend lichen zu verhüten — also sollten auch alle andern, die es an- gebt, Schonung üben und dem, der gefallen ist, nicht das Wiederausstehen erschweren, indem sie ihn sozusagen durch einen Steckbrief, der noch dazu vielfach übertrieben ist, sür alle Welt besonders kennzeichnen. Solchen Mißständen sollte unter allen Umständen ein Ende bereitet werden. Volksbegehren „Freiheitsgesetz" und Gcmeindever- ordnetenwahl. Das Gesamtministerium erläßt folgende Bekanntmachung: Die Gemeindebehörden der Gemeinden, in denen beim Volksbegehren „Freiheitsgesetz" und bei den Gemeindeverordnetenwahlen dieselben Stimmlisten oder Stimmkarteien verwendet werden, werden veranlaßt, sofort nach Ablauf der Eintragungsfrist für das Volks begehren (29. Oktober 1929) in den Stimmlisten oder Stimmkarteien das für den Vermerk der erfolgten Ein tragung angewandte Kennzeichen (Z 85 Abs. 1 der Reichs stimmordnung) bei allen Stimmberechtigten in der im Eintragungsverfahren benutzten Spalte einzutragen, so daß aus der Stimmliste oder Stimmkartei nicht zu er sehen ist, ob ein Stimmberechtigter am Volksbegehren teilgenommen hat oder nicht. Erst nachdem dies geschehen ist, dürfen diese Stimmlisten oder Stimmkarteien für die Gemeindeverordnetenwahlen ausgelegt werden. Stimm listen oder Stimmkarteien, in denen die Teilnahme am Volksbegehren sich nicht vollständig unkenntlich machen läßt, dürfen bei den Gemeindeverordnetenwahlen nicht verwendet werden; in diesem Falle müssen sür diese Wah len besondere Wählerverzeichnisse aufgestellt werden. Freiwillige Feuerwehr. Zu einer kurzen Dienstver sammlung im Bahnhofsrestaurant hatte für den gestrigen Abend der stellv. Brandmeister, Hauptmann Hegenbarth, eingeladen. Die Kameraden waren der Aufforderung zahl reich nachgekommen. Hauptmann Hegenbarth entbot allen ein Willkommen, insonderheit dem Branddirektor Birkner. Von einem Kartengrutz des Brandmeisters Beck, der gegenwärtig einen Kursus bei der Berüfsfeuerwehr in Chemnitz mit absolviert, nimmt die Kompagnie Kennt nis. Der Hauptpunkt der Versammlung war die Bespre chung der Hauptübung am vergangenen Sonnabend. Die unterlaufenen Fehler wurden bemängelt und durch- sprochen, um sie für später unmöglich zu machen. Das Anlegen der Schlauchwagen am Brandherde soll auf dem vorteilhaftesten Wege geschehen, da die Wehr größtenteils Schläuche mit Sturzkuppelung verwendet. Bei Normal gewinde ist stets von der Spritze nach dem Rohrführer zu legen. Das Stiftungsfest kam nochmals zur Sprache. Das Kommando wünscht zahlreiche Beteiligung der Kameraden. Branddirektor Birkner betont, daß zu allen Veranstal tungen der Wehr in vollständiger Ausrüstung zu er scheinen ist, um für alle Fälle immer gerüstet zu sein, auch dankte er den Führern und Kameraden für die geleistete Arbeit zum Wohle unserer Stadt. Nachdem noch kleinere Angelegenheiten ihre Erledigung gefunden halten, wurde die Niederschrift verlesen und die Versammlung geschlossen. Damit sind die Uebungen für das Sommerhalbjahr zu Ende. Hauptmann Hegenbarth appelliert für weitere treue Kameradschaft im Dienste für die Allgemeinheit. Oe. Im Homöopathischen Verein sprach gestern abend vor zahlreicher Zuhörerschaft Schriftsteller Karl Friese- Dresden über „Erkrankungen der Schleimhäute, ihre homöopathische Behandlung und Heilungsmöglichkeiten". In klarverständlicher Weise erläuterte er zunächst, was man unter Schleimhäuten versteht, wo sie im Körper über all zu finden sind und welche vielseitigen Aufgaben sie zu erfüllen haben. Ausführlich ging er auf die Schleimhäute der Atmungs- und Verdauungsorgane, des Auges, Mittel ohres, der Blase und Geschlechtsorgane ein, um dann ebenso die homöopathische Behandlung darzutun. Wenn auch gewisse homöopathische Mittel alle Schleimhäute be herrschen und bei Erkrankungen angewandt werden kön nen, so legte er doch bei der Wahl der Mittel größte Wichtigkeit auf die Beachtung des Naturells des Kranken, auf Zeitumstände und Symptome, um schnelle Erfolge zu erzielen. An den Vortrag schloß sich eine äußerst rege Fragestellung und Beantwortung. Der Vorsitzende Rich ter dankte am Schluß für den zahlreichen Besuch und dem Vortragenden für seine lehrreichen Ausführungen. Der Militärverein begeht am 20. Oktober sein dies jähriges Stiftungsfest im „Adler". Oberdeckoffizier Heyden-Weinböhla ist zu einem Lichtbildervortrag über „Unsere Ozeanriesen" gewonnen worden. An schließend soll das Tanzbein geschwungen werden. — Die für den 12. Oktober angcsetzte Versammlung fällt aus. Unterstützungen an Augenkranke bzw. Erblindete. Der Bezirksverband der Amtshauptmannschast Meißen teilt mit: Die Zinseneinkünfte aus dem aufgewerteten Ver mögen der Johann-Bertha-Stiftung lassen von diesem Jahre ab in beschränktem Umfange die Wiedergewährung von Unterstützungen an Augenkranke bzw. Erblindete zu. In Frage kommen arme, würdige Personen deutscher Reichsangehörigkeit, welche durch ihr Augenleiden in dem Erwerbe ihres Lebensunterhaltes wesentlich oder voll ständig behindert sind oder die infolge einer Operation oder der Erkrankung der Augen das Augenlicht ganz ver loren haben oder denen eine Augenkur oder eine kürzere oder längere Schonung der Augen empfohlen worden ist. Begründete Gesuche sind bis spätestens 1. November 1929 an den Stadtrat Wilsdruff — Wohlfahrtsamt — einzu reichen. Zur Beachtung für Hausbesitzer! In den letzten Tagen ist wiederholt darüber Beschwerde geführt worden, daß Hausbesitzer ihre Häuser bei eingetretener Dunkelheit gar nicht oder nicht rechtzeitig und genügend beleuchten. Es wird daher darauf hingewiesen, daß die Hauseigen tümer oder ihre Stellvertreter (Hausverwalter) verpflichtet sind, die zu den Wohnungen führenden Räume, Treppen, Hausfluren, Gänge und Höfe vom Eintritt der Dunkel heit an bis zur Schließung des Hauseinganges, aus reichend und feuersicher zu beleuchten. Vereinbarungen über die Art und Unterhaltung der Beleuchtung mit den Mietern sind zulässig. Die Grundstücke dürfen im Winter halbjahr nicht vor 8 Uhr abends, im Sommerhalbjahr nicht vor 9 Uhr abends verschlossen werden. Eine frühere Schließung ist zulässig, wenn sämtliche Bewohner des Hauses ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben. Nach Schließung der Haustüre besteht sür den Hausbesitzer keine Verpflichtung zur Beleuchtung. Die Vernachlässigung der Beleuchtungspflicht kann dem Schuldigen außer der angedrohten Geld- oder Haftstrafe noch recht erhebliche finanzielle Schädigungen insofern verursachen, als er nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle gesundheitlichen Schädigungen und deren Folgeerscheinungen, die irgend einem Dritten aus der unterlassenen Beleuchtung erwach sen, persönlich haftbar ist. Sonntagssahrkarten auch sür den Dreikönigstag. Im Sommer hatte die Reichsbahndirektion Dresden bekannt gemacht, daß für die katholischen Feiertage „Fronleich nam" und „Peter und Paul" Sonntagsfahrkarten aus gegeben werden. Daraufhin hat der Volkskirchliche Laien bund für Sachsen bei der Reichsbahndirekion Dresden den Antrag gestellt, daß auch für den gesetzlich nicht mehr ge schützten Dreikönigstag, Epiphaniasfeft am 6. Januar, Sonntagsfahrkarten ausgegeben werden. Da dieser Tag noch in die Schulferien fällt, ist auch rein äußerlich die Begründung dafür gegeben. Einen gleichen Antrag für den sächsischen Frühjahrsbußtag zu stellen, hat der Bund mit Rücksicht auf den Charakter des Tages unterlassen. Die Reichsbahndirektion Dresden hat nunmehr dem Bund mitgeteilt, daß der Antrag für den 6. Janur genehmigt worden ist. Ein Erfolg sofortigen evangelischen Gegen stoßes! In jedem Falle Waisenrente. Der Anspruch auf Wai senrente für ein uneheliches Kind einer Versicherten er lischt auch durch eheliche Anerkennung des Kindes nicht. Dieser Grundsatz ist kürzlich durch eine Entscheidung des Reichsversicherungsamts aufgestellt und damit begründet worden, daß es bei der Rente einer unehelichen Waise im Gegensatz zu der bisherigen Fassung der Reichsversiche rungsordnung nach der neuzeitlichen Rechtsauffassung auf die Vaterlosigkeit der Waise nicht mehr ankomme. Die Vaterlosigkeit ist nicht mehr Voraussetzung für den Bezug der Waisenrente eines unehelichen Kindes durch den Tod der Mutter. Vielmehr erhalten grundsätzlich nach dem Tode des versicherten Vaters oder der versicherten Mutter deren ehelichen oder unehelichen Kinder die Waisenrente. Das Gesetz hat keine Handhabe mehr dafür, dem für ehe lich erklärten Kinde mit der Ehelichkeitserklärung die Waisenrente zu entziehen. Die Berücksichtigung von Arbeitslosen bei Notstands arbeiten. Ein Runderlaß der Reichsanstalt für Arbeits losenversicherung und Arbeitsvermittlung an die Arbeits ämter beschäftigt sich mit der Frage der Berücksichtigung der Arbeitslosen bei Notstandsarbeiten. Mit Nachdruck wird in dem Erlaß darauf hingewiesen, daß zu öffentlichen Notstandsarbeiten in erster Linie solche Arbeitslose ver wendet werden sollen, die schon längere Zeit arbeitslos sind. Bei Notstandsarbeiten am Wohnort sind nach Mög lichkeit Familienväter zu berücksichtigen. Entsprechend dem Doppelzweck der Notstandsarbeit ist einerseits den sozialen Erfordernissen Rechnung zu tragen, andererseits sollen die wirtschaftlichen Erfolge der Arbeit gesichert sein. Die Not standsarbeit soll den Arbeitslosen ermöglichen, wenigstens in einem gewissen Zeitraum wieder zu regulärem Arbeits verdienst zu gelangen. Die Beschäftigung in der Not standsarbeit dient zugleich der Arbeitsvermittlung als ein unentbehrliches Mittel zur Prüfung der Arbeitswilligkeit. Landwirte prüft eure Dächer. Die sonnig schönen Herbsttage geben den Landwirten jetzt noch die letzte
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