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Kernsprech«- Wilsdruff Nr. 6 Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend Postscheckkonto Leipzig 28614 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, des Gtadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt Anleger mW Drucker: Arthur Zschunke i» Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für de« Inseratenteil: Arthur Zschunke, Heide 1« Wilsdruff. Freitag den 31. Dezember 1920. Nr. 303. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. Lebensmittelverteilung im Kommunalverband Meißen-Land. In der Woche vom 2. bis 8. Januar 1921 werden im Bezirke des Kommunal verbandes Meißen-Land folgende Lebensmittel verteilt: a) auf sämtliche Nährmittettarten, Reihe IV, Abschnitt 5 200 Gramm Kochmehl, zum Preise von 1,90 Mark b) auf sämtliche Lebensmittelkarten, Reihe IV, Abschnitt 5 500 Gramm Reis, Pfundpreis 5,— Mark 250 Gramm Kunsthonig „ 7,20 Die Händler haben sich wegen des Bezuges der Waren unverzüglich mit ihren Handelsstellen in Verbindung zu setzen. Es wird darauf hingewiesen, daß nicht abbestellte Waren nicht zuriickgeuommen werden. Ein Verkauf der Lebensmittel vor der angesetzten Zeit darf nicht erfolgen. Meißen, am 29, Dezember 1920, Nr. 1848 f 11 iZ.» Die Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung, betreffend die Entrichtung der Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 1920. Auf Grund des Z 144 der Au-fühnmgsbestimmungen zum Umsatzsteucrgesetzs werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichteten Personen, die eins selbständige gewerb liche oder berufliche Tätigkeit ausüben, die Gesellschaften und sonstigen Personen vereinigungen im Bezirke des Finanzamts Nossen, den die Landgemeinden des Amts gerichtsbezirks Nossen, Roßwein und Wilsdruff bilden, aufgefordert, die vorgeschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte im Jahre 1920 bis spätestens Ende Januar 1921 dem unterzeichneten Umsatzsieueramt schriftlich einzureichen oder die erforderlichen Angaben an Amtsstelle mündlich zu machen. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forst wirtschaft, der Wehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues sowie der Bergwerkbetrieb. Die Absicht der Gewinnerzielung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegsn eines Ge werbebetriebs im Sinne des Umsatzsieuergesetzss. Auch Angehörige freier Berufe (Aerzte, Rechtsanwälte, Notare, Schriftsteller, Künstler »sw.) sind steuerpflichtig. Auch kleinste Betriebe sind steuerpflichtig; eine Steuerbefreiung für Betriebe mit nicht mehr als 3000 Mark Umsatz besteht nach dem Umsatzsteuergesetze vom 24. De zember 1919 nicht mehr. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch oder -verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiedtroerkäufern gezahlt zu werden pflegt. Die Einreichung der Erklärung kann durch erforderlichenfalls zu wiederholende Ordnungsstrafen bis zu je 500 Mark erzwungen werden. Umwandlung in Haft ist zu lässig. Wer meint, zur Erfüllung der Aufforderung nicht verpflichtet zu sein, hat dies dem Umsatzsteueramt rechtzeitig unter Darlegung der Gründe mitzuteilen (H 202 der Reichsabgabeordnung). Das Umsatzsteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissent lich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum 20 fachen Be trage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer oder mit Gefängnis. Der Versuch ist strafbar. Zur Einreichung der schriftlichen Erklärung sind Vordrucke zu verwenden. Bis zu 2 Stück können von jedem Steuerpflichtigen bei dem unterzeichneten Umsatzsteueramt und den Gemeindebehörden kostenlos entnommen werden. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der Entgelte verpflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke zu einer Erklärung nicht zugegangen sind. Bei Nichteinrsichnng einer Erklärung, dis im übrigen durch eine Ordnungsstrafe geahndet werden kann, ist das Finanzamt befugt, die Veranlagung auf Grund schätzungs weiser Ermittelung vorzunehmen. Nossen, am 28. Dezember 1920. 4«> Das Finanzamt (Umsatzsteueramt). Vom 1. Januar 1921 ab wird im Bezirke des Landesfinanzamtes Dresden die Verwaltung der Umsatzsteuer, die bisher in den Landgemeinden den Gemeindevorständen übertragen war, auf die Finanzämter übernommen. Für umsatzsteuerpflichtige Personen, Gesellschaften und sonstige Personenvereinigunge in den Gemeinden der Amtsgerichtsbezirks Nossen, Roßwein und Wilsdruff ist demnach vom 1. Januar 1921 ab das unterzeichnete Finanzamt zuständig. Die in diesen Tagen den Steuerpflichtigen durch die Gemeindebehörden zugestellten Steuererklärungen sind bis spätestens Ende Januar 1921 ausgesüllt und unterschrieben an das Finanzamt Nossen einzureichen. Rückständige und neu angeforderte Umsatzsteuerbeträge sind künftig nur au die Finauzkasse Nossen abzuführen. Auskünfte werden an Amtsstelle erteilt. Nossen, am 28. Dezember 1920. Das Finanzamt. Pir Mw WM, WiM öis 10 W mmiltG msMüei Kleine Zeitung für eilige Leser, * Laut Beschluß des Reichskabinetts soll am 18. Januar der Gründung des deutschen Reiches in den Schulen in an gemessener Weise gedacht werden. * In Warschauer diplomatischen Kreisen wird erklärt, die Abstimmung m Oberschlesien werde bis Mitte Februar er ledigt sein. Der General Le Rond habe den Auftrag zur Beschleunigung der Vorbereitungen erhalten. * Nach einer Meldung aus Newyork schätzt man die Zahl der Arbeitslosen m den Vereinigten Staaten auf zweieinhalb Millionen. * Im niederländischen Ministerium für Auswärtige Ange legenheiten hat die Ratifikation des zwischen den Nieder landen und Deuhchland abgeschlossenen Abkommens betreffend die Gewährung von Krediten und die Ausfuhr von Kohler- stattgcfunden. Abrüstung ober Wettrüsten? In wenigen Tagen wird die deutsche Regierung der Entente melden können, daß ihr Heer auf 100 000 Mann herabgesetzt und damit also eine der wesentlichsten Vertrags bedingungen von Versailles bis auf den letzten Punkt er füllt worden ist. Trotzdem geht in Frankreich auch jetzt noch immer die Furcht vor dem deutschen Militarismus um. Natürlich nicht als eine von ernsten Leuten ernsthast empfundene Gefahr, sondern als Schreckmittel für klein. Kinder. Für kleine Kinder vor allem in Deutschland, wo auch heute noch jedes französische Stirnrunzeln in manchen Kreisen mit allen Zeichen des Schreckens ausgenommen wird. Und prompt setzt dann auch der Druck auf die eigene Regierung ein, daß sie nur ja unverzüglich und ohne alles Zieren und Sträuben die Pariser Weisungen als un bedingt maßgeblicher Richtschnur ihres Handelns entgegen nehme, damit die Welt sich nun endlich einmal von der wahrhaftigen Friedfertigkeit unserer Gesinnung überzeugen könne! So ist es, wirklich und wahrhaftig. Unter den Siegeistaaten aber geht inzwischen das Wett rüsten munter weiter, als müßte sie sich morgen schon auf einen neuen Weltkrieg gefaßt machen. Noch ist der leiden schaftliche Widerspruch in freundlicher Erinnerung, den die französischen Völkerbundsdelegierten in Genf dagegen er hoben, daß auch nur eine in ganz unverbindliche Wunsch form gekleidete Bitte um Abrüstung den hohen Regierungen daheim aus der Schweiz mitgebracht werde. So weit sei man noch lange nicht, dazu herrsche »och viel zu viel Unruhe in der Welt. Und daß kein Staat, der etwas auf sich hält. aus freien Luucren ooer aus gures «ureoen ym seine Waffen niederlegen kann, solange die guten und getreuen Nachbarn nicht das Gleiche tun, das ist heute, wo Deutschland nicht mehr in Frage kommt, ein völlig unbestrittener Glaubenssatz geworden. Ja, mehr als das: um nur ja für kommende Entscheidungen gerüstet zu sein, werden die weittragendsten Entschlüsse gefaßt, damit man, wenn etwa in absehbarer Zeit doch einmal unbequeme Bedingungen vom Völker bund beliebt werden sollten, mittlerweile vollendete Tatsachen geschaffen hat, an denen sich nicht mehr rütteln läßt. So vor allem auf dem Gebiete des Flottenbaus. England, die Vereinigten Staaten und Japan befinden sich hier bereits mitten drin in einer Kampagne des Wettrüstens, die alles, was sich vorher zwischen uns und England abgespielt hat, weit in den Schatten stellt. Dabei bleiben Japan und Amerika offensichtlich bemüht, ihre Spezialintereffen, um derentwillen vielleicht einmal ein Waffengang zwischen ihnen in Frage kommen könnte, durch diplomatische Verhandlungen auszugleichen. Was immerhin, trotz der besonderen Empfind lichkeit der Japaner in allen Rassefragen, ausstchtsvoll er scheint, weil auf deren Seite ja kein Streben nach Weltherrschaft im Spiel ist, sondern lediglich der Wunsch > nach Sicherung seiner Interessensphären im Fernen Osten. ! England gegenüber, dem Meere und Länder beherrschenden, haben die Vereinigten Staaten aber Gegensätze auszu fechten, die mit jedem Tage schwerer ins Gewicht fallen, die gerade nach der Streichung Deutschlands aus der Zahi der Großmächte nahezu unversöhnlich geworden sind. Scho» hat Lloyd George, gewohnt der Katze die Schelle cmzu- hängen, öffentlich im Unterhause gefragt, wohin das Wett rüsten führen soll, und von jenseits des Großen Wassers bat es an entsprechenden Antworten nicht gefehlt. Viel bemerkt wurde insbesondere die Erwiderung des Senators Borah, eines abgesagten Völlerbundgcgners, der dem britischen Ministerpräsidenten in Erinnerung brachte, daß der Eintritt Amerikas in den Völkerbund endgültig abgelehnt sei, daß also, wenn Lloyd George von ihm den Beginn der Ab rüstung abhängig mache, diese ganze Frage als abgetan gelten müsse. Der geradezu klägliche Schiffbruch der Genfer Konferenz sei doch nicht mehr zu leugnen; wenn die Ab rüstung trotzdem einmal kommen sollte, so werde dies im Widerspruch mit den Grundsätzen geschehen, auf denen der Bund aufgebaut sei. Das klingt fast wie eine Kampfansage an England; eine friedliche selbstverständlich. Hütte man sie aber mit anderen Kundgebungen von drüben, vor allem aber mit den Tat sachen zusammen, die sich vor den Augen der ganzen Welt volbrieben. so wird man die deutlicke Unlust der Siener. staaten, mit der Abrüstung heute schon oder auch erst morgen ernstlich zu beginnen, vollkommen begreiflich finden. Nun, vorher sind noch einige „Kleinigkeiten' in der Welt zu vereinigen. Und es sieht, einstweilen wenigstens, nichr danach aus, als sollte das ausschließlich mit reinlichen Mitteln geschehen. MeyrlosmaHung unserer Offgrenze. Festungen ohne Geschütze. Die Entente hat einen neuen Versuch gemacht, unsere militärische Ohnmacht noch über den Vertrag von Versailles hinaus zu vergrößern, indem sie den wenigen uns belassenen Festungen auch noch die Geschütze größtenteils nehmen will. Dagegen wendet sich die Reichsregierung in einer Note, in der es heißt: Nach dem Vertrag soll Deutschland das System der be festigten Werke an seiner Sud- und Ostgrenze in dem Zu stand vom 10. Januar 1920 und mit den Geschützen, die au diesem Tage die Bestückung bildeten, behalten dürfen. Nach der Entscheidung der Kontrollkommission sollen aber von den vierzehn Festungen an der Süd« und Ostgrenze Deutsch» lands elf ihrer Geschütze beraubt und damit tatsächlich aus der Reihe der Festungen gestrichen werden. Von den übrigen drei festen Plätzen wird nur für Swinemünde die beantragte Zahl von Geschützen zugelaffeu. Für Pittan werden statt 75 nur 35 Kanonen bewilligt, und Königsberg soll nur etwa zwanzig Geschütze behalten. Königsberg ist die größte und wichtigste von allen Festungen. Es liegt auf der Hand, daß sie mit einer so geringen Geschützausrüstung wehrlos sein würde. Die deutsche Note betont, daß daS gegen den Vertrag von Versailles verstoße, denn von dem System der Be festigungswerke, das Deutschland doch zu seinem Schutz gegen einen bewaffneten Einfall behalten sollte, bleibt danach an der Südgrenze nichts, an der Ostgrenze nur ein gänzlich unzureichender Rest übrig. Der deutschen Regierung steht kein Weg mehr zu Gebote, ihr Recht zur Geltung zu bringen. Sie muß sich der Entscheidung der Alliierten beugen, legt aber gegen die Verletzung des Vertrages nachdrücklich Ver wahrung ein. Die russische Gefahr. Weiter heißt es in der deutschen Note: „Die immer bedrohlicher lautenden Nachrichten von Rüstungen der Sow jetrepublik und von der Zusammenziehung russischer Truppen gegenüber der deutschen Ostareme zwinaen dam. die Gewbr