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Fern^fkcher Wik-druff Rr. 6 Wochenblatt füs WllsdfU^ und Umgegend Postscheckkonto Leipzig TS614 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt Verleg« «,» Draiber: Arthur Zschunke 1» Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermau» Lässig, für de« Inseratenteil: Arthur Zschunke, deide tu Wilsdruff. Rr. 291. Donnerstag den 16. Dezember 1920. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. Lebensmittelverteilung im Kommunal verband Meißen-Land In der Woche vom 19. bis 25. Dezember 1S20 werden im Bezirke des Ksmmunal- vndandes Meißen-Land folgende Lebensmittel verteilt: s) auf sämtliche Nahrmittelkarten Reihe IV, Abschnitt 4 V» Pfund Kochmchl, Pfundvreis 5,40 Mark. io) am gelbe und weiße Nätzrmittelkarten, Abschnitt 4 1 Päckchen EinhmskekS, Preis für das Päckchen 3 Mark. e- auf sämtliche Lebensmittelkarten, Reihe IV, Abschnitt 4 '/» Psunv Kunsthonig, Pfundprris 7,20 Mark. 4) auf graue und grüne Lebensmittelkarten, Abschnitt 4 I Dole kond. Milch o. Z. Preis für die Dos« 8,50 Mark. 2 Tüten, je Vi Pfund Bayr. Malz, Preis für die Tüte 2,50 Mark. Die Händler Haden sich wegen des Bezuges der Waren unverzüglich mit ihren HandelSsteUcn in Verbindung zu setzen. Es wird darauf tziogewieseu, Laß nicht adSesteüte Waren nicht rnrückgenommen werden. Ein Verkauf der LebrnSmiitrl vor der ang-setzten Zeir darf nicht erkolgen. Meißen, ain 14. Dezember 1920. Nr. 1848 « U k'. „„ Amtshauptmannschaft Meißen. Bekanntmachung. In der Zeit vom 20. Dezember 1920 bis 2. Januar 1921 müssen im Kraj-wert der A.-G. Lauchhammer dringende InstandsetzungSardtiten auSgefnhrt werden. Die per- fügbare Leistung verringert stich dadurch um 40 Prozent. Eine geregelte Stromlicfernng für die Gemeinden und Gutsbezirke kann nur zugesichert werden, wenn der Vcrteilungs- vla» ovm^L.Dezkmber und die Dreschordnung genau eingehalten wird. In der Zeit von 5—8 Nhr morgens und 4—9 Uhr abends darf Krasistrow nicht entnommen werden und ist der L'.chtbedarf auf das notwendigste Maß emzuschränken. Gröba, am 14. Dezember 1920. Etektrizitätsvcrband Gröba. Direktion: Korff. Gewährung einer einmaligen Beihilfe an bedürftige Arbeiterrentenempfänger. Das Gesamtwinistenum hat beschlossen. 25000000 Mark als einmalige Beihilfe an bedürftige Arbriterrentenempfänger zu verteilen. Di« Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Als bedürftig güt ein Rentenempfänger, wenn sein Gesamteinkommen den Betrag der Erwcrbslosinunteifiützung, die ihm im Falle der Erwerbslosigkeit zustehen würde, nicht erreicht. Die Beihilfe wird nur Rentenempfängern deutscher Staatsangehörigkeit gewährt, die bereits seit 1. Dezember 1920 in Sachsen wohnen, an Unfallrentner außerdem nur, wenn öO'A Unfallrente bzw. Gesamtunfallrente bezogen wird, und an Witwen und Waisen dann nicht, wenn sie Mtlitärwitwen- oder -Waisenrenten oder sonstige militärische Ver sorgung beziehen. Der Antrag ist spätestens bis zum 20. Dezember 1920 bei dem Stadtrat zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht bkrückstchtigt werden. Di« Fragebogen zu den Unterstützungsanträgen sind beim Stadtrat VersicherungS- amt, Zimmer 14, zu entnehmen. Wilsdruff, am 14. Dezember 1920. >ev> Der Stadtrat, Dersicherungsamt. Zahlungseinstellung? voll sich aus auf andere zu schließen, ist nicht bloß eine »U ««übte Manier des einzelnen Menschen: auch Gesell schaften, Gemeinwesen, ja ganze Nationen verfallen nur zu leicht w den gleichen Fehler. Tine Gewohnheit, die um so Verständlicher wird, wenn «S sich um Schwächen oder Fehler handelt, die man gern mit anderen Schicksalsgenossen teilen möchte. So wird es wohl gekommen sein, daß jetzt plötzlich so» Wien aus behauptet wird, daß Deutschland bei den durch den Friedrnsvertrag begründeten AusgletchSämtern stch Mr zahlungsunfähig erklärt habe. Die österreichische Republik befindet sich in einem Finanzzustand, mit dem ver- «ssche» der Deutsche sich immerhin doch noch sehen lassen kann: allein schon auS dem Grunde, weil unsere Produktions- doch bei aller Schwächung durch Krieg und Revolution nach immer seine achtunggebietende Höhe besitzt. Wenn die Wiener Regierung trotzdem ihre Zahlungen noch nicht ein- »«stellt hat. so hat das praktisch vielleicht nicht viel zu be- denten. Aber wie in einem solchen Falle die Außenwelt und insbesondere die Entente sich verhalten würde, da? zu erfahr?» mag für sie immerhin von Belang sein. So konnte bi« Nachricht von der angeblichen Zahlungseinstellung Deutschlands in Wien das Licht der Weit erblicken, und wen» man sie dortigen Finanzkreisen zur Last legt, io ist ein solches Ursprungszeugnis natürlich jederzeit leicht zu be- fchaiie«. . Natürlich wird sie von der deutsche» Regierung sofort als unzutreffend bezeichnet. Es liegt hier eine sen ationell« Ausmachung von Schritten vor, die von deutscher Seit, allerdings unternommen worden find, um zu einer Neu- «gelung des Verfahrens bet den Ausgleichszahlungen zu gelangen. Seit einiger Zeit schweben Verhandlungen mit de» sremden Negierungen über eine anderweitige Regelung der monatlichen Abrechnungen aus dem sogenannten Aus gleichsverfahren für private gegenseitige Forderungen aus ü« Zeit vor dem Kriege. Nack dem Friedensoertrage sollce Deutschland die sich zu seinen Lasten aus dem Ausgleichs, verfahren ergebenden monatlichen Mehrforderungen in bar abdecken, während im Fall eines Überschußes sür Deutsch- land eine Barzahlung nicht vorgesehen war. Die Höhe der im den letzten Monaten zu leistenden Zahlungen hat der deutschen Regierung Anlaß gegeben, sich mit der britischen »ad französischen Regierung zum Zweck einer anderweitigen Regelung ihrer Verbindlichkeiten ins Benehmen zu setzen. Die Verhandlungen darüber haben bisher zu einem Resultat »tcht geführt, sind aber noch nicht abgeschlossen. Ritt Rück licht hierauf hat daS Deutsche Ausgleichsamt den Auftrag «halten, die Ausgleichsämter der beteiligten Staaten darauf hiuzuweisrn, daß einstweilen eine Regelung der Kosten in dsr bisher vorgesehenen Form nicht stattfinden kann. Soweit die deutsche Aufklärung über das, war vorliegt. Vs wird ferner noch darauf aufmerksam gemacht, daß Deutschland nach Artikel 23S deS FriedenSoertrageS einen Anspruch darauf hat, durch di- Ausführung des Vertrages Nicht der Mittel zur Anschaffung von Lebensmitteln und Rohstoffen beraubt zu werden, deren es zur Erfüllung feiner Wlederherstellungspflicht bedarf. Die Zahlungen der letzte» Aconate aus dem Aurgleichsvrrfahre« haben aber eine Höhe «reicht, die der Deutschen Regierung auf die Dauer Nicht Me MiSslichkeit lasse» würde, »w Mr d«, d« Beootleiung unbedingt erforderlichen Lebensmittel, geschweige denn die nöligen Rohstoffe im Auslande anzuschaffen. So ergibt sich ganz von leibst der Wunsch, hier ein anderes Zahlungsoerfahren ausfindig zu machen, das, ohne unsere ausländischen Gläubiger in ihren Rechten zu schädigen, uns doch denjenigen Spielraum in der Celdmütelgebahrung läßt, den wir brauchen, wenn unsere Wirtschaft wenigstens einigermaßen noch in Gang erhalten werden soll. Kann also die Wiener Behauptung von einer Zahlungs einstellung Deutschlands mit Recht als unzutreffend be zeichnet werden, so stehen wir immerhin vor einem ernsten Symptom unserer finanzielles Lage. Man bürdet uns von Monat zu Monat steigende Lasten auf. ohne uns zu gleicher Zett wenigstens in den Stand zu setzen, die Triebkräfte unserer Produktion durch vermehrte Zufuhr von Rohstoffen oder durch geringere Entziehung von Brennstoffen zu stärken. Das Verharren auf der Forderung nach Bar zahlung mutz aber alle unsere Anstrengungen, den Kurswert der deutschen Mark zu heben und dadurch unserer Wirt- sÄastsarbeit neues Blut zuzuführen. immer wieder zum Scheitern bringen. Man treibt uns mit sehenden Augen dem völligen Ruin in die Arme, unbekümmert darum, was danach kommen soll. Nicht für uns natürlich, sondern sür untere Gläubiger, die ja noch lange nicht das letzte Wort gesprochen Haden, in dem, was sie von uns zu fordern geüenkrn. In de» nächsten Tagen werden sich in Brüssel wieder einmal Sachverständige um einen grünen Tisch niederlassen, um die Höbe der von Deutschland zu leistenden Wiebergutmaäung zu prüfen. Die Herren könnten sich die ganze Mühe schenken, wenn nicht zuvor dafür gesorgt wird, daß wir auch zahlungsfähig seien. Auf dieses Ziel find lediglich die Verhandlungen gerichtet, die von uns mit der brctijchcn und französischen Negierung eingeleüet worden sind. Eie kommen, das ist richtig, auf eine Abänderung einer Einzetbestimmung des Fliedensvertrages hinaus; aber wenn die Gegenseite uns z. B. in der Oberschlefischen Frage ein solches Entgegen kommen zumutet, so mutz es wohl auch Deutschland ge stattet sein, an diesen Vertrag zu rühren, dessen Heiligkeit ,a schließlich mit derjenigen der Bibel noch nicht ganz und gar auf einer Stufe steht. Dabei haben wir sogar eine all gemeine Sicherungsklausel dieses Vertrages noch auf unserer Seite. Beharren die fremden Regierungen auf ihrem Widerspruch, so bliebe abzuwarten, wer davon den Schaden zu tragen hätte. Oder soll uns etwa, wen» englische und französische Privatgläubigrr unbefriedigt bleiben, auch wieder mit dem Einmarsch ins Ruhrgebiet gedroht werden? Serbisch-Holländischer Konflikt. Abbruch der diplomatische» Beziehungen. Wie aus dem Haag gemeldet wird, ist zwischen der niederländischen und der serbischen Negierung wegen einer Mißhandlung deS niederländischen Konsuls in Belgrad eine Meinungsverschiedenheit entstanden. Die niederländische Negierung betrachtet die von der serbischen Negierung in der Angelegenheit eingenommene Haltung als mit der sür die Aufrechterhaltung »vier internationale» Beziehungen übliche» Art i« Widerspruch stehend. Gte hat daher an ihre» stmdt«» in Bvisvad UMr« «egrd«», Serbien zu verlass»«, und dem serbischen Geschäftsträger tm Haag mitgeteilt, »atz aus seine «eitere Anwesenheit im Haag kein Wert »«- legt wird. Eupen - Malmedy. Nochmaliger Appell an Leu Völkerbund. Dir an den Generalsekretär des Völkerbundes Drummond gerichtete deutsche Note, in der die Ungültig keitserklärung der Volksbefragung über Eupen und Malmedy gefordert wird, erklärt, daß der Rat des Völkerbundes seinerzeit von Voraussetzungen ausgegangen ist, die auf unrichtiger Information beruhen und den Tatsachen nicht entsprechen. Die deutsche Regierung könne deshalb de» Befchluß des Völkerbundes i« Sachen Erwen—Mal«ed» nicht anerkennen. Gestühl aus bi« Erklärung de- Völkerbünde-, daß seine Entscheidung anders laute« müsse» wenn durch genaue und übereinstimmende Beweise dargctan werden könne, daß daS Ergebnis der Volksbefragung durch Eiuschücht». rung und Druckmittel, durch Amtsmissbrauch nutz Be drohung mit Repressalien bestimm« worden sei, welche di« freie Willensäußerung der Bevölkerung verhindert hatte», führt die deutsche Negierung in de« der Note beigcsiigtcu Aulagen den unwiderleglichen Nachweis für das dem Bate deS Völkerbundes nicht bekannt gewesene Bestehen allge meiner Vergeltungsmaßnahmen gegen Bersoncu, die »»« ihrem Stimmrecht Gebrauch machten. Gestützt auf diese Beweise erwartet die deutsche Re gierung, daß die rechts, und vertragswidrige Volksbefragung, wie sie von den belgischen Behörden gehandhabt wurde. für ungültig erklärt und der Bevölkerung die Möglichkeit einer wahrhaft freien unbeeinflußten Willensäutzerung gegede« wird. Die deutsche Regierung knüpft daran die Bille, datz bei Prüfung der Angelegenheit auch ihr Gelegenheit zur Auskunftserteilung gegeben wird und daß der Bölkrround eine Kommission in die Kreise entsende, um sich aus eigener Überzeugung -in Bild über die wahre Stimmung der Be völkerung zu verschaffen. Wie aus Gens gemeldet wird, legte der Generalsekretär des Völkerbundes dem Kongretz die Note der deutsche« Regierung vor. Es wurde aber nur die Übersetzung der Note selbst, dagegen nicht die Anlagen mit den Beweis mitteln vorg«legt. Es wurde lediglich bekannt gegeben, datz die Anlagen in der Bibliothek des Sekretariats eingeiehe» werden könnten, ebenso wir der Bericht der belgische« Regierung vom 17. November, i» dem die Bemerkungen der deutschen Regierung über die Volksbefragung wider legt worden seien. In dem Begleitichreiden zu der Note bemerkt Ler Generalsekretär, datz der Beschluß deS Rates über die Zuweisung der beiden Kreise an Belgien »ad« gültig sei. Oie Erschießungen bei MechterfiM. Die Marburger Studenten »or de» Geschworene», st Kassel, 14. Dezember. yn de« Prozeß «ege» die Marburger Studenten be- gau« nach der Vernehmung der Angeklagte«, die sich lämt- a.v wr nickt fchNlvta ertlärck« ««» ar«i di« »etanae«-«