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MsdmfferTageblatt Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Wochenblatt fÜk Wl'IsdsUff UNd i/MgegLNd Postscheckkonto Leipzig 286^4 dem Zahre 4S41 Erscheint seit Dieses Matt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. GiOeln! täglich mit «»«nahm- brr Sonn, und Festtage nachmittag« 5 !/»e fle den folgenden Tag. Lezugspeei« bei Selbstabholung monatlich 4 Ml., durch unsere Austräger ,»getragen in der Stadt monatlich 4.40 Ml., auf dem Lande <50 Mb, durch die Post bezogen oiertelfährlich 12 MI. ohne Zustellungsgebühr. Alle poflanstallen und Postbolen sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Krlcg oder sonstiger lSetrieböstörungen hat der Äezieher leinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung de« Bezugspreise«. Inserttonöprei« »0 Pfg. für die S gespalten- Korpuszelle oder deren Raum, Lolalprei« 7V Pfg., Reklamen r Ml. Bel Wiederholung und Zahresauftrag entsprechender Preisnachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil fnur »an Behörden) die rgespalicne Korpuszeile r.5U Ml. Rachweisungs-Gebühr 50 Pfg. Anzeigenannahme bl« vormittag« 10 Uhr. Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir kein- Garantie. Feder Rabatl- anspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage -ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkur« gerät. Nr. 252. Sonnabend den 30. Oktober 1920. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. Neue Zuckerpreise. Auf^Grund der Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 30. September 1920 (RGBl. S. 1719) und der Ausführungsbestimmungen hierzu vom 3. Oktober 1920 (RGBl. L>. 1728), wonach di; Preise für Verbrauchszucker wesentlich erhöht worden sind, macht sich eine Neufestsetzung der Kleinhandelshöchstpreise für Zucker erforderlich. Vom 1. November 1820 ab gelten bis auf weiteres die folgenden Kleinhandels- Höchstpreise für Zucker: für gemahlenen Melis. Kristallzucker und gemahlene Raffinade 3.80 Mk. f d. Pfd. . Puderraffinade, Lompenzucker und Biode 3,85 , , . . „ Würfelzucker aller Art 8,95 , , . . Die Kandispreise werden noch bekanntgegeben. Kleinverkauf ist der Verkauf unmittelbar an Verbraucher in der in offenen Läden üblichen Art. » Vorstehende Preise find Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 und der dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. Sie treten am 1. November 1820 an die Stelle der mit Verordnung vom 30. April 1920 (Nr. 89 Sächs. Staatszeiiung vom 3. Mai IS2O) dekanntgegebenen Höchstpreise. Dresden, am 28. Oktober 1920. 879 VI^1c Wirtschaftsministerium, Landes lebensmittelamt. Nachdem die Frist für die Abstimmung über den Antrag der Uhrmacher-Zwangsinnung in Meißen auf Ausdehnung des Jnnuugsbezirks auf den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meißen einschließlich der Städte Nossen, Wilsdruff, Lommatzsch und Siebenlehn abgslaufen ist, wird die über das Abstimmungsergebnis geführte Liste vom Montag den l. bis ein schließlich Montag den 15. November zur Einsicht und Erhebung etwaiger Widersprüche der Beteiligten in Meißen, Rathaus, Zimmer Nr. 20, öffentlich auSgelegt. Nach dem 15. November eingehende Einsprüche bleiben unberücksichtigt. Meißen, am 26. Oktober 1920. Der Kommissar, in Bürgermeister Dr. Goldfriedrich. Maul- und Klauenseuche. am unteren Bach 251 die Maul- und Klauenseuche erloschen ist, wird hiermit für den Stadtbezirk Wilsdruff die Sperre und Beobachtung zunächst aufgehoben. Mir Rücksicht auf den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Grumbach (Nieder grumbach) aber wird Wilsdruff-Südende (begrenzt durch Fahrweg nach Niedergrumbach, Verbindungsweg nach der Hohen Straße, Hohe Straße, Parkstraße, Bahnstrecke und ver längerter Feldweg) ausschließlich des Bahnhofes als Beobachtungsgebiet erklärt. Für das Beobachtungsgebiet gelten die Vorschriften der W 166 und 168 der Bundes ratsverordnung zum Vichseuchengesetz — Gesetz- und Verordnungsblatt 1912 S. 83 flg. und die sonstigen von uns getroffenen Anordnungen. Wcitergehende Beschränkungen bleiben ausdrücklich Vorbehalten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, insoweit nicht nach den Strafoorschriften des Viehseuchengrsetzes vom 26. Juni 1909 oder sofern nicht nach andern gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß § 57 der sächsischen Ausführungsverordnung zum Viehseuchengesetz vom 7. April 1912 mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft. Wilsdruff, am 2S. Oktober 1920. «ri Der Stadtrat. Herr Tischler Paul Oswald Hörig in Wilsdruff, Neumarkt 159 hat der hiesigen freiwilligen Feuerwehr ununterbrochen seid 12. NovMber 1893 angehört. Für die während dieser Zeit im Interesse der Feuersicherheit unserer^rtadt geleisteten treuen Dienste spricht der Stadtrat hiermit Herrn Hölig seine ckankbarr Anerkennung aus. Wilsdruff, am 27. Oktober 1920. «« Tsr Stadtrat. Grumbach. Sonnabend den 30. Oktober tlebung cker PMckNeuerwebr. Stellen nachmittags ^3 Uhr am Spritzenhaus. Unenlschuldigtes und un begründetes Fernbleiben wird bestraft. , Grumbach, am 28. Oktober 1920. «s» Der Gemeivdevorstand. Kleine Zeitung für eilige Leser, * Staatssekretär a. D. Preuß, der Schöpfer der neuen Neichsverfafiung, feierte am 28. Oktober seinen 60. Ge burtstag. * An verschiedenen Stellen Berlins ist es zu kommunistischen Ausschreitungen gegen die Wadi von Erwerbslosenräten ge kommen; der Wahlakt mußte unterbrochen werden. * 40 Stadtverordnetenkollegien der Provinz Hannover haben die Auffassung vertreten, daß nur durch die sofortige Wieher- einsübrung der Zwangswirtschaft die mangelhafte Nahrungs mittelbelieferung für das Land Hannover verbessert werden könne. - Nach einer Erklärung des französischen Ministerpräsidenten soll Memel an Litauen fallen. * Meldungen aus Kowno behaupten, daß in diesen Tagen in Petersburg und Moskau Ereignisse von größter politischer Bedeutung eintreten würden, da das Regiment Lenin un- mittelbar vor dem Zusammenbruch stehe. . Steuern und Währung. Von einem volkswirtschaftlichen Mitarbeiter wird uns geschrieben: Es kann nicht wundernehmen, daß die Tagung der deutschen Bankiers große Beachtung gefunden, denn schließ« i- kich steht der Bankier dem allgemeinen Gang der Volks« .^> Wirtschaft beobachtend, aber auch unterstützend und gelegent« lick wohl auch hemmend näher als mancher andere Berufs stand. Unter den vielen gehaltvollen Reden, die auf der Tagung gehalten wurden, ist es wohl eine, die am meisten Beachtung neben derjenigen Warburgs beansprucht; das, was Dr. Sintenis über Steuerfragen, und das was Max Warburg über Währungsfragen zu sagen hatte. Reizvoller war wahrscheinlich die Rede Warburgs, aber sie beschränkte fich im wesentlichen darauf, wie er selbst es ja auch aus drückte, eine Diagnose zu stellen. SinteniS aber — und das lag natürlich tm Thema — begnügte sich keineswegs mit der Diagnose, sondern ging ziemlich tief in das ganze unS jetzt so naheliegende Gebiet der Steuerfragen ein. Und er sowobl wie ein Debatleredner, der Finanzprästdent Sch wor aus Magdeburg, unterstrichen wiederum die schon ost gehörte Behauptung, daß es well weniger darauf ankomme, Steuern zu machen, als die Gesetze durchzusühren und die Steuern einzuziehen. Nichts neues— wird mancher Leser sagen, aber auch dafür hatte der Bankieitag an anderer Stelle die richtige Antwort, die nämlich, daß man auch gewisse Allge« Reinheiten gar nicht oft genug wiederholen und es den Leuten nicht häufig genug klarmachen könne, daß 2X2 unter allen Umständen 4 und nicht darüber sei. Ein besonders bemerkenswerter Punkt der Verhand lungen war es wohl, daß darauf hingewiesen wurde, wie eng die Art der Steuern mit dem allgemeinen Denken des Volkes Zusammenhänge. Es war sicherlich schon ein Fehler, daß die Erzbergersche Steuerreform — deren großes Ver dienst, die Einführung einer Reichseinkommensteuer anderer seits nicht scharf genug hervorgehoben werden kann — in den wirren Zeiten, die uns Krieg und Revolution gebracht, mit dem bisherigen Grundsatz der Veranlagung, der soge nannten Ouellenlehre, brach. Diese läßt sich allgemein ver ständlich wohl am besten dahin kennzeichnen, daß sie all das als 'Einkommen ansteht und versteuert, was ein guter Haus halter auch als wirklich laufende Einnahme ansehen und demzufolge, wenn es nötig ist, ausgeven würde. Unser neues Steuerrecht geht von einem anderen Grund satz aus, von dem nämlich, daß, von ganz seltenen Ausnahmen abgesehen, alles das das Jahresein kommen darslellt, was im Laufe eines Jahres tatsächlich vereinnahmt wird, ganz gleichgültig, ob es sich dabet um laufende Einnahmen, Zufallsgewinne oder um Einkommen aus flüssig gewordenen Vermögensstücken handelt lhier liegt ein Teil der erwähnten Ausnahmen). Man wird dem Redner recht geben müssen, der betonte, daß die Schaffung dieses Begriffs des Einkommens nur zu leicht dazu führen könne, diese Einkünfte sämtlich nicht nur als steuerpflichtig, sondern auch als ausgabesähig anzusehen — daß sie mithin der Verschwendung Vorschub leiste. Es mag heute unmög lich lein, diesem schwerwiegenden Einwand noch nachträglich Rechnung zu tragen. Daß man ihn angesichts der ganzen geistigen Einstellung der Mafien in Deutschland (wie übrigens auch außerhalb des Reiches) nicht aus dem Auge verlieren, und daß man versuchen soll, seinen üblen Wirkungen nach Möglichkeit entgegenzuarbetten, ist anderer seits klar. MaxWarburg, derMann.von dem das berühmt gewordene Wort stammt, es redeten heute so viele Leute von der Valuta, die vor kurzem noch geglaubt hätten, es sei der Name emes hübschen Mädchens, prägte im Laufe seiner übrigens durch weg recht temperamentvollen Ausführungen wieder ein Wort, das den Bankiertag wett überleben wird. Er sagte nämlich: »Die Beziehungen zwischen Finanzminister und Reichsbank dürfen nie so intim werden, daß sie zur Güter gemeinschaft ausarten, denn dann ist er auf Abwegen, und sie verloren." Will man den Inhalt der außerordentlich tiefgründigen Warburgschen Ausführungen in die kürzeste Form bringen — womit man ihnen natürlich in gewifier Hinsicht Gewatt anlut —, so könnte man sagen, daß er die jetzt so häufig angepriesene Devalvation lHerabsetzung des Nennwertes durch Notenabstempelung) als unzeitgemäß und unnütz ablehnte. Solange die Lasten des Versailler Doku mentes uns zu erdrücken drohen, ist an eine Stetigkeit des Geldwertes nicht zu denken, läßt sich eine Devalvation also nicht durchführen; ist aber, was auch Warburg, wie alle andern Reoner der Tagung, mit größter Schärfe schon aus wirtschaftlichen Gründen für notwendig erklärte, nach Vieler Richtung hin einmal Wandel geschaffen, dann wird sich, wie er meinte, eine Stetigkeit des Verhältnisses unlerer Währung zu andern ganz von selbst einstellen, und damit ist alsdann eine Devalvation überflüssig geworden. Angesichts der ganz außerordentlich schlimmen Lage, in der sich die deutsche Wirtickait zurzeit befindet — und über die auch keiner der Redner mit schönen Wollen irgendwie hinwegzutäuschen suchte —, war übrigens die Hoffnungs« freudtgteit bemerkenswert, mit der sie eigentlich sämtlich der weiteren Entwicklung der Dinge sür den Fall entgegen« sahen, daß es gelinge, eine einschneidende Abänderung des Verjailler Dokumentes durchzufetzen. Aber auch nur dann. 1,. //. Ölung -es britischen Handels. Warum England auf die Beschlagnahme verzichtet. Der gut unterrichtete .Eoening Standard" wendet sich gegen die Kommentare, dle die französische Presse an die Nachricht von dem englischen Verzicht auf Beschlagnahme deutschen Eigentums geknüpft hat, und betont, die englische Regierung habe bereits im Dezember vorigen Jahres be kanntgegeben, daß deutsche Eigentumsrechte, die nach Wieder aufnahme der Handelsbeziehungen erworben seien, der Be schlagnahme nicht unterlägen. Die neueste Entschließung der englischen Reglernng geh« noch weiter; das sei hauptsächlich auf die immer dringender werdenden Vorstellungen der englischen Inter essentenkreise zurückzuführen. Daß diese Bestimmungen des Versailler Vertrages, soweit sie sich auf England h«, zögen, aufgehoben worden seien, sei hauptsächlich geschehen, «m die Räder des englischen Handels zu ölen. Das Blatt fügt hinzu, einsichtige Persönlichkeiten des französischen Handels würden es gerne sehen, wenn die französische Regierung in dieser Beziehung dem Beispiele Englands folgen würde, der ein Schritt vorwärts auf dem Wege der Wiederherstellung normaler Wirtschaftsbeziehungen in Europa sei. ! Frankreich widerstrebt heftig. Das Pariser .Journal des De ats" veröffentlicht eine halbamtliche Erklärung über den Beschluß des englischen Ministeriums, auf 8 18 des Abschnitts 8 des Vertrages von Versailles zu verzichten. Das Londoner Kabinett habe den ^-Botschasterrat durch seinen Vertreter in Paris von der ge troffenen Entscheidung und der der deutschen Regierung ge machten Mitteilung in Kenntnis gesetzt. Es sei deshalb sehr wahrscheinlich, daß der Botschafterrat in einer seiner nächsten Sitzungen mit der Frage befaßt werde. Er werde zu prüien Haven, ob der Schritt der britischen Regierung rechtlich be gründet sei. und er werde auch die Folgen dieser Entscheidung, indem er sie in den allgemeinen Rahmen des Friedens vertrages und in das durch den Friedensoertrag vorgesehene System der Zwangsmaßnahmen stelle, abzuwägen haben. Oie Oieselmoiore. Verzichtet England auf die Vernichtung? Aus London wird gemeldet, daß in der deutschen Presse Mißverständnisse in bezug auf die Dteselmotore herrschten. Es bestehe, heißt es, keine wie immer geartete Absicht, sich