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MMrufferTaMtt Amis Statt Wochenblsji fSr Wilsdruff und Ltmgegsnd. Srfcheint seit dem Jahre 1841. — Inseriionspreis Pfg. für die b-gefpa»ene KorpuSzellk oder denn Kaum, LoIalpre!S Psg., Reklamen Pfg., alles mH . Teuerungszuschlag. Z «raub und tabellarischer Sah mlt 50°/ Ausschlag. Lei Wiederholung und IahreSun rhen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amittchen Teil lnur von Behör. n, die Spaiizeile so pfg. bez. Pfg. / NachwelsungS- und Offertengebühr ro be». Pfg. / Telephonische Zifferaten-Aufgabe schließt jedes RellamationSrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Leilagcngebühr das Tausend- Ml., ür die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wirb leine Gewähr geleistet. / Strikte platzvorschrist Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattscktze und Nettopreise haben nur bei Bar- zahiung binnen 30 Tagen Gültigleit- längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen vcrsch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeiien- preiseS. / Sofern ntchtschon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt e< als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. 0«< .MKdniffek Tageblatt- erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abend« a ithr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabbolung ,»n der Druckerei WSchenNlch Pfg., monatlich' Pfg., vierteljährlich Ml.; »urch unsere Austräger zugetragen monatlich Psg., vierteljährlich Ml.; »ei den deutschen Postanstalten vierteljährlich Ml. ohne ZuffeNungSgebühr. «Ne Postanstalien, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen enlgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Slnzel- »erlaufSpreiS der Nummer 10 Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu »dressieren, sondern an den Verlag, die Schrlstleiiung oder die Geschäftsstelle. / Rnonpme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Dertreiung: Berlin SW.«. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff reutamt zu Tharandt. 2««« für die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Am! Wilsdius, Nr. «. svWje fÜk -Üs Fgrff- Nr. 168 Sonnabend den 24 Juli 1926 78. Jahrg. Amtlicher Teil MkW M IWzettM Md MsGW. Auf Grund der Bestimmungen in Z 5 Abs. 3 und Z 64 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 19L0 (RGBl. S. 1021 flg.) in Verbindung mir Ziffer 2 der Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums vom 5. Juli 1920 wird für das Gebiet des Kommunalverbandes Meißen-Stadt und -Land folgendes bestimmt: 1. Vom Beginn der neuen Ernte au hat jeder landwirtschaftliche Betriebs- iuhaber über diejenigen Mengen Brotgetreide und Gerste, die er ausdrischt oder aus dreschen läßt und die er verkauft, einen Druschjettel nach vorgeschriebenem Vordruck z« führen. Den Vordruck erhält er durch seine Gemeindebehörde. 2. In den Druschzetteln sind täglich die an dem betreffenden Tage ausgedroschenen oder verkauften Brotgetreide- und Gerstemengen, und zwar getrennt nach Weizen, Roggen, Gerste oder Gemenge von Gerste mit Weizen oder Roggen (kurz Gersten gemenge ohne Hafer genannt), nach Zentnern und Pfund in die dafür vorgesehenen Spalten einzutrazen. Wegen des Hafers erfolgt nötigenfalls noch besondere Bekanntmachung. 3. Am Schluffe jedes Monats sind die in dem betreffenden Monat ausgedroschenen - Brotgetreide- und Gerstemengen und die in ihm verlausten Mengen aufzurechnen. Die Summen sind in die auf dem Druschzettel vorgesehenen Spalten einzmragen. Alsdann sind die Druschzettel unter gleichzeitiger Beifügung der Ablieferungsscheine j über das in dem betreffenden Monat verkaufte Brotgetreide bzw. die verkaufte Gerste der Gemeindebehörde vorzulegen. 4. Die GemeindeLeyörve hat Lie Druschzettel und Ablirferungsscheine unver züglich uachzuprüfen und das monatliche Druschergeünis eines jeden Belriebsinhabers j sowie die von ih-n verkauften Brotgetreide- und Gerstemengen unter Beischreibung der Nummer des Blocks und des Ablieferungsschems in eine Druschliste einzutragen. In dem Druschtistenhefl, das den Gemeindebehörden durch die Amtsyauptmannschaft zugeht, ist für jeden Betrisbsinhaber eine besondere Seile anzulegen und zu führen., Die Amtshaupimannschaft behält sich Einforderung oder Einsichtnahme der Druschliften vor. 5. Unmittelbar nach Uebertragung der auf den Druschzelteln gemachten Angaben in die Druschlisten sind die Druschzettel wieder an die Betriebsinhaber auszuhändigen. Die Ablieferungsscheine verbleiben bei den Gemeindebehörden und find für jeden Be- triebsinhaber getrennt aufzubewahren. 6. Die Gemeindebehörden sind mit dafür verantwortlich, daß die Druschzettel, die zur Ueberwachung der Erfüllung der den einzelnen Betriebsinhabern obliegenden Ab lieferungsschuldigkeit dienen, ordnungsgemäß geführt werden. Sie haben sich hiervon fortlaufend zu überzeugen. Unregelmäßigkeiten sind der Amtshauptmannschaft anzuzeigen. 7. Ju den selbständigen Gutsbezirken hat die Führung der Druschlisten durch den Guisvorsteher zu erfolgen, der auch die Ablieferungsscheine über die in dem Guts bezirk zum Verkauf gelangten Brotgetreide- und Gerstemengen aufzubswahren hat. 8. Die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber sind verpflichtet, die Druschzettel den Ge meindebehörden, den Beamten der Amtshauptmannschaft und der Neichsgetreidestelle so wie den Vertrauensmännern auf Verlangen jederzeit vorzulegen. ' 9. Zuwiderhandlungen der Betriebsinhaber gegen die Bestimmungen dieser Bekannt- > muchung werden auf Grund von Z 80 Ziffer 3 und 12 dec Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Meißen, am 19. Juli 1920. Nr. 335 Kommuualverbaud Meißen-Stadt und -Land. Im Laufs der letzten drei Monate sind die Herren Gemeiudekassierer Otto Ernst Hickmann, Kesfelsdors, Gutsbesitzer Arthur Oswin Leuschner, Sacksdorf, Gutsbesitzer Kurt Oswald Lippert, Schmiede- walde, nud Gutsbesitzer Ernst Reinhold Nitzsche, Sora, sis ErmeinckevorMncke ihrer Orte, Herr Gutsbesitzer Willi Max Grosche, Sachsdorf, sls SemeinckeMelter seines Ortes gewählt bezw. wiedergswählt und von der Amtshauptmannschaft in Pflicht genommen worden. Meißen, am 21. Juli 1920. srs? Die Amtshauptmannschaft. Fettverteilung. Auf den Abschnitt H der Landcsfettkarte sowie auf die Krankenbutterkarten werden auf die Zeit vom 2S Juli bis 1. August 1920 50 Gramm Butter ausgegeben. Außerdem werden für jeden Vsrsorgungsberechrigten und Selbstversorger des Kommunalverbandes Meißen-Land auf sämiliche Lebensmittelkarten Reihe 111 Abschnitt O/8 100 Gramm Kokosfett verteilt. Der Preis für das Pfund Kokosfett beträgt 16 Mark. Meißen, am 22. Juli 1920. Nr. 795 110 »rüü Kommunalverbaud Meißen-Land. Luxussteuer betreffend. Auf Grund des Z 144 der Ausführungsbestimmungcn zum Umsatzsteuergesetz werden 'die zur Entrichtung der Luxussteuer verpflichteten Personen pp. aufgefordert, di vorgeschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte der Monate Januar dis Juni 1920 bei dem unterzeichneten Umiatzsteueramls bis Ende d. M. abzugeben. Die inzwischen zugeftellten Vordrucke sind auch dann zurückzngeben, wenn kein luxussteuerpflichtigsr Umsatz erzielt worden ist. Das Umsatzsteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich unrichtige Angaben macht und die Umsatzsteuer hinterzieht, mit einer Geldstrafe bis zum 2»fachsn Betrage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer oder mit Gefängnis. Der Versuch ist strafbar. Bei Nichteinreichung der Erklärung erfolgt Veranlagung auf Grund schätzungs weiser Ermittelung. Wilsdruff, am 20. Juli 1920. -2« Der Stadtrat als Umsatzsteuer-Amt. Aleinr Zeitung sur Leser. * Der vorläufige Reichswirtschaftsrat hat den Bericht der Reichsregierung über das Abkommen in Spa entgegen genommen. * Die Landwirte werden amtlich darauf Angewiesen, daß wegen der Transportverhältnisse setzt die günstigste Zeit zur Abnahme der bestellten Düngemittel ist. * In Swinemünde find Bela Khun und einige andere Bolschewistenführer an Bord eines Transportdampfers ver haftet worden. *,Nach Meldungen aus München bereitet sich dock die Gründung einer christlichsozialen Kartei vor. * Der Völkerbundsrat gibt bekannt, Wilson habe die Völker- bundsversamnckrug für den 15. November nach Genf ein- derufen. * Lloyd George gab in einer großen Rede im Unterhaus seiner ernsten Sorge über das Vordringen der Bolschewisten in Polen Ausdruck. * Die gesamte deutsche Lehrerschaft aller Schulgattungen in Polen beabsichtigt, sich zu einem großen Jnterefsenverbande susammenzufchließen. Lloyd Gssrges große Sorge. Eine Siegerpvse konnte Lloyd George nicht annehmen, als er vor dem englischen Unterhaus über die Verhand lungen von Spa Bericht erstattete. Die Fortschritte in der Ausführung des Frtedensvcrtragss, die Erfolge in der Ver wirklichung der britischen Politik, die auf dieser Konferenz erzielt wurden, verschwinden hinter den neuen Sorgen, die plötzlich vom Osten her über Europa heranrücken. Und der britische Ministerpräsident ist der letzte, der diese Gefahre» gering veranschlagen würde. Seit Monaten schon verhandelt er mit dem Bevollmächtigten der Sowjetregiermig, um diese unfaßbare Macht irgendwie an die Kette -x los«; »ad so oft er sich auch schon diesem Ziele nahe glsaäbte, Lie Lenin und Trotzki haben sich bisher immer noch als die schlaueren Unterhändler erwiesen. Mlt der letzten Friedess- vermittlung gar, die von London aus ihren Weg »ach Moskau und Warschau nahm, hat Lloyd George ganz be sonderes Pech gehabt. Sie ist »sn den Ruffen mit tmver- hüllter Impertinenz abgewiesen worden. Was bleibt dem Letter des britischen Reiches nun anderes übrig als seinen Unwillen zunächst einmal gegen Polen loszulassen? Er habe, sagte er im Unterhaus, offen zu Pole» gesprochen und be dauere, daß seine Befürchtungen sich verwirklicht hätten. Die Sowjetregierung scheine lediglich bereit zu sein, über Lie Friedensvermittlung mit einer proletarischen Negierung in Polen zu reden. Das sei eine unerträg liche Lage. Aber immerhin, was sollte man machen? Es bleibe nur noch der Versuch, die Ehrlichkeit der Sowjet- regierung auf die Probe zu stellen, und deshalb habe man Polen den Nat gegeben, seinerseits an Rußland wegen des Waffenstillstandes heranzutreten. Sollten die Russen trotzdem in Polen einrücken, dann würden die Alliierten alle in ihrer Macht liegende Unterstützung gewähren. Schon sei der eng lische Botschafter in Bertin mit einem militärischen Vertreter nach Polen abgegangen. Frankreich sende den General Weigand, und es könne sein, daß auch Marschall Foch sich dorthin begeben werde. Er hoffe aber, so große Sorgen auch Polen den Alliierten bereitet habe, daß es doch nicht zum Äußersten kommen werde. Es wäre sehr zu wünschen, daß mit diesen Offen barungen des britischen Ministerpräsidenten die Weisheit der Alliierten in der russisch-polnischen Frage nicht erschöpft sein möge. Sie täten gut daran, der Sowjettegierung gegenüber nicht bloß von Impertinenz oder Unverschämtheit oder, wie Lloyd George sich mtt echt britischer Zurückhaltung aus- drückt, von Unkorrektheit zu sprechen, sondern die bitteren Wahrheiten in der Antwort auf die erste Friedensvermitt- lungsnote der Entente auf ihren berechtigten Korn hin genauer nachzuprüfen. Die Russen bestreiten der englischen Regierung Lie erforderliche Unparteilichkeit, um zu ««er Jwtervnttion berechtigt zu sein, auch wüßte» sie nicht, w«S- halb sie plätzltch zu einer Konferenz »ach. Lmchon kommen sollten, La sie ja immer zum FrieLeasschlutz mit Polen bereit gewesen seien. Ebenso wenig wollen sie sich Lie Tatsache gefallen lassen, daß auch die russischen RanLstaaten Vertreter zur Friedenskonferenz ent senden sollen, zumal mit Esthland, Litauen und Georgien der Friede bereits geschlossen sei, und in diesem Augenblick mtt Lettland und Finnland im gleichen Sinne verhandelt werde. Von dem General Wrangel, Lem einzigen militä rischen Stützpunkt, den die Engländer zur Zeit in Rußland noch haben, sprechen die Moskauer nicht anders als von dem meuternden General, dessen bedingslose Unterwerfung unter allen Umständen verlangt wird. Köstlich ist auch, wie sie Len Völkerbund mit allen Zeichen des Abscheus zurück- weisen. Der Völkerbund? Ist -er denn überhaupt etwas anderes als ein Druck Ler alliierten Regierungen? Amtlich haben wir niemals etwas von ihm gehirt, nur aus den Zeitungen wissen wir, baß er existieren soll, nud wenn er existiert, warum Haden die Alliierten seinen Satzungen gemäß nicht eingegriffen, als Polen gegen Rußland zum Kriege schritt? Warum soll Rußland sich jetzt Lem Völkerbund unterwerfen, in einem Augenblick, La Polen durch eine Ka tastrophe bedroht ist, Lie es selbst herbeigeführt h«t. In diesen Worten liege, so klagte Lloyd Gssrge, eine zu große Mißachtung für den Völkerbund — -er eben von den Alliierten nur dann in Bewegung gesetzt werden soll, wenn es ihren Interessen entspricht. Davon kann auch Deutschen- schon mehr als ein Liedchen singen. Und man wird es uns nicht verargen können, wenn wir nun mit einem gewissen Gefühl der ScljaLenfreude zusehen, wie Lie Alliierten auch einmal in der Schlinge festklemmon, die sie nur für nicht-alliierte Völker geknüpft zu haben glaubten. Freilich, mit dieser Schadenfreude verbinden sich auch auf unserer Seite nicht geringe Sorgest. Scho« heißt es, daß russische Kavallerie die ostpreußtsche Grenze erreicht habe. Schon sehe» wir uns genötigt, militärische Vor« -ehrusgen zu treff«, um die vom Reichspräsidenten feierlich verküuLet» Neutralität gegentber Polen »»- Ruß- lau- kür «Le »ch-bcken Fülle fichnzustellsn. D«_Ber-