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MMufferTaMatt Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleisti Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsätze und Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Lahre 1841. 2nsertton«pr-l« Pfg. für die b-gespalien- Koepuäzelle oder deren Raum, Lolalprei« Pfg., ReNamen Pfg., alle« mit Teuerungäzuschlag. Z 'raub und tabellarischer Sah mit LaV Aufschlag. Lei Wiederholung und 2ahre«un. 'hin entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil fnur »on Behär. nj die Spaltzeile Sv pfg. bez. pfg. / Nachweisung«, und Offeetengcbthr ro be». Pfg. / Telephonische Zuseraten-Aufgabe schließt jede« ReNematieu«recht au«. / Anzeigenannahme bi« 11 Uhr vormittag«. / Bellagengebähr »«« Taufend Pik., lr die Postauflage Zuschlag. / Für da« Erscheinen der Anzeigen an bestimmte» Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Stritte Platzuerfihrist Auffchlag ohne Rabatt. / Die Rabattsätze und Nettopreis« baten nur tei Lau» Zahlung binnen ZV Tagen Gültigkeit; längere« Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Brutto-Zelle» prelse«. / Sofern nicht schon früher au«drü<klich »der stillschweigend al« Erfiäung«oel Wil«druff verelnbart ist, gilt e« al« verelnbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger innerb. S Tagen, vom Rechmmg«tage an, Widerspruch erhebt. für die Amtshauptmmmschaft Meißen, für N.r.I.r.cheri Amt WNSbruN Nr. v tgWie fUk dN§ Fftrst Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff reutamt zu Tharandt. eet„tg Nr. Ws>.. Do« »WiUdrn»« Tagedlattt' «^h»Irtt tägttch, Mit «u«nohme der Sonn, und Fgfttage, abend« ü Uhr für den folgenden Tag. / Bezug«prel« bol Selbstabholung »an der Druckerei wächenttich pfg., monatlich Pfg., vierteljährlich NU.; durch unsere AuAräger zugetragen monatlich PK., virrlehährlich Mk.; »et den deutschen Postanstalten vierteljährlich Wk. ohne ZÄK»nng«gebühr. Aste Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Gestpäfisst-kle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Falte häherer <8,wall — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Stirungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Befärderung«elnrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Ferner hat der Inserent in den obengenannte» Fällen keine Ansprüche, fall« die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange »der nicht erscheint. / Einzel, »erkaustprel« »er Nummer 1» pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu «dressieren, sondern an den »erlag, di« «chrlstl«itun, od«r di« SesSäst«stelle. / UoanpMk Zuschriften dlkiben onbtrlckstchftgt., Berllner Lerttttung: Berlin SW.«. Nr. 294 > Sonnabend de« 20. Dezember 1919 78. Jahrs. Amtlicher Teil. Lebensmittelverteilung im Kommunaloerband Meißen Land. In der Woche vom 14. bis 20. Dezember ISIS werden im Bezirke des Kommunalverbandes Meißen Land folgende Lebensmittel verteilt: «) ans blaue Nährmitelkarte Reihe II Abschnitt 5 i/g Pfund Teigwaren Pfundpreis 0,6e Mk. für Wafserware, „ 0,88 , „ Auszugsware. '/« Pfund auSl. Hülsenfrüchte Pfundpreis 1,50 „ b) auf rosa und grüne Nährmittelkarte Abschnitt 5 l/z Pfund Griet PfundpreiS 0,92 Mk. c) ans sämtliche Lebensmittelkarten Abschnitt 4 Vr Pfund auSl. Zucker PfundpreiS 4,10 Mk. In der Woche vom 21. bis 27. Dezember 1S1S werden im Kommunalverband Meißen Land folgende Lebensmittel verteilt: a) ans sämtliche Nährmittelkarte« Abschnitt 6 >/r Pfund Reis PfundpreiS 2,40 Mk. d) auf sämtliche Lebensmittelkarte« Abschnitt S 1/4 Pfund Kunsthonig PfundpreiS 0,80 Mk. c) auf grüne und rote Lebensmittelkarten Abschnitt 0 1/4 Pfund Bayr. Malz. Preis für die Tüte 1.— Mk. ä) auf Einfuhrzusatzkarten für ausl. Mehl Abschnitt 1 V2 Pfund amerik. Mehl Pfundpreis 0,85 Mk. Die Händler haben sich wegen Bezuges der Waren mit ihren Handelsstellen un verzüglich in Verbindung zu setzen. Es bleibt den Verbrauchern unbenommen, die Waren auf einmal zu beziehen. Meißen, am 18. Dezember 1919. Reg. Nr. 5321 kill?. Die Amtshauptmaunfchast. Die im Grundbuche für Wilsdruff Blatt 391, 485 und «63 auf den Namen des am 12. August 1917 in Wilsdruff »erstorbenen Landwirts Trust Theodor Häusel eingetragenen Grundstücke sollen zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft am 20 Februar 1S20 vormittags 10 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werde». Die Grundstücke sind nach dem Flurducht 2 Hektar 62,9 Ar groß und auf 36200 Mk. geschätzt. Sie bestehen auS Wohnhaus, Scheune, Wagenschuppengebäude — Nr. 135 der OrtSllste für Wilsdruff — Garten, Feld und Wiese. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grunstücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet.! Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 20. September 1919 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche deS Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer «in der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder ^die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen standes tritt. Wilsdruff, am 15. Dezember 1919. 1/19 Nr. 2. "s» Sächsisches Amtsgericht. Sonnabend den 20. Dezember 1919, vormittags von 10—1 Uhr Ausgabe der neuen Reichsfleischmarken im Verwaltungsgebäude — Zimmer 2. »oo Wilsdruff, am 19. Dezember 1919. Der Stadtrat. Arm knreigen haben im „Wilsdruffer Tage blatt", das einen weitver zweigten u. kaufkräftigen Leser kreis besitzt, große Wirkung. Das Reichsnotopfer endgültig angenommen. Kleine Zeitung für eilige Leser. ' Während der DonnerStags-Sitzung der Nationalversamm lung kam es zu einer einmütigen Kundgebung zugunsten der sofortigen Entlastung der deutschen Kriegsgefangenen. * Aber die Unregelmäßigkeiten bei der Propaganda für die Sparprämienanleihe ist eine Untersuchung eingeleitet worden. * In der zu erwartenden französischen Antwortnote soll nach englischen Meldungen auch die baldige Rückkehr unserer Kriegs gefangenen angekündigt werden. * Eine Reform des Gerichtswesens steht die Zulassung von Frauen als Schöffen und Geschworene vor. * In einer dem Staatskanzler Dr. Renner übermittelten Noie erklärt sich die Entente gegen die Bewegungen, die einen Anschluß von Gebietsteilen Österreichs an die benachbarten Staaten oder eine Volksabstimmung in Ungarn bezwecken. * Der Papst hat in seiner Ansprache an das Kardinals- Konsinorium sein Bedauern über den Gewaltfrieden aus gesprochen. * Von den 14 zum Tode verurteilten ungarischen Kom- muntsten sind 12 erschaffen worden; zwei wurden begnadigt. Die Not -es Reiches. Das Reichsnotopfer ist nun wirklich unter Dach und Fach. Bis zum 18. Dezember lautete der Wunsch des Reichsfinanzministers, und pünktlich hat dir gefügige Nationalversammlung dieser Anweisung entsprochen. In ein, zwei Sitzungen wird dann auch noch die Umsatzsteuer, von deren Tragweite sich heute wohl kaum schon ein Mensch in Deutschland eine zutreffende Vorstellung zu bilden vermag, im Galopptempo erledigt, und dann kann die Nationalversammlung endlich in die sauer verdienten Weihnachtsferien gehen. Allerdings, Steuern zu bewilligen hat noch keiner parlamentarischen Körperschast Freude gemacht. Und kaum jemals hat eine Volksvertretung unter einem so furchtbaren äußeren Druck an diese Arbeit Herangehen mässen wie unsere Nationalversammlung, die in jedem Augenblick die Hetzpeitsche des Versailler Friedensver- krages über sich verspürte, der eben jetzt seiner Vollendung entgegengeht. Das ReichSnotopfer hat aber keine unge teilte Aufnahme gefunden. B s jn die Kreise der demo kratischen Partei hinein machte sich der Widerstand gegen diese Art der Besteuerung mit großer Leidenschaft geltend, Bedenken wurden von ernsthaften Fachmännern vor gebracht. ohne daß der Versuch unternommen wurde, sie zu entkräften, und alle Aullremumaen. Herr« Erzberaerdasür zu gewinnen, daß das gleiche Ziel einer namhaften finanziellen Entlastung des Reiches auf anderen Wegen erreicht werde, prallten an Ler ehernen Entschlossenheit des FinanzministerS ab: so wird's gemacht und nicht anders, lautete feine Losung, und er hat auch in diesem Falle seinen Willen durchgesetzt. Selbst der in aller parlamen tarischer Geschichte unerhörte Vorstoß des Abg. Friedberg in der Mittwochsitzung Ler Landesversammlung, wenige Stunden bevor am KönigSplatz die letzte Entscheidung über das Reichsnotopfer fallen mußte, konnte das endgültige Schicksal dieses Gesetze? aber nicht mehr aufhalten. Jn feiner gewohnten Art schüttelte der Finanzminister auch dielen Gegner ab, der sich ihm aus den Reihen der Mehrheitsvarteien plötzlich in den Weg stellte; er nannte ihn ein politisches Kind, sprach von Behauptungen, die eines alten Weibes würdig seien und schleuderte Friedbergs Ausführungen mit aller Ent schiedenheit von sich. So hat Herr Erzberger sein Ziel dann erreicht. Jn namentlicher Abstimmung wurde der Antrag auf Rückverweisung der Vorlage an den Ausschuß mit 223 gegen 50 Stimmen bei einer Enthaltung abge lehnt. Für die Rückverweisung stimmten mit der Rechten die Demokraten Pachnicke, Gothein, Fischbeck, Grünewald, Ludewig, Johannsen und Schmidthals. Jn der Einzel- berotung wurden die Paragraphen der Vorlage in Ler Fassung des Ausschusses angenommen. Jn der Gefamt- abstimmung wurde das Reichsnotopser in dritter Lesung gegen die Stimmen der Rechten endgültig angenommen. Wird nun die Not des Reiches gebannt werden? Der Unfriede ist es immer noch, der uns zugrunde richtet, und wenn wir die Steuersummen zu Bergen häufen. Wir haben, solange das alte Reich stand, einen Kriegsnunister gehabt. Das neue Deutschland brauchte nichts ding licher als einen Friedensminister, der mit allen Mitteln, die menschlicher Verstand nur zu ergrübeln vermag, den unseligen Hab von Deutschen gegen Deutsche, die entsetz liche Unduldsamkeit der Parteien untereinander, die Schmäh- und Verleumdungssucht von links nach rechts und von rechts nach links endlich zur Ruhe bringt. Anders werden, anders können wir nicht genesen. Rückkehr der Kriegsgefangenen. Die Auslteserungsfrage. Die Londoner „Times" melden aus Paris: Die Alliierten habe« den Wartlant der Antwortnote an Deutschland festgesetzt. Die Nole enthält die Zmick«- ru«g der Rückkehr »er Krieg»gefa«ge*e« sowie ei» »e— zctchnt« derjenigen Personen, die sich nach Ansicht der Alliierten während des Krieges haben Verbrechen zuschulden .ommen lassen und deren Auslieferung von den Allltcrte» verlangt wird. Clemenceau und Österreich. Aufrechterhaltung der österreichischen Unabhängigkeit. Clemenceau hat 'an den Staatskanzler Dr. Renner eine Note gerichtet, in der er auf die LoslösungS- bestrebungen in Tirol, Salzburg und Vorarlberg hinweist und dann fortfährt: „Die alliierten und assoziierten Mächte wollen daher keinerlei Zweifel bestehen kaffen, die territorialen und sonstigen Bestimmungen des Friedensvertrages von St. Germain aufrechtzuerhalten und ihre genaue An wendung durchzuführen. Von diesem Gedanken geleitet, hat der Oberste Rat folgende Entschließung angenommen, die er durchzuführen entschlossen ist: Von dem Wunsche geleitet, den Bestand Österreichs in den Grenzen sicher zustellen, die ihm angewiesen worden sind, und entschlossen, die Bestimmungen des Friedensvertrages von St. Germain zur Geltung zu bringen, erklären die alliierten und assoziierten Mächie, Laß sie sich allen Versuchen wider setzen, die geeignet sind, die Integrität des österreichischen Gebietes zu beeinträchtigen oder sie im Gegensatz zu den Bestimmungen des Artikels 28 des erwähnten Vertrages in irgendeiner Weise, fei es unmittelbar, lei es mittelbar, die politische oder wirtschaftliche Unabhängigkeit Öster reichs beeinträchtigen müßten." Reform des Gerichiswesens. Anfechtbarkeit der Schwurgerichtsurteile« Im Neichsjustizministerium ist der Entwurf einer Gerichtsverfassungsnovelle ausgearbeitet worden, die den Vorläufer der zu erwartenden neuen Stra'prozeßordnung bildet. Der Entwurf scheidet die Strafkammer als Gericht erster Instanz aus, als solche bleiben nur Amtsgerichte und Schwurgerichte, deren Urteile durch Berufung bezw. Rechtsrüge (bisher Revision) anfechtbar sind. Die Amts gerichte entsprechen den bisherigen Schöffengerichten, doch kann der Amtsrichter nach besonderen Vorschriften auch ohne Schöffen entscheiden. Die Strafkammern sollen sich in der Hanptverhandlung künftig aus zwei Berutsrichtern und drei Schöffen zusammensetzen. Die Teilung der Schwurgerichte in eine Richter- und eine Geschworenen- h«rk wird beibebalten. Die Nmisaeri-Lte in.