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MsdmfferAgM« rs« :eu- ! 78. Jahrs Nr 270 Sonnabend den 22. November 1819 Amtlicher Teil Wilsdruff, am 20. November 1919. Der Stadtrat. »rs Dresden, am 1?. November 1919. Nr. 1609 vom Landesstelle für Gemeinwirtschast im Freistaate Sachse«. Wilsdruff, am 21. November 1919. Der Stadtrat. Ä« Weitergehende Befreiungen des Zuwachs- Meißen, am 19. November 1919. Nr. 1538 a (I.. 8.) er« >!, Wilsdruff, am 21. November 1919. Der Stadtrat. »r» 9 NllW Stadtrat Wilsdruff. »32 «29 erendar. in dieser lleitung. sie hören die eine die Lache ungen bin gehässig lehne ich im att. 905 auft sis 8. SW, MM. c Satzung, Lorenz. Wilsdruff Iner, kür de- ff. Der nachstehende II. Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung für die Stadt Wilsdruff 5. März 1915 wird hierdurch veröffentlicht. Hauptgewinne jährlich 10 mal 1^000.000 Alark Die Stadtverordnete«. Oberlehrer Kantor Hientzsch, I. Vorsteher. (I.. 8.) Die Amtshauptmannschast für de« Kommunalverband Meitze« Stadt n«d Land. Deutsche ^par-Prämienanleihe Erste Gewinnziehung im März mB ung pel rohen Ausdrusch und Ablieferung um Krutgetreibe. Die Amtshauptmannschaft ist wegen der schlechten Stromversorgung wiederholt beim klektrizitätsverband Gröba mit der dringenden Bitte vorstellig geworden, alles daran zu Hen, um den Landwirten des Bezirks regelmäßiger, als es in letzter Zeit geschehen, irktr,scheu Strom zuzuführen. , Die ungenügende Stromversorgung ist nach Mitteilung des Elektrizitätsverbandes Hröba einmal auf den Kohlenmangel und technische Schwierigkeiten im Lauchhammer-Werk, von dem er den Strom erhält (Maschmenabnutzung usw.), andererseits auch darauf zmück- Whcen, daß von vielen Landwirten z« gleicher Zeit Getreide ausgedrosche« werde, dadurch treten derartige Ueberlastungen ein, daß zum Schutze der Maschinen usw. das tarnte Hochspannungsnetz abgrschaltet werden müsse. Da nach wie vor Brotgetreide kr Aufrechterhaltung der Brotvrrsorgung im hiesigen Bezirk dringend benötigt wird, Zöchte dies — wenn irgend möglich — vermieden werden. . Die Landwirte deS Bezirks werden daher aufgefordert, die vom Elsktrizitätsverband Aöba erlassenen und noch zu erlassenden Dreschordnunge« streng eivz«halten. ^>e Amtshauptmannschaft empfiehlt, innerhalb der Gemeinden nur im gegenseitigen Einvernehmen und «nter Beachtung der Dreschordnung abwechselnd dreschen, damit wenigstens die notwendigen Getreidemengen zur Ablieferung gelangen '°nnen. Genehmigt Dresden, am 14. November 1919. Am 15. d. M. ist der letzte Termin der Gemeindeeinksmmen- und Grundsteuer fällig gewesen. Die Bezahlung hat bis zum 1. Dezember d. I. an unserer Stadtsteuerkasse zu erfolgen. Nach Fristablauf beginnt das kostenpflichtige Beitreibungsverfahren. II. Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung für die Stadt Wilsdruff vom 5. März 1915. > 8 69 wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1919 ab wie folgt geändert: Die Wertzuwachssteuer wird für alle nach dem 30. September 1919 eintrelenden Fälle der Steuerpflicht erhoben in Gemäßheil des Zuwachssteuergesetzes vom 14. Fe bruar 1911 in Verbindung mit dem Gesetz über Aenderungen im Finanzwesen vom 3. Juli 1913, und zwar in der Weise, daß die Stadtgememde den gesamten Steuer betrag erhält einschließlich des ursprünglichen Reichsanteils von 50 v. H. und deS Landes anteils von 10 v. H. . Bei der Veranlagung finden die zu dem Zuwachssteuergesetze erlassenen Ausführungs- Vorschriften, soweit möglich, finngemäß Anwendung. Das Zuwachssteuergesetz und die Ausführungsvorschriften finden dagegen keine An wendung, insoweit sie mit den Vorschriften des sGemeindesteuergesetzes in Widerspruch Sonnabend den 22. d. M. vormittags von 10—12 Uhr Ausgabe der petrslenmmarlken (Zimmer 2). Es können nur Familien berücksichtigt werden, die völlig ohne Beleuchtungsmittel sind. Kesfelsdorf. Vrstmarkenansgabe Sonnabend de« 22. November 9—11 Uhr im Gemeindeamt Kesselsdorf, am 21. November 1919. ihnen nicht benötigt werden, werden sie dann an andere Landwirte, die Mangel an Sommersaatgut haben, verfügt werden. Da möglicherweise die sicherzustellenden Mengen Saatgut für Sommerweizen und Sommergerste nicht zur Deckung des Flühjahrsbedarfs auSreichen werden, erscheint eS dringend wünschenswert, daß die Landwirte deS Bezirks auch eine grötzere Menge Hafer, als dies sonst üblich ist, als Saatgut zurückbehalten, um evtl, auch anderen Wirtschaften im Frühjahr aushelfen zu können. Nr. 1539 L Meißen, am 20. November 1919. sr? Die Amtshauptmannschast. Feurrlcirm betr. Nachdem die Glocken der Nikolaikirche wieder in Benutzung sind, wird im Ein verständnis mit dem Kirchenvorstand hiermit bekanntgrmacht, daß nun wieder wie früher die Entstehung eines Schadenfeuers in der Stadt durch Anschlägen mit der dritten und mit der großen Glocke vom Turme der Nikolaikirchi angezeigt wird. stehen. Insbesondere gilt dies hinsichtlich der Rechtsmittel, des Nachzahlungsverfahrens, der Verjährung und der Strafbestimmungen. — »zosctiLfl -2S« rur Stelle e i. Auskunftspflicht gegenüber der Landes stelle für Gemeinwirtschaft. Die im September sämtlichen Gemeinden übersandten Fragebogen, den Gemeinde- Hgenbesitz und die Gemeinde-Wirtschaft betr., waren bis 1b. Oktober zurückzusenden. Diesem Ersuchen haben eine erhebliche Anzahl von Gemeinden nicht entsprochen; in seinen Fällen sind in Verkennung der Verhältnisse der NuSkunftserteilung Schwierigkeiten ^gegengestellt . Die LandrSstell» für Grmeinwirtschaft sieht sich deshalb veranlaßt, darauf hinzuweisen, ihr gegenüber in den einschlagenden Fragen sowohl Privatpersonen, insbesondere '^wirtschaftliche und gewerbliche Unternehmer, als auch öffentlich-rechtliche Körperschaften Verbände zur AuSkunftserteilung verpflichtet sind (§ 4 der V. O. v. 22. 4. 1919 — A-u. V.-Bl. S. 93 — und Bekanntmachung über Auskunftspflicht vom 12. 7. 1917 — -WBl. S. 604). . Die im Rückstände befindlichen Gemeinden werden aufgefordert, den auSgefüllten ^gebogen nunmehr umgehend an die unterzeichnete Landesstelle zurückzusenden. Sicherstellung von Saatgut für Sommergetreide. Durch den frühzeitigen und anhaltenden Schneefall ist die diesjährige Aussaat des ^>Ntergetreides unterbrochen worden. Ob sie noch wird zu Ende geführt werden können, ,^rd von der weiteren Gestaltung des Wetters abhängen. Bei der Ungewißheit, ob das Uen eingetrelene Tauwetter anhalten wird, erscheint es jedenfalls geboten, daß größere Mengen Saatgut für Sommergetreide sichergestellt werden, damit die Ackerflächen, deren Bestellung im Winter nicht mehr möglich wird, im Frühjahr bestellt werden können. Zu diesem Zwecke hat die Amtshauptmannschast den Getreideeinkauf Meißen Stadt Land G. m. b. H. angewiesen, Sommerweizen und Sommergerste, die an Getreidehändler ^Bezirks abgeliefert werden — soweit sie sich zur Aussaat eignen —, abzusondern und Saatgut für das Frühjahr zurückzubehalten. . An alle Landwirte ergeht hiermit weiter die Aufforderung, die Amtshauptmannschast 1 ihrem Bestreben nach Sicherstellung von Sommersaatgut zu unterstützen und dem Ge- !^>deeinkauf diejenigen Mengen Sommerweizen sowie Sommergerste, welche sie zunächst sich selbst als Saatgutreserve zurückbehalten, müzuteilen. Für den Fall, daß sie von steuergesetzes finden jedoch Anwendung. Wilsdruff, am 25. September 1919 Der Stadtrat. ' Küntzel, Bürgermeister. (I.. 8.) Nr. 2042 II. O. »Il Preisen ikm, le, 42. Fleischversorgung. Im Kommunalverband Meißen Land, einschl. der rev. Städte Nossen, Lommatzsch Wilsdruff, wird in der Woche vom 17. bis 23. November d. I. Büchsen- "kisch (Corned beef) verteilt. Es erhalten auf die Reichsflcischmarken „O" /AM Insertionoprel« plg. für die ö-gespaltene Korpu«ze!le oder deren Naum, M M 8 Ao«, Och vgd aA »HHeb d «V ^°h^« Pfg., ReNamen pfg., alle« ml! Teuerungszuschlag. 3. «raut M 8t. A KL« kl k «SdtR* U» U ullv und tabellarischer Satz mit 5lst/Ausschlag. Bei Wiederholung und Iahresun. 'tze» V v»/ Gv V vH VV S Sv P V V vH 11 entsprechender Nachlaß. Aelanntmachungen im amtlichen Teil inur von BehSr. n> * . . "die Spaltjeile so pfg. bez. Pfg. / Nachweisung«, und Offertengebühr 20 be». UNO AkUüEQEUv. Plg. / Telephonische Inseraten-Aufgabe schließt jede« NeNamation«recht au«. / " " Anzeigenannahme bt« 11 Uhr vormittag«. / Betlagengebühr da« Tausend Ml., ————— leit bem 1 ^41 ————- Ir die Postauflage Zuschlag. / Für da« Erscheinen der Anzeigen an bestimmte» »L , , « k » ee V Klagen und Plätzen wird »eine Gewähr geleistet. / Ssttste Piatzvorschrist « Bß" ^1""" » Aufschlag ohne Rabatt. / Oie Rabattsätze »nd Nettopreise haben nur bei Bar- - »t . / / zohlung binnen ZV Tagen GÜItigleitz iängere« Ziel, gerichiliche Einziehung, «e- 8 / L . / / V 8 V V meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Brutto-Zem» LMV xrUI V U Ä » 8 s Preise«./Sofern ntchtschon früher au«drücklich oder stistschwetgend al«Erfüstung«ort Preisen rden sä>ni' Felle in Weise n> zS sffr die Amtshauptmannschast Meißen, für das ^rnsprecher» Amt Wilsdruff Nr. «. sAWlt fÜk ÄffS AAkst- Persove« über 6 Jahre etwa HOx Corned beef, Kinder unter 6 Jahre« etwa 55 x Corned beef. Der KleinverkaufSpreiS beträgt für 1 Pfund Corned beef 5.70 Mk. Meißen, am 17. November 1919. Nr. 688 U 1^ Kommunalverband Meißen Land. .MUdruffer Tageblatt- erscheint täglich, mit Au«nahme der Sonn- und »M«e, abend« S Uhr für de» folgenden Ta«. / Bezugsprei« bei Selbstabholung ff" der Oruäerel wächenilich Pfg., monatlich pfg., »lerteljährlich Ml.; Ach unsere Au«irä,er zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich Ml.; den deutschen Postanstalten vierteljährlich Ml. ohne ZusteNungägebühr. '»> Postanstalten, Postboten sowie unsere vu«träger und Seschäst«stelle nehmen ^Ujeit Bestellungen entgegen. / Im Falle häherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Alndwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Urderungselnrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung Nachlieferung der Zeitung oder auf Rtäzablung de« Bezug«preise«. Ferner N der Inserent in den obengenannte» Fällen leine Ansprüche, fast« die verspätet, in beschränktem Uinfolge oder nicht erscheint. / Einzel» ^aus«prel« der Nummer 10 pfg. / Zuschriften find nicht persönlich zu hM-ren, sondern an den Verlag, die «chrlfileitung »der die Geschäftsstelle. / '°°»dme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung : Berlin SW.4». H Wilsdruff vereinbar! ist, gilt e« al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, fast« nicht der Empfänger innerh. r Tagen, vom R«chnung«Iage an, Widerspruch erhebt. Amtsgericht und de« Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharaudt. Dostich-a.«on<o: Nr. Ms,« Der Gemei«devorsta«d. Ministerium des Innern. Für den Minifier: Dr. Schulze. 8tr. zeigen 1 in de» ageblatt Hende M' aben gu« L ivmill