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c kirch- pelle>> e SISIS , 982öS IkB 7 7SSI0 4 7S2S z 28^ ) siO l 7ök> 10Ii>S 5 WB 4 73SÜ 0 8S6K IVSi^ IN rü öne. n jdt gebe"'" !l und -dors Sonntag den 1S. Oktober L91S ! 78. Jahrg Wochenblatt für Wilsdruff und Ltmgegend. Erscheint seit dem Lahre 1841. Inserftonspr-Iö Pfg. für »le 6-gefpalten« Korpuszelle oder deren Naum, Lolalprels Pfg., Reklamen Pfg., alles ml! Teuerungszuschlag. Z. <raub und tabellarischer Satz mit so°/ Aufschlag, »ei Wiederholung und Zahresun. 'tzen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen lm amtlichen Teil snur von Behör. 'N dle Spaltzelle so Pfg. bez. Pfg. / Nachwelsungs- und Offertengebühr A> bez. Pfg. / Telephonische Znseraten-Aufgabe schließt jedes Reklamationsrecht aus. Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. X »eiiagengebübr das Tausend- Ml, ür die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzelgen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte platzvorschrist '/, Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar- zahiung binnen 30 Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtltche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brufto-Zeiien- prelses. > Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Amt Wilsdruff Nr. S. ^9Üe Mk Amtsgericht und den SLadtrat zu Wilsdruff rentnmt zu THorNNdt. Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 28SI4 MrufferTageblatt .Tageblatt^ erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und lür den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung Ren »< .^^"Ech Pfg., monatlich Pfg., vierteljährlich Mk.j stni zugetragen monastlch Pfg., vierteljährlich MI.; Postanstaiien vierteljährlich M>. ohne Zustellungsgebühr. M - Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen Lipu»,, süMen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger 7^»»" Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der d lHl<°s. ""jungen — hat der Besteder ketnen Anspruch auf Lieferung Rv ""8 der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner tn den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls dir „ - - . beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel- ? FI V Mr,»Nummer 10 Pfg. / Zuschristen sind nicht persönlich zu T 1111» Z un den Verlag, die Schrtstleitung oder dl- Geschäftsstelle. / AUHG d Zuschriften bleiben unberücksichtigt./'Birliner Vertretung: Berlin GW.48. vv ' die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Amtlicher Teil 2. 3. 4. 5. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 4. Meißen, am 17. Oktober 1919. Nr. L4 71 11 0. i Kommunalverband Meitze« Stadt ««d Laud. Wilsdruff, am 18. Oktober 1919. Der Stadtrat. 376 1. 2. 3. Wilsdruff, am 18. Oktober 1919. Der Stadtrat. 378 KV! 1. 2. 3. Personen, Gemeinde Personen, 5. 6. 7. 8. 9. die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; der Präsident des Landeskonsistoriums,' der Generaldirektor der Staatsbahnen; die Kreis- und Amtshauptleute; die Vorstände der Sicherheitspolizeibehördeu der Städte, welche von der Zu ständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Erd wird nach Personen, welch die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung ver loren haben; Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der . Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; Personen, welcher infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 2701 VO1 Wirtschaftsministerin«, Landeslebensmittelamt. welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der noch nicht zwei volle Jahre haben; welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öfftnt- j, Die Verordnung über Normalpreise für die Verpachtung von Aepfel-, ^"Nt- und Pflanmennntzungen vom 16. Juli 1919 (Sächs. Staatszeitung Nr. 160 ' Juli d. I.) wird mit sofortiger Wirkung ansgehoben. Dresden, am 17. Oktober 1919. lichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; Dienstboten. fällen abgesehen, jeden Montag in der Markenausgabe, städt. Verwaltungsgebäude, gsschoß (Zimmer 2), anzubringen. Das Verzeichnis der vorhandenen Restbestände regelmäßig im Verwaltungsgebäude am Anschlagbrett ausgehängt. Die Zuteilung Art und Menge erfolgt jeweilig nach Schluß der Anmeldung. Minister; Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetzss jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; Neligionsdiener; Volksschullehrer; dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. 33. Zu dem Amts eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Antrüge auf Zuteilung von Nährmittelbeftänden an Kranke, Erholungsbedürftige, alte Leute, kleine Kinder usw. sind, von besonderen Not Die Landesgesetzs können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. > Z 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. Z 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der ZZ 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamt finden auch aus das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 usw. enthaltend vom 1. März 1879. , Z 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. 2. 3. 4. 5. k Fettversorgung. Zur Erfüllung der rückständigen Butterlieferungen nach Dresden kann in der Woche ^0. djs 26. Oktober nur Margarine an die Versorgungsberechtigten verteilt Sämtliche Butter ist durch die Ortssammelstellen an die Bezirkssammelstelle den Abschnitt 8 der Landesfettkarte sind 13V Gramm Margarine und Krankenbutterkarten 50 Gramm Margarine auszugeben. Die gewerblichen sind gleichfalls nur mit Margarine zu beliefern. ^er Preis für 500 Gramm Margarine beträgt 4,98 Mk. Außerdem findet noch eine Zusatzverteilung von 90 Gramm Speiseöl an die Ver- ^Ssberechtigten und Selbstversorger statt, über die nach Eingang der Ware noch Msre Bekanntmachung erfolgen wird. Die für hiesigen Ort auf das laufende Jahr aufgestellte «chöffen- und Geschworenen-Urliste Woche lang, und zwar vom 2V. bis mit 28. Oktober d. I., im hiesigen "Mngsgebäude, Zimmer Nr. 2, zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser cinwöchigen Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Voll- !hMjt dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei Unterzeichnetem erhoben werden, wird auf nachstehend abgedruckte Gesetzssvorschriften der W 31, 32, 33, 34, 84, 85 Hz Aschen Gerichtsoerfassungsgesetzes und des Z 24 des Königlich Sächsischen Ge- 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. - 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem versehen werden. 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: Äor der Entscheidung im Berliner Streik. Meine Zeitung für eilige Leser. Regierung bat bei der Entente wegen der w der Ostsee dringende Vorstellungen erhoben. ^.Aeichsregierung bat in Holland mit Zustimmung der Rachen Regierung einen neuen großen Valutakredit .<°Wmen. ^.Ausschuß der Nationalversammlung hat die Soziali- >^oer Elektrizitätswerke genehmigt. deutsche Friedensdelegation ist von Versailles nach s^bcrgesiedelt. 1. Januar wird der Präsident des Reichsgerichts, de?« geheime Rat Dr. Rudolf Freiherr von Seckenoorff Amte scheiden. Kommandant hx,, britischen Seestreitkräfte in der Aj.?' an Oberst Verwandt ein Ultimatum gerichtet, oie von Riga zu räumen, widrigenfalls dle Stadt -^rt weide. Vorstädte Riga- finden zwischen den von eng- ^p^sgSichiffen unterstützten Letten uno der Armee beüige Kamme statt. ^Ost-Turkestan haben die Bolschewisten eine schwere Le erlitten, bei der sie 33 000 Gefangene embWten. ^rj-^"Abbildete bulgarische Negierung hat sich entschlossen, ornsvertrag zu unterzeichnen. Miegsverursacher-Friedensverd^ Die alte Pilatus-Frage „Was ist Wahrheit?" ertönt immer aufs neue. Noch heute zerbrechen sich unsere Historiker die Köpfe und reden sie sich heiß, wenn sie über Schuld oder Unschuld an weltgeschichtlichen Katastrophen entscheiden wollen, die etliche hundert Jahre zurückliegen und über die alles Aktenmaterial beider streitenden Par teien längst beisammen ist. Wieviel schwieriger muß dies bei Dingen sein, die wir noch selbst miterlebt haben! Man wollte ursprünglich den ganzen Komplex von Fragen, den der eben verrauschte Weltkrieg umsaßt, kurzerhand durch ein Volksgericht lösen lassen. Volksgerichte bringen selten die Wahrheit an den Tag. Sie kreuzigen das reine Wollen und rufen: „Gebt uns Barrabam frei!" Wir sind geschlagen. Keine deutsche Festung ist er obert, keine deutsche Armee hat eine Schlacht von Tannen berg mit'yölliger Vernichtung erlitten, an keiner deutschen Küste ist der Feind gelandet. Der Krieg von 1914/18 wird in die Bücher der Geschichte, soweit sie von nicht parteiischer Wissenschaft einst geschrieben werden, als unerhörter Heldensang unseres Volkes übergehen, das 4Vs Jahre lang unter Feldherren, denen die 23 Feinde keinen einzigen gleich großen gegenüberzustellen hatien, den Machtmitteln aller fünf Erdteile erfolgreich trotzte. Und doch sind wir geschlagen. Sogar zerschlagen; zer schlagen, wie in zweitausend Jahren der Weltgeschichte noch keine einzige Nation Europas oder überhaupt der ganzen alten Welt, zerschlagen für Jahrhunderte. Da gegen empört sich das Gefühl und es sucht nach Schuldigen. Es ist nur zu natürlich, daß verlangt wird, es müsse fest gestellt werden, wer dieses fürchterliche Unglück verursacht und wer uns daran verhindert habe, rechtzeitig den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Ein Staatsgerichtshof solle es entscheiden, ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß die Vorarbeit dafür leisten. Schrill erklang der Heerruf der Parteien. Der Kaiser und Ludendorff müssen ans Kreuz, verlangen die einen. Erzberger und Scheidemann den Galgen, sagen die andern. Noch find diese Rufe nicht verstummt. Eine leidenschaft liche Menge drängt sich vor dem Richlerstuhl. Ain bequemsten bat es sich die Genossenschaft der feindlichen Mächte, gemacht, für die es „keines weiteren Beweises bedarf", wer der Kriegsverursacher und der Friedensverderber sei. Natürlich die deutsche Regierung, der deutsche Militarismus, schließlich auch das deutsche Volk; denn das gesamte Volk läßt man doch auch büßen. Diese „Gerichtsentscheidung" wird einfach diktiert, ohne daß es einen Prozeß oder eine Zugenvernehmung gegeben hat. Der Verurteilte hat unterschreiben müssen. Man sollte nun meinen, daß gegenüber diesem Gewaltakt das ganze deutsche Volk einig in der geistigen Abwehr sein müßte: daß es nun darauf ankäme, den feindlichen Gewaltmenschen zu beweisen, daß sie. die ein