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2 8 Sonnabend den 20. September 1919 78. Jahrg N. Amtlicher Teil Muster zu Ziffer 5 (Rückseite). (Unterschrift des Erwerbers). (Unterschrift, Stempel). hat mir auf Grund zur lhaus Dresden, am 1l. September 1919. Dresden, am 15. September 1919. iman»', Muster zu Ziffer 5. ^nalverband Saatkartoffelkarte Nr. . . Meißen, am 19. September 1919. Nr. 745 XIII. sssr >erv>i^ . in Worten (Unterschrift, Stempel). Wilsdruff, am 17. September 1919. Der Stadtrat. LZ Minden Von in Der Landwirt . . der Saatkarte Nr. . . veräußert. Sie sind am sind der hiesigen Eisenbahnstation . ... in Worten . . . . Ministerium des Innern. Landeswohnungsamt. Der Landwirt . in . Eisenbahnstation ist berechtigt, . . . 2309VI.^V. Wirtschastsministerium. Die Amtshauptmanuschast. Die Stadträte zu Nossen, Lommatzsch und Wilsdruff. . . . . Zentner Saatkartoffeln zur Be förderung nach . . übergeben worden. Die Versandstation Unter dem Rindviehbestande des Gutsbesitzers Clemens Steuer in Sora Nr. 2 ist der Ausbruch der festgestellt worden. I» !II SIE 1652 VI,^IV. Wirtschastsministerium. Landeslebensmittelamt. Bei Versendung des Saatgutes mit der Bahn Nr. 1026 V. Die Amtshauptmannschast. Senat , endgulM wird. III Das Tanzen jugendlicher Personen betreffend. Zahlreiche Beschwerden geben Veranlassung, erneut darauf hinzuweisen, daß jugend lichen Personen männlichen Geschlechts vor vollendetem 17. Lebensjahre und solchen weiblichen Geschlechts vor vollendetem 16. Lebensjahre, sowie Foribildungsschülern der Zutritt zu öffentlichen Tanzvergnügen sowie zu den Vorräumen oder Zugängen der Säle auch daun verboten ist, wenn sie sich in Begleitung ihrer Eltern oder sonstiger Erwachsener befinde«. Die Wirte und Aufsichtsbeamten sind angehalten, derartige Personen unnachsichtlich von den Sälen zu verweisen und im Vsrweigeruugsfalle zur Anzeige zu bringen. Muster z« Ziffer 7. . . . in , . . . Bewirtschaftung der Rinderfüße. Auf Ersuchen des Rrichsausschufses für pflanzliche und tierische Oele wird folgendes allgemeinen Kenntnis gebracht. 1. Die dem Reichsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, Berlin, laut !. Dk^' 8. h,. Hie vom Landeskulturrat festzusetzenden Richtpreise für Saatkartoffeln dürfen nicht Bütten werden. 9. Der unmittelbare gegenseitige Austausch der gleichen Menge Saatkartoffeln zwischen Wirtschaften, der zur Beschaffung von Saatgut erfolgt, ist ohne Saatkartoffelkarte ^ne besondere Genehmigung des Kommunalverbandes zulässig. 10. X Wer Verträge auf Lieferung von Saatkartoffeln aus Orten, die außerhalb des Kom- t^virbandes liegen, abgeschlossen hat, muß dies in jedem Falle seinem Kommunal- binnen drei Tagen nach Vollziehung des Vertrages anzeigen. Ebenso ist später gleichen Frist der tatsächliche Eingang der Kartoffeln mitzuteilen. 11. Wer gegen die vorstehenden Vorschriften Saatkartoffeln absetzt oder erwirbt, oder Anzeige nach Ziffer 6 oder 9 verabsäumt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Mö rder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Bundesratsverordnungen vom 15. Februar 1917, I I. Juni 1917 und 14. Dezember 1917 nebst dazugehörigen Ausfübrungsbsstimmungen übertragenen Rechte betreffend die Be schlagnahme und die Bewirtschaftung der Rinderfüße werden mit Wirkung vom 15. September dieses Jahres auf die Klauenverwertungs-Gesellschaft m. b. H., Berlin W 8, Französische Straße 49, übertragen. — Laut Verfügung des Reichswirtschaftsministeriums (Schreiben J.-Nr. 11/4 9106 111 vom 11. August ds. Js.) bleibt die Zwangsbewirtschaftung der Rinderfüße bis auf weiteres aufrechterhalten. Die Klauenverwertungs-Gesellschaft m. b. H. stellt ein wirtschaftliches Unternehmen dar, an dem alle an der Ninderfußbewirtschaftung interessierten Kreise satzungsgemäß beteiligt sind. 2. Für die ab 1. August 1919 zum Versand gebrachten Rinderfüße wird der Preis um 100»/v auf Mk. 10» — für 10» ks erhöht unter der Voraussetzung, daß dis Füße nach der vom Neichsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, Berlin, herausgegebenen „Anweisung zur Gewinnung pp. von Rinderfüßen" behandelt und zur Ablieferung gebracht werden. — Im übrigen gehen wie bisher die Kosten des Transportes der Rinderfüßs bis zur Bahnstation zu Lasten des Ablieferers; alle übrigen Spesen, insbesondere Fracht, Emballage, hat die empfangs berechtigte Fabrik zu tragen. — Dem Ablieferer zur Last fallende Minderwertigkeit der Füße berechtigt zu einer entsprechenden Mindervergütung. Verdorbene Füße werden als Sammelknochen bewertet. 3. llebergeordnete Vermittlungsstelle des Kommunaloerbandes ist die Landeskartoffelstelle. 4. Die Veräußerung, der Erwerb und die Lieferung von Saatkartoffeln innerhalb Kommunaloerbandes ist nur gegen Saatkarte gestattet. 5. h Die Saatkarte wird auf Antrag dessen, der Saatkartoffeln erworben will, vom l^Mden deS Kommunalverbandes ausgestellt. Sie muß den Namen und Wohnort Erwerbers sowie die Menge, die erworben werden soll, enthalten und ist tunlichst Benutzung eines Vordrucks nach untenstehendem Muster auszustellen. Der AuS- hat eine Prüfung vorherzugehen, ob der Saatgutbedarf in der beantragten Höhe ^'hi. einen Ausführungsverordnung N der Bmidmg über SMinllM aus der Ernte Md vom 4 9. 19 (RGBl. 1919, S. 1513). I. Landwirtschaftliche Berufsvertretung ist der Landeskulturrat. 2. h Die dem Kommunalverband übertragenen Geschäfte werden durch seinen Vorsitzenden genommen. ' eine i? zwbV Mlözus""' rei d- lfrage» § hgF dei> lhaus Stro^ i ratzet äße 16. Am 15. d. M. ist der 3. Termin der städtischen Einkommensteuer fällig gewesen. Die Bezahlung hat bis zum 1. Oktober d. I. an unsere Stadtsteuerkasse zu erfolgen. Nach Fristablauf beginnt das mit Kosten verbundene Beitreibungsverfahren. iked-rb^ l Gct^ irtet. »NN. M sie " u»r» ehuna die wember s s Marn'' werden- stand- verschasl, Zentner Saatkartoffeln zu erwerben und nach seinem Betriebsart (falls Beförderung mit der Eisenbahn stattfinden soll, nach obengenannter Eisenbahnstation) senden zu lassen. (Ort der Ausstellung) den Wochenblatt für Wilsdruff - und Ltmgegend. Erscheint seit dem Jahre 1841. des ZusmnB" -ragen Z. on E ve.lM- - verb° mmen, ' lassens >l. und ich biK, mir M, Ente len E lihoiE der W äre iä h bin er. he. di- j , Tode H ehen-L r ich I" Leben, n säinF 6. X, Her Erwerber von Saatgut hat die Saatkarte dem Veräußerer bei Abschluß des Ms auszuhändigen. Wird daS Saatgut mit der Eisenbahn versandt, so hat sich ^«äußerer von der Versandstation auf der Saatkarte die Absendung unter Angabe ^.versandten Mengen und des Ortes bescheinigen zu lassen, nach dem das Saatgut vsr- tz^t ist. Erfolgt diese Versendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich der Veräußerer Saatkarte den Empfang durch den Erwerber bestätigen zu lassen. 7. Der Erwerber hat dm Empfang des Saatgutes binnen drei Tagen nach dem Ein- feinem Kommunaloerbande anzuzeigen, dabei sind Name und Wohnort des Vsr- mit anzugeben. Der Erwerber erhält zu diesem Zwecke bei der Aushändigung ^"alkaite vom Kommunaloerband einen Postkartenvordruck (vgl. das nachstehende Meißen, am 17. September 1919. HSSl Die Diensträume des , Landeswohnungsamts sich YE 25. S ptember ab Dresden-A., Schloßstraße 34/36, 2. Obergeschoß ' Kreishauptmannschafi). Fernsprechanschluß wie bisher Nr. 17350 und 22738. jz Wegen des Umzugs bleiben die Dienfträume vom 22. bis 24. September für den Glichen Verkehr geschlossen. U I 109 b Dresden, am 17. September 1919. Zentner Saatkartoffeln bei mir eingegangen. uendus^ opfenus ck, "W. mkenall^ r. aus»^' Insertionspreis pfg. für die «.gespaltene Korpuszelle oder deren Naum. Lokalpreis pfg., Reklamen pfg., alles ml! Teuerungszuschlag. Z. kraut und tabellarischer Katz mit SUV Ausschlag. Bei Wiederholung und Fahresun. khen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen lm amtlichen Teil (nur von Behür. -st die Spaltzelle SV pfg. bez. Pfg. / Nachweisungs- und Offertengebühr A) bez. pfg. / Telephonische Znseraten-Aufgabe schließt jedes Reklamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend Mk., ir die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Plahvorschrtst Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Lar. Zahlung binnen zo Tagen Gültigkelt; längeres Zlel, gerlchtlsche Elnzlehung, we- melnsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zelien- Preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff verelnbart lst, gilt es als vcrelnbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. ^rrHeri Amt Wilsdruff Nr. S. söWLö Ek (Wenn die Eisenbahn zur Beförderung nicht benutzt wird) Von in sind mir auf Grund umstehender Saatkarte in Worten -. . Zentner Saatkartoffeln geliefert worden. den Amtsgericht und den Stadtrat z« Wilsdruff reutamt zu Tharandt. M. W«,, vy Tageblatt erscheint täglich, mii Ausnahme der Sonn, und "b hie!. . 0 Uhr für den folgenden Tag. / Bezugsprels bei Selbstabholung wöchentlich Pfg., monatlich pfg., vierteljährlich Mk.; i"* Austräger zugetragen monatlich Pfg., vierteljährlich Mk.; i>t »,«°'"tschen Postanstalten vierteljährlich Mk. ohne Zustellungsgebühr. 1°"' Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen '"""gen entgegen. > Zm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der - "rlchtungcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung " h, a, "N der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner ?"!trent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, salls die ^iLsMätet, in beschränktem Umfange oder nlcht erscheint. / Kinzel« «IG,;,» der Nummer 10 Pfg. / Zuschriften sind nlcht persönlich zu Nb».,!. ilbdern an den Derlag, die Schnstleltung oder dle Geschäftsstelle. X >» ' Abschriften bleiben unberücksichtigt. / Brrllner R-rtr-tung -Berlin GW. 4». die Amtshauptmannschaft Meißen, für Las ein« kür"