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-A Kl. 2i4 Dienstag den 16. September 1S1» Amtlicher Teil 62 Pfg. 2. Im Kleinverkauf von Mager- und Buttermilch durch den Erzeuger unmittel ¬ bar Mk. 130.— b) IV. Großhandelshöchstpreise für Molkereien. 31 r an Pfg- 56 M- 59 6 Mk. — Pfg- 1 d) sichtet I. b) Pfg- 24 Mk. 20 Pfg' 1 Pfg- 27 2. Fra»- d) bei I. für bei bei 40 35 68 PfS' 59 Pf«' 72 67 Pfg- Pfg- bei bei bei bei bei bei bei bei Abgabe Abgabe Abgabe Abgabe 5 5 5 6 1 1 1 1 36 Pfg- 27 Pfg- Pfg- Pfg 2. 3. 4. 5 6 5 5 50 60 Wirtschaftsministerin»». Landeslebensmittelamt. preise um 3 Pfg. für das Liter erhöht werden. Der La-enhöchstpreis für das Liter Mager- oder Buttermilch beträgt: 2) in der Stadt Meißen sowie den unter 12a genannten b) c) Verbraucher ab Stall oder Molkerei dürfen in der Stadt Meißen und den unter 12a genannten Ge meinden für das Liter höchstens in den übrigen Teilen des Bezirkes höchstens gefordert werden. Gemeinden k) in den übrigen Teilen des Bezirks 2) in der Stadt Meißen und den unter 1 2 a genannten Ge meinden für das Liter höchstens in den übrigen Teilen des Bezirks höchstens gefordert werden. an den 2) b) in den übrigen Teilen des Bezirks höchstens fordern. ,/ // die Mk. 90 Pfg- , 15 - Pfg- // Pfg- // d Ft»"' 120.— 100.— 80.— übrigen 'hle chr. gesM iiller. Mk. 60 - 80 Pfg- Mk. »men: IM m ll schöne. 2. Aufkäuferhöchstpreis: an Ortssammelstellen an Bezirkssammelstellen 3. Ortssammelstelleuhöchstpreis: an Bezirkssammelstellen im Kleinhandel 4. Bezirkssammelstelleuhöchstpreis: c) Nur solche milchrrzeugende Betriebe, die mindestens dis Hälfte der von ihnen erzeugten Milch zu dem für Orte über 100000 Einwohner bestimmten erhöhten Eczeugerhöchstpreis verkaufen, dürfen für das Liter fordern. Der Herstellerhöchstpreis für versandfertigen Quarkkäse Landwirten und Molkereien beträgt für das Pfund Der Großhandelspreis für das Pfund Käse beträgt Der Kleinhandelspreis für das Pfund Käse beträgt Für vollreifen Quarkkäse beträgt der Kleinhandelspreis das Pfund M ' weid!'- SchiP deteiV D. D. M fest 1. für das Liter Vollmilch a) in der Stadt Meißen und den unter I 2 a genannten Gemeinden höchstens 68 Pfg- b) in den übrigen Teilen des Bezirkes höchstens 63 Pfg- 78. Jahrg. II. Mager- und Buttermilch. Der Erzeugerhöchstpreis für das Liter Magermilch beträgt bei Lieferung ab Stall oder Molkerei k) bei Lieferung frei Abgangsstation oder, falls keine Bahn beförderung stattfindet, frei Verkaufsort oder Molkerei c) bei Lieferung an Städte über 100000 Einwohner und ihre Vororte dürfen sie unter a) und d) festgesetzten Erzeuger- Höchstpreise für Vollmilch, Butter- u. Magermilch, Butter, Quark und Käse. Auf Grund der Verordnung des Wirtschaftsministeriums vom 4. September 1919 für den Kommunaloerband Meißen Stadt und Land folgende Voll-, Mager- Muttermilch-, sowie Butter-, Quark- «ud Käsehöchstpreise festgesetzt: V. Butterhöchstpreis. 1 Erzeugerhöchstpreis: Der Erzeuger kann für das Pfund Butler fordern a) bei Abgabe an den Händler und an die Ortssammelstelle b) bei Abgabe an die Bezirkssammelstelle 2. Aufkäuferhöchstpreis: Der Aufkäufer kann für das Pfund Butter fordern a) bei Abgabe an dis Octssammelstelle b) bei Abgabe an die Bezirkssammelstelle 3. Ortssammelstelleuhöchstpreis: Die Ortssammelstelle kann für das Pfund Buttler fordern a) bei Abgabe an die Bezirkssammelstelle b) bei Abgabe im Kleinhandel 4 Bezirkssammelstellenhöchstpreis: Die Bezirkssammelstelle kann für das Pfund Butler fordern a) bei Abgabe an Gemeinden und Wiederverkäufer d) bei Abgabe im Kleinhandel 5. Kleinhaudelshöchstpreis. Kleinhändler, die Butter an Verbraucher abgeben, dürfen fordern für das Pfund Butter für das Zehntelpfund VI. Vuarkhöchstpreis. I. Vollmilch. 1. Erzeugerhöchstpreis. ^er Erzeugerhöchstpreis für das Liter Milch beträgt: bei Lieferung ab Stall b) bei Lieferung frei Abgangsstation oder, falls keine Bahn beförderung stattfindet, frei Verbrauchsort oder Molkerei es Für Lieferung nach Städten über 100000 Einwohner und ihren Vororten dürfen die unter a) und b) festgesetzten Er zeugerpreise um 3 Pfg. erhöht werden. Bei zweimal täglich geladener Bahnmilch tritt ein weiterer Zuschlag von 1 Pfg. hinzu. Für nach diesen Orten gelieferte Achseumilch darf 64 Pfg. für das Liter gefordert werden. 2. Ladenhöchstpreis Für den Verkauf im Laden oder ab Wagen werden a) für den Bezirk der Stadl Meißen und der Gemeinden Brock witz, Coswig, Fischergasse, Hintermauer, Klosterhäuser, Kor- bitz, Kötitz, Lercha, Neucoswig, Niederau, Niedermeisa, Obermeisa, Questenberg, Sörnewitz und Weinböhla der Ladenhöchstpreis für das Liter auf b) für den übrigen Teil des Bezirks auf festgesetzt. Mk. 40 . 45 fest «bisch- Abgabe au Gemeinden und Wiederverkäufer Lieferung außerhalb des Kommunalverbandes Abgabe im Kleinhandel 5 Kleinhandelshöchstpreis: k. Molkereiquark. Abgabe an Wiederverkäufer und Gemeinden Lieferung außerhalb des Kommunalverbandes Abgabe im Kleinhandel VII. Aäsehöchstpreis. 8. Für Käsereien, die den Käse aus Sammelquark gewinnen, 1. Erzeugerhöchstpreis: Bei Abgabe an Händler und Sammelstellen Molkereien, die Vollmilch, Magermilch und Buttermilch an Wiederverkäufer abgeben, dürfen K illiger a. 1,50; 2,-! !4-, ,50. Der Quark darf höchstens 75°/o Wassergehalt haben. Die Preise gelten sür doS Pfund Quark. X. Quark, der in landwirtschaftlichen Betrieben erzeugt wird. Znseriionsprel« Pfg. fg, die Aleinverkaufspreis für den Erzeuger für Vollmilch, Magermilch und Buttermilch. Hm Kleiuverkauf von Vollmilch durch den Erzeuger unmittelbar an den ^cher ab Stall dürfen ff § .inauPs gelammte Schafe) , II: Vollfleischige und fette Mastschafe, fleischige Lämmer und Jährlinge „ III: Magere und geringgenährte Schafe, auch Zuchtböcke . . Höchstpreise sür Schlachtschafe. q ».Anter Aufhebung der Verordnung über die Höchstpreise für Schlachtvieh vom 1918 (Staatszeitung Nr. 189 vom 15. August 1918) in der Fassung der iSiy "Maring YE 26. September 1918 (Staatszeitung Nr. 227 vom 28. September 1 wsid folgendes bestimmt: «d s, m 15. September 19l9 ab gelten beim Verkauf von Schafen zur Schlachtung "nd Standort für 1 Zentner Lebendgewicht folgende Höchstpreise: mässe I: Vollfleischige Lämmer und Jährlinge (Hammel und un- an „ IV: Minderwertige und abgemagerte Schafe ^..Heidschnucken werden in allen Klassen um 20 v. H. niedriger als ^«bezahlt. r e Feststellung des Lebendgewichts erfolgt am Standorte der Tiere unter Abzug v. H. Hie festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesetzes. Ueberschreitung wird nach der Bundesratsverordnung vom 8. Mai 1918 1918 S. 395) bestraft. Hresden, am 10. September 1919. 2170 ck V I. U1 Mk. 15 Pfg- „ 25 ,/ WA 2. für das Liter Magermilch und Buttermilch a) in der Stadt Meißen und den unter I 2 a genannten Gemeinden höchstens 36 Pfg- ' " ' - ' Pfg- Mk. 05 M' „ 12 „ AMtsgencht und den StadLraL zu Wilsdruff rkUlUUll zU Postscheck.Konto: Leipzig Nr. 28614 Mk. 15 Pfg- „ 62 „ - . .... s-gespallene Korpuszelle oder deren Naum, Lokalpreis Pfg., Reklamen Pfg-, alles mik Teuerungszuschlag. Z "raub und tabellarischer Sah mik soV Aufschlag. Lei Wiederholung und Zahresun, 'hen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil snur von Behär. nk die Spaltzeile 00 Pfg. bez. pfg. / Nachweisung«- und Offertengebühr 20 be». pfg. / Telephonische Znseraten-Aufgabe schließt jedes Reklamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend Mk-, Zr die Pofkauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewäbr geleistet. / Strikte Platzvorschrifi Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen M Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zetken- prelses. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend al« Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger innerh. s Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. ^^druffer Tageblatt erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn« und MS» Momenvia« sür Musoruls k"^Eäger zugetragin monatlich pfg., vierteljährlich PI,.; V SWv VV G »Off fhVMen Postanstalten vierteljährlich Mk. ohne Zustellungsgebühr. * . „ ' . - ° Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen LttUaeaeUO füLWeNungen entgegen. / Zm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger ' " " Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der .. . ,, o-fststetni leit dem vstre 1- >2W->michtung°n - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung skll vem d 0 > 6 LOH. ->! Vsklmg der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner >» a «!,r, Mrent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls dia H 8 ... ^MT^Pätet, >n beschränkiem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzei- Uss s / L der Nummer 10 pfg. / Zuschriften sind nicht persänftch zu 8 ß 8 8 8 vH § bsdern an den Derian, die Schrlfttettung oder die Gestbästsstelle. / GPHy 4»- ,,, 'ätttchrifienblelbenunberückstchtiat. / B-rliner Vertretung: Berlin EW.4». '' die Amtshauptmannschaft Meißen, für das nm, Mn«»,»» N».» famie für das Avkft- 1 „ 25 „ 1 „ 40 rr 1 „ 40 ,/ 1 Mk. 20 M 1 „ 25 1 „ 40 - 2 Mk. 40 PfS' 2 , 55 ,/ 2 „ 75 , 2 „80 -