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o!gtN. I otkllk N Gtbra^ ffalls s^ besteht ugniss! ;g«ich! em 10 rllb^ scheu U m anf^ 50 M Der B>/ auch rf unilH en^unz ter, soi^ : Lint!^ lit M aneck^ malkak^ kroOs nd fahr' !gS«^ efe Ar. 203 Mittwoch de« 3. September 1918 Inserftonspreiö Pfg. für die K-gespLlin« Korpuszelle oder deren Xaum, Lololprels Pfz., Reklamen Pfg., alles ml! Teuerungszufchläg. A 'raud und »abeüarlscher Sah mit zo°< Aufschlag. Bel Wiederholung und Iohresun. 'he» entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen lm amtlichen Teil inur von Behör. nl die Spaltzeile so Pfg. bez. Pfg. Nochweisungs« und Offertengebühr ro bez. Pfg. / Telephonische Znseraten-Aufgabe schließt jedes ReNamatlonsrecht au«. / Anzeigenannahme bis ri Uhr vormittags. / Bejjagengebiihr das Tausend- Wk., llr die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmte» Tage» und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte platzvorschrist Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabatffätze und Restopreise haben nur bei Bar zahlung binnen Z0 Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ae. melnsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeliea- prelses. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart Ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, faft« nicht der Empfänger lnnerh. S Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. f 78. Jahrs. MWWWWWWWWMWWW»«^ ^'"svlechtri Amt WtlSdruff Nr. S. söWlt fÜlt Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff reNtNMt zU T^NrNNdt. Postscheck.Konto: Leipzig Nr. 28614 Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint feit dem Jahre H84H. Amts-! MsdrufferTageblatt ö? »Mlsdruffer Tageblatt^ erscheint täglich, »II Ausnahme der Sonn- und abend« S ilhe für de» folgende» Tag. -- Bezugspreis bei Selbstabhslung l»'°ervmckerei wächentlich Pfg., monatlich Pfg., vierteljährlich Mk.; . p "Niere Ausstäger zugeiragen monatlich Pfg., vierteljährlich Mk.; Postanstalten vierteljährlich Mk. ohne Zustellungsgsbühr. jit». ^"stboten sowie unsere Ausstäger und Geschäftsstelle nehme» Desteüungen entgegen. / Im Falle häherer Gewalt — Krieg oder sonstiger -Mbvelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der .^'""Wieinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung klachbef-rnng der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner Klo,» Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel- ^MHreis der Rümmer 10 Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu xsMrm sondern an den Verlag, die Echrtftleitung oder dl- Geschästsstelle. / »"Sine Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berkner Vertretung: Berlin SW. 4». mr -je Amtshauptmannschaft Meißen, für das Amtlicher Teil. 2965 II zur Äkl PW des MsMeM Nest m 6Meii Diese Verordnung tritt am 1. September 1919 in Kraft. Dresden, am 29. August 1919. Ministerium des Inner«. Finanzministerin«. a) für Personen über 6 Jahre: ISO Gramm Frischfleisch mit Knochen oder — soweit vorhanden — 120 Gramm Hackfleisch oder 1S0 Gramm Wurst; b) für Kinder unter 6 Jahren: 75 Gramm Frischfleisch mit Knochen oder — soweit vorhanden — 60 Gramm Hackfleisch oder 75 Gramm Wurst. In der Woche vom 8. bis mit 14. September d. I. wird nnr Anslandsfleisch Verteilung kommen. Ueber Art und Menge des zu verteilenden Fleisches erfolgt Nr. kex. 3875 e II Die Amtshanptmannschast. Lebensmittelverteilung für den Kommunalverband Meißen-Land. In der Woche vom 1. bis 6. September werden im Bezirk des Kommunalverbands Meißen-Land folgende Lebensmittel verteilt: Auf Nährmittelkarte Abschnitt dl 5 l/2 Pfund Teigwaren, Pfundpreis 0.66 Pfg. Auf Lebensmittelkarte Abschnitt 1/ O (rote und grüne Farbe) Je 2 Päckchen Milchsüßspeise, Päckchen 0,55 Pfg. Ans Einsuhrzusatzkarte „Auslandsmehl" Abschnitt I L r/z Pfund amerik. Weizenmehl, Pfundpreis 0,85 Pfg. Als Ersatz dafür kann auf Ersatzkarte für inländisches Mehl Abschnitt I 5 1/2 Pfund Weizenmehl, Pfundpreis 6.32 Pfg. oder Vs Pfund Gerstenmehl, Pfundpreis 0.30 Pfg. entnommen werden. Die Händler haben sich wegen des Bezugs der Waren mit ihren Handelsstellen in Verbindung zu setzen. weis hat die Unterschrift der ausstellenden Dienstbehörde zu enthalten. Im übrigen finden für seinen Inhalt die Bestimmungen Ziffer II Absatz 2 Anwendung. VI. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung sind nach der Verordnung, betreffend Strafbestimmungen für Zuwiderhandlungeu gegen die Paßvor schriften vom 21. Mai 1919 (RGBl. S. 470) strafbar. VU. h,, Beamte der sächsischen Staatseissnbahn, der sächsischen Landgendarmerie, der Zoll- lung sowie Post- und Forstbeamle dürfen die Grenze zu dienstlichen Zwecken üder- sofern sie einen Ausweis ihrer vorgesetzten Dienstbehörde vorlegen. Der Aus ¬ weitere Bekanntmachung. Meißen, am I. September 1919. b«r Kommuualverband Meißen-Land. Fleischversorgung. Im Kommunalvsrband Meißen-Land einschl. der reo. Städte Noffen, Lommatzsch und Wilsdruff wird die in der Woche vom 1. bis mit 7. September d. I. ans Be zugsschein gegen Abgabe der jeweilig geltenden Reichsfleischmarken zu verabfolgende Fleischmenge wie folgt festgesetzt: Meißen, am 1. September 1919. 5«tt Verordnung, betreffend den Verkehr über die sächfisch-tschechoslomakische Grenze nach Aufhören des militärischen Grenzschutzes. I. H Wer die sächsisch-tschecho-slowakische Grenze überschreitet, ist verpflichtet, sich durch einen oder Grenzausweis über seine Person auszuweisen. Das Ueberschreiten der Grenze mit einem Grenzausweis ist nur im kleinen Grenz- ^kehr zulässig. Die Amtshauptmannschaften bestimmen, für welche Gemeinden der kleine ttnzverkehr zugelaffen ist. II. Die Ausstellung von Grenzausweisen erfolgt durch die örtlichen Polizeibehörden ka . "t' Bürgermeister, Gemeinde-Vorstand). Die Zulassung zum kleinen Grenzverkehr , ^derzeit widerrufen werden. Die Amtshaupimannschaften können bestimmen, daß » r Gültigkeit des Grenzausweises ihre Bestätigung oder die des Bezirksgendarms er- ^derlich ist. » Der Grenzausweis hat die vollständigen Personalien des Inhabers (Name, Beruf, . aaisangehörigkeit), eine Personenbeschreibung, ein Lichtbild und die eigenhändige Unter- ^>st des Inhabers sowie die Zeit der Gültigkeit zu enthalten. Das Lichtbild ist derart der Stempel etwa zur einen Hälfte auf dem Lichtbilde und zur andern auf der Bescheinigung steht. . Die Giltigkeit des Ausweises ist auf höchstens 6 Monate zu befristen. Die bis- ^'Sen Grenzausweise behalten ihre Gültigkeit. L, Für Landwirte wie Forstwirte, die jenseis der Grenze Grundbesitz haben, sowie für g^uhrleute können die Amtshaupimannschaften bestimmen, daß diese neben dem Grenz- noch eine besondere Bescheinigung, in der das Spannvieh nach Zahl, Art, Ge- Alter und besonderen Kennzeichen genau zu bezeichnen ist, mit sich zu führen haben. III. ich- Grenzausweis berechtigt zum Ueberschreiten der Grenze auf jeder Straße und » m öffentbchen Wege, soweit dem Grenzübertritt nicht besondere Bestimmungen entgegen- "°rzp m jedem Beamten der Gendarmerie oder Zollverwaltung auf Verlangen y, Die Inhaber von Pässen dürfen die Grenze nur an der im Sichtvermerk angegebenen d^^angsstelle überschreiten. Der Paß ist bei jedem Grenzübertritt (Ein- oder Ausreise) Unk samten der Gendarmerie oder Zollverwaltung zur Eintragung der Uebergangsstelle der Uebergangstages vorzulegen. (Bal ."öangsstellen für den Paßverkehr sind an einer Kunststraße, an der Eisenbahn Hst p oder auf der Elbe. Die Kreishauptmannschaften bestimmen im Einvernehmen der K Hauptzollömtern, welche Kunststraßen als Uebergangsstellen, die zum Ueberschreiten still Pässen berechtigen, anzusehen sind. Sie können bestimmen, daß der Ueber- ov bEmuiten Grenzübergangsstellen nur innerhalb bestimmter Dienststunden zulässig T» D'E Uebergangsstellen und etwaige Beschränkungen der Uebertrittszeit sind in der Mschen Staatszeitung bekanntzumachett. IV, Für berufsmäßige Schiffer ist beim Grenzübertritt auf der Elbe das Schifferbuch ."^reichender Ausweis anzusehen. Sofern der Schiffer nachweist, daß seine Reise zur Gleitung eines Schiffstransports erforderlich ist, kann das Schifferbruch auch auf den Uebergangsstellen als ausreichender Ausweis angesehen werden. Die Grenzüber- "Welle und der Uebergangstag ist in jedem Falle in dem Schifferbuche zu vermerken. . Kleine Zeitung für eilige Leser. ^Eich-vrNdent Ebert mid Reichswehrminister RsSke sind Rundreise ,»« Besuch der sächsischen Rezierun« kl , emoetraffen. den» 1. September hat »um ersten Male der allze- ^^eickränkte «serielle Börsenverkehr i» Deutschland ^l^^Zentrumsparteitag »ird voraussichtlich Ende Oktober , ""wn, November «sammentrete». München hat der Pro»eh «eae» bei, Spartakisten» ^»*e>i 1b Genossen wegen Ermordung der Geisel» in der Hirschberger Papier-Industrie ist durch ' D, belegt worden. ^w^„^"^ösischen Hxh^en kündigen weitere Massen- , ".Len von Arbeiter» aus dem Elsaß an. am T^L^^^oung des österreichischen Friederisvertrages * ; ^^^mber in Et. Germain erfolgen. Durchbruchs der Bolschewisten bei Pskow ist ö" estnischen Front bedrohlich geworden. Man . «tlse von den Deutschen. Denikins haben bei Kämpfen um Tambow . ^^°^ewtsten gefangengenommen. Ledensmittelkontrolleur Hoover ist zum mar mr die Ernährung Europas ernannt worden. Gönne im Herzen. Deutschland, das während des oiereinhalbjährigen Krieges einer eisenumstarrten Insel glich, schwimmt als deutsche Republik, befreit vom eisernen - Wall, in einem schwarzen" Meer von Sorgen; immer noch eine aus gehungerte Insel mit unglücklichen Bewohnern, zu denen nur wenig Schiffe gelangen. Die Kriegslast ist uns ab genommen. Blutopser werden nicht mehr gebracht; aber die Zwangsopfer an Gut sind so groß, daß ein Selbst- zerstörungstaumel viele erfaßt hat: Nach uns die Sint flut! Wozu arbeiten? Wozu weitausgreiiende Pläne? Wozu sich Gedanken um die nächsten trüben Wochen machen? Genieße, was zu genießen ist! Tanzt, trinkt, schlemmt, vergnügt euch! Denn der Staat, um die Schäden des verlorenen Krieges zu stopfen, um den un erfüllbaren Forderungen der Sieger pflichtgemäß bis zum Möglichen nachzukommen — der Staat mutz uns ja doch fast alles nehmen, mutz von unserer Arbeit mitzehren, muß von unserem Wen mitessen, aus unserem Glase mit trinken, seine Greisfinger in unsere Alltagsgeschäste stecken und uns überall für seine Bedürfnisse und Verpflichtungen ein schmerzhaft grobes Stück abzwacken. Auch der Antilapitalist weiß, daß Bebels Wort: Ohne Profit raucht kein Schornstein! aufgebaut ist auf der Er kenntnis der menschlichen Matur: daß nur die Erwartung verdienten Erfolges die Menschen zu intensiver Arbeit anspornt, daß jede andere Arbeit, die nicht mit Lust und innerer Fröhlichkeit geleistet wird, wenig, Segen bringt, am wenigsten widerwillige, hoffnungslose Arbeit. Der Handarbeiter und der Kopfarbeiter wollen den Lohn ihrer Arbeit sehen,. einen ausreichenden Lohn, von dem sie, je nach ihrer wirtschaftlichen Veranlagung, auch etwas zurücklrgen wollen. Auch der Unternehmer-Arbeiter (um einen ungewohnten Begriff zu prägen) will den Lohn seiner Arbeit sehen. Massenarbeit ist nur gedeihlich unter konzentrierter, ideenreicher Führung. Der Unternehmer spürt neue Wege auf, auf denen Lausende von Arbeitern neue Beschäftigung finden. Er wagt Experimente, die auch mißglücken können; er wagt sie aber nur, wenn er bei glücklichem Ausgang des verdienten Gewinnes sicher ist. Diese Sicherheit fehlt jetzt. Gewinne liegen im Nebelland. Und die Handarbeiter, die Beamten, üie Klein- gewerdler klagen, daß sie für erhöhte Löhne und Ein nahmen geringere Lebensmittel, germgere Lebensfreude erkaufen tonnen. Der Pessimismus schlägt mit grauen Flügeln.' Wird Deutschland wirtschaftlich zermürbt, wird das Kapital vom Staat so starr angefresfen, datz es keine Kraft mehr zu groben Unternehmungen und Wagnissen behält, so sinkt unsere Wmschastsarbeit zu einer bloßen Zwangs arbeit zusammen, die ohne Schwungkraft wie ein ab geschleudertes antrieblojes Rad schwankend eine Weile