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Nr. 182 Sonnabend den 9. August 1919 Amtlicher Teil »uz Das Kommando der Pflichtfenerwehr. sros rrr Nr. 4159 L II k' Meißen, am 7. August 1919. Kommunalverband Meitze« Stadt und Land. b2I2 (Kinder und alte Leute). Zelle« srrr und 51. 5214 4- 8. Mk. S> Meißen, am 6. August 1919. Die Amtshauptmannschast. Mk. Erzherzog Josef Gewalthaber in Ungarn iledmfi r, rürdck : PirNl izjägei feinst an wli! ehendst 8lumst in ist eint sich Lrößlst zeitigst Oktober er au» >e. <5- hulausi ! ist. Sektion nordetst "rz z-r" wurtst wulst «angst, Kohlst' t> weine' t Reise' nöglich» Kathan» -Ue »-» ng, ust csirllunS n. Di' rmeistst handel» ust i>N rieger- unkest en . einst ng, >s te von Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. 907 II 8. Die Amtshauptmannschast. -gesist leflelsch sqml!« ffenbäl ernten itlichen 'desfti der in 7. h, Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden auf Grund der ^rordnung des Reichskanzlers vom 18. Juli 1918 (RGBl. S. 737 ff.) in Verbindung der Verordnung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamres vom 2. September (RGBl. S. 1095 ff.) mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen belegt, soweit nicht nach ß 8 der Verordnung ""'n 2. September 1918 eine Geldstrafe von 150 Mk. bez. Haft'für angemessen erachtet wird. . Neben der Strafe können die Kartoffeln, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, Lie Entschädigung für verfallen erklärt und eingezogen werden, gleichviel ob sie dem "ier gehören oder nicht. 5211 367 0 II X 6. . Die versorguugsberechtiftte Bevölkerung (bestehend aus den Nichterzeugern) wird ^rch die Ortsbehörde mit 5 Pfd. Kartoffeln auf den Kopf und die Woche beliefert, soweit dieser Verbrauchssatz infolge schwacher Zufuhren nicht eingehaltm werden kann, Ann Ersatz in Kartoffelwalzmehl (für jedes fehlende Pfund Kartoffeln 140 Gramm ^ehl) angefordert werden. Aufhebung der Frühgemüsebewirtschaftung. Auf Veranlassung des Wirtschaftsministeriums — Landesstelle für Gemüse und Obst — Dresden werden die Verordnung des Kommunalverbandes Meißen Stadt und Land vom 29. April 1919 über den Verkehr mit Frühgemüle, ferner die Ausführungsbestim mungen zu dieser Verordnung vom gleichen Tage mit sofortiger Wirkung auf gehoben. Benützte und unbenützte Versandpapiere (Frachtbriefe oder deren Duplikate, Eisen- bahnpaketadrefsen oder deren Duplikate und Scheine für Traglasten), die sich noch in den Händen von Erzeugern, Händlern oder Privatleuten befinden, sind sofort an die Amts hauptmannschaft Meißen zurückzusenden. 2. Die Erzeuger sind verpflichtet, über ihren Ernteertrag fortlaufend gewissenhafte Auf- kichriungen zu machen. 3. Entsprechend der Verorduuug der Neichskartoffelstelle vom 1. Juli ^19 sind von den Gemeinden und Rittergütern aus jedes Hektar Frühkartoffel- ^baufläche 16V Zentner Frühkartoffeln an den Kommunalverband Meißen Land Hzuliefern. . Jede Gemeinde hastet dafür, daß die von ihr aufzubringende Menge sofort nach »r Reife der Kartoffeln geliefert wird. Sie hat deshalb die Lieferung auf die einzelnen Erzeuger unter Berücksichtigung von deren Leistungsfähigkeit umzulegen und jedem ab- ^ferungspflichtigen Erzeuger alsbald eme Auflage zuzustellen, aus der die abzugebende Mnge hervorgeht. . Erfüllt eine Gemeinde oder ein Rittergut die Lieferung nicht rechtzeitig, so würde Amtshauptmannschast genötigt sein, die Enteignung in die Wege zu leiten. Auch ^ürde sie gegebenenfalls die Belieferung der Gemeinde oder des Rittergutes mit anderen ^darfsgegenftändsn einschränken oder einstellen müssen. 4. Der Karroffelerzeuger darf von seiner Ernte an Frühkartoffeln diejenige Menge, ?«lche die ihm auferlegte Zwangslieferung überschreitet, nach dem Verbrauchssatze von ! Pfund wöchentlich für den Kopf zur Ernährung der Angehörigen seines Haushaltes, ?vie zur Saat verwenden, muß aber die darüber hinaus vorhandenen Ueberschüsse an M Kommunaloerband abliefern, und zwar durch den zuständigen Bezirksaufkäufer oder "Ich die Ortsbehölde (für den örtlichen Verbrauch). Jeder andere Verkauf oder andere Abgabe von Kartoffeln ist verboten, ebenso der Handel mit Aartoffeln innerhalb des Bezirkes und deren Ausfuhr vom Orte der Bezeugung nach einer andere« Ortschaft. Verfüttern, Vergällen, Einsäusrn oder Trocknen von Frühkartoffeln ist verboten. 5. . Der Höchstpreis wird vom Wirtschastsministerium öon Zeit zu Zeit festgesetzt. Jetzt ''ragt er 12 Mk. für den Zentner. Rach berühmten Muster«: Rumänien fühlt sich. Es fühlt sich in der Rolle der strafenden Gerechtigkeit, der göttlichen Vorsehung, Ler weltgeschichtlichen Vergeltung. Seine Truppen sind in Budapest eingezogen, unter Räubern und Plündern, und nun präsentieren die Bukarester Herren die Rechnung. Die Rechnung dafür, daß sie vor kurzem noch, als es noch so etwas wie eine ungarische Armee gab, an der Theiß gehörig verprügelt worden waren. Und um den Völkern des Erdkreises zu zeigen, wie herrlich weit die Rumänen es inzwischen gebracht haben, nehmen sie sich einfach das Fochsche Friedensformular zum Muster für ihre Sonder abrechnung mit Ungarn. Kann es in der Tat einen besseren Beweis dafür geben, daß aus dem kleinen Donaustaate von einst eine richtige Großmacht geworden ist, würdig der erhabenen Bundesgenossen, auf deren Geheiß sie gegen ihre eigenen 2" der gestrigen Bekanntmachung über Lebensmittel- Verteilung für den Kommunalverband Meißen Land muß es heißen: „Rote ««d grüne Lebensmittelkarten Abschnitt 8 3, nicht 8 2 Reichsfuttemitttlfteffe und HchmchMA Die Mitwirkung der Reichsfuttermittelstelle bei der öffentlichen Bewirtschaftung von Hafer findet mit dem Ablaufe des Wirtschaftsjahres 1918/19, also am 15. August 1919, ihr Ende. Darnach kommt künftig ein Futterausgleich nach Anweisungen der Reichs futtermittelstelle, wie er bisher für die nicht landwirtschaftlichen Tierhalter erfolgte, nicht mehr in Frage. Diese Tierhalter werden hiervon mit dem besonderen Hinweise in Kenntnis gesetzt, daß sie künftig Hafer oder Ersatzfutter aus Sammelstellen des Kommunalverbandes, der überhaupt keine Futtervorräte mehr zurückzubehalten in der Lage ist, oder durch andere Vermitelung der Amtshauptmannschast nicht mehr beziehen können, den notwendigen Futter hafer vielmehr im freie« Handel erwerben müssen. Holzversteigerung auf Spechtshausener Staatsforstrevier. Im Gasthofe z« Spechtshausen Donnerstag den 14. August 1919 von vormittags l/ZIO Uhr an: 3490 w. Stämme, 2925 w. Klötze, 2340 w. Derbstangen, I605 w. Reisstangen und 7,5 rm w. Nutzknüppel, aufbsreitet in den Kahlschlägen in Abt. 2, 7, 25, 30 und 34, in den Durchforstungen in Abt. 5, 10, II, 15, 29, 35, 38 und 40, sowie Bruch- und Dürrhölzer in Abt. 4, 7, 8, 10, II, 12, 35—39, 46, 47 Vertragsfreunde ins Feld gezogen ist? Damals Halle man noch hier und da die Frechheit, von schändlichem Verrat zu sprechen. Wer wird es heute wagen, dem ehrenwerten König Ferdinand und seiner noch ungleich höher gestellten Frau Gemahlin die schuldige Reverenz zu verweigern, nachdem es ihnen vergönnt war, den wechsel vollen Krieg mit dem siegreichen Einzug in der ungarischen Landeshauptstadt zu krönen? Nein, was man in Versailles gekonnt hat, das muß. sich jetzt auch in Budapest bewerk stelligen lassen. Also fordern die Rumänen Herabsetzung des ungarischen Heeres auf 150 000 Mann, Übsrgabe der militärischen Fabriken des Landes an Rumänien, Lieferung einer vollständigen Heeresausrüstung für 300000 Mann, Abgabe alles beweglichen Eisen bahnmaterials nebst «so und so viel Tausenden von Touren- und Lastautomobilen, Hergabe von 30°/o des Rinderbestandes der Bevölkerung, von 20 000 Waggons Getreide, entsvrechender Mengen von Mais, Gerste und Rcserue-AbteißW der MiWilemthr Wilsdruff. Alle männlichen Personen im Alter von 18 bis 25 Jahre« haben Sonnabend -en 9. August abends Vs 7 Uhr am Spritzeuhause zu einer Uebung zu erscheinen. Nichterscheinen oder unentschuldigtes Fernbleiben wird nach der Feuerlösch ordnung bestraft. - Mk. 2- Mk. Frühkartoffel-Beschlagnahme und -Ablieferung. I. Alle im Bezirke des Kommunalverbandes Meißen-Land erzeugten Frühkartoffeln der Ernte 1919 sind beschlagnahmt. Als Frühkartoffeln gelten alle Kartoffeln, die vor dem 15. September 1919 geerntet werden. !, Eine Beschlagnahme findet nicht statt, wenn die Frühkartoffelanbaufläche des seinen Kartoffelerzeugers nicht größer als 200 qm ist. Diese Kleinanbauer haben Irdoch aus ihrer diesjährigen Ernte das Saatgut für die nächstjährige Bestellung des ^ndes zurückzulegen. Kleine Zeitung für eilige Leser. '/Der bäuerische Landtag vertritt die Ansicht, daß zur Lieferung Deutscher erst ein Neichsgesetz erlaßen ^den muß. h.Durch den Fliedensvertrag ist unsere Handelsflotte um Ar als vier Fünftel verringert worden. tz, .Die Entente übertrug die oberste Gewalt in Ungarn dem Herzog Joief. Die Blockade über Ungarn wurde aus- i^Dsteireich hat der Entente die Antwortnote auf den ^üensoertrag überreicht. z,..Der französische Kammerausschub genehmigte den Friedens- "na mit Deutschland. Streik der Seeleute i« Neapel. ^Lug-no, 8' August, (tu.) In Neapel sind sämtliche is,. ^ute in den Streik eingetreten. Alle Dampfer stellten , Ausfahrten rin. Meißen, am 7. August 1919. S2lZ M zF ^.ageoian" eriwemr ragnaj, mit Ausnahme der Conn- und aoeno« Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis hei Selbstabholung der Druckerei wöchentlich Pfg., monatlich Pfg., vierteljährlich Ml.; - -h pfg., vierteljährlich Ml.-, ar »»< veugwen z?onannanen vrenegayrnln Mk. ohne Zustellungsgebühr. Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen 7°»z<it Bestellungen entgegen. / Zm Faste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Amdwrlcher Siörungen der Betriebe der Zeiiungen, der Lieferanten oder der AMderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner ?! der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, faNS die verspätet, >n beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzei- 'nioufspreis der Rümmer 10 pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu Vstgeren, sondern an den Verlag, die SchNstieiiung oder die Geschäftsstelle. / '"oapme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Barüner Vertretung: Berlin SW. 4». Mk- 8 Mk. § Sitte und NA s - „Bu« Kr die Amtshauptmannschast Meißen, für das K-rnforecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. föWlt Mk ÄKs Avkff- Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff reUtNMt M T^nrnndt. Postscheck.Konto: Leipzig Nr. W614 ilsdrufferTageblatt .Wilsdruffer Tageblatt- erscheint täglich, mii Ausnahme der Sonn, und FF-,-- Znserstonoprels pfg. für die s-gespali-ne Korpuszette oder deren Kaum, Mse, abends ü Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Seibstobholung '«AL DL V »A tk/i — AALL« LSLL Lokalpreis pfg., Reklamen pfg., alles mit Teuerungszuschlag. Z. «raub 7» der Druckerei wöchentlich pfg., monatiich Pfg., viertehährüch Mk.; USA 8 « U » W Unk«? ? V R 8 vH « » 88 III und iabellarischcr Satz mit Aufschlag. Bei Wiederholung und ZahreSun. 'hin kW unsere Austräger zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich MI.; V VV/ VGG V- G dH VG I GH p V G V G- G GH I V entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen Im amtlichen Teil fnur von B-Hör. -> x) den deutschen postanstalten vierteljährlich Mk. ohne ZustestungSgebühr. - , - * die Spaltzette SO Psg. bez. pfg. / Nachweisung«, und Offertengebühr 20 be». " ' - " ' ' ' ' unst psg. Telephonische Znseraten-Aufgabe schtteßt jedes Reklamationsrecht aus. / Anzeigenannabme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend M!., ^r die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten LO-tL. ^agenund Plätzen wlrd keine Gewähr geleistei. / Stritte platzvorschrist Ausschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen zo Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zetten- preiseS. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff veretnbart ist, gilt cS als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. 78. Jahrg. Forstrevierverwalt««g Spechtshausea «nd Forstreutamt Tharavdt. Ls wird höflichst gebeten, alle Inserate möglichst frühzeitig, spätestens aber bis vorm. aufzugeben. Mk. Mk. Mk. 2^ i Mk. s Mk. Mk. Mk. Mk. 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