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MdmfferTageblati Wochenblatt für Wilsdruff Amts- Nr. 143 Mittwoch den 25. Juni 1S1S 78. Jahrg und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 1841. Inferüon«p»is Pfg. für die S-gespaitenr Korpu«zeiie oder deren Naum, Lolawreis pfg., Neliamen Pfg., aNes mi! Teucrungszufchlag. A> 'raub und tabeNorischer Satz mit roV Aufschlag. Lei Wiederholung und Zahresun. 'tzen entsprechender Nachlaß. iSelanntmachungen im amtlichen Teil <nur von Aehör. ->1 die Spaltzeile so Pfg. bez. Pfg. / Nachweisung«, und Offertengebühr ro be». Pfg. x Telephonische Zriseraten-Aufgabe schließt jedes NeNamationsrecht aus. . Anzeigenannahme bis rr Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend MH, ir die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. / Stritte plahvorfchrist Aufschlag ohne Rabatt. / Oie Nabatffätze und Nettopreise haben nur bei Bar» Zahlung binnen 30 Tagen Gültigteit; längeres Ziel, gerichillche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Znfercnien bedingen die Berechnung des Brutio-Zeilen- preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich odcr.stiilschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt cs als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger innerh. s Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt. Postscheck.Konlo: Leipzig Nr. 28614 Vas .Wilsdruffer Tageblatt" erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends L iibr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung »on der Druckerei wöchentlich pfg., monatlich Pfg-, vierteljährlich Ml.; »nrch unser- Austräger zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich Ml.; »ei den deutschen Postanstalten vierteljährlich Ml. ohne Zustellungsgebühr. Aste Postanstalten Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen -derzeit Bestellungen entgegen. / Zm Faste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger rgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der B-förderungsei-richtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch aus Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. FeriEr hat der Inserent in den obengenannten Fällen leine Ansprüche, fast« die Zcitnng verspätet, in beschränltem ilmfange oder nicht erscheint. / Sinzei- v-rlaufspr-is der Nummer 10 pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu adressieren, hindern an den Derlag, die Schrtstleitung oder die Geschäftsstelle. / Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW«. für die Amtshauptmannschaft Meißen, für das girnlprccher: Ami WtlSdruIl Nr. 6. fpwie fN! düs F0rst- Amtlicher Teil. Höchstpreise für Frühgemüfe. I. Mit Wirkung vom 23. Juni 191S ab werden im Auftrag der Reichsstelle für Ge- müse und Obst folgende Höchstpreise festgesetzt: W Erzeuger ¬ Großhandels- Kleinhandels ¬ höchstpreis: Höchstpreis: höchstpreis: 1. Erbsen 0,40 0,56 0,65 2. Bohnen G a) grüne Bohnen (Stangen-, Buschbohnen) 0,3b 0,48 0,63 b) Wachs- und Perlbohnen 0,45 0,58 0,73 c) Puff-(Sau-)bohnen 0,20 0,28 0,36 3. rote Möhren und Karotten aller Art cinschl. der kleinen runden Karotten a) mit Kraut 0,16 0,22 0,30 d) ohne Kraut 0,26 0,34 0,45 4. Frühkohlrabi 0,30 0,36 0,47 ö. Frühweiß-, -Wirsing- und -Rotkohl 0,23 0,30 0,41 6. Frühzwiebeln mit Kraut D,30 II. 0,37 0,48 Die Erzeugerpreise unter I gelten gleichzeitig als Vertragspreise für die auf Grund von Lieserungsverträgen gelieferten Waren. Sie treten an die Stelle der von der Reichs stelle für Gemüse und Obst festgesetzten und veröffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die Groß- und Kleinhandelshöchstpreise Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betr. Höchst preise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungs- Verordnungen. III. Der Bahnversand von Möhren mit Kraut ist verboten. Soweit Möhren mit Kraut von der Erzeugerstelle auf kurze Entfernungen mit Fuhrwerk oder auf andere Weise an die Absatzstelle, insbesondere auf öffentliche Märkte befördert werden, ist diese Beförderung bis auf weiteres zugelassen. IV. Die Preise unter I gelten für das Gebiet des Freistaates Sachsen, und zwar auch für solche Waren, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebiet des Freistaates Sachsen eingeführt werden. 1741 V (I 2 Dresden, am 21. Juni 1919. Wirtschaftsministerin»», Landeslebensmittelamt. Verkauf von Lastschlitten aus Heeres- bestönden in Riesa. Im Artillerie-Depot Riesa, Kirchbachstr., findet vom Montag de« 3V. Iuni ab der freihändige Verkauf von neuen, bei den Winterverkäufen übriggebliebenen Last- schlitten zum Schätzungspreis statt. Die Kastenschlttten sind von schwerer Bauart, Unterbau aus Weißbuchenholz, Oberbau aus Kiefernholz gefertigt. Zur Verwendung als Tafelschlitten sind Kastenwände, Rungen, Führersitz und Fußstütze abnehmbar, Deichsel vorn mit Zughaken zum Anhängen der Vorderbracke versehen und abnehmbar. Zubehör teile: 1 wasserdichte neue Plane, 1 Vorderbracke, 2 Ortscheite und 4 Spriegel. Dresden, am 20. Juni 1919. 2164aO>I2. Reichsverwertungsamt, Laudesstelle Sachsen. Einschränkung der Wasserabgabe. Jnstandsetzungsarbeiten im Wasserwerk zwingen uns, die Wasserentnahme aus der städtischen Wasserleitung für einige Tage vom 25. dieses Monats ab einzufchränken. Wasserabgabe erfiolgt während der Einschränkung in folgenden Zeiten: früh von 6 bis 7 Uhr mittags vo« 11 bis 12 Ahr und abends von 7 bis 8 Uhr Das Garteuspreuge« wird auf diese Zeit unter Strafandrohung ganz verböte«. Der Uebelstand wird in wenigen Tagen behoben sein. Wilsdruff, am 24.Juni 1919. 43?: Der Stadtrat. Bedingungslose Unterzeichnung. Kleine Heilung für eilige Leser. * Der preußische Kriegsminister Reinhardt ist aus dem Reichskabinett ausgeschieden. * Die wirtschaftlichen Sachverständigen der Friedens delegation haben ihre Ämter niedergelegt. * Im Rheinland erwartet man einen neuen Putsch, um vor Unterzeichnung des Friedensoertrages die rheinische Republik durchzusetzen. * Die im Berliner Zeughaus befindlichen französischen Fahnen von 1870 wurden von einer erregten Menge Soldaten verbrannt, um sie nicht ausliefern zu müssen. * Der Führer der Unabhängigen, Ledebour, wurde vom Berliner Geschworenengericht sreigesprochen. * Infolge der unsicheren politischen Lage wird allen Staats beamten das Gehalt für ein Vierteljahr im voraus gezahlt. * Die Meutereien englischer und amerikanischer Soldaten, die die Heimreise verlangen, mehren sich täglich. SeMW in leim Wen ErMngmg. Weimar, 23. Juni. In der Nationalversammlung verlas der Präsi dent des Neichsministeriums Bauer sofort nach Be ginn der Sitzung eine Erklärung, worin die Negie rung die Ereignisse der letzten 24 Stunden mitteilt und sich auf den Standpunkt stellt, daß durch den Beschluß der Nationalversammlung vom Sonntag ihr Blankovollmacht zur Unterzeichnung auch eines bedingungslosen Friedens gegeben sei. Diesen juristischen Standpunkt erkannten die Demokraten und die Deutsche Volkspartei als berechtigt an, die Deutschnationalen widersprachen. Die große Mehr heit erklärte sich aber mit der Auffassung der Negie rung einverstanden, so daß ohne besondere Ab stimmung die Auffassung der Negierung gebilligt wurde. Der Minister des Aeußeren Hermann Müller hat daraushin sofort den deutschen Gesandten in Versailles, Herrn von Haniel, als Vertreter der deutschen Delegation angewiesen, der französischen Negierung mitzuteilen, daß Deutschland die geforderte unbedingte, vorbehaltlose Unterzeichnung des Friedcnsvertrages vornehmen werde. Vorbei! DaS Ja der Nationalversammlung setzt einen Schluß punkt hinter vieles, was deutscher Gesinnung, deutscher Vaterlandsliebe, deutschem Stolz und deutschem Ehr gefühl unantastbar war viele Jahre und Jahrzehnte hin durch. Wir müssen Millionen unserer Brüder und Schwestern im Osten vreisgeben an ein Volk, das wir selber aus tiefster Unkultur erlöst haben. Mit ihnen zugleich wette Strecken fruchtbarsten Landes, die deutscher Fleiß zu wahren Paradiesen menschlicher Arbeitsfreude empor gehoben hat. Wir müssen das in seiner Ungeschwächtheit von einer himmelschreienden Lügenhaftigkeit strotzende Schuldbekenntnis auf uns nehmen, müssen unsere Volks wirtschaft, unser Finanzwesen, unsere Flüsse und Kanäle, unsere Flotte und unsere Eisenbahnen, ja unser Zoll- und Handelssystem fremder Leitungsgewalt unterstellen. Wir verzichten im Westen nicht nur auf Elsaß-Lothringen, sondern sehen das linke Rheinufer auf das Schlimmste ge fährdet — trotz der schier unausbleiblichen Rechtsfolgen, die schon heute mit Händen zu greifen sind. Und wir müssen auch unseren gesamten Kolonialbesitz dahingeben. Die Fuchtel des Völkerbundes schwebt über unserem Nacken, sobald wir etwa den Verfuch machen sollten, an den Ketten zu rütteln, die man für uns geschmiedet hat. Man kann es wohl verstehen, daß mancher Vaterlands- und Volksfreund heute schmerzerfüllt in den Ruf aus bricht: Es ist vorbei mit deutscher Selbständigkeit, mit nationaler Unabhängigkeit. Nur die Erinnerung bleibt uns! Die Rtänner, die sich gedrungen fühlten, dieses Ja auszusprechen, schreckte die Sorge um die Einheit des Reiches, die sie um keinen Preis der Welt aufs Spiel setzen wollten. Darüber ließe sich reden, aber tatsächlich bedeutet der Gewaltfrieden ja eher die Abreißung wert voller Teile des Reiches, und ob der weitere Zerfall auf zuhalten ist, darüber läßt sich nach dem Diktatfrieden Clemenceaus nicht die geringste Klarheit gewinnen. Ist es mehr als eine allerletzte Illusion, daß der Torso des Deutschen Reiches, den wir jetzt übrig behalten, noch irgendeine Anziehungskraft auf abfallsüchtige Gebiete aus üben oder gar Deutsch-Osterreich in dem Beharren auf seinem Anschlußwillen ermuntern könnte? Der politischen Verelendung gesellt sich ein moralischer Verfall, wie er furchtbarer gar nicht vorstellbar ist. Wir haben alles ver loren. Ist es für immer vorbei? Dem sterblichen Auge zeigt sich in der Gegenwart kaum ein Wolkenspalt, an den sich bange Hoffnungen auf einen noch so fernen Sonnenschein knüpfen ließen. Die Clemenceau und Genossen find die Herren des Tages — wird ihre Herrschaft ewig dauern? Deutschland unterwirft sich. Die Note an die Entente. Weimar, 23. Juni. Der Ministerpräsident Bauer hat im Namen der Reichs regierung gestern nachmittag durch den Gesandten v. Haniel in Versailles folgende Note zugleich mit dem Abstimmungs ergebnis der Nationaloersammlug über die Vertrauensfrage überreichen lass«,: .... „Die Regierung der deutschen Republik hat von dem Augenblick an, wo ihr die Frtedensbedingungen der alliierten und assoziierten Regierungen bekanntgegeben wurden, keinen Zweifel darüber gelaffen, daß sie in Übereinstimmung mit dem ganzen deutschen Volk diese Bedingungen als im schroffen Widerspruch mit der Grundlage befindend an sehen mutz, die von den alliierten und assoziierten Mächten einerseits und Deutschland andererseits völkerrechtlich ver bindlich für den Frieden vor dem Abschluß des Waffenstill standes angenommen worden war. Sie hat unter Berufung auf diese zwischen den Verhandlungsteilen vereinbarte Rechtsgrundlage und unter offener Darlegung der Verhält nisse in Deutschland nichts unversucht gelaffen, um zu un- milteibarcm mündlichen Meinungsaustausch zu gelangen, um derart eine Milderung der unerträglich harten Bedingungen zu erwirken, die es der Regierung der deutschen Republik möglich machen tollte, den Friedensvertrag vorbehaltlos zu unterzeichnen und seine Durchführung zu gewährleisten. Diese im Interesse des Weltfriedens und der Völkerversöhnung unternommenen Versuche der Regierung der deutschen Republik sind an dem starren Festhalten an den Frtedens bedingungen gescheitert. Weitgehende Gegenvorschläge der deutschen Delegation fanden nur in einzelnen Punkten Ent gegenkommen. Die gewährten Erleichterungen vermindern die Schwere der Bedingungen nur im geringen Maße. Die alliierten und assoziierten Negierungen haben die Regierung der deutschen Republik durch ein am 23. Juni ablauiendes Ultimatum vor die Entscheidung gestellt, den von ihnen vor gelegten Friedensvertrag zu unterzeichnen oder die Unter zeichnung zu verweigern. Für den letzteren Fall wurde ein völlig wehrloses Volk mit der zwangsweisen Auferlegung der geforderten Friedensbedingungen und der Vermehrung der schweren Lasten bedroht. Das deutsche Volk will nicht die Wiederaufnahme des blutigen Krieges, es will aufrichtig eine» dauernden Frieden. Es hat keine andere Macht in der Hand, als die Berufung auf das ewige unveräußerliche Recht eines selbständigen Lebens, das, wie allen Völkern, so auch dem deutschen Volke zusieht. Die Regierung der deutschen Republik kann diesem heiligen Recht des deutschen Volkes durch Anwendung von Gewalt keinen Nachdruck verleihen. Sie kann nur auf die Unterstützung durch das Gewissen der Menschheit hoffen. Kein Volk, auch keine der alliierten und assoziierten Mächte, werden dem deutschen Volke zumuten, einem Friedensinstrumcnt auö innerer Überzeugung beizustimmen, dnrch das lebendige Glieder vom Körper dcS Deutschen Reiches ohne Befragen der in Betracht kommenden Be völkerung losgelöst, die deutsche Staatshoheit dauernd ver letzt und dem deutschen Volke unerträgliche wirtschaftliche und finanzielle Lasten aufcrlegt werde» sollen. Die deutsche Regierung hat aus den im Osten abzutreten den Gebieten leidenschaftliche Kundgebungen der Bevölkerung erhalten, daß sie sich einer Abtrennung dieser größtenteils seit vielen Jahrhunderten deutschen Gebiete mit allen Mitteln