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MMufferTagehM Amts.! Nr. 116 Donnerstag den 22. Mai 1S1S 78. Jahrg Amtlicher Teil f ist i« Dresden, am 18. Mai 1919. e« !WM Dresden, am 17. Mai 1919. Der Entscheidung entgegen ,747 sen und haerver- ge dem tittergul bslosen- 'üsteuert ird die? herrsch! rgut er- r sofort rrs rt! Peetz ist schäft in mdwirt- der sich irr Fest- ll wurde eits eine cht hat, nnglinge urde er- , lebend ergeben. >en, das :ben der Wirtschastsmiulsterium, Landeslebensmittelamt. Wdruff. für de". ußerst »lanz- »ppen, ügerc. Mk. hner c 1. JuN' fleißiges. Z7S» entsprochen werde« Kan«. Meißen, am 20. Mai 1919. Der Bezirksverband der Amtshanptmannschast. m vom äsebrol- nschl. in n nene S. Joni kebens- rchweip, imarken 1>li sters. glischer werden geleitet, n sowie nrnnrh- and und : Bücher 'glischer sichern, ietkarten nftlichen 37Sb Der Stadtrat. Der Entscheidung entgegen. Nach Stunden nur bemißt sich noch die Frist, die uns gelassen ist, um die erste „Diskussion" über die Friedens- bedingungen unserer Feinde zum Abschluß zu bringen. Der Friedensausschuß der Nationalversammlung war am Montag nachmittag stundenlang versammelt, um Scheide mann und Dernburg, Erzberger und Noske, David und Gothein zu hören und die deutschen Gegenvorschläge zu erörtern, von denen man wohl annehmen darf, daß sie ihm in fertiger Ausarbeitung vorgelegen haben. Die Verhandlungen trugen diesmal einen streng vertraulichen Charakter. Beweis genug dafür, daß nicht bloß Reden zu halten, sondern Entscheidungen zu fällen waren — wenn auch vielleicht zunächst nur vorläufige Entscheidungen. Das lebhafte Hin und Her von deutschen Delegierten und Sachverständigen zwischen Versailles und Spaa und Berlin spricht gleichfalls für den bedeutungsvollen Ernst der Ereignisse, denen wir entgegengehen, und es fragt sich nur, ob wir wirklich schon gerüstet sind auf das, was kommen mag. Mit Protestkundgebungen allein ist nicht viel getan. Allerdings, den Gang der Dinge zu beschleunigen, dazu haben wir keine Veranlassung. Schon deshalb nicht, weil wir sehen, daß auf Ler Gegenseite die Unrube wächst. militärischen Bedarfsstellen im Rahmen ihres zulässigen Fleischbedarfs solche mit gelbem Längsbande und der Aufschrift: Militärbezugsschein" zu streichen. 3. In Z 6 sind die Worte: „und soweit es sich nicht um Schlachtvieh handelt, das ein in einen anderem Kommunalverband? ansässiger Truppenschlächter zulässigerweise auf Militärbezugsschein erworben Hat" zu streichen. 4. ß 8 Absatz 3 erhält folgende Fassung: Für Truppenschlächter übermittelt der Vorstand des Viehhandelsverbandes den Korps- verteilungsstellen die erforderliche Anzahl von Anweisungen auf die Haupthändler und Viehverteilungsstellen und von Schlachtgenehmigungsscheinen für das von den Truppen selbst gehaltene Vieh. Die Anweisungen gelten als SchlachtgsnehmigungSscheine. 1229 VI./rill Wirtschaftsministerin«, Landeslebensmittelamt. ichl rschneidel Nr. 4. je näher der Friedensschluß heranrückt. Und das nicht etwa nur im Lager der Diplomaten und Staatsmänner. Nein, auch die Völker drüben geraten mehr und mehr in Bewegung. Als die Griechen jetzt bei Smyrna landeten, wurden sie von den Türken mit Gewehrfeuer empfangen und mußten 100 Tote auf der Strecke lassen. Wichtiger ist noch, baß die griechische Bevölkerung der Stadt eine feindselige Haltung gegen ihre landsmännischen „Befreier" einnimmt — die Griechen sind eben nicht überall in der Welt so beliebt wie im Auswärtigen Amt von Frankreich. Und in Italien schlagen, kaum daß Lie Wunde von Fiume einigermaßen verharscht ist, die Flammen der Unzufrieden heit abermals hoch auf: kein Tag ohne neue Demütigungen für Italien, jammern die Blätter. Die Auslieferung von Smyrna an Griechenland stelle ein Tauschgeschäft mit England dar, das dafür Zypern endgültig behalte, sich aber überdies kM Betrieb der Bahn von Smyrna nach Syrien „für alle Fälle" gesichert habe. Dadurch verliere aber wieder der Hafen von Triest fast jeden Wert, und der Kampf Italiens um die Adria sei nahezu zwecklos ge worden. Aber auch den Briten ist ein Wermuts tropfen in den Becher dec Freude gefallen. Der Aufstand l in Indien scheint sich in beängstigender Weise auszubreiten, die Afghanen haben große Verstärkungen erhalten, und der ! Belagerungszustand muß immer weiter über das Land Zuckerkarten der Reihe 12 und 13. Die Gültigkeit d^r Zuckerkarten für den laufenden Versorgungszeitraum (Reihe 12) «ritscht mit dem 27. Mm 1919. Nach diesem Zeitpunkt darf auf Karten der Reihe 12 Zucker im Kleinverkauf nicht mehr abgegeben werden. Vom 28. Mai 1919 ab gelten die Zucksrkarten und Bezugskarten der Reihe 13, die auf die Zeit vom 28. Mai bis 8. September 1919 lauten. Die neuen Karten sind dies mal auf Wasserzeichenpapier (Rankeustreifen) gedruckt, so daß Fälschungen und Nachdrucke ohne weiteres jedem erkennbar sind. Nur die mit Wasserzeichen versehenen Karten sind gültig. Die Annahme falscher Karten kann den Ausschluß vom Zuckerhandel wegen Unzuverlässigkeit und Bestrafung nach sich ziehen. Die Bezugsausweise der Reihe 12 waren laut Bekanntmachung vom 10. Februar 1919 (Sächsische Staatszeitung Nr. 35 vom 12. Februar 1919) von den Kleinhändlern dis zum 28. Februar 1919 an ihre Lieferanten eiuzuseude«. Sollten trotz dieser Verordnung irrtümlicherweise Bezugsausweise der Reihe 12 sich noch in den Händen der Händler befinden, so find sie «««mehr unverzüglich auf dem üblichen Wege der Zuckerverteilungsstelle für Sachsen zuzuführen. Die noch bei den Händlern befindlichen Bezugskarte« und Ergänzuugskarte« der Reihe 12 sind spätestens bis zu den nachstehend angegebenen Terminen ab- Miefern, und zwar seitens der Kleinhändler an die Zwischengroßhändler . bis zum 20. Juni 1919, seitens der Zwischengroßhändler an dis der Zuckerver ¬ teilungsstelle angehörenden Großhändler .... bis zum 25. Juni 1919, seitens der Großhändler an die Zuckerverteilungsstelle 'bis zum 30. Juni 1919. Zu de« gleiche» Termine« sind die von den Zuckerkarten der Reihe 13 abge- frennten Bezugsausweise an die genannten Stellen abzuliefern. Da im Laufe des Ver- ivrgungszeitraums von den Kommunalverbänden Nörmal-Zuckerkarten nicht mehr aus- gegeben werden, ist eine restlose Rücklieferung der betreffenden Bezugsausweise sofort möglich und aus Gründen einer schärferen Kontrolle dringend erforderlich. Aus dem gleichen Grunde dürfen Zuckerkarten (nicht Bezugskarten und Ergänzungskarten) der Reihe 13 "Ur bis zum 20. Juni 1919 beliefert werden, da später noch Ergänzungskarten zur Aus gabe gelangen. Die im Laufe des Versorgungszeitraums ausgegebenen Zuckerbezugskarten (für ge werbliche Zwecke) und Ergänzungszuckerkarten der Reihe 13 sind fortlaufend nach Eingang, spätestens aber 14 Tage nach Empfang an d,ie Lieferanten weiterzugeben. Das Ministerium behalt sich vor, gegen säumige Einlieferer mit geeigneten Maß nahmen vorzugehen. Erneut wird darauf hingewiesen, daß sämtliche Zuckerkarte« mit Namen, Dohnort des Inhabers und mit dem Stempel des Kleinhändlers zu versehen sind. Karten, die diesen Eifordernissen nicht entsprechen, dürfen nicht angenommen werden. Die Zuckerverteilungsstelle wird künftig derartige Karten nicht mehr einlösen. / Jede Einsendung von Karten hat unter „Einschreiben" oder mittels Wert paketes zu erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird im Falle des Verlustes kein Ersatz geleistet. Durchlochte Karten gelten als entwertet und dürfen nicht mehr beliefert werden. Ergävzungskarte« ohne Zeit- und Reihenangabe und ohne den Stempel des ^gebenden Kommunaloerbandes oder der sonstigen Ausgabestelle sind ungültig. Die An nahme solcher Karten ist unzulässig und strafbar. 304V^^.:Ic Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die Verhandlungen Graf Rantzaus in Spaa haben erneut M einem Unannehmbar der Friedensbedingungen geführt. . * Nack dem Fliedensvertrag sollen wir über 20°/° unserer kbrlichen »codlenproduktion an die Feinde adgeden. . * Die nächste Sitzung der Nationalversammlung wird noch w Berlin stattfinden. k Der Gesetzentwurf über die Betriebsräte ist von der Ne uerung veröffentlicht worden. Über Westpreußen ist seitens der Regierung der kleine Belagerungszustand verhängt worden. In Eisenach haben die Spartakisten den Güterbahnhof in ^land geschossen und viele Lebensmittel vernichtet. . * Zur Abholung der notleidenden Deutschen in Riga geht 'U Dampier von 7000 Tonnen dorthin ab. Auf Antrag von Venizelos beschloß die Konferenz in ^ns, die Strafverfolgung des früheren griechischen Königs ^ötantin Lurch einen alliierten Gerichtshof herbeizuführen. »* Amtlich meldet eine Reuterdepesche aus Paris, daß der ^uptleil der deutschen Gegenvbrschläge abgelehnt wurde daß schriftliche weitere Verhandlungen zugestanden worden sind. Besatzung Wilnas durch die Polen wird von Rußland "riegselklärung betrachtet. ls „Gr- wort aus Sine Ab- erscheint r.-M, deutsch e» Bries ist, zum igeblichen l Kaisers, vehr dec lern auch verfehlen en. en ' Jahr-"- SchüS-t >nhof 1^ Die Bekanntmachung über den Verkehr mit Schlachtvieh vom 1. Februar 1919 Ar. 32 der Sächs. Staatszeitung) wird wie folgt abgeänderl: - 1. In H 3 ist Absatz 2 zu streichen. 2. In 8 4 Absatz 2 Satz I sind das Komma und die Worte: „desgleichen die Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Lahre 1841. Fleischversorgungsbezirk Kesselsdorf. Im Anschluß an die Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft Meißen vom 15. d. M. wird auf folgendes hingewiesen. Herr Johne übernimmt in der am 26. Mai beginnenden Woche den Fleischoerkauf. Sämtliche Fleischversorgungsberechtigte wollen am 24. oder 26. Mai unter Vorlegung des Fleischbezugsscheines im Gemeindeamt melden, bei welchem der beiden genannten Fleischer sie das Fleisch beziehen wollen. Die Anmeldung hat auf 4 Wochen (also bis 21. Juni) zu erfolgen; während dieser Zeit darf ein Wechsel nicht stattfinden. Für die Vesorgungsberechtigten der Gemeinden Unkersdorf, Steinbach und Roitzsch bleibt O bei der bisherigen Regelung. Kesselsdorf, am 20. Mai 1919. s?s7 Irrgang, Vorsitzender des Versorgungsbezirkes. Ar die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Hernfprecher: Amt Wilsdruff Nr. K. Inssrtionoprcis Pfg. für die «-gespalten- Koepuszelle oder deren Naum, Lokatpreis pfg., Reklamen pfg., alles mi! Teuerungszuschlag. Z «raub und tabellarischer Satz mlt LV"/- Aufschlag. Bei Wiederholung und Hahresun. 'tzen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behör. -ft die Spaltzeile so pfg. bez. pfg. / Nachwelsungs- und Offertengebühr A> bez. Pfg. / Telephonische Insoratcn-Aufgabe schließt jedes Restamattonsrecht au«. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr da« Tausend Mk., Zr die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Platzen wird »eine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrift Aufschlag ohne Rabatt. / Lie Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen N> Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ae- meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen- Preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich ober stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fast« nicht der Empfänger Innerh. S Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. -Wilsdruffer Tageblatt- erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und »>mage, abend« s Uhr sür den folgenden Tag. / Bezugsprel« bei Selbstabholung der Druckerei wächentiich pfg., monatlich Pfg., vierteljährlich Mk.; Ach unsere Au«träger zugetragen monatlich Pfg., vierteljährlich Mk.; R den deutschen Postanstalten vierteljährlich Mk. ohne Zuftestüngsgebühr. Aff Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen Derzeit Bestellungen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Wndwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der «förderungsetnrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung !°tr Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner A der Inserent in drn obengenannten Kästen keine Ansprüche, fast« die Amnq verspätet. In beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzel- Akaufsprei« der Nummer 10 Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu -dressieren, sondern an den Verlag, die Schrtstleiiung oder die Geschäftsstelle. / «onpme Zuschriften bleiben unberückstchtiat. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 4». Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tßarandt« Postschea.Konlv: Leipzig Nr. 28614 Die Aufstellung von Vermögens- Verzeichnissen betreffend. Unter Bezugnahme auf die kürzlich erlassene öffentliche Aufforderung der Besitz steuerämter zur Aufstellung von Vermögensverzeichnissen wird zur Vermeidung von Miß verständnissen nochmals darauf hingewiesen, daß in den Vermögensverzeichnissen das Vermögen nach dem Stande vom 31. Dezember 1918 anzugeben ist. Die Aufstellung der Verzeichnisse ist bis zum 31. Mai 1919 zu bewirken. Dresden, am 17. Mai 1919. Fiuauzministerium, IV. Abteilung. Nach unserer Bekanntmachung vom 14. März 1919 sind die von dem Bezirksverband der Amtshauptmannschafl Meißen und der Stadtgemeinde Meißen gemeinsam ausgegebenen Notgeldscheine über 5 Mark (blau) und 20 Mark (braun) mit dem 31. März 1919 außer- Verkehr gesetzt und sollten von unseren Kassen nur noch bis 30. April dieses Jahres em- gelöst werden. Da sich noch immer eine nicht unerhebliche Anzahl dieser Scheine im Umlauf befindet, soll deren Einlösung ausnahnisweise noch bis zum ZI. Mai IM erfolgen. Hierbei wird ausdrücklich bemerkt, datz «ach Ablauf dieser Frist An träge« auf Einlösung solcher Gutscheine unter keinen Umständen mehr