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Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Nr. 97 78. Jahrg Dienstag den 29. April 1919 baren Amtlicher Teil Vor Der Stadtrat Verlusterklärung der deutschen Kolonien I, Jeder Haushalt erhält eine Grundkarle über monatlich 2 >/z Zentner. 2. Haushaltungen, di« Gaskochoorrichtungen besitzen, erhalten monatlich 2 Zentner. Ausgabe der Kohlcnkarten.werden di« halben Zentner-Abschnitte ungültig gemacht. 3. Den landwirtschaftlichen Bezugsberechtigten werden außer der Grundkarte noch Folge gehabt, daß unsere Bevollmächtigten erst spater, am Tage, wo sie schon in Versailles sein sollten, abreisen, was das Pariser Programm immerhin etwas in Unordnung bringt. Und dann werden sie, wenn sie in Versailles ein treffen, Herrn Orlando dort schmerzlich vermissen, den Führer der italienischen Friedensmission, der, statt noch rasch unter die Präliminarien seinen Namen zu setzen, sich plötzlich nach Rom aus den Weg gemacht hat. Herr Wilson dagegen, der Mitte April mit seinem Aufbruch in die Heimat drohen mußte, um hinter den Arbeiten seiner Freunde und Bundesgenossen endlich mehr Dampf aufzu machen, ist zur Stelle — ob in sehr begeisterter Stimmung über den Erfolg seiner-heißen Bemühungen, .ist allerdings die Frage, unsere Delegierten werven leoemaus m Versailles einige Unbehaglichkeiten auf der Gegen eite fest- stellen können, was ihnen gewiß nicht besonders peinlich zu sein braucht. Um ihre-Mission sind sie aber trotzdem ganz gewiß nicht zu beneiden. Durch den italienischen Lärm um Fiume darf man sich keine übertriebenen Vorstellungen über die TragweM der Meinungsverschiedenheiten ausdrängen lasten, die sich jetzt plötzlich unter den feindlicken Bundesgenossen auf- getan haben. Wie es iaule Friedensschlüsse gibt, so gibt es auch faule Kompromisse; die »Alliierten und Assoziierten würden sich ja für alle Ewigkeit unsterblich lächerlich machen, wenn sie in dem Augenblick, wo sie gerade ihren , Nachstehende Bekanntmachung der Reichswirtschaftsstelle für Ersatzspinnstoffe vom «pril 1919 wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 378 111^ Dresden, am 24. April 1919. Nr. 41K UK. Die Amtshauptmannschast. ein Bezugsschein mit dec in jedem einzelnen Falle festzustellenden Kohlenmenge ausgestellt. Diese Menge wird in der Weile berechnet, daß für jedes Stück Großvieh (das sind über 3 Monate alte Rinder, Pferds, Maultiere und Esel) monatlich 1/4 Zentner gewährt wird. Einem Stück Großvieh sind gleichzuachten 2 Ziegen oder 2 Schweine oder 2 Stück unter 3 Monate altes Jungvieh. 4. Den gewerblichen Betrieben, Handwerkern, Anstalten, Kriegsküchen usw. werden zu der Grundkarte gleichfalls Bezugsscheins erteilt, und zwar nach den bisherigen Sätzen bezw. auf Grund besonderer Feststillungen. Die bisherigen Kohlenkarten und Bezugsscheine werden hiermit mit Wirkung ab 1. Mai für ungültig erklärt. Diese Maßnahme macht sich dadurch notwendig, daß der Reichskommissar für dis Kohlenverteilnng in Berlin bereits für die Monate März und April keine Reichs-Hausbrand-Bezugsscheine mehr herausgegeben, außerdem sämtliche noch bei den Werken unbeliefert liegenden Scheine gleichfalls ab 30. April 19 l 9 für ungültig erklärt hat. " Wilsdruff, am 28. April 1919. zu» ade» er 'Vf d. Bk Aach und von Versailles. 28- April sollten die deutschen Friedensunter- wenn es nach den Franzosen gegangen wäre, in Mes eintreffen, um am nächsten Morgen den Text , nspräliminarien von ihnen ausgehändigt zu er- wit dem — man kann sich wohl nicht gut anders — Auftrage, binnen acht oder zehn Tagen seine ^>ung beizubringen. Dann wäre zu Beginn der lzMn Maiwoche alles erledigt gewesen, und das weitere Kg»,. Man ruhig einem halben oder ganzen Dutzend und Unterausschüssen überlassen können. Indessen Bruche Ton des Herrn Clemenceau bat einmal zur 8 s. Dis Vorschriften dieser Anordnung finden keine Anwendung auf lüstrierte Papier rundgarne, Mischgarne (Textilose, Tsxtilit, Depagarne), Bindfäden und Seilerwaren sowie für die zu deren Herstellung bestimmten Spinnpapiere. Zellulongarne und dergleichen Zeüstoffgarne sind nicht Papierrundgarne im Sinne dieser Anordnung. 8 6. Diese Bekanntmachung tritt an Stelle der Bekanntmachung Nr. L. 10 über Spinn papier- und Papierrundgarn-Lieferungsoerträge vom 4. März 1919 und mit Wirkung vom Tage der Verkündung der Bekanntmachung Nr. L. 10 in Kraft. Berlin, am 1. April 1919. Reichswirtschastsstelle für Ersatzspinnstoffe Der Vorsitzende: Georg W. Meyer. Regelung der Kohlenversorgung der Landgemeinden. Für die Zfft vom 1. Mai 1919 bis zum 30. September 1919 wird die Kohlen- ' Versorgung wie folgt geregelt: Staats-Einkommen- und Ergänzungs steuer betreffend. Nachdem das diesjährige Einkommen- und Ergänzungssteuer-Kataster für die Stadt Wilsdruff eingegangen ist, werden gemäß Z 46 des Einkommensteuergesetzes vom 24 Juü 1900 und 8 28 des Ergänzungssteuergssetzes vom 2. Juli 1902 einem jeden Beitragspflichtigen hiesiger Stadt die Steuerklaffen, in welche er eingeschätzt ist, sowie die Beträge der von ihm zu entrichtenden Steuern mittels verschlossener Zuschriften, in welchen zugleich eine kurze Belehrung über das Recht der Reklamation enthalten ist, im Laufe dieser Woche bekannt gemPht werden. Beitragspflichtige, welchen solche Zuschriften nicht behändigt werden können, haben sich wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses in der hiesigen Steuerkasse zu melden. Die erste Hälfte des Einkommen- und Ergänzungssteuersatzes ist am 30. April dieses Jahres zu entrichten. Hierbei machen wir darauf aufmerksam, daß etwa eingewendeter Reklamation un geachtet die Steuerbeträge vorbehältlich späterer Ausgleichung abzuführen sind. Hiifsrafeln zur Berechnung der Einkommen- und Ergänzungssteuersätze liegen in unserer Steuerkaffe aus. Meißen, am 26. April 1919. 3108 eiwv gesucht Str^> ozsnNA^ Gen ^gangen- athe. age ein gen , ieiätt' Hatsie eise. l.2779-'f rotf«s,. zur^ Hat der Abnehmer bereits erfüllt, so ist er berechtigt, zu verlangsn, daß der Lieferer den Unterschied zwischen dem hiernach zu zahlenden und dem vereinbarten Preise erstattet. . , Der Anspruch auf Preisermäßigung ist durch Erklärung an den Vertragsgegner zu machen. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn sie bis zum 15. Mai 1919 schließlich mittels Einschreibebriefes zur Post gegeben worden ist. §4. P , Vor dem 1. März 1919 abgeschlossene Vergleiche aller Art über Spinnpapier- und ^ierrundgarn-Lieferungsverträge bleiben in Kraft. ^iprecher: Amr Wilsdruff Nr. 6. söMl? ZnserNonoprei« pfg. für die s-gespaii-ne Korpuözelle oder der«» Naum, Lokalprei« Pfg., Reklamen Pfg., alle« mir Tcucrungszuschlag. A «raub und iabellarlscher Satz mir LvV Aufschlag. Lei Wiederholung und Zahr^un. 'hin entsprechender Nachlaß. Betanntmachungen Im amlllchcn Teil <nur von Behor» N die Spaltzclle «i pfg. bez. pfg. / Nachweisung«, und Offerlengebühr ro de«. pfg. Telephonische Anseraten-Aufgabe schltcßi sede« ReNamationörechi au«. / Anzemcnannabme bi« 11 Uhr vormitiag«. / Bellagcngebühr da« Tausend Pik., Ir di- Postauflage Zuschlag. / Für da« Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen lind Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrist Aufschlag ohne Rabat«. / Die Rabattssitze und Nettopreise haben nur bei »ar. zahiung binnen LV Tagen Gültigkeit; längere« Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Znserenien bedingen die Berechnung de« Brutto-Aelien- Preise«. ^Sofern nichischon früher ausdrücklich oder stillschweigend al« Erfüttung«ort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechming«tage an, Widerspruch erhebt. Wirtschaftsministerin«. . Bekanntmachung /kr Abänderungen und Neufassung der „Anordnung auf dem Wirtschasts- vbiet -er Reichswirtschastsstelle sür Ersatzspinnstoffe Nr. L. 10 über ^wnpapier- und Papierruudgaru-Lieferuugsuerträge vom 4. März 1K1S". Vom 1. April 1919. » Mit Zustimmung der Reichsstelle für Textilwirtschaft wird gemäß H 1 der Verord nt über wirtschaftliche Maßnahmen auf dem Tsxtilgebiete vom 1. Februar 1919 ,/kichs-Gesktzbl. S. 174) und 8 2 der Bekanntmachung über Befugnisse der Reichsstelle Textilwirtschaft und der Reichswirtschaftsstellen auf dem Tsxtilgebiete vom gleichen sReichs-Gesetzbl. S. 175) die Anordnung auf dem Wirtschaftsgebiete der Reichs- ^schaftSstelle für Ersatzspinnstoffe Nr. L. 10 vom 4. März 1919 (Deutscher Neichs- ,"i^er Nr. 55 vom 8. März 1Sl9) über Spinnpapier- und Papierrundgarn-Lieferungs- die vor dem 4. Dezember 1S18 abgeschlossen worden sind, wie folgt abgeändert ns» gefaßt: Z r- > Hat ein Lieferer den LieferungSvertrag bis zum I. März 1S19 einschließlich nicht "it nicht vollständig erfüllt, so >st jeder Vertragsteil berechtigt, den Vertrag in bezug den noch nicht gelieferten Teil der vereinbarten Menge rückgängig zu machen. Diese Nötigung bezieht sich höchstens auf die Hälfte des rückständigen Teiles der vereinbarten bei Spinnpapier-Lieferuugsverträgen darf diese Berechtigung nur bis zu dem- § hm Teil der vereinbarten Menge ausgeübt werden, der nachweislich bis zum 1. März 1919 schließlich noch nicht hergestellt war. p Die Rückgängigmachung wird durch Erklärung mittels Einschreibebriefes an den Mgsgegner vollzogen. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn sie bis zum 20. März 1919 Post gegeben worden ist; Ausnahmen hiervon kann die Reichswirtschaftsstelle für ^tzspinnstoffe zulassen. 8 2." , Bei Spinnpapier-Lieferungsverträgen tritt für die im Inland erzeugten und in der , i. März 1919 ausschließlich bis L1. Mai 1919 einschließlich gelieferten Mengen ? Stelle des vereinbarten ein Preis, der um zehn vom Hundert des in der Bskannr- ^chung — Nr. Ill 700/5. 17 — vom 10. Juli 1917 und der Nachtrags- k'Mmmachung — Nr. 1200/11. 17 — vom 1. Februar 1918 angegebenen ?^ises niedriger ist als der vereinbarte Preis. Ist der vereinbarte Preis niedriger als der t ^r Bekanntmachung — Nr. III 700/5. 17 — vom 10. Juli 1917 und ? Hachtragsbekanntmachung — Nr. 1200/11. 17 — vom 1. Februar 1918 gegebene, so bleibt er in Kraft. Hat der Abnehmer bereits erfüllt, so ist der Lieferer pflichtet, ihm den Unterschied zwischen dem hiernach zu zahlenden und dem vereinbarten ^ise zu erstatten. ». Eine Rückwirkung dieser Regelung auf ein Verrechnungsvcrhältnis gegenüber der Hbnpapier-Ausgleichskasse findet nicht statt. 8b- » Soweit Papierrundgarn-Lieferungsoerträge bis zum 1. März 1919 ausschließlich nicht erfüllt waren, tritt an Stelle des vereinbarten ein Preis, der dem in der Be- i ">"-nachung — Nr. III 700/5. 17 — vom 10. Juli 1917 und der Nach- .^sbekarmtmachung — Nc. 1200/11. 17 KR.A». — vom I. Februar 1917 an- ^benen GarnpceiS unter Berücksichtigung der nachstehenden Abzüge entspricht, sofern H der vereinbarte Preis niedriger isi: rentault zu Tharandt. N-. W W »sc» lang) G , wirn, Haft)- lehaer« i. Stoffen irn, ,sen usw fertigt. in :e. Naßnehw'" araiureN und bll^ Kei, ukM-, Nr. mmt glich FraM ^arkt lü MOmsserTageblati Tageblatt- erßheln« täglich, ml« «»«nahmt der Svnn« und FF -'M Wochenblatt für Wilsdruff L,'" »»Aschen P-stanst-N-n vierttljährlich Mk. ohne ZusteNung«gebühr. ' Lshv-anstatten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäst«steNe nehmen UKv UtpÜLtüLKV. L-Pst BeftMingen entgegen. / Zm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger " " N>»«icher Störungen der Betriebe der Zeiiungen, der Lieferanten oder der Erscheint seit VSM Joffre 4841. HL ^kr»ng«einrichtungen hat der Äezlcher keinen Anspruch auf Lieferung ' ' ' ' uf -acküeferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Lezugspreste«. Ferner L»'" Znserent ln den obengenannten Fällen teine Ansprüche, fast« die verspätet, In beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel« ^-»ltprei« der Nummer 10 Pf«. / Zuschristen sind nichi persönlich zu sinder» an den Verlag, die Schristleitung oder die Geschäftsstelle. / Leitte ZSsthrtzien bleiben unberückstchttat. «Karliner Veriretuvg: Berlin SW. 48. M die Amtshauptmanuschaft Meißen, für das Nr. 3 metrisch und gröber . - 5«/. „ 3,1 bis 5 metrisch . . . 15"/. „ 5,1 „ 7 metrisch . . . 20°/. „ 7,1 , 10 metrisch . . - 25»/. „10,1 metrisch und feiner . - 35«/.