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Nr. 63 Mittwoch den 19. März 1S1S 78. Jahrg. Amtlicher Teil Verordnung, die Butztagsfeier betreffend, vom 14. März ISIS. R Meißen, am 18. März 1919. Die Amtshauptmanqfchast. Der Stadtrat. Meißen, am 17. März 1919. Wilsdruff, am 11. März 1919. Der Stadtrat. 2S7S Wilsdruff, am 17. März 1919. Der Stadtrat. 2874 auf 30. April 1919 Stadtrat Wilsdruff. 2Ü0S Der Diktatfrieden Meißen, am 14. März 1919 Der Bezirksverbaud der Amtshauptmauuschaft. L Co- er 4Sb »chot Acrm-r >amen, erren. Dresden, am 14. März 1919. Das Ministerium des Kultus «ud öffentliche» Unterrichts. Das Wirtschafts-Ministerium. Das Arbeits-Ministerium. 2 «84 Nr. 160 1. Der Stadtrat. Nr. 395 11 8 Die Amtshauptmauuschaft. scheint, sogar ohne jeden Borbehalt erfüllt werden muß: ob wir sie wieder zurückbekommen, wann das geschehen müßte, in welchem Zustande, darüber findet sich in den bisherige»» Mitteilungen über den Vertragsabschluß kein Sterbenswörtchen. In Paris und London spricht man lediglich davon, wie inan diese neue köstliche Beute aus die Alliierten verteilen werde, daß in der Hauptsache natürlich deutsche Besatzungen nicht zugelaffen werden würden, und daß die deutsche Flagge auf den Fahrten nicht gezeigt werden dürfe. Trotzdem werden sich in den verborgenen Falten des Abkommens vielleicht einige Rede wendungen vorfinden, die nach Zugeständnissen an unsere Rechtsanschauungm am diesem Gebiete aussehen sollen: aber einmal soll es sich dabei nur um „vorläufige , um „provisorische" Ausnahmebestimmungen handeln, und dann wissen »vir ja längst, daß unsere Feinde solche Klauseln ganz anders zu verstehen und auszulegen pflegen, als die naive deutsche Ehrlichkeit sich das von vornherein gewöhn lich ooraestellt bat. Wer glaubt noch, daß es diesmal anders sein könnte? , Und die Gegenleistung? Dann bleibt es bei den be rühmten 370000 Tonnen Fett und Getreide, mit denen wir schon in Trier abgespeist werden sollten. Zu deren Lieferung hat sich die Entente verpflichtet: mehr gibt eS nicht. Aber wenn wir m-br brauchen — und wie werbe« Frau Ida Martha Lehmann geb. Lorenz in Wilsdruff ist als Stellvertreterirr der Leichenfrau für den 1. und 6. Wilsdruffer Leichenfrauenbezirk, umfassend die Orte Wilsdruff, Gutsbezirk Wilsdruff, Grumbach, Kaufbach, Sachsdorf und Huhndorf, bezw. dis Orte Sora, Lampersdorf und Lotzen in Pflicht genommen worden. Donnerstag den 20. d. M. vormittags von 11—1 Uhr Ausgabe von Petroleum- und Kerzen marken Freibank Wilsdruff. Mittwoch den 1S. März vormittags von 8 bis 10 Uhr Rindfleisch im rohen Zustande. Preis 1,40 MK. das Pfund. Es werden die gelben Lebensmittelkarten Nr. 2381-2610 beliefert Ginzelgeld sowie Gefäße oder Papier sind mitzubringen. HW roffeio. gebrauch^ Raschig I» Beziehung auf den am 19. März dieses Jahres bevorstehenden Bußtag wird 'tldurch nachgelassen, daß im allgemeinen die Bestimmungen des Sonntagsgesetzes vom . - September 1870 und der Verordnung über die Beobachtung der geschlossenen Zeiten W 14 Februar 1911, insoweit darin Besonderheiten für die Begehung der Bußtage geschrieben find, nicht in Anwendung gebracht werden. Der Bußtag unterliegt aber " Beschenkungen, die auch an den anderen Sonntagen zu beobachten find. Außerdem ^bleibt es dabei, daß Tanzveranstaltungen und sonstige geräuschvolle Vergnügungen Mlt "Sahnis ernsterer Konzertaufführungen nicht stattfinden dürfen. 5 » HI ,11. später lrbeit zu liches chti Hanshaw ,lt. AN' rr gute" rs. Bor». i«-» ay, !Svem ürWodr» MlV ierns. :g 'Zr W ulang Löwen. c über Buä teuer, ltd Wahst" reibenden" wenn iE en dazu e^ 1 ^«-7 > LV IN e3-zs b 8748» E 57 E 1 :44Lk L3SIö rM 31971 NA 41972 47094 47-^ 53942 M 59074 vlM 67532 7435» 7K5 82K83 8426 9597« BA 4782 108428^. n AMdnNl ürmrr. b eufs. Kinderhort betr. Hi Infolge Raummangels sind wir gezwungen, bis auf weiteres die beiden städtischen ^"erhörte wieder zu vereinigen und die Zahl der darin unterzubringenden Kinder zu Wilsdruff, am 13. März 1919. 2M« H . Das Saatbeizmittel »Uspulu«", das bisher vielfach frei verkauft worden ist, fällt A» die Gifte der I. Ableitung (Anlage 1 der Vorschrift, betr. den Handel mit Giften st. 2. 1895, G.- u. Verordnungsblatt S. 17) und unterliegt den für diese Gifte ätzenden Beschränkungen. Nr. 493 II B. Rotzfleischverkaus. Donnerstag de« 2V. März nachmittags von 2—4 Uhr Rotzfleischverkaus die Nummern 606 -705. Wilsdruff, am 18. März 1919. 2«r Der Stadtrat — Kriegswirtschastsabteilnng. Steine statt Nrot? v. Das erste Nein, das unsere Unterhändler den uferlosen Mutungen der Entente in den ersten Märztagen in Mr entgegensetzten, als die Bedingungen für die Mtung von Lebensmitteln nach Deutschland vereinbart °rn sollten, hat nicht die furchtbaren Folgen nach sich U°l>rn, die erschreckte Gemüter in ihrer ersten Angst -.Laussagten. Die Verhandlungen wurden nack einer Mve wieder ausgenommen und haben am 18. März in Ulflel zur Unterzeichnung eines Abkommens geführt, das Ernährung bis zur nächsten Ernte sichersteven soll. Mlen wir jubeln, dürfen wir unS auch nur freuen, daß L«1es Zjxl wenigstens, nach bald fünfmonatlichem Men und Bangen, erreicht ist; Lab wir unser nacktes Lven werden aufrechterhalten können mmitten deS furcht- Ms! Zusammenbruchs an allen Ecken und Enden? Ach, U Freude liegt gar kein Anlaß vor: eher zur Trauer, « «s lo weit mit unS gekommen lst, daß wir dieses der Knechtschaft annehmen müssen, von einer Hand Uicht, die nur an Züchtigung denk, nicht an Mild- ^skest, nicht an Menschlichkeit. Grund- und Eckstein deS ganze» Abkommens ist, daß M 1»» Rest unserer Handelsflotte ausliefern. Das ist kste Bedingung. Lie erMM »»erd«, mub. Wie es Einziehung der Rotgeldscheine über 5 und 2V Mark. 1 Wirlschaftsministerium hat durch die Bekanntmachungen vom 28. Februar und ».März 1919 angeordnet, daß die von dem Bezirksverband der Amtshauptmannschuft «An und Stadtgemeind, Meißen gemeinsam ausgegebenen Notgeldscheiue über Aiark (blau) «ud 20 Mark (braun) mit dem 31. März 1919 !?rle» Verkehr gesetzt werden Mit diesem Tage verliere« also die G«t- Gültigkeit als Zahl«vgsmittel. Die Gutscheine werden aber ^4 die Kusse deS BezukSverbands der Amlshauptmannschast Meißen und die Kassen ^tadt Meißen, die auf den Gutscheinen aufgeführten Gemeindeverbandsgirokassen oder p, ch die im Geltungsbereich der Gutscheine bestehenden Banken und Kreduvereme «och v »N« beschranken. Es conii-n deshalb weiterhin bestimmungsgemäß nur noch Kinder im Alter von 2 bis z« 1« Jahre« solcher weniger bemittelter Einwohner derSradt Auf- Erwerbstätigkeit (Daler und Mutter ständig ans Arbeit) oder durch Siechtum oder besondere häusliche Verhältnisse gehindert find, sich m ausreichendem Maße der Erziehung und Beaufsichtigung der Kinder zu widmen. Wettere Voraussetzung für die Aufnahme ist, daß die Kinder laufen können, sauber, gesund und nicht mit abstoßenden Gebrechen behaftet find. Die Kinder müssen rein gewaschen, gekämmt und -armer gekleidet zum Kinderhort kommen oder gebracht werden, sonst werden ste zurückaewiesen. Mn ansteckende« Krankheiten, wie Diphthrritis, Scharlach, Keuchhusten, Masern, Kratze mw. behaftete Kinder müssen dem Kinderhort solange fern bleiben, bis ste völlig gehnlt sind und Ansteckungsgefahr ausgeschlossen ist. Letzteres gilt auch für Kinder, deren Angehörige an ansteckenden Krankheiten leiden. Die Hortleiterin ist Verpflichtet, erkrankte Kinder «nverzSglich wieder «ach Hause z« schicke«. Die Kinde' »ollen den Hort regelmätzig besuchen. Fernbleiben der Kinder ist der Hortleiterin zu melden und zu begründen, insbesondere find Erkrankungen an einer ansteckende« Krankheit unverzüglich zn melden. Versäumen Kinder ohne genügenden Grund den Bsiuch des Hortes länger als 4 Wochen, so bedarf es zur Wiederaufnahme erneuter Anmeldung. Die Aufnahmegebühr für solche oder neu hinzutretende Kinder betrag« für di- Familie 50 Pfennige Etwaige Beschwerden der Ettern find nicht bei der Hortleiteri«, sonder« beim Bürgermeister anzubringe«. Der Kinderhort wird am Montag de« 24. März dieses Jahres im rechten Flügel des Verwaltungsgebäudes wieder eröffnet. Anmeldung aller wieder a«fz«- «ehmenke« Kinder bis Sonnabend den 22. März vorm. 10 Uhr nur iu der Po lizeiwache — (ohne Aufnahmegebühr). Gesuche um Neuausuahme« oder um Ausnahmen von den Aufnahmebedingungen find schriftlich an den Kinderhortausschuß zu richten. wir es brauchen! —, dann soll uns gnädiglich erlaubt werden, weitere Vorräte einzukaufen, wo und wann wir es können, indessen immer nur bis zum Höchstbetrage von '170000 Tonnen den Monat; ungerechnet die Einfuhr von Fischen und Gemüsen, in der man uns nicht länger be hindern will. Zahlung immer bar und im voraus; mn liebsten in Waren, doch sollen auch Frachtgelder, Kredite in neutralen Ländern, ausländische Wertpapiere angenommen werden. Gold dient als provisorische Sicherheit für Vorschüsse; einstweilen sind 220 Mil lionen iu Brüssel zu hinterlegen, die nach und nach durch andere Werte alrgelösi werden können. Welche Waren wir ansiübren dürfen, bestimmt — natürlich — üie Entente: die schwarzen Listen bleiben bestehen, nur soll ihre Milderung „erwogen" werden. Und wenn man auch jetzt Lebensmittel zu uns hereinläßt, so sollen wir nur nicht etwa glauben, daß nun auch schon Rohstoffe für unsere Fabriken und Werkstätten freie Fahrt nach Deutsch land erhalten werden; das ist natürlich ein neues HandelS- adjekt, das man sich auch erst wieder gehörig abkaufen lassen wird. Doch dürfen wir nicht glauben, daß die Herren von der Gegenseite bei diesem Vertrage nur an sich und gar ,ficht an uns gedacht haben: wir stoßen plötzlich auf die Bestimmung, Laß ihre Einfuhren niemand i« »nante komme« ^"spreche!:: Amt Wilsdruff Nr. 6. sOWlt fUt FSlA- NaU"«"" Dfa b'e s-gespalt Keepu^eile oder deren Raum. -MMKMKWDMLZL ir d.e p°ft-uflag- Zuschlag. , Kür das Erscheinen de? Aftzeiam an bestimmten Illgen untz Plätzen Dietz feine Leleiffei 4 Ansschlag ahne Rabatt. »je VabaL und^ L Zahlung binnen u> Tagen Gültigkeit; längere« Ziel, aerichmck-e Einziehung ae- meinsame Anzeigen verfth. Inserenten bedingen di- Berechnung de« Brulte-Zel^n- KU- sofern nicht schon sruher au«drütti>ch ade. stillschweigend al-t ErMungsort Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff reutamt zu Tharandt. P»stsch.ck-Konlo- Leipzig N,. W-.-, MdmfferNgeblatt Tageblatt- erschein« «LgNch, mit Ali«nahme der Gönn- und / F »-,^'^nd« « Uh, fgr den folgenden Tag. / Bezug«prei« bei Gelbstabholung A L: K H «U>0tykNVMtt für ^ZttvOkUfs H-I,")" beuische, postanstallen viertelMriich r,4v M. ohne IustellungSgebllhr. * . ,. ' I I ichlÄflEalien, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen NNO mAskliungen entgegen. / gm FaNe HSHcrer Seval« - Krieg oder sonstiger ^ow^er ««Srungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der ————. t^rsckettlt kött Lem Fr» «4-« <Ä!N«nrIchtni,qen - ha, der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung »cir vem ^ayre 4 »44. kl l^^neferung der Zeitung oder auf RLckzahiung de« Bezugspreise«. Ferner Ädir. omrent in den obengenannien ILNen keine Ansprüche, fast« die >«r»«e« in deschrilnkicm Umfange oder nicht erscheint. / Einzel- FI VVH «Prei-i der Nummer 10 pfg. / Zustbriffen sind nich« persönlich zu AZIZ» »H § Iin^'f-Ondern an den Verlag, die Schnftlettung oder die Gestbäst«steve. / SVVV bleiben unberücksichtigt. / Awllncr Vertretting: Berlin GW.4S. 'm die Amtshauptmauuschaft Meißen, für das Die Urschrift des von der NachmusterungSkommisston unter dem 14. Mai 1918 »°Sesteltten Anerkenntnisses über 4495 Mark für ein bei der Aushebung am gleichen Äk in Meißen »om Rittergut Leutewig abgeliefertes Pferd (Fuchs mit Blässe, Wallach, c« grt)ß, 8 Jahre alt) ist abhandengekommen. Diese Urschrift des Anerkenntnisses wird hietmit für ungültig erklärt. uverlmB Hess irtiMS Lag später Küa-<' -r such! s telle möglich >ei«spaA tzochv-lt' >rst. «iimeB -Tvrvert^ 18. Mär- Uhr r!««S schänke. )cr ien woü^ in der^ chsinen, T«r«tS>