Volltext Seite (XML)
MdmfferAgeblÄ Nr. SS Mittwoch den 12. März 1S1S 78. Jahrg Amtlicher Teil Dresden, am 3. März 19! 9. Dresden, am 7. März 1919. 13.50 2 Die Amtshauptmannschast. 2512 «8- Dresden, am 6. März 1919. Der Stadtverordnetenvorstcher. 2Ü21 2-11 14.— M. 554 V O 7. Grünkohl vom 7. März 1919 ab Berlin, am 28. Februar 191S. Reichsstelle für Gemüse ««d Obst. Der Vorsitzende: von Tilly. Bei Lieferung auf Grund eines von der Reichsftelle für Gemüse und Obst abgeschlossenen oder von ihr ge nehmigten Lieferungsvertrages. 258 Ul Xr. 1 X. Wirtschaftsministerinm. l Sachs« >esgrea-e» leit Holzversteigerung auf Spechtshausener Staatsforstrevier. Auf Grund dec Bekanntmachung über Auskunftspflichl vom 12. Juli 1917 (RGBl. «S 604) wird hiermit eine außerordentliche Nachprüfung der Viehzählangs» ergebniffe für Rinder «nd Schweine vom 1. März 1919 für den 20. März 1919 ungeordnet Die Nachprüfung isi von den Kommunalverbänden nach näherer Anweisung des Ministeriums durchzuführen. , Die Viehhalter sind verpflichtet, den vom Kommunalverband beauftragten Personen Auskunft über den Viehbestand zu erteilen, sowie ihnen das Betreten und die Besichtigung der Räume zu gestatten. Wer den Beauftragten des Kommunalverbandes die geforderte Auskunft nicht er teilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder das Betreten seiner Räume verweigert, wird nach 8 5 der Bekanntmachung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Auch können Tiere, die verschwiegen worden find, als dem Staate verfallen erklärt werden. Fahrlässige Zuwiderhandlung zieht nach der gleichen Bestimmung Geldstrafe bis zu 3000 Mk. nach sich. 688 V I. 1U. Wirtschafts-Ministerium Landeslebensmittelamt. 772 V I. 111 Wirtschafts-Ministerium. Nachstehende Verordnung der Reichsstelle für Schuhversorgung über das Verbot öffentlicher Ankündigungen vo« Verkäufen beschlagnahmter Altleder- vom 13. Februar 1919 wird hiermit zur. allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 6. März 1919. tlgeli en, fai- ' yefLhM cbnung o"' >1 fick Berechtigungsausweise, welche vom Reichskommissar für Faßbewirtschaftung den zum Aufkauf beschlagnahmter Fässer usw. ausschließlich berechtigten Faßhändler (Mitgliedern der Kriegsvereinigung deutscher Faßhändler) und deren Unterbevollmächtigten ausgestellt worden sind, verlieren mit dem gleichen Tage ihre Rechtsgültigkeit. Berlin, am 13. Februar 1919. Der Reichskommifsac für Fatzbewirtschastung. Stöhsel, Ministerialrat. mf. Inet üben 2dk Erzeugerhöchstpreis für Grünkohl. « Auf Grund des Z 4 der Verordnung für Gemüse, Obst und Südfrüchte vom "pril 1917 (Reichsgesetzbl. S. 307) wird bestimmt: Der H 1 der Bekanntmachung über Erzengerhöchstpreise für Gemüse vom 22. August (Reichsanzeiger 189) wird wie folgt ergänzt: Wtzl ehen ZeB fln. jW mt büchst -autzen, mittelbar a" Ablieferung von Rinderfüßen. Auf mehrfache Anfragen von Kommunalverbänden wegen Aufhebung des Zwanges zur Ablieferung der Rinderfüße wird darauf hingewiesen, daß eine Aenbernng i» der Bewirtschaftung der Rinderfütze nicht eingetreten und auch für die nächste Zeit nicht zu erwarten ist. Das aus den Rinderfüßen gewonnene Klauenöl wird zwar nicht mehr zu technischen Zwecken verwendet, wohl aber zur Herstellung wichtiger Nahrungsmittel (Margarine) dringend benötigt. Nach wie vor muß deshalb an der Ablieferung der Rinderfüße nach den Weisungen des Reichsausschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette festge halten werden. Donnerstag len 13. Wy 1919 nden-s 7 Uhr öffentliche Sitzung der Stadtverordneten Die Taaesorbnung hängt im Verwaltungsgebäude aus. Wilsdruff, am (1. Wär; lyly. i«ß rn. aufaeßels Wirtschafts-Ministerium. Bekanntmachung das Verbot öffentlicher Ankündigungen von Verkäufen beschlagnahmter Altlederwaren. Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für bchuhversorgung vom 28. Februar 1918 (RGBl. 100) in Verbindung mir der Be- kintmachung der Reichsstelle für Schuhoersorgung über die Beschlagnahme und Enteignung Hagener Schuhwaren und dergl. vom 12. Juli 1918 (Mitteilungen der Reichsftelle "r Schuhversorgung Nr. 4 S. 57) wird folgendes angeordnet: »end. uns wert^ ilage lannschai^ enengest?'' !s voröd" im Sn"' i Family bearön^ undAMi' mit älter'" m. 2-»-» lunaev --kmfb^ d, d-r^ äenftfähO' keitrn ei? enden flen auf ng niail"' s»«' Hue, .Bekanntmachung der Reichsfaßstelle «der die Aufhebung der Beschlagnahme von Fässern. ». 3m Vollzug der Bekanntmachung des Reichswirtschaftsamts vom 8. Februar 1919 h. chs-Gesetzbl. S. 181) über die Aufhebung der Beschlagnahme von Fässern werden rmlt die Bekanntmachungen der Reichsfaßstelle vom 9. Juli 1917 über den Ankauf rauchter hölzerner Fässer, Kübel, Bottiche und ähnlicher Gebinde (Reichsanzeiger Sil a 6b 12. Juli 1917) und vom 22. Mai 1918 über die Organisation des zu- b chflnen Faßhandels und der Faßfadrikation sowie den Verkehr mit neuen und ge- hölzernen beschlagnahmten Fässern, Kübeln, Bottichen und ähnlichen Gebinden Anzeiger Nr. 143 vom 20. Juni 1818, Mitteilungen der Reichsfaßstelle Jahrgang " Nr. i 4 u. Nr. 3 S. 17 ff.) mit Wirkung vom 16. Februar 1919 ausgehoben. Die von der Reichsfaßstelle zur Durchführung der öffentlichen Faßbewirtschaftnng »o» angeordneten Beschränkungen des Faßhandels und der Faßerzeugung treten hier» " mit dem genannten Zeitpunkt außer Kraft. Die (roten) Ausweiskarten und (blauen) Austräger zugetragen monatlich SV pfg., vierteljährlich 2,40 Mk.; Pen Postanstalten vierteljährllch 2,40 Mk. ohne Zustellungsgebühr. Uten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen Ölungen entgegen. / Zm Faste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Im Laufe der letzten vier Monate sind die Herren Gutsbesitzer Ernst Hugo Büttner in Blankenstein, Gemeindeexpedienl Max Johannes Schulze in Grnmbach, Gutsbesitzer Rich. Ott« Bohrmann in Helbigs dorf, Stellmacher Ernst Otto Muster in Klipphausen, Wirtschaftsbesitzer Emil Richard Böhnisch in Roitzsch b. W. und Gutsbesitzer Emil Oskar Borsdorf in Unkersdorf als Gemeindevorstände ihrer Orte, die Herren Gutsbesitzer Gustav Moritz Pfützner in Grnmbach, Schankwirt Ernst Herm. Beuchel in Roitzsch b. W. und Gutsbesitzer Karl Woldemar Hammitzsch in Unkersdorf als Gemein-eälteste ihrer Orte gewählt bezw. wiedergewählt und von der Amtshauptmannschaft in Pflicht genommen worden. Meißen, den 3. März 1919. .WMdiuftsr Tageblast' erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn« und Wieg«, abend« S Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung W dir vr»ck-r-I wöchentlich 20 pfg., monatlich 0 Pfg., vierteljährlich 2,10 Mk.; M.»"" . . m diu tzlk voj . Die durch die Bekanntmachung vom 12. Juli 1818 über die Beschlagnahme und ^ieignung getragener Schuhwaren, Altleders und gebrauchter Waren aus «Leder be- Mgnahmten Sachen dürfen auch zur Veräußerung nicht angeboten werden. Desgleichen " jede Veranstaltung verboten, welche auf die Absicht des Verkaufs oder Ankaufs öffent- insbesondere durch Anzeigen in Zeitungen, hinweist. 8 2. , Die Bestimmungen dieser Bekanntmachung finden keine Anwendung auf die ^«ununalverbände und die von ihnen zugelassenen Annahmestellen sowie auf die Alt- M-BerwertungSstelle G. m. b. H., Berlin, welche mit der Verwertung der beschlag- ^biten Altmaterialien aus Leder beauftragt ist. 8 3. Diese Bekanntmachung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft. Anmerkung: Nach ß 5 der Bundesratsverordnung über die Errichtung einer ^ichsstelle für Schuhversorgung vom 28. Februar 1918 wird mit Gefängnis bis zu .'"ein Jahre und mit Geldstrafe bis zu 15 000 Mark oder mit einer dieser Strafen be- Mi, wer der Bekanntmachung über das Verbot öffentlicher Ankündigungen von Ver ölen beschlagnahmter Altlederwaren zuwiderhandelt. Neben der Geldstrafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf sich die strafbare Handlung bezieht ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören nicht. Berlin 8, Kronenstr. 50/52, den 13. Februar 1919. Reichsstelle für Schuhversorgung. Dr. Gümbel. Thurmann. > Soldat z auf ei"'" penttil "" Mono'- der b-!»'" um eiitt" «igei, kas l, der lligen et" 5renzsch»f reilviW" Znferftonspreis pfg. für »le s-gespaltevr Korpuszcile oder der«n stiavin, Lokalpreis Pfg., Rellamen pfg., alles mii Teuerungszuschlag. Zeistaub und iabellarischcr Sah mit 60°/ Aufschlag. Sei Wiederholung und Jahresumsätzen enifpreckenber Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil jnur von Behördens die Spallzeile SV Pfg. bcz. pfg. / Nachweisungs« und Offertengebühr 20 bez. ZS Pfg. / Telephonische Znseraien-Aufgabe schließt jedes ReNamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / iSejlagengebühr das Tausend S Mk., ir die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmte« Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Piatzvorschrist 2Z"/. Auffchlag ohne Rabatt. / Die Rabattsähe und Neftopreise haben nur bei Bar- zahlung'binncn ZS Tagen Gültigkeit; längeres Zlel, gerichtliche Einziehung, ge- mcinfame Anzeigen versch. Znscrenten bedingen die Berechnung des Brufto-Zeifrn- prelses. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rcchnungslagc an, Widerspruch erhebt. 12. d. f ine gr<v »sl Wtder,nN>etnrichtungen — ha! der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung fkft Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner "ft der Inserent In den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die verspätet. In beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Elnzel« Mdftprels der Nummer 10 pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu ssftlimeip sondern an den Verlag, hie Schrtstleltung oder die Geschäftsstelle. / Zuschriften bleiben unberückftchftat. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 4S. otzsr deca - «n» kl zu hab'" «xd ss ft! Üir die Amtshauptmannschaft Meißen, für Las 8n»1pcecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Amtsgericht und -en Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt. ^^^-«0^0: Leipzig Nr. Im Gasthof z« Spechtshause«, Montag den 17 März 1919, norm. V2I0 Uhr: I697 w. u. 326 ht. Stämme, 2994 w. u. 999 ht. Klötze, 4361 w. Derbftangen, 1280 w. Reisstangen u. 50 rm. w. Nutzknüppel. Schläge in Abt. 7, 32—34, 37, 41, 44, 45 u. 48, Durchforstungen in Abt. 8, 11,32, 33, 41, 42 u. 44 sowie einzeln in Abt. 13—35. Staatsforstrevierverwaltnng Spechtshansen «. Staatsforftrentamt Tharandt Es wird höflichst gebeten, alle Inserate möglichst frühzeitig, spätestens aber bis ll Uhr vorm. aufzugeben. Nachstehende Verordnung des Reichskommifsars für Faßbewirtschaftung über ^fhebnng der Beschlagnahme vo« Fässer« vom 13. Februar 1919 'wird hier- * Dr allgemeinen Kenntnis gebracht. Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint feit dem Lahre 1841. Amts-!