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Amts-! Nr. 18 Donnerstag den 23. Januar 1919 78. Jahrg. Amtlicher Teil und Llmgegend. Erscheint seit dem Lahre 1841. «nilpr-chtnd-r . M-derh„uny und Zahr^umsStzkN di. 8p?iA « umttlchtn Teil «nur von B-HSrd-n, ^an-n und Plätzen wi/k leine Ze^e LUMZMLSKLLL Amtsgericht «nd den Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt- «»stich-«.»-»,-««,1 «ft» psftansiuiten, postboien sowie unsere Aueiräger und SeschäffosteNe nehmen tederzeii Sestellun-en enigezen. Im Folie HSHerer Sewall — Krieg oder sonstiger irgendwelcher «lSrungen der Betrieb« der Zeitungen, der Lieferanten oder der Befiederung««!nrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »der AachUeferung der Zeitung oder auf Rückzahlung deck Bezugckpreiseck. Ferner dal der Znsereni in den obengrnannten Fällen keine Ansprüche, fall« die 3«it»ng verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzei» »erkaufckpreick der Rümmer 10 pfa. / Zuschriften stnd nicht persänlich zu »dressieren, sondern an den Verlag, die Schrlftleitung oder die SeschästcksteNe. Aaonpw» Zuschriften bleiben unberückliwttgt. / BrrUner Vertretung: Berlin SW. 4S. für die Amtshauptmanuschaft Meißen, für das Frrns,lecher: Nm, Wilrdruff Nr. L füMie fÜr düs Fftrst- Speckabgabe. Die Speckabgabe aus Hausschlachtungen ist zur Zeit äußerst geling. Der Sp>ck wird nach Wegfall der Munitionsarbeit (sogen. Hindenburglpende) dringend für die besonders schwer arbeitenden Bergarbeiter und Eisenbahner gebraucht. Es wird deshalb erneut auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern Über Fleischselbstversorgung und Hausschlachtungen vom 1. 10. 18. (4820 V I. III) rind insbesondere auf folgende Punkte hingewiesen. 1. Speck oder Fett ist von jedem hausgeschlachteten Schweine nach den unter 2 an gegebenen Sätzen abzugeben. Befreiung von der Speckabgabe triit lediglich ein, wenn das Schlacht gewicht des Schweines einschlietzlich des abrngebenden Viertels 12V Pfund nicht erreicht 2. Die Höhe der Speck- oder Fettabgabe richtet sich nach dem Schlachtgewicht des ganzen Schweines einschließlich des abzugebenden Viertels. Sie beträgt bei einem Schlachtgew cht von mehr als 60 bis einschließlich 70 kx. — 1 kx. - „ „ 70 „ - 80 „ - 2 „ „ „ ,80 kx. für weitere angefangene je » 10 weiter je 0,5 Ist das Schwein früher zur Zucht benutzt worden, so sind 3 vom Hundert des Schlachtgewichtes in Sp-ck oder Fett abzuliefern. 3 Die Speck- oder Fettmrngrn find getrennt von dem etwa abzu liefernde« Schweineviertel «bzngeben. Bei der Berechnung des Gew chts des Schwemevierlels können die avzuliefernden Speck- oder Fettmengen auf das Viertel angerechnel werden, sodaß der Hausschlachlends in Fleisch und Speck zu sammen nur den vierten Teil des Schweines abzuliefern hat. 4. Hat sich der Hausschlachtende zur Luferung eines ganzen Schweines an den Kommunalverband verpfl chtet, miihin kein Schweineviertel adzugeben, fo hat er doch seiuer Speck- oder Fettabgckbe gemäß 2. «achznkomme». b. Wer bei der Hausschlachtung feiner Speckablieferung nicht ordnungs gemäß nachkommt, erhäli bei der nächsten Hausschlachtungs- Periode keine Genehmigung zur Hausfchlachtnng. Meißen, am 1b. Januar 1919. Nr. 58 II I.. uu Die Amtshauptmanuschaft. Umsatzsteuererklärung U. Die den Steuerpflichtigen zur Erreichung der schriftlichen Erklärung zugestellten Vordrucke sind bi» spätestens 31. Januar 191S in der hiesigen Stadtsteuer- kafse abzugeben. Für die Ausfüllung ist besonders zu beachten, daß auf Seite 2 des Vordrucks a» der mit Blaustift kenntlich gemachten Stelle der Gesamt!» trag aller vereinnahmten Entgelte eiuzusetzen ist, der in den Monaten August bis Dezember 1918 (also in 5 Monaten) erzielt wurde. Auf Seite 3 des Vor druck» ist der Tag der Abgabe der Erklärung einzntrogeu und darunter die eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen anzubringe«. Aeber etwa auiko.nmende Zweifel bei Ausfüllung der Erklärung wird i« der hiesige« Stadt- fteuer-Kosse Auskunft erteilt. die Emnchtuna der Umsatzsteuer-Gesetze sind die für sellschaflen und^ s^ '"^age kommenden gewerbetreibenden Personen, Ge- mäkn?-. es'E^en Personenvereinigungen in Wilsdruff verpflichtet, die oben er- mündl ch ^machA" e.nzureichen, oder die erforderlichen Angben an Amtsstelle Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirt- ^hiucht, der Fischerei und des Gartenbaues, sowie der Bergwerkbelried. Die NbS im L Voraussetzung für das Vorliegen° eines Gewerbe- r des Umsatzsteuergesetzes. Angehörige freier Berufe (Aerzte, Rechtsan- leuerpfl'cht'g. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum ^elbstgedrauch oder -verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Falle der Be trag, d«r am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufen, gezahlt zu werden psießt. « v o Von der allgemeinen Umsatzsteuer nach dem Satze von 5 v. T. sind diejenigen Personen Mw. befreit, bei denen die Gesamtheit der Entgelte in einem Kalenderjahre nicht mehr als 3000 Mark beträgt. Eine Mitteilung an das Umsatzsteueramt über die m Anspruch genommene Steuerfrecheit ist erwünscht. Für die Lieferung von Luxusgegenständen besteht keine derartige Befreiung. Die Nichteinreichung der Erklärung zieht eins Ordnungsstrafe bis zu 150 Mark nach sich. Das Umsatzfteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm «ich, gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum 20 fachen Betrag der gefährdeten oder hmterzogenen Steuer. Kann dieser Steuerbetrag nicht fest- gestellt werden, so tritt Geldstrafe von 100 Mark bis 100000 Mark ein. Der Versuch ist strafbar. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der Entgelte verpflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke zu einer Erklärung nicht zugegangen stnd. Die Abgabe der Erkärung kann im übrigen durch nötigenfalls zu wiederholende Geldstrafen erzwungen werden, unbeschadet der Befugnis des Umsatzsteueramtes, die Ver anlagung auf Grund schätzungsweiser Ermittlung vorzunehmen. Wilsdruff, am 16. Januar 1919. » iw» Der Stadtrat als Amsatzsteueramt. Ab 23. Januar Verkäufe I. der angemeldeten Marmelade auf weißen Bezugsschein 1 Pfund, auf gelben Bezugsschein l/? Pfund. Pfundpreis 1 Mk. 2. auf rote, blaue und gelbe Nährmitrelkarien, Abschnitte 7 d 100, 150, 250 gr. Graupe« und Gries. Graupen 44 Pfg., Gries 48 Pfg. das Pfund. Schluß des Verkaufes am 25. Januar. Wilsdruff, am 2l. Januar 1919. »» Der Stadlrat — Kriegswirtschastsabteilu«-. Die neugebildete Regierung Sachsens Weimar. Das arme Berlin, annoch die sogenannte Hauptstadt des einstigen Deutschen Reiches! Es geht abwärts mit ihr unaufhaltsam abwärts. Residenzstadt kann sie sich nicht mehr nennen, seitdem wir uns ohne Reichsoberhaupt behelfen, und von Breslau wie von München, von Köln wie von Bremen und Braunschweig ist ihr die Gefolgschaft schon ganz offen gekündigt worden. Vollends seit den Tagen der Spartakus Herrschaft traut ihr niemand im Reiche mehr recht über den Weg. Dachte doch damals die Re gierung einen Augenblick daran, ihren Amtssitz von der Spree fortzuverlegen, da sie in der Wilhelmstraße förmlich belagert und nicht einmal ihrer eigenen Haus- und Schutz wache sicher war. Sie hat sich schließlich noch ohne diese Flucht aus Berlin zu halten vermocht — jetzt aber hat sie beschlossen, die am Sonntag gewählte Nationalversammlung in Weimar zusammentreten zu lassen und nicht in Berlin. Das ist mehr als e'qe bloße Äußerlichkeit, das ist ein Zeichen der Leit. Eine ernste Warnung, die vielleicht — ungewollt von der Regierung — manchem die Augen öffnen wird, der noch immer nicht begriffen hat, wohin die Reise gehen soll. Dß durch den Beschluß der Regierung der Stolz jedes Berliners am daS tiefste getroffen wird, ist selbst verständlich, kann aber entschieden nicht in Betracht kommen. Der Berliner Oberbürgermeister Wermuth, der noch in letzter Stunde dieses Unheil von seiner ge liebten Neichshauptstadt abzuwenden suchte, sprach in seiuer Protestkundgebung von einer niederschmetternden Demütigung Berlins. Sie ist ihm nicht erspart geblieben, »ch nchßte, s» bitter es ««ch schmecken m*g, »»n den nannte, das Verbleiben im Reichsverdande zu erleichtern. Diese Tendenz findet sich ja auch in dem soeben ver öffentlichten Verfassungsentwurf der neuen Regierung mit dürren Worten ausgesprochen, und ibr soll auch die Zer schlagung Preußens in sechs bis acht sogenannte freie Republiken dienen. Wenn Preußen nicht größer sein darf als etwa Thüringen oder Braunschweig, dann braucht man fein Übergewicht in der Gemeinschaft der deutschen Volks staaten allerdings nicht mehr zu fürchten. Dann aber mutz auch Berlin von seiner einstigen ^ruhmreichen Höhe heruntersteigen — und der Anfang dazu soll eben jetzt gemacht werden. Diese Reise wird indessen auch vielen Nicht-Berlmern nicht gefallen. Die Regierung meint es in ihrer Weise sicherlich ganz gut und ehrlich mit der Zukunft des Reiches. So wie sie es aber anstellt, sollen nur uns künstlich noch mehr schwächen, ass wir durch den unglücklichen Kriegs ausgang ohnedies jetzt dastehen werden, sollen wir in den Zustand ohnmächtiger Kleinstaaterei wieder zuruckfallen, aus dem unsere Väter sich mit dem Gut und Blut vieler Geschlechter mühsam genug herausgearbeitet haben. Das kann ernstlich auch nicht das Ideal der führenden Manner außerhalb der Neichshauptstadt sein, denn m Sst nur Berlin und Preußen würden dadurch zu einem blauen -Schatten dasein verurteilt, auch das deutsche Volk in seiner Gesamr- beit würde die Kosten dieser Rückb-ldunL .-» bezahlen haben. Unsere Feinde waren es, die uns ore Abkehr von Potsdam predigten und Weimar als die eigentliche Hemmt unserer Nation immer wieder in empfehlende Erinnerung brachten. Jetzt wollen wir ihnen auch den Gefallen noch tun, Soll für sie wirklich gar nichts mehr zu wünschen übrig bleiben? Berlinern ertragen werden, wenn ihre unbedingte Not wendigkeit mit zwingenden Gründen nachgewiesen werden könnte. Aber damit dürfte es doch einigermaßen hapern. Eben erst sind die Wahlen in musterhafter Ordnung voll zogen worden, und der Oberbefehlshaber Noske schickt sich bereits an, die zur Säuberung der Stadt zusammen gerufenen Truppen wieder für andere Aufgaben frei- zug ben. Tatsache ist ferner, daß der*Beschluß zugunsten von Weimar nur gegen starken W-derspruch der preußischen Kabinettsmitglieder gefaßt worden ist. Er wird also auf Gründen beruhen, die nicht für jedermann überzeugend sein dürften. Man hat ja auch bei etts gehört, daß gewissen Stimmungen in Süddeutschland damit Rechnung getragen werden soll, die von Berlin nicht mehr recht etwas missen wollen, und das, was sie im Grunde dabei bewegt, durch den Hinweis zu verdecken ucken, daß ja auch im Jahre 1848 die deutsche Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirme und nicht in Berlin zusammen getreten sei. Damals war aber Berlin nur die Hauptstadt Preußens, während es doch seither immerhin tast ein halbes Jahrhundert hindurch die Seele des deutschen Reiches gewesen ist und dieses immerhin ganz anständig repräsentiert hat. Deshalb läßt sich dis Auffassung nicht abweisend daß das Abrücken von Berlin auch eine Demonstration gegen das Reich in seiner bisherigen Gestalt bedeuten soll. In seiner bisherigen Gestalt: das will sagen, in der Art, wie es durch den größlen Bundesstaat, dl rch Preußen, gebildet und ver treten war. Das Schwergewicht des neuen Reimes toll von Preußen und damit auch von Berlin mehr nach dem Westen oder Südwester! verlegt werden, um den anderen Bundesstaaten, die man bisher die mittleren und kleineren