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ilsdrufferTageblatt Amts- Donnerstag de» 9. Januar 1919 78. Jahrg Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 1841. Vas »Wttödniftec Tageblatt' erscheint täglich, mit Ausnahme der «onn- und Festtage, abends s Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung »on der Druckerei wöchentlich A> Pfg., monatlich 0 Pfg., viertelfähriich 2,10 Ml.; durch unsere Austräger zugetragen monatlich SV pfg., vierteljährlich 2,40 Ml.; bei den deutschen postanstallen vierteljährlich 2,40 Mk. ohne Zustellungsgebühr. Alle postanftalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nckmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Besörderungseinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung, oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen leine Ansprüche, falls die Zeitlina verspätet, In beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel verlaufspreis der Nummer 10 Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu adressieren, sondern on den Derlag, die Echriftleitung oder die Geschäftsstelle. Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichttat. / Berliner Vertretung: Berlin SW.«. Amtsgericht und den Stadtrat z« Wilsdruff rentamt zu Tharandt. P-sn«-<i.K°nio: «-,»>« A°i». für die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Fernjp rrcher: Ami Wilsdruff Nr. k. fstMie fUr das Forst- Insertionevreis Pfg. für vte s-gespalten- Korpuszetle oder deren Raum. Lolalprcis Pfg., Rcllamen pfg., alle« Mi! 0°/» Teuerungszuschlag. Zeittaub und tabellarischer Satz mit 5v°s Ausschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen entsprrchcnder Nachlaß. Bekanntmachungen Im amtlichen Teil lnur von BchördenI die Svaltzeilc SO pfg. bez. pfg. / Nachweisungs- und Offertengebübr 20 bez. ZO Pfg. Telephonische Inferatcn-Aufgabe schließt jedes Reklamationsrecht aus. -- Alizeiaenannabme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend S Mk., tr die postaufiage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Stritte platzvorschrist 2S°/. Aufschlag ohne Rabatt. / Sie Rabattsätze und Nettopreise baben nur bei Bar- zahlungTünnen zo Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zetten- preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart tff, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger Innerh. 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Amtlicher Teil. Verkehr mit Saat- und Steckzwiebeln. In Ergänzung von Punkt M der Verordnung des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums vom 4. Dezember 1918 über die Ausführung der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gecküse und Obst über den Verkehr mit Saat- und Steckzwiebeln zu Saatzweckeu und deren Höchstpreise vom 28. November 1918 wird bestimm?, daß die Abgabe und der Erwerb solcher Zwiebeln bis zur Höhe eines Pfundes für den einzelnen Anbauer ohne Saaikarte erfolgen darf. 2385 b V 6 2 Dresden, am 31. Dezember 1918. Arbeits- und Wirtschafts-Ministerium. Landeslebensmittelamt. Aufruf! An die Landbevölkerung. Stunden der größten Not sind in unserem Vaterlande angebrochen. Die Aufrecht erhaltung unserer inneren Wirtschaft ist auf das schwerste gefährdet. Mangel an Kohlen und Rohstoffen legen die Industrie in großem Umfange lahm. Ungezählte zurückkehrende Krieger sind arbeits- und erwerbslos. Es wird unmöglich sein, diesen allen und den vielen anderen erwerbslos gewordenen Arbeitern in Industrie und Handwerk Unterkunft, Nahrung und Arbeit zu geben. Hier muß und kann das Land helfen. Landwirte! Ihr habt in aufopferndster Weise und unter Einsetzung Eurer ganzen Kraft bisher geholfen! Helft auch jetzt, die zurückkehrenden Krieger und alle anderen, die keine Arbeit finden, auf dem Lande zu beschäftigen! Gebt ihnen Arbeit, Nahrung und Wohnung, auch dann, wenn Ihr Euch selbst im Raum beschränken müßt! Baut Wege, melioriert Euere Felder und Wi-sen, macht Waldarbeiten, kurz, schafft Arbeit! Das ist jetzt eine hohe sittliche Pflicht der Landwirtschaft. Ohne Opfer wird und kann es dabei nicht abgehen, lieber allem muß fitzt die Forderung der Erhaltung unserer landwirtschaftlichen Kraft und der inneren Ruhe und Sicherheit stehen. Steigert die Erzeugung, soweit es irgend möglich ist, nehmt an Menschen auf, soviel als Ihr nur irgend unterbringen könnt und arbeitet so mit am Wohle unseres Vaterlandes! Was vom Reichsamt und vom sächsischen Staatskommissar für wirtschaftliche Demobilmachung sowie vom Arbeits- und Wirtschaftsministerium ge schehen kann, um der Landwirtschaft zu helfen, wird geschehen. Arbeiter! Industrie und Handwerk, die Euch bisher beschäftigt haben, liegen darnieder. Die Kohlen- und Transportnot zwingt sie zur Einstellung oder Einschränkung der Arbeit. Das Land aber braucht Arbeiter. In den landwirtschaftlichen Betrieben ist überall vieles nachzuholen. Nichts ist jetzt wichtiger als die Sicherung unserer Ernährung. Landver besserungen, Wegebauten und viele andere Arbeiten ähnlicher Art harren der A isführung. Bei der Bestellung und Ernie des kommenden Wirtschaftsjahres können v eie Arbeiter lohnende Beschäftigung finden. Es gilt, den Boden bis zum letzten Fleckchen zu bebauen. Das Land ruft Euch und braucht Euch! In größeren Gemeinden sowie in allen amtshauxtmannschaftlichen Bezirken find öffentliche Arbeitsnachweise (Bezirksarbeitsnachweise), in einer größeren Anmhl von Olten überdies, Nebenstellen des Arbeitsnachweises des Landeskulturrates vorhanden, die land wirtschaftliche Arbeit vermitteln. Wendet Euch an sie, Ihr werdet Arbeit finden und helft so am besten Eurem Vaterland. 298 111 V.Vl. Dresden, am 3. Januar 1919. Der Staatskommissar für Demobilmachung. Das Arbeits» und Wirtschaftsministerin«», V. Abteilung (Landwirlschaft). Abhaltung von Treibjagden. Mit Rücksicht auf die Lebensmittelknappheit werden die Jagdverechtigten ein dringlich aufgefordert, mindestens eine Treibjagd zu veranstalten und, falls die Ab haltung unterbleibt, die Gründe hierfür bis zum 14. Januar 1919 hierher anzuzeigen - Im übrigen werden die Bekanntmachungen des Ministeriums des Innern vom 0- September 1918 und des Kommunalverbands vom 30 Septeniber 1918 über den Verkehr mit Wild in Erinnerung gebracht. Meißen, am 7. Januar 1919. I37S 19 L ii v Der Kommunalverbaud Meißen-Land. Mahl zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung. Nachdem die hiesige Stadr m 2 Stimmbezirke eingeteilt worden ist, wird weiter zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß der I. Stimmbezirk, links der Freiberg-Tharandt-Meißnerstraße gelegen (westlicher Stadtteil), aus den Ortslisten-Nummern 1 bis mit 5, 58, 6 bis mit 20, 22 biS mit 30, 30 8, 306 30V, 31, 318. 32 btS mit 35, 35V 35 O, 358, 35 8, 35 61. 35 V 351, 35 L 35V, 36, 36 8 37 bis mit 48, 110 bis mit 114, 118 bis mit 128, 1288, 129 bis mit 133, 133 8, 134, 1348, 134 81, 1348, 1341, 134 dl, 134 N, 134X1, 134 kV 134 8.1, 134 8 134 k, 134 V, 134 V, 134 VV, I34X, 134 V, 1342, 1358, 260 8,2606, 262, 262 8, 262 V, 263, 264 6, 264V, 266, 266 6, 266 V, 276, 277, 283, 283 8 283 8, 284, 284 6, 295 6, 295 V, 295 8, 297, der 2. Stimmbezirk, rechts des angegebenen Straßenzugs gelegen (östlicher Stadtteil), aus den Ortslisten-Nummern 49, 50, 53 bis mit 70, 70 8, 72 bis mit 105, 1058, 106, 107, 108, 1346, I34V, 1348, 13481, 1340, 134 V, 1348, 134tz, 135, 136, 137, 138, 1386, 139 bis mit 148, 148 3, 149, 150, 1508, 1506, 150V, 1508, 1508, 152 bis mit 156, 158, 158 8, 159 bis mü 173, 173 8, 174 bis mit 180, 182, 183, 183 8, 1836, 184 bis mit 187, Ifi7 8, 188 bis mit 204, 206 bis mit 209, 212 bis mit 226, 226 8, 227 bis mit 237, 237 8, 238, 238 6, 239 bis mit 244, 246 bis mit 249, 249 8, 250, 250 8, 251 bis mit 254, 254 8,255,255 8,255 6, 255O, 256, 257, 258 8, 258 6 258V, 258 8, 259, 260, 261, 2618 264, 2648, 265 (selbständiger Gutsbezirk), 2916, 2918, 2916, 2911, 291L, 2918, 291dl, 291 X, 291 0, 294, 294 8, 294 6, 295, 298 8, 298 6, 298 V, gebildet wird. , Als Wahllokal sür den 1. Bezirk ist der Saal des Gasthoss „Weitzer Adler" für den 2. Bezirk d r Saal des Gasthofs „Goldner Löwe" bestimmt worden. * Für den 1. Stimmbezirk sind Heir Stadtrat Kaufmann Louis Wehner als Wahlvorsteher, Herr Stadtral Möbelfabrikant Adolf Schlichenmaier als dessen Stellvertreter und für den 2. Stimmbezirk Herr Stadtverordneter Kaufmann Louis Seidel als Wahlvorsteher, Herr Stadtverordneter Tischler Hugo Mehlig als dessen Stellvertreter ernannt worden. Die Wahl selbst findet statt am Sonntag den 19. Januar 1919, beginnt um 9 Uhr vormittags und wird um 8 Uhr abends geschlossen. Wilsdruff, am 4. Januar 1919. rzy« Der Stadtrat. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie in Neukirchen liegt beim Postamte Reinsberg vom 10. ab 4 Wochen aus. Dresden-A., am 2. Januar 1919. lS7? Ooer-Postdirektio«. Deutschlands Zukunstsheer. Deutschlands Zukunftsheer. Vorschläge eines militärischen Mitarbeiters. Drei Kardinalforderungen müssen wir an unser neues Heer stellen. Es muß volkstümlich, genügend stark für alle billigen Zwecke sein und darf nicht zuviel kosten. Der erste Punkt ist eine Selbstverständlichkeit, die beiden anderen sind scheinbar unvereinbare Gegensätze: aber nur scheinbar. Die Volkstümlichkeit ist meines Erachtens am allerleichtesten zu erzielen, so sehr das heute auch von vielen Seiten, aus nicht näher zu untersuchenden Gründen bestritten werden mag. Voraussetzung ist die allgemeine Wehrpflicht, d. b. die restlose Heranziehung aller körper lich geeigneten Männer, damit aber auch die ebenso rest lose Beseitigung aller Privilegien. Auch hier nur dem Tüchtigen freie Bahn, jeder Soldat soll tatsächlich den Marschallstab im Tornister tragen, Rur der militärisch Befähigte, der Tüchtige, der Mann von anständiger lauterer Gesinnung soll Vorgesetzter, soll Unteroffizier und Offizier bis in die höchsten Grade hinein werden können. Seine Tüchtigkeit wird ihm das Vertrauen seiner Leute und auch die unbedingt erforderliche Autorität sichern, letztere in erhöhtem Maße dadurch, daß ihm Amt und Gewalt von der wieder über ihm thronenden Staatsautorität ver liehen werden. Der Staat, die Verkörperung aller Volks« genossen, und in seinem Auftrage der Präsident der Republik oder der Kriegsminister, ernennt und befördert Vorgesetzte mit solcher Autorität sind und bleiben unS nötig, sonst haben wir nichts als zügellose bewaffnet« Haufen, die auf die Dauer außerstande sind, sich selbst zu 'regieren. Die Tendenz, daß die Truppe sich ihre Führer selbst iwählen soll, fuhrt, sagt der frühere Kriegsminister Scheüch, naturnotwendigerweise zu einer vollkommenen Zerrüttung !der Autorität. Ansätze dazu sieht man leider heute schon Allerorten. Viele Soldatenräte haben gewiß den guten Millen, können sich aber nicht durchsetzen und die Karre jläuft fest. Das erste, was dann aber in die Binsen geht, 'ist die Volkstümlichkeit. Die wollen wir »ns lieber auf dem oben angegebenen Wege erhalten. Zur Erreichung 'dieses Zieles tut uns weiter not: Änderung des Be schwerderechts — warum soll man sich (Offizier und Mann) erst beschweren dürfen, wenn man die Strafe ab- igebrummt hat? — überhaupt des ganzen Militärstraf- 'rechtes, ein Recht auf ein bestimmtes Maximum von Urlaub, angemessene Löhnung und Verpflegung, Familien- 'unterstützung usw. Zur Hebung der Dienstfreudigkeit wollen wir aber auch auf Auszeichnungen für in Krieg und Frieden bewährte Soldaten nicht verzichten. Sie bilden den Stolz des Trägers, auch können nicht sämtliche Leute befördert werden. Das verbietet sich von selbst, da soll die Auszeichnung einen Ausgleich bilden.