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gen von Spenden für das Winterhilfswerk sind von den Polizeibeamten außerdem noch in erheblichem Ausmaß Sonderspenden in Gestalt von Mehrpfundpaketen aufge bracht worden. Im Verlauf der großen Aktion brachte eine Hundert schaft der Landespolizeigruppe General Goring dem Führer eine besondere Huldiguna dar. Vie Formation marschierte zur Reichskanzlei und sang dort vor dem Führer und Reichskanzler alte und neue Marschlieder. In der Beglei tung de» Führer», der vom Miltelfenster der Reichskanzlei aus den Darbietungen zuhörte, befanden sich u. a. Mini sterpräsident Göring, Reichsminister Vr. Goebbels, der Be fehlshaber der deutschen Polizei, General Daluege, und der Kommandeur der Landespolizeiinspektion Brandenburg, General wecke. Die Frauen von führenden polizeioffizleren erhielten dann vom Führer eine Spende für das Hilfswerk. Wer darf sammeln? Die Durchführung des Sammlungsgesehes. Ler Reichs- und preußische Innenminister Dr. Frick hat den Landesregierungen und allen sonst beteiligten und interessierten Stellen ausführliche Richtlinien für die Durch führung des Sammlungsgesetzes zugeleitet. Das Gesetz soll, wie der Minister feststellt, die Gewähr dafür bieten, daß Opfersinn und Gebefreudigkeit des deutschen Volkes in einer allen Beteiligten gerecht werdenden Weise in Anspruch ge nommen werden. Dies sei aber nur zu erreichen, wenn zwi schen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Volksgenossen und den Belangen der auf Sammlungserträgnisse angewie senen Organisationen ein Ausgleich gefunden werde. Ge nehmigungsbehörden im Sinne des Sammlungsgesetzes sind in Preußen die Regierungspräsidenten und in Berlin der Polizeipräsident, in Bayern die Regierung, in Sachsen die Kreishauptmannschaften, in Lippe und Schaumburg-Lippe die Landesregierung, in Hamburg die Gesundheits- und Fürsorgebehörde, in allen übrigen Ländern die für das Innere zuständigen Minister. Bei Veranstaltungen, die von der NSDAP, und ihren Gliederungen durchgeführt werden, haben sich die Verwaltungsbehörden nach oer An ordnung des Ministers auf die Feststellung zu beschränken, ob die vorgeschriebene Genehmigung des Reichsschatzmeisters erteilt ist. während der Dauer des Winterhilsswerk» soll von der Erteilung einer Genehmigung zu anderen Sammlungen grundsätzlich abgesehen werden. Ler Verkauf von Karten zur Teilnahme an Konzerten von blinden Künstlern kann jedoch unter bestimmten Voraus setzungen genehmigt werden. Veranstaltungen zu gemein nützigen oder mildtätigen Zwecken können zugelassen wer den, wenn ein angemessener Betrag des Reinertrages an das Winterhilfswerk abgeführt wird. Das ist nicht notwendig, wenn die Veranstaltung von Organisationen der freien Wohlfahrtspflege durchgeführt wird. Bei allen diesen Ver anstaltungen ist ausdrücklich untersagt, daß sie unter Bezug nahme aus das Winterhilfswerk angekündigt und durchge führt werden. Für die Zeit nach Beendigung des Winter hilfswerks, also vom 1. April bis 1. Oktober 1935, dürfen Sammlungs-Genehmigungen erst erteilt werden, wenn die für die Reichssammlungen aufgestellten Sammlungskalender mitgeteilt sind. Bei der Prüfung der Genehmiaungsanträge soll besonders berücksichtigt werden, daß Opfersinn und Ge befreudigkeit der Bevölkerung nicht allzu sehr und nur für; solche Zwecke in Anspruch genommen werden, die allgemei ner Billigung sicher sind. Alle als Sammler zugelassenen Personen müssen einen polizeilich gestempelten Ausweis ha ben. Jugendliche dürfen bei Straßensammlungen jeweils nur zu Zweien sammeln und müssen ausreichend beaufsich-! tigt werden. Im übrigen müssen für alle Sammlungen sicher verschließbare Sammelbüchsen verwendet werden, de-j ren Beschaffenheit Veruntreuungen ausschließt. AtMung der Mttenoereinr Der Reichsbund deutscher Seegeltung teilt mit: In seiner Hauptversammlung vom 16. Dezember hat der Deutsche Flot- terwerein sein« Auflösung beschlossen. Mit Stolz kann er aus die Zeit zurückblicken, als er dem deutschen Volke den Blick öffnete für den Bau der Flotte, die im Weltkriege auf allen Meeren ruhmreich gekämpft hat. In hingebender Treue hat der Deutsche Flottenverein den Seegedanken durch alle Notzeit hindurchgetragen, bis er nun unter der neuen Formung des deutschen Volkstums seine verdienstvolle Tätigkeit abgeschlossen hat. Nunmehr liegt die Betreuung der Seegeltungsfragen bei dem auf Anordnung des Führers im Frühjahr geschaf fenen Reichsbund deutscher Seegeltung, der alle mit der See verbundenen Kräfte ohne den Neuaufbau einer Vereinsorga nisation zusammensaßt und mit dessen Leitung Vizeadmiral a. D. Staatsrat von Trotha beauftragt ist. Zusammenarbeit Paris Moskau Wortlaut de» französisch-sowjetrussischen Protokoll». Der Wortlaut des französisch-sowjetrussischen Protokolls ist jetzt bekanntgegeben worden. Das Protokoll besagt: „Der französische Außenminister und der sowjetrussische Volks kommissar für auswärtige Angelegenheiten, die in Genf einen Gedankenaustausch über den Stand der Verhandlun gen zum Abschluß eines Ostpaktes, für den von ihren Negie rungen die Initiative ergriffen worden ist, geführt haben, sind zu der Feststellung gelangt, daß beide Regierungen ge- moinsam entschlossen sind, den Abschluß der vorgesehenen internationalen Akte zu betreiben. Sie sind in dem Augen blick, in dem die Verhandlungen eine aktivere Wendung ge nommen haben, übereingekommen, im Namen ihrer Regie rungen folgende Haltung einzunehmen: 1. Keine der beiden Regierungen wird sich mit den Regierungen, die zur Teilnahme an dem Ostpakt aufgefor dert worden sind, und insbesondere mit denen, die ihren grundsätzlichen Beitritt noch nicht erklärt haben, in Verhand lungen einlassen, di« zum Abschluß von zwei- oder mehrsei tigen Verträgen führen "könnten, die die Vorbereitung und den Abschluß des regionalen Ostpaktes und der mit ibm verbundenen Verträge kompromittieren könnten, oder die dem Geiste widersprechen, dem sie entsprungen sind. 2. Zu diesem Zweck wird jede der beiden Regierungen die andere über jeden Vorschlag aus dem laufenden halten, „Tag der deutschen Polizei." Mit großem Erfolg stellte sich zwei Tage lang die gesamt« deutsche Polizei in den Dienst des Winterhilfswerkes. Selbst der vielbeschäftigt« Verkehrsschupo fand Zeit, eifrig bei sei nen „Kunden" zu sammeln. der eine derartige Tragweite haben könnte, aus gleich wel chem Wege er ihr von einer der in Frage kommenden Ne gierungen unterbreitet werden würde. Diese Verpflichtun gen gelten für die Dauer des laufenden diplomatischen Un ternehmens und aller folgenden Unternehmen, die gemäß der gleichen allgemeinen Auffassung und mit der gleichen Absicht an seine Stelle gesetzt werden könnten. Beide Regierungen verpflichten sich, aus diese Unterneh men nicht zu verzichten, ohne durch gemeinsames Ueberein kommen festgestellt zu haben, daß es nutzlos wäre, sie wei ter zu verfolgen. In diesem einen Falle würden sie über die neuen Versicherungen beraten, die sie sich im gleichen Geist und zum Zwecke eines gleichen Gegenstandes zu geben für zweckmäßig erachten würden. Die beiden Regierungen sind überzeugt, daß eine solche Garantie der Kontinuität und der Wirksamkeit in der diplo matischen französisch-russischen Zusammenarbeit den Erfolg der laufenden internationalen Verhandlung erleichtern und gleichzeitig dazu dienen wird, allgemein den Geist des gegen seitigen Vertrauens in den amtlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu stärken. Im Vertrauen darauf haben die Unterzeichneten, die von ihren Regierungen hierzu er mächtigt waren, das vorliegende Protokoll unterzeichnet." Bo« gestern bis heute Auflösung weiterer Freimaurerlogen. Wie der Reichs- und preußische Innenminister mitteilt, sind die Auflösungsbeschlüsse folgender Freimaurerlogen ge nehmigt worden: 1. Friedrich Wilhelm zum Goldenen Zep- ter in Küstrin, 2. Minerva zu den drei Lichtern in Querfurt, 3. Carl zur Treue in Schleswig, 4. Zum Licht im Wald« ln Forst (Lausitz), 5. Teutonia zur Weisheit in Potsdam, 6. Zur Morgenröte in Görlitz, 7. Wilhelm zur Ostpreußischen Treue in Bartenstein (Ostpreußen), 8. Astraea in Wolmir stedt, 9. Wahrheit und Einigkeit zu den sieben vereinigten Brüdern in Jülich, 10. Hedwig zum Licht in Neustettin. Fer ner haben ihr« Auflösung angezeigt die Logen „Zur Bru dertreue am hohen Berge" in Goldap und „Durch Nacht zum Licht" in Finsterwalde. Welhnachtsempfang beim Papst. Am Weihnachtsabend wird Papst Pius XI. das Kar dinalskollegium sowie die Mitglieder seines Hofstaates emp fangen, die ihm durch den Dekan des heiligen Kollegiums ihre Weihnachtsglückwünsche überbringen. Bei dieser Gele genheit wird der Papst wahrscheinlich ein« längere An sprache halten. Es wird erwartet, daß der Papst auch poli tische Aeußerungen machen wird. Kreuzer „Karlsruhe" zu Weihnachten in Montevideo. Kreuzer „Karlsruhe" ist aus Jtajahy (Brasilien) aus gelaufen und am 21. Dezember in Montevideo zu erwar ten. Dort wird di« Besatzung das Weihnachtsfest feiern. Der Aufenthalt in Montevideo ist gegenüber dein ursprüng lichen Reisevlan um küns Taae verkürzt. Kreuzer ..Karls- Das Winterhilfsabzeichen für Januar. Mo Abzeichen des Winterhilfswerks für Januar ist ein« Rosette aus Plauener Spitzen mit einem Metallknopf in der Mitte gewählt worden. Durch die Herstellung von mehreren Millionen dieser Abzeichen haben fast alle Betriebe der Plauener Spitzenindustrie für mehrere Wochen Arbeit erhalten. r: Die Beisetzung der Opfer von Langwedel. Die bei der furchtbaren Autobuskutastrophe in der Nähe von Langwe del ums Leben Gekom menen wurden feierlicf zur letzten Ruhe beige setzt. Unser Bild zeig! die Aufbahrung in der Kirche zu Stade. Lhrenkreuz - Verleihung noch vor Weihnachten Der Reichsminister des Innern hat di« Verlei hungsbehörden für dar Ekrentreuz des Welt krieges ersucht, den in weiten Kreisen der Kriegsteilnehmer be- sichenden Wunsch, das Ehrenkreuz des Welt krieges noch vor dem Weihnachtsfest zu erhal ten, tunlichst Rechnung zu tragen. Das Ehr«n- kreuz wird bekanntlich in drei Arten verliehen: 1. als Frontkämpfer kreuz (links), 2. als Eh renkreuz für Kriegsteil nehmer (Mitte) und 3. als Ehrenkreuz für Kriegerhinterbliebene (rechts).