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Gerichtssaal 60 Kl unterschlagen — Lin Jahr Zuchthaus Vor dem Schöffengericht Leipzig hatte sich der dreißig jährige Artur Wolschke aus Dresden wegen Untreue und Unterschlagung zu verantworten. Wolschke hatte vom Okto ber 1933 bis Mai 1934 in Leipzig als Blockwart der Win terhilfe und Blockwart der Arbeitsfront 60 unterschla gen. Das Urteil lautete auf ein Jahr Zuchthaus, 100 Geldstrafe und fünf Jahre Ehrenrechtsverlust. Verhaftete SPD-Leute unterstützt Das Sondergericht für das Land Sachsen verhandeue gegen den Angeklagten Gleitsmann aus Miltitz. Gleits mann war beschuldigt, durch Zahlung und Unterstützungs beiträgen an inhaftierte frühere Genossen der KPD an der Aufrechterhaltung verbotener Parteien beteiligt gewesen zu sein. Gleitsmann erhielt acht Monate Gefängnis. Acht Zähre Zuchthaus für versuchten Alor^ Das Schwurgericht Dresden verurteilte den 34jährigen Rüdiger aus Dresden wegen versuchten Mordes in Tat einheit mit schwerem Raub zu acht Jahren Zuchthaus und acht Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht. Der Verurteilte, seit seinem 16. Lebensjahr mehrfach vor bestraft, hatte am 29. Juni ds. Js. im Haus Schnorrstr. 48 in Dresden eine Hausangestellte einer Zimmervermieterin, bei der er größere Geldmittel vermutete, überfallen und ihr mit dem Beilstiel mehrere Schläge auf den Kopf versetzt. Als die Uebersallene um Hilfe rief, flüchtete Rüdiger, konnte aber schon einige Tage später gefaßt werden. Sechs Jahre Zuchthaus für einen Mädchenmörde. Das Schwurgericht in Plauen verurteilte den 19 Jayre alten Martin Leucht aus Dorfstadt bei Falkenstein wegen Totschlags zu sechs Jahren Zuckthaus und fünf Jahren Ehrenrechtsverlust. — Leucht hatte ein Verhältnis mit der 20 Jahre alten Frieda Günnel aus Auerbach gehabt, das nicht ohne Folgen blieb. Am 18. März kam es auf einem Spaziergang zwischen beiden zu Auseinandersetzungen. Leucht stürzte im Jähzorn die Günnel in den tiefen Stein bruck-Teich, in dem sie ertrank. RuMM-Prozetz Die Sondertantieme des Intendanten Dr. Flesch. Am 13. Verhandlungstage des großen Rundfunk-Pro zesses wurde zunächst die Sondertantieme behandelt, die der Angeklagte Dr. Flesch in Höhe von 12 000 RM erhalten hat und mit der er die in Berlin von ihm genommenen hohen Vorschüsse abdeckte. Der Angeklagte Dr. Flesch erklärte da- lzu, bei seinem Dienstantritt habe er die Zusicherung erhalten, !daß er in seinen Bezügen dem damaligen Generaldirektor der 'v ! Funkstunde Knöpfke gleichgestellt werden sollte. Darum sei jihm auch ein Monatseinkommen von 4000 RM entsprechend ,dem Gehalt von Knöpfte bewilligt worden. < Erst im Jahre 1031 habe er aber durch Zufall erfahren, daß Knöpfke außerdem noch eine Sonderlanlieme erhielt. Ai» Ausgleich für diese ihm bisher vorenthaltene.Tantieme habe er auf sein Verlangen dann 12 000 RM bekommen. Der Angeklagte Dr. Magnus äußerte sich dann auf Fragen des Vorsitzenden über di« Bezüge von Knöpfke. Knöpfke habe im Jahre 1925 einen Anstellungsvertrag er- chatten, der ihm neben einem festen Jahreseinkommen von 18 000 RM eine fünfprozentige Gewinnbeteiligung zubil- iligte. Beim Vertragsabschluß habe man aber nicht voraus- fehen können, daß die Gewinn« der Funkstunde so enorm steigen würden, wie es nachher geschah. Er, Magnus, habe chevechnet, daß. nach dieser Bertraysbestimmung Knöpfte für das Jahr 1926 eine Gewinnbeteiligung von mindestens >120 000 RM erhalten würde. Das sei natürlich untragbar gewesen, und darum habe er in Gemeinschaft mit Dr. Bre dow Knövfke zu einer Aenderung des Vertrages bestimmt. !Die Gewinnbeteiligung In dieser Form wurde aufgehoben. Al« Ausgleich dafür erhielt Knöpfke ein festes Jahres gehalt von 40 000 RM und daneben eine gleitende Tantieme von den Ueberschüssen der Funkstunde, die aber niemals den Jahresbetrag von 4000 RM überschreiten sollte. Dr. Flesch sei im Recht gewesen, wenn er später eine gleiche , Entschädigung verlangte, denn tatsächlich habe Flesch bei sei ner Anstellung die Bedingung gestellt, daß er mit seinen Be izügen mit Knöpfte gleichgestellt werde. vom Anklagevertreter wird daraus hingewiesen, daß 'nach den Berechnungen der Staatsanwaltschaft sich knöpfte über die ihm zustehende Tantieme hinaus einen unberechtig ten Mehrgewinn von 18 000 RM innerhalb drei Jahren da durch verschafft habe, daß der Gewinnanteil, der vorher nach der Handelsbilanz berechnet wurde, später nach der Steuer- ibilanz berechnet wurde. Dann hielt der Anklagevertreter Dr. Flesch di« Spesen Ivor, die er trotz seiner Aufwandsentschädigung von 1000 RM monatlich liquidiert hat. In der Spesenrechnung finden sich 3800 RM für vier Reisen, 1130 RM für Theaterbesuch, 1257 RM für Essen, 810 RM für Autofahrten und 1025 RM für „.Diverses". Angeklagter Dr. Flesch erklärte dazu, dies« Spesen seien mur ein Bruchteil seiner wirklichen Ausgaben. Er habe tei- ineswegs alles liquidiert sondern seine Aufwandsentschädt- jgung für die großen Repräsentations-Aufwendungen ver lwandt. di« mit seiner Stellung verbunden waren. Die Ausbildung der NS Schwestern (lvr.) Nachdem erst vor kurzem in Verbindung mit dem Rudolf-Heh-Krankenhaus das Mutterhaus der NS-Schwe- perschast in Dresden errichtet worden ist, wird am 1. Januar 4935 auf Anordnung des Staatsministers des Innern bei der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Arnsdorf eine Schwester- fchule zur Ausbildung eröffnet. Die Schule und ein mit ihr verbundenes Mutterhaus für die „NK-Schwesterfchast, Ab teilung sächsische Landesanstalten", wird unter der Leitung eines Arztes, des Oberregierungsmedizinalrats Pg. Dr. Klaubert, stehen, der seine Stellung als stellvertretender Di rektor der Landesanstalt Arnsdorf beibehält. Mit der Ue- bernahme der Pflege der Kranken in den sächsischen Landes anstalten (drei klinische Anstalten und neun Heil- und Pfle- aeanstalten) erhält die NS-Schwesterschaft ein neues großes Arbeitsgebiet, auf dem bisher die staatliche Arnsdorfer (frü her Hubertusburger) Schwesterschaft fast fünfzig Jahre tätig äewejen ist. In voller Anerkennung der vorzüglichen Lei stungen der Arnsdorfer Schwesterschaft sollen die Arnsdor- s r Schwestern nach den Richtlinien der NS-Schwesterschaft ßvunschgemäß in diese übernommen werden Schonung der Unterstützungsempfänger Reichsarbeitsminister versügl Erleichterungen. Einen wichtigen Erlaß, der für weiteste Kreise der min derbemittelten Bevölkerung von großer Bedeutung ist, hat der Reichsarbeitsminister an dl« Sozialministerien der Län der gerichtet. Es handelt sich um die Rückzahlungspflicht der Wohlfahrtsunterstützung. Bei der Durchführung der Vor schriften über den Ersatz der Fürsorgekosten haben sich in stei gendem Maße Härten ergeben, insbesondere bei den Wohl- fahrtserwerblosen, da diese in dieser Hinsicht scklechter stehen als di« Arbeitslosen, die infolge des Fortfalls der Aussteue rung aus der Krisenfürsorge seit Ende 1932 einer Ersatzpflicht nicht unterliegen. Nach dem neuen Erlaß des Reichsarbeits ministers soll bei jeder Maßnahme zur Erlangung des Ko stenersatzes gewissenhaft und wohlwollend geprüft werden, ob die beabsichtigten Schritte tatsächlich notwendig und auch erfolgversprechend sind, oder ob sie nicht im Hinblick auf die mit ihnen verbundene Beunruhigung des Unterstützten und den oft zweifelhaften Erfolg besser unterbleiben. Der Minister hat Richtlinien aufgestellt, die von den Fürsorge- verbänden eingehalten werden sollen Danach soll der Ersatzanspruch gegen den Unterstützten nicht vor Ablach von sechs Monaten nach der Arbeitsaufnahme Stellt Lehrlinge ein! In Sachsen verlassen 1SZS fast 100 000 Jungen und Mädel die Schule Ostern 1934 wurden mehr als doppelt so viel Jugend liche aus den Volksschulen entlassen als 1933; Ostern 1935 erfährt die Zahl der Schulentlassenen wiederum eine be- irächtliche Steigerung. Wie es in diesem Jahr gelungen Ist, durch die Zusammenarbeit aller beteiligten behördlichen, parteiamtlichen und privaten Stellen mit den Berufsbera tungsstellen der Arbeitsämter die Jugendlichen von der Straße weg in Lehr- und Ausbildungsstellen zu bringen, so muß es auch gelingen, die Ostern 1935 zur Schulentlassung Kommenden einen beruflichen Ansatzpunkt finden zu lassen. Wir müssen der Jugend, die die Zukunft unseres Volkes ist, den Boden für ihre wirtschaftliche Entwicklung vorbereiten. Es muß mit allen Mitteln verhütet werden, daß diese Jugendlichen schon in dem Augenblick, in dem sie ins Be rufsleben eintreten wollen, aufs schwerste enttäuscht werden. Im nationalsozialistischen Staat ist es von größter Bedeu tung, daß sich das junge Geschlecht zu einer tragfähigen Srundlage im Aufbau des Volkes entwickeln kann, denn es dat späterhin die Last auch für die Aelteren mitzutragen; dazu aber muß die Jugend in die Lage versetzt werden, wie der mutvoll in die Zukunft zu schauen, denn nur so kann sie den inneren Schwung entwickeln, der alle Hindernisse über windet. - Es ist die Aufgabe der öffentlichen Berufsberatung, die jungen Berufsanwärter bei ihrer Berufswahl zu unter stützen und dafür zu sorgen, daß sie einen ihren Anlagen, Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Platz im Wirt schaftsleben finden, damit zugleich aber auch der Wirtschaft den geeigneten Nachwuchs, dessen sie dringend bedarf, zuzu führen; sie hat mitzuarbeiten daran, daß der Zustrom jun ger Arbeitskräfte in die volkswirtschaftlich richtigen Bahnen gelenkt wird. Schon jetzt macht sich infolge der wirtschaftlichen Ent wicklung in manchen Berufen ein Mangel an Fach arbeiternachwuchs bemerkbar. Durch Aufklärung über die tatsächlichen Verhältnisse und Aussichten muß des halb dahin gewirkt werden, daß die große Bedeutung rich tiger beruflicher Ausbildung erkannt, überfüllte Berufe ge mieden, ihnen verwandte, aber oftmals wenig beachtete, jedoch aussichtsreiche Berufe ergriffen werden; so werden den jungen Menschen spätere Enttäuschungen, die auf Un kenntnis der Verufsverhältnisse beruhen, erspart. In Deutschland wollen zu Ostern 1,3 Millionen Jugend liche ins Berufsleben eintreten; ihre Eingliederung ist jedoch nur möalick wenn sic cinbeitl'ck und vlanmäßia erfolat. König Gustafs Urenkelin. Unser Bild zeigt die neugeborene Prinzessin Margarethe nist ihrer Mutter, der früheren Prinzessin Sibylle von Co burg und Gotha. geltend gemacht werden, wenn der Hilfsbedürftig« länger als drei Monat« laufend unterstützt worden ist. Der Minister ist der Auffassung, daß im Interest« d«r Volksgesundheit die Wohlfahrtserwerbslosen ihren Lonn zunächst für bester« Er nährung verwenden müssen. Nach Ablauf der Frist soll aus dem Arbeitseinkommen des Unterstützten Ersah nicht verlangt werden, wenn das Brutto-Arbeit» einkommen nichl mehr als das Dreifache des Aürforge- richtsatzes beträgt. Von der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Unter stützte, die drei oder mehr Kinder haben oder älter als 60 Jahre sind, ist in der Regel abzusehen. Für die Zeit, in der di« Unterstützung von der Leistung von Pslichtarbeit abhängig gemacht worden ist, soll ebenfalls ein Ersatz nicht verlangt werden. Der Minister betont, daß di« Richtlinien «in M > n- üestmaß der den Ersatzpflichtigen zu gewährenden nung festlegen. Darüber hinaus werde von den Fürsorge bänden erwartet, daß sie in besonders gelagerten Fällen wohlwollend prüfen, ob nicht ein höheres Maß der Rücksicht nahme erforderlich ist. Jede Zersplitterung ist schädlich. Die planmäßige B e rn f s z u l e i t u n g ist ein wichtiger Grundstock beim Auf bau der Volksgemeinschaft in der Gestaltung des lebendigen Körpers des deutschen Volkes; mit ihr setzt bereits die Be kämpfung künftiger Arbeitslosigkeit ein. JeglicheLehr- stellenvermittlung muß deshalb, wie es auch vom Sozialen Amt der Reichsjugendfükrung in einem Aufruf, veröffentlicht im „Deutschen" vom 16. November 1934, zum Ausdruck gebracht wurde, durch die Berufsberatung des zuständigen Arbeitsamtes, die allein den Ueberblick über die gesamten Lehrstellenverhältnisse besitzt, durchgeführt werden. Die Berufsberatung aber bedarf bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Mithilfe aller. Eltern und Jugendliche müssen sich der außerordentlichen Bedeutung der Berufs wahl nicht nur für sich sondern auch für das Wirtschafts leben und das ganze deutsche Volk bewußt sein. An die Lehrherren, Lehrmeister und Vetriebsführer aber muß wiederum die Ditte gerichtet werden. Lehr- und Ausbildungsslellen in genügende Zahl bereitzustellen und den Berufsberatungsstellen zur Besetzung zu melden; denn das ist die Voraussetzung dafür, daß ihnen Berufsanwarler zugeführt und zur Einstellung empfohlen werden können, die körperlich und geistig für den Beruf geeignet find. Belenntnislreiheit der HI Die Hitler-Jugend, Gebiets- und Obergauführung 16, Sachsen, teilt mit: Wir haben Veranlassung, den immer wieder neuauftretenden Gerüchten entgegenzutreten, wonack die HI die Hauer-Bewegung (Deutsche Glaubensbewegung unterstützt. Desgleichen wird immer und immer wieder be hauptet, daß der Reichsjugendführer dieser Bewegung ange höre; dazu können wir aus eigener Kenntnis Mitteilen, daß er ihr nickt angehört. Die Gebiets- und Obergauführung hat, entsprechend den Weisungen der Reichsjugenoführung und aus eigener Ueber- zeugung, stets den Standpunkt vertreten, daß die Verfech tung religiöser Anschauungen mit der Aufgabe der HI nichts zu tun hat. Dies kommt in den nachstehenden Befehlen an die Unterführer klar zum Ausdruck; darin heißt es: Im Gebietsbefehl 5/1934 vom 14. Juli: „Ich mache darauf aufmerksam, daß religiöse Auseinandersetzungen innerhalb der HI nicht erwünscht sind"; im Gebietsbefehl 7/1934 vom 18. September: ,L)er Aufgabenbereich der HI schließt nicht ein, zu konfessionellen Fragen Stellung zu nehmen. Es wird deshalb jeder Pressewart dafür haftbar gemacht, daß keinerlei konfessionelle Aeußerungen durch die Presse verbreitet werden"; im Gebietsoefehl 9/1934 vom 27. November: „Es wird wiederholt betont, daß HJ-Ange- hörige am freiwilligen Kirchenbesuch nicht behindert wer dend Aus diesen Befehlen gehl hervor, daß die Hitler-Jugend in religiösen Fragen strengste Neutralität wahrt. Ebenso selbstverständlich ergibt sich aber auch daraus, daß sie ihren einzelnen Mitgliedern keinerlei Vorschriften machen kann, welchem religiösen Bekenntnis sie in ihrem Privatleben an hängen sollen. Von einer Unterstützung kann natürlich nicht die Rede sein. Ei« deutsch« Wunder in Aue Zur großen Srippenschau nach Aue am ersten Advent Wenn die Spätherbststürme über die Waldberge knat- rern und in tollen Wirbeln das braune Laub zu Tal treiben, wenn die langen dunklen Abende kommen, dann holen die Erzgebirgler ihre Weihnachtsberge und Pyramiden von den Böden und aus den Schuppen. In jedem Häusel wird geba stelt und geschnitzt. Beim Bäcker Fürchtegott ist's ein beson ders geschickter Gesell, der die zwei Lehrbuben für des Mei sters Riesenpyramide begeistert. Der Schuster Toni hat mit dem Riedl Gust seit zweiundzwanzig Jahren einen weitbe rühmten Weihnachtsberg gebastelt. Da fließen richtige Bäche, da schweben Engel auf und nieder, unermüdlich klopfen Bergmänner im Schacht, gehen zur Schicht und keh ren wieder, Jäger heben ihre Gewehre, Hirsche enteilen, dort ziehen die Kamele der heiligen Drei Könige; und als Glanz und Mittelstllck unter einem großen Hellen Weihnachtsstern: die Krippe, das Christkind mit Mutter Maria und Joseph, mit Oechslein und Schafen und der anbetenden Hirtenschar. Schlichte Weihnachtsinnigkeit und Seelenfrömmigkeit strahlen aus diesen Schöpfungen in unser Herz, erschüttern uns mit derselben Kraft der Einfachheit der Mittel wie gewisse Zeugnisse der Kunst des Mittelalters aus der Kraft des Glaubens. Dorfauf und dorfab riecht es nach Räucherkerzeln und nach Leim, nach Farbe und Holz; immer länger sind nachts die kleinen Häuschen erhellt, klingen Heimat- und Weih nachtslieder heraus. In diesem Spätherbst beherrscht die große Krippenschau in Aue die Hutzenehmde und Vastelstunden. Der Meyer Rud sagt zum Fritzsch Tav: „Zen erschien Advent macht unner ganzer Schnitzverei off Aue. Do Hot dr Krauß Emil (gemeint ist der Kreiskulturwart Friedrich E. Krautz aus Schwarzenberg! ne grußmachtige Ausstellina um lautev 's Krb när unn alln oun noch Gesi Tav gan< mol „Nu gebö Pm u d ulch b ai e i n Krip Deut Krei- fions Erzg< Emst Aussl Eindl 'er L „Ich Abtei Bildn rufen einen, überlc das L aus d beitsd enttäu aber arbeit« Begeis S - Fel Tägliä mittag Beisan finden, künstel Deut feinen Si diesem frisches untersti fallen e leistuno Entdeck Wieder vom Di weg m das Dr macht 1 in den ! lagers i Hauptd, Elisabet Dorothe diensaal bekannt Scholle" lotte W« ratstöchl tritt un Wert de zuhause, Rolle d< körpert, zum ersi Mädel f wahrlich zu form« Der hat und läuft ab Chemnij gezeigt, aufführu sehen Der die Kirch« rotem Po barkeit; d Zimmer j Licht in i faßen lar läuten di« gehen die stimmte E Kirchengei von der kl aus. Dar suchte so heut« dies« nen. 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