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Den. Dadurch würde der Landbesitz zahlreicher kleiner Wirtschaften beträchtlich erhöht, so daß die Bildung von Erbhöfen möglich ist. Es ist nicht beabsichtigt, neu« Wirt schaftshilfe zu schaffen. Verhandlungen zwischen der SieÄ- lmigsgesellschaft Sachsenland-Halle und der Herzoglichen Anhalt-Bernburgischen Familienstiftung über den Ankauf des 4200 Morgen großen Landgebietes sind jetzt zum Ab schluß gekommen, so daß mit dem Siedlungswerk sofort begonnen werden kann. Waffensuad bei Marxisten in Neunkirchen. Im Verkehrslokal der marxistisch-kommunistischen Ein heitsfront in Neunkirchen wurde eine Haussuchung vorge nommen. Ein« große Anzahl Beamten besetzte die ein zelnen Räumlichkeiten, um nach verborgenen Waffen zu fahnden. Bei dieser Gelegenheit wurde ein jüngerer Mann f^tzgenommen, der im Besitz von zwei Pistolen war. Amt- HWe Erklärungen über das Ergebnis dieser Haussuchung liegen nicht vor. Wie jedoch verlautet, sollen bei der Haussuchung drei Gewehre mit Munition beschlagnahmt worden sein. Gerüchtweise verlautet, daß u. a. auch ein PAHinengewehr gefunden wurde. Wie von Augenzeugen «pkMt wird, wurden bereits am vergangenen Montag mehrere offenbar sehr schwer« Kisten aus dem Volkshause herausgebracht und auf einen Lieferwagen geladen. Knox in Senf. Der Präsident der Regierungskommlsston des Saarge bietes, Knox, ist in Gens eingetroffen. Er wird an der Sitzung des Völterbundsrates teilnehmen, die -er Prüfung der Fra gen über die Volksabstimmung und deren Auswirkungen ge widmet sein wird. Noch immer Bürgeekriegsgesahr in Oesterreich. Staatsrat LeopM Kunschak erklärte in einer Rede vor Mitgliedern des Bundes christlicher Arbeiter und Angestell ter In Wien, daß die Bürgerkriegsgesahr noch lange nicht vor bei sei. Kunschak betont«, ,Haß «s bei uns notwendig gewor den ist, neben der Exekutive noch eine größere Armee von Freiwilligen unter Waffen zu kalten, ist wohl -er beste Be weis dafür, wie w*"ia di« Gefahr des Bürgerkrieges schon »bannt ist." In -er „Deutschen Steuer-Zeitung" wir- folgend« be- «chtliche Uebersicht über das Inkrafttreten der neuen Steuer gesetze gegeben: Steueranpassungsgefetz. Einige Bestimmungen dieses Gesetzes sind bereits am 17. Ok tober in Kraft getreten, so u. a. die Verlängerung des Reichs- stuchtsteuergefetzes bis Ende 1937 und die, Verlängerung der Frist für die Anzeigen auf Grund des Volksverratsgefetzes mit rückwirkender Kraft bis zum 31. Dezember 1934. Bon den am 1. Januar 1935 in Kraft tretenden Bestimmungen feien heroorgehoben: 8 20: Vom 1. Januar 1935 ab werden bei Reichssteuern weder Verzugszinsen noch Auffchubzinsen erhoben, bei Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Vermö- f aenssteuer und Umsatzsteuer auch keine Stundungszinsen, i Andererseits zahlt auch das Reich keine Steuerzinsen mehr ! fz. B. bei Erstattung). 8 21 Ziffer 11: Der Erwerber eines Unternehmens haftet nicht mehr für alle rückständigen festge setzten Steuern, sondern nur noch für die rückständigen Steuern des Jahres, das der Uebereignung unmittelbar > oorhergeht. Einkommensteuergesetz L. Das Gesetz gilt zum ersten Male für die Einrommen steuerveranlagung für das Kalenderjahr 1934. die im Jahr« 1935 durchgeführt wird. 2. Die Lohnsteuer wird nach den neuen Bestimmungen von dem Arbeitslohn erhoben, der für eine nach dem 31. Dezember erfolgende Dienstleistung ge währt wird. Von den Gehältern, die Ende Dezember 1934 im voraus für Januar 1935 gezahlt werden, ist also der Lohnsteuerabzug schon nach der neuen Lohnsteuertabelle vor zunehmen. 3. Der Steuerabzug vom Kapitalertrag und von sonstigen Einkünften wird nach den neuen Bestimmungen von den Einkünften oorgenommen, die dem Steuerpflichtigen nach dem 31. Dezember 1934 zufließen. 4. Ehestandshilfe und Abgabe zur Arbeitslosenversicherung sind vom Arbeits lohn, der für die Zeit nach dem 31. Dezember 1934 gewährt wird, nicht mehr einzubehalten. Vürgersteuergesetz. Das Gesetz findet erstmalig Anwendung auf die Bürger- steu«r, die für das Kalenderjahr 1935 erhoben wird. Körperschaftssteuergesetz Das Gesetz gilt (ebenso wie das Einkommensteuergesetz) erstmalig für Veranlagung für das Kalenderjahr 1934 Reichsbewertungssteuer. 1. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1935 in Kraft. 2. Dl« erste Einheitsbewertung nach den Vorschriften -hs neuen Ge setzes findet nach dem Stande vom 1. Januar 1935 statt. Vermögenssteuergesetz. 1. Die Vermögenssteuer wird nach dem neuen Gesetz erst vom 1. April 1936 ab erhoben unter Zugrundelegung des auf den 1. Januar 1935 ermittelten Wertes des steuer pflichtigen Vermögens. 2. Für das Rechnungsjahr 1935 wird die Vermögenssteuer noch nach den bisherigen Bestim mungen erhoben. Lrbschaftssteuergefetz. Die neuen Bestimmungen gelten für solche Erwerbe, für oie die Steuerschuld nach dem 31. Dezember 1934 entsteht. llmsahsteuergeseh. 1. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 1935 in Kraft. Ls findet also auf all« seit diesem Tage getätigten Umsätze Anwendung. 2. Das all« Gesetz ist noch anzuwenden, wenn bei der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten die Ver einnahmung des Entgeltes und bei der Versteuerung nach Lieferungen di« Lieferung vor dem 1. Januar 1935 erfolgt Ist. 3. Im Gegensatz zu der kommenden Einkommen- und Körperschaftssteuerveranlagung erfolgt also die Umsatzsteuer- »eranlagung für 1934 noch nach den alten Vorschriften kapitalsverkehrssteuergeseh. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1935 in Kraft. Allerlei Neuigkeiten Schwerer Unfall lm Nebel. Bei Schwerte begegnete eine SA.-Kolonne, di« sich auf einem Gepäckmarsch befand, im dichten Nebel einem Lieferwagen mit Anhänger. Als der Wagenführer versucht«, sein Fahrzeug zum Halten zu brin gen, kam der Anhänger auf der glatten Straße ins Schleu dern, streifte einen Baum und brach einen weiteren Baum glatt ab. Di« in dieser Höhe marschierenden SA.-Männer wurden von dem Anhänger ein« steile Böschung hinunter- geschleudert. Der Lieferwagen blieb schließlich an einem Baum hängen. Eine Anzahl SA.-Männ«r wurde leicht ver letzt. Bier SA.-Männer muhten mit schweren Verletzun gen dem Krankenhaus zugeführt werden. Die Düsseldorfer Raubmörder Verhaftet. Nach einer Mit teilung -er Polizeipressestelle Düsseldorf ist es gelungen, die beiden Verbrecher, die den Juwelier Max Schlingermann ermordet und beraubt haben, am Freitag in Köln festzuneh men. Bei den Tätern handelt es sich um den 20jährigen Franz Otten aus Köln und den 20jährigen Alfred Janik aus Berlin. Janik trieb sich seit längerer Zeit ohne festen Wohnsitz in Köln herum. Otten hatte bei seiner Festnahme «ine entsicherte Selbftlad«pistol« im Besitz, von der er aber infolge Ueoerrumpehung durch di« Beamten keinen Gebrauch machen konnte. Die beiden Verhafteten haben bereits ein Geständnis abgelegt. wegen unsoziale« Verhalten« in Schutzhaft. Auf Antrag des Kreisamtsleiters des Amtes für Volkswohlfahrt wurde in Kempten d«r verheiratete Roman Stoll in Schutzhaft ge nommen und seine Verbringung nach Dachau veranlaßt, weil er zur Abgeltung von 8 RM Bierschulden in einer Wirt schaft zwei Zentner Kartoffeln, di« seine Familie vöm Win- terhilfswerk bekommen hatte, verkaufte, bzw. anrechncn ließ. Stoll ist Vater von vier Kindern. In Trunkenheit hat er wiederholt Frau und Kinder mißhandelt. Feuer im Verner Zeughaus. In einem Schuppen des Eidgenössischen Zeughauses in Bern richtet« «in Brand gro ßen Schaden an. Außer 1000 Militärfahrrädern wurden etwa 20 000 bis 30000 Uniformstücke vernichtet bzw. stark beschädigt. Der Schaden, der auf 500000 Franken geschätzt wird, ist durch Versicherung gedeckt. Die Brandursache ist noch unbekannt, Die Höhe des Gebäudeschadens steht gleich- knll« nnib nl/k» toU. Prof, de Sitter f. An den Folgen einer schweren Lun genentzündung ist in Leiden im 62. Lebensjahr Prof. Dr. W. de Sitt«r, Professor der Astronomie an der Universität Lei den und Direktor der Leidener Sternwarte gestorben. Mit Prof, de Sitter hat Holland einen Gelehrten von Weltruf verloren, dessen^roße Verdienste für die Entwicklung der astronomischen Wissenschaft wiederholt internationale An erkennung gefunden haben. Prof, de Sitt«r war u. a. Mit glied der Niederländischen Königlichen Akademie der Wissen schaften, Ehrenmitglied verschiedener ausländischer Körper schaften und Institute und von 1925 bis 1928 Vorsitzender . der Internationalen Astronomischen Union. Sie können es nicht lassen. In Draguignan (Provence) mußte die Polizei einschr«iten, um eine von Juden aus Deutschland, Polen un- Griechenland veranstaltete, gesetzlich verbotene öffentliche Versteigerung neuer Möbel zu unter binden, di« fest vergangenem Sonnabend täglich stattfand. Di« Kaufleute der StÄtt sahen sich mit Recht durch diese Ver- kaufsmethode geschädigt und hatten Klag« eingereicht. Nun wurde der Versteigerungssaal gerichtlich geschlossen. Die vorhandenen Möbel wurden vorläufig beschlagnahmt. Mokorbarkasse vermißt. Eine italienische Motorbarkasse, di« In den korsischen Gewässern mit 6 Mann Besatzung in schwerem Sturm ausgefahren Ivar, wind vermißt. Alle Nachforschungen sind bisher vergeblich geblieben. Man hat die Hoffnung aufgegeben, Boot und Besatzung zu retten. Rieseawaldbrände in West-Virginia. Im Süden von West-Virginia wüten mehrere Hochwal-brände, die unge heuren Schaden anrichteten. Zwei Ortschaften, darunter di« Stadt Bealey, die 10 000 Einwohner zählt, sind völlig vom Feu«r umzingelt. Bei der Bekämpfung des Feuers sind Tausend« von Männern tätig. Leider ist ein Todesopfer bei cken Rettungsarbeiten zu beklagen. ".Neues Eisenbahnunglück in der Sowjetunion. Bei Nischn«-U-msk bei Irkutsk stießen zwei Güterzüge zusammen. Nach bisherigen Mitteilungen wurden zwei Beamte getötet und acht schwer bzw. leicht verl«tzt. Zwei Lokomotiven und 15 Wagen wurden vollständig zerstört. Unfall in einem Schwerspaswerk. Im Schwerspatwerk der Richelsdorfer Hütte bei Gevstungen a. d. Werra wur den d«r 49jährig« Bergmann Karl Fey und der 30jährige Bergmann Georg Struckmeyer von mederstürzenden Ge steinsmassen getroffen und verschüttet. Beide konnten nur nl- Leichen geborgen werden. Lie vergeblichen Preisträger Düsseldorf, 24. November. Das Preisgericht für den Schlageter-Wettbewerb hatte — wie bereits gemeldet — > einen der drei ersten Preise von je 3000 Mark dem Ent- , wurf 122 mit der Kennziffer 101010 zugeteilt. Da dem ein- ! gesandten Entwurf merkwürdigerweise nicht der vorgeschrie- oene Umschlag mit der Adresse des Einsenders beigelegen hatte, wußte man zunächst nicht, wer der glückliche Preis träger war. Durch die Mitteilung in der Presse aufmerk sam gemacht, meldeten sich nun die beiden Verfasser des ! Entwurfs 122, Diplom-Ingenieur Werner Gabriel und Architekt Kurt Marehn, beide aus Stuttgart, in Düssel dorf, wo sie auch einwandfrei beweisen konnten, daß sie wirklich die Verfasser des Entwurfs sind. Sie erzählten nun auch, wie es gekommen war, daß sie den Umschlag mit der Adrelle nicht beigefügt hatten. Sie hatten nämlich am Schlußtag der Einsendung kurz vor dem Schlußtermin (Poststempel) von 18 Uhr entdeckt, daß der Schlußtermin um 18 Uhr und nicht — wie irrtümlich angenommen — uiy 24 Uhr war. In aller Eile wurde nun die Rolle mit Lem Entwurf fertiggemacht und in letzter Minute zur Post gegeben, noch rechtzeitig, aber . . . ohne Adresse des Absenders. Durch die Kennziffer und die Mitteilung in den ! Tageszeitungen kamen nun die beiden Glücklichen doch zu ! ihrem wohlverdienten Preis. Ankunft -er Prinzessin Marina. Der Herzog von Kent, Prinz Georg, begrüßt seine Braut, Prinzessin Marina, bei der Ankunft in Dover. An der be vorstehenden Hochzeit nimmt ganz England regsten Anteil. Aus demGerichtssaal Greuelmökchen als Gelchültslriü Vor dem Berliner Son-ergericht hatte sich am Freitag di« 42jährige polnische.Staatsangehörige Szaynsa Wulkan wegen Verbreitung von Greuelnachrichten zu verantworten. Die Angeklagte hatte die uns vom Ausland her aufgezwun gene Notwendigkeit, die Rohstoffeinfuhr einzudämmen und aus dem Ausland bezogene Waren nach Möglichkeit durch gleichwertig« Inlandsprodukt« zu ersetzen, dazu benutzt, Ge schäft« zu machen. Am 18. Oktober befand sie sich in einem Berliner Vorort, um wie üblich Stoffe zu verkaufen. Bei einem Kunden wurde ihr erwidert, daß man noch reichlich mit Stoffen versehen sei. Hierauf entgegnet« die Händlerin, man solle froh sein, denn di« Stoffe würden jetzt aus Papier hergestellt und nur auf BezugschÄn abgegeben werden. Das Motiv dieser Aeußerung war ja klar. Die Angeklagte wollte bei ihren Kunden lediglich unbegründete Besorgnis erregen und dies« veranlassen, Stoffe zu Hamstern. Ebenso klar war aber auch die Gefährlichkeit dieser Bemerkung, die das Ber liner Sondergericht mit drei Monaten Gefängnis ahndete. Roch 8» Loge bis rar SaarMimmaag! Sächsische Nachrichten Armeemärfche sind keine Tanzmusi (lpr.) Der sächsische Minister des Innern hat au» Grund des Reichsgesetzes zum Schutz der nationalen Symbole das Spielen traditioneller Armeemärsche, insbesondere auch des Badenweiler Marsches, als Tanzmusik in öffentlichen oder geschlossenen Veranstaltungen verboten. Meldungen über Namensänderungen an die Polizei behörden (lpr.) Die Verordnung des Sächsischen Ministeriums des Innern vom 26. April 1930 betr. Meldungen über Gebur ten, Eheschließungen und Sterbesälle, ist, wie im Sächsischen Lerwaltungsblatt bekanntgegeben wird, dahin erweitert worden, daß dib Polizeibehörden auch zu benachrichtigen sind von Namensänderungen, die eine Folge sind der Legi timation (8 1719 BGB), der Namenserteilung (8 1706, Ab satz 2, BGB — Einbenennung), der Ehelichkeitserklärung l8 1723 BGB), der Annahme an Kindes Statt (88 1741, l758 BGB), der Namensänderung nach Scheidung der Eh« l8 1577, Abs. 2 und 3, BGB) sowie von Namensänderungen durch Entscheidung des Staatsministers des Innern und -er sonst zuständigen außersächsischen deutschen Behörden. 'Meltrourioeir für alte Kämpser Vorbildliche Maßnahme der Gauleitung Sachsen Di« Gauleitung Sachsen der NSDAP hat im Einver nehmen mit dem Landesarbeitsamt eine Maßnahme ge troffen, die dem Anspruch der alten Kämpfer auf bevorzugte Arbeitsvermittlung Rechnung trägt: sie hat einen Ausweis geschaffen, der die.Personalien des Inhabers und'sein Licht bild, außerdem die Unterschrift des Gau-, kreis- und Orls- gruppcnleiters und den Stempel des zuständigen Arbeits amtes enthält. Die weiteren Seiten des Ausweises sind für die Ein- lragungcn des Arbeitgebers bestimmt, so daß jederzeit fest- gestellt werden kann, wie lange der Inhaber in Arbeit ge standen hat. Die Gauleitung hat veranlaßt, daß sämtliche Arbeits ämter über diese Neuregelung unterrichtet worden sind, -benso haben der Treuhänder der Arbeit und die Jndustrie- und Handelskammer alle Betriebsführer und das Aesamtministerium alle Behörden angewiesen, den Inhabern dieser Ausweise jene Förderung angedeihen zu lassen, die ihnen das Vorrecht aul einen Arbeitsnlak sicher».