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IlS NL s^-RK-ss § - ZZD ü-.s 8<v;ö< Eingiehen einer kleineren Menge billigen Schweröl in die Gruben. Es ist von Vorteil, die Zauchegrub« so groß anzulegen, daß man sie in zwei bis drei Kammern einteilen kann, denn die Zauche muß vor ihrer Verwendung einen Gärungsprozeß durchgemacht haben. Bet etn«n Mehrkammersystem wird stets die Kammer mit der ältesten Jauche verbraucht. Für die Anlage der Grube' ist zu berücksich tigen," daß man für ein Stück Großvieh 2 bis 3.adm Grubenraum rechnet. Die Sohle erhält Gefälle in der Richtung nach einem Sammelloch, in das die Pumpe eingesetzt wird. Wichtig ist, daß die Rohrzuleitung aus den Ställen bis dicht über den Boden eingeführt wird. Es sind hierfür glasierte Tonröhren zu verwenden, da alle Eisenteile vom Ammoniak der Zauche schnell zerfressen werden. Bor ihrem Eintritt in die Grube sollte die Zauche einen Schlämmschacht passieren. Alle' wichtigen Einzelheiten zeigt die Ab bildung 2. 3. Der Transport der Zauche aufs Feld und die Einrichtungen zu ihrer Verteilung. Zum Transport der Zauche aufs Feld weiden am zweckmäßigsten nicht Zu große Fässex mit Regulieroorrichtung für einen gleichmäßigen Auslauf verwendet, wie dies in Abbildung 3 zu sehen ist. Man beachte! Bei fehlendem.Druckregler ist es unmöglich, den Fatzinhalt gleichmäßig äuslaufen zu lassen und die Jauche auf dem Boden sein zu ver teilen. Dieser Forderung wurde seitens der praktischen Landwirtschaft bisher zu wenig Beachtung geschenkt. Die Zauchedüngung H ja nicht Geikstellen erzeugen, sondern sie stil gleichmäßig über die Fläche verteilt werden, und das ist ohne Druckregulierung der Flüssigkeit im Fasse nicht zu erreichen. Die falsche und die richtige Verteilung der Zauche zeigen die Abbildungen unter Nr. 4. Abbildung 5 Plathscher Jauchedrill bei der Arbeit sich reden macht und die sich trotz aller Ein wände doch zu bewähren scheint. 4. Welche Früchte lassen sich mit Zauche düngen? Zn erster Linie soll die gehaltreiche Jauche zur Frühjahrsdüngung der Hackfrüchte dienen. Aber auch Getreide, einschließlich Körner- und Grünmais, Raps, Lein, Gemüse, sowie alle grasbestandenen Futterflächcn, auch Wickfutter, lohnen eine Iauchedüngung. Zahlreiche Versuche haben ergeben, daß di« Zauche nur dann zur vollen Wirkung ge langt, wenn sie sofort nach dem Ausbringen mit Erde bedeckt wird. Je tiefer die Jauchs untcrgehracht wird (bis 15 om), desto besser war die Wirkung des Iauchestickstoffs. Für das Zauchefahren eignet sich am besten trübes, windstilles Wetter. Der Boden dars nicht gefroren sein. Damit eine Ueberdüngung der Ackerfrüchte vermieden wird, muß die Zuteilung del Jauchcmenge auf Grund einer Analyse ge schehen, die von einer nächstgelegenen Land wirtschaftlichen Kontrollstalion gegen geringer Entgelt ausgeführt werden kann. . Gute Verteiler, die dem Iauchefah ent weder fest angeschlossen oder nur angehängt werden, gibt es heute in großer Anzahl. Zn Abbildung 5 zeigen wir noch den Plathschen Zauchedrill, der sich für die Kopfdüngung der Rüben- und Kohlfelder bestens bewährt hat; in Abbildung 6 die Iaucheschleuder Turbo, eine Neukonstruktion, die zur Zeit viel von Abbildung S. Jaucheschleuder .Turbo" bei der Arbeit Erläuterungen zum Tierschutzgesetz mr öen Schweinezüchter « DaS Tierschntzgeseh vom 26. November 1S33, daS am 1. 2. 34 in Kraft getreten ist, enthält auch allgemeine und spezielle, von den Schweine züchtern zu beachtende Vorschriften, die im nach folgenden näher besprochen werden sollen. In: Abschnitt 1 8 I wird ans die Tierquälerei näher eingegangen. Hiernach ist es verboten, »ein Tier unnötig zu quälen oder roh zu mißhandeln". .Ein Tier quält, wer ihm länger dauernde oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden verursacht; unnötigist das Quälen, soweit es keinem vernünftigen, berechtigtem Zwecke dient. Ein Tier mißhandelt, wer ihm erhebliche Schmerzen verursacht; eine Mißhandlung ist roh, wenn sie einer gefühllosen Gesinnung ent springt." Nach dieser Fassung ist es gleich bedeutend, ob die Tierquälerei verursacht wird durch Angriffe oder Eingriffe im engeren Sinne oder aber durch Unterlassung von notwendigen Maßnahmen. Voraussetzung für die Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes ist die Ver ursachung voN erheblichen Leiden oder Schmerzen bei den betreffenden Tieren. Da die Schmrrz- empfindlichkeit bei den einzelnen Tieren und Tier gattungen, sehr verschieden ist, wird in Streit- fällen die Hinzuziehung eines Fachkundigen erforderlich sein. Ganz allgemein sollen diese Bestimmungen in den Menschen die Achtung vor dem Leben-er Tiere erhalten und fördern. Der aus i«ei Paragraphen bestehende Ab- icknitt H umfaßt die Vorschriften zum Schutze Tilwe. Kür den Scbweinezückter und -Halter sind hiervon wichtig die Punkte 1, 5, 7 und 9 oes ß 2. Hiernach ist es verboten: I . ein Tier in Haltung, Pflege oder Unter bringung oder bei der Beförderung derart zu vernachlässigen, daß es dadurch erhebliche Schmerzen oder erheblichen Schaden erleidet: 5 ein eigenes Haustier auszusetzen, um sich des Tieres zu entledigen; 7 einem über zwei Wochen alten Hund die Ohren oder den Schwanz zu kürzen. Das Kürzen ist zulässig, wenn es unter Betäubung vorgenommen wird; » an einem Tier in unsachgemäßer Weise oder ohne Betäubung einen schmerzhaften Eingriff vorzunehmen. Die Kastration ist als schmerz hafter Eingriff anzusehen bei Pferden, bei über drei Monate alten Rindern und Schweinen und bei geschlechtsreifen Schaf- nnd Ziegenböcken. Einer Betäubung bedarf es nicht, sofern der mit dem Eingriff ver bundene Schmerz nur geringfügig ist oder bei gleichen oder ähnlichen Eingriffen am Menschen eine Betäubung in der Regel unterbleibt oder die Betäubung im einzelnen Falle nach tierärztlichem Ermessen nicht durchführbar erscheint. Die Vernachlässigung in Haltung, Pflege oder Unterbringung von Tieren erfolgt zuni Teil aus Unverstand oder Gleichgültigkeit, zum Teil aus Geiz oder Roheit und ist oft strenger zu beurteilen durch die häufig jahrelang dauernde Qual für die betreffenden Tiere als eine gelegent liche rohe Behandlung. Einsichtsvolle Schweine züchter werden sich auf Grund dieser Bestimmung kaum einer Bestrafung aussetzen, da die ein wandfreie Haltung, Pflege nnd Unterbringung der Schweine die Voraussetzung bildet für die Vermeidung von Krankheiten und ganz all gemein für eine rationelle Zucht. Anders liegen dagegen die Verhältnisse in den Fällen, in denen ost nur ein oder zwei Schweine zum späteren Verbrauch lm «iacneii Haushalt gehalten werden und wo besonders die Unter bringung der Tiere in verschmutzte», schlecht gelüsteten und mangelhaft belichteten Räumen' in keiner Weise den Anforderungen der Hygiene entspricht. Allgemeine Bedeutung für alle Schweinehalter haben die Bestimmungen über die erforderliche Sorgfalt bei der Beförderung der Schweine zu Fuß aus der Landstraße, mit deni Wagen oder mit der Bahn. Hierbei sind alle Handlungen und Maßnahmen zu vermeiden, die erhebliche Schmerzen bei den Schweinen auslösen oder durch die sie erheblichen Schaden erleiden können, wie z. B. durch unzweckmäßig hergerichtete Viehtransportwage», zu enges Be laden der Wagen, nu.nr ichendes Füttern und Tränken der Schweine während des Trans portes usw, Auch jede Vernachlässigung schmerz hafter Wunden, von Ballen» und Klauen- leiden oder von Lähmungen, die erhebliche Schmerzen auslösen oder erheblichen Schade» zur Folge haben, ist als strafbare Handlung amuseben.